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Zwar war der Gesetzgeber im Jahr 2020 wenig aktiv, die Gerichte haben jedoch eine Vielzahl bedeutender urheberrechtlicher Entscheidungen getroffen. Dieser Bericht widmet sich im Anschluss an Nordemann/Waiblinger (NJW 2020, NJW Jahr 2020 Seite 737) der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des BGH im Urheberrecht. Die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte werden, wie üblich, demnächst in GRUR-RR dargestellt.
Appropriation Art
(2020)
Die Entwicklungen der unter- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Urheberrecht im Jahr 2020
(2021)
Im Urheberrecht war auch das Jahr 2020 wieder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung von EuGH und BGH geprägt. Daneben gab es aber auch eine Vielzahl bemerkenswerter Entscheidungen der Instanzgerichte. Der vorliegende Beitrag verschafft einen Überblick über die ober- und unterinstanzliche Rechtsprechung. Gegenstand sind Entscheidungen, die im Jahr 2020 in Zeitschriften veröffentlicht wurden.
Eine am Computer mittels elektronischer Befehle erstellte Abbildung eines virtuellen Gegenstandes stellt kein Erzeugnis iSd § URHG § 72 UrhG dar, das ähnlich wie ein Lichtbild hergestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Grafik wie eine Fotografie wirkt, da es auf das Ergebnis des Schaffensprozesses nicht entscheidend ankommt. Maßgeblich ist vielmehr allein das Herstellungsverfahren und insoweit die Vergleichbarkeit der technischen Prozesse. (Leitsätze des Gerichts)
Im Rahmen sog. Datenstrategien auf nationaler und europäischer Ebene wird die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den Umgang und den Handel mit nicht-personenbezogenen Daten auf Hochtouren vorangetrieben. Auch ohne gesetzlichen Rahmen spielt das Vertragsrecht bei der Datennutzung bereits eine herausragende Rolle. Die vertragliche Regelung des Zugangs und der Nutzung nicht-personenbezogener Daten im B2B-Bereich ist tagtägliche Praxis. Nichtsdestotrotz hinterlassen die wenigen existierenden gesetzlichen Vorgaben und die Novität des Vertragsgegenstands bei vielen Juristen Sorgenfalten auf der Stirn. Dem will dieser Beitrag gegensteuern. Mit dem Ziel einer interessengerechten Lösung für beide Vertragsparteien bespricht er die grundlegenden Bausteine eines Datennutzungsvertrags und stellt Lösungsmöglichkeiten für die wichtigsten praktischen Probleme und Fragestellungen vor.
Liegt eine zustimmungsbedürftige Umarbeitung einer Software vor, wenn Cheat-Bots Variablen verändern? Diskutiert wurde dies bisher alleine auf Basis der Prämisse, dass ein unmittelbarer Eingriff in den Code nicht stattfindet. Dieser Beitrag weitet den Blick auf den Schutzbereich und zeigt, dass auch altbekannte Fragen neu gedacht werden müssen. Denn § URHG § 69a URHG § 69A Absatz I UrhG umfasst auch vom Programm im Arbeitsspeicher abgelegte Variablen.
Urhebervertragsrecht
(2022)
Vorbemerkungen zu §§ 27–31
(2023)
There has been considerable movement in German licensing law for some years now. Based on the fate of the license in the case of the granting of sub-licenses and in the case of insolvency of one of the contracting parties involved, a number of court decisions have been handed down which mainly deal with the legal nature of licenses and their mode of operation.
Moreover, there is now an internationally significant development in licensing law, namely the increasing independence of patents used in standards, which have increasingly become the subject of economic considerations – and not only of the companies or inventors filing them. zur Fussnote 1 These so-called standard essential patents (SEPs) are the subject of numerous legal disputes and legislative activities and constitute a scientific discourse around the globe.
In 2015, the European Court of Justice (ECJ) created the first leading case for the EU with regard to SEPs in its highly regarded Huawei/ZTE ruling. zur Fussnote 2 Although an abundance of decisions of the courts of first instances are now available, many questions still remain unanswered since the fundamental decision of the ECJ. There is controversy both over the dogmatic classification of the FRAND declaration and the legal consequences of the declaration’s binding effect. It is particularly unclear what happens to the FRAND declaration when the SEP is transferred to a third party and whether, how and to what extent the acquirer is bound by this declaration of the transferor. In a decision that can certainly be described as bold, a Higher Regional Court has now ruled on some of these issues for the first time, thus providing further food for discussion.
§ 27 Rechtsübergang
(2023)
§ 30 Lizenzen
(2023)
§ 31 Angemeldete Marken
(2023)