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Über den Einsatz bewaffneter Bundeswehrsoldaten im Ausland entscheidet der Bundestag. Die demokratische Legitimität von Bundeswehreinsätzen beruht daher auf der parlamentarischen Mehrheitsentscheidung. Doch durch die Auslagerung von Entscheidungen auf multinationale Sicherheitssysteme, wie die NATO und die EU, ergeben sich Handlungsbeschränkungen für das deutsche Parlament. In dieser Publikation analysiert die Politikwissenschaftlerin Martina Kolanoski die tatsächliche Entscheidungsmacht des Bundestags am Beispiel von Bundeswehreinsätzen im Rahmen der Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Sie zeigt, weshalb die parlamentarischen Einflüssmöglichkeiten nur sehr begrenzt sind und argumentiert damit gegen die These des Parlamentarischen Friedens. Die Weiterentwicklung der ESVP durch den Vertrag von Lissabon, die multinationale Streitkräfteintegration, das Konzept der European Battlegroups und der deutsche Entscheidungsprozess zur EU-Mission EUFOR RD Congo werden auf die Frage hin untersucht, ob die Einsatzentscheidung durch politische und/oder militärische Integration vorweg genommen wird.
Editorial
(2005)
Since the beginning of the 1970s a lot of countries in Latin America has been starting the transition to democracy. The article analyses the role played by the military in this process, especially the effects of civildemocratic governments – sometimes failing in – gaining power over the military. It is described how and why the army occasionally kept their independence from the civil power and how this influenced the consolidation of democracy.
Das momentane Urteil fällt ambivalent aus: Das Projekt einer EU-Verfassung ist erfolgreich gescheitert. Das heißt: Das Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft, eine substantielle Einigung über die Inhalte einer neuen Vertragsreform unter Beibehaltung der Grundzüge des Konventsentwurfs herbeizuführen, ist geglückt. Der europäische Verfassungsprozess wurde hingegen auf einen Reformprozess der bestehenden Verträge reduziert. Wir kritisieren den mangelnden Einbezug der Unionsbürgerschaft in das Ratifizierungsverfahren sowie die Uneinheitlichkeit dieser Verfahren (einmal Referendum, einmal nicht).
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