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In diesem ersten Bericht wird über den Problemkreis Kinder- und Jugendkriminalität gehandelt. Damit soll versucht werden, neue Argumentationsansätze in die aktuelle Diskussion über die allgemeine Verbrechensbekämpfung („Erfolgsmodell New York"1) und die spezielle Behandlung von Heranwachsenden2 einzubringen.
Inhaltsübersicht I. Vereinte Nationen II. Rechtsbeistand im nationalen Vergleich III. Strafjustiz gegenüber Kindern IV. Erstbericht der Bundesrepublik Deutschland zur Kinderrechtskonvention
Inhaltsübersicht I. Einführung in die Grundlagen der Europäischen Menschenrechtskonvention 1. Entstehung und Ziele der Konvention 2. Überblick über die materiellen Inhalte der Konvention 3. Organe der Konvention 4. Entscheidungen II. Das Individualrechtsschutzverfahren nach geltendem Recht 1. Überblick 2. Verfahren vor der Kommission I (Zulässigkeit) 3. Vorläufige Maßnahmen 4. Verfahren vor der Kommission II (Meritorisches Verfahren) 5. Verfahren vor dem Gerichtshof (Begründetheit) 6. Entscheidung des Ministerkomitees 7. Kontrollverfahren 8. Entscheidungswirkung III. Das Indivudualbeschwerdeverfahren nach künftigem Recht IV. Bewertung V. Prüfungsschema VI. English summary
Inhaltsübersicht I. Ziele, Maßstäbe und Grundmuster des internationalen Menschenrechtsschutzes II. Strukturen und allgemeine Bedeutung von Individualbeschwerdeverfahren III. Zum Gewinn eines speziellen Individualbeschwerdeverfahrens nach der Kinderrechtskonvention IV.Zur Einklagbarkeit der Konventionsrechte V. Fazit
Einführung in den Individualrechtsschutz nach der Anti-Folter-Konvention der Vereinten Nationen
(1997)
This article gives a short introduction in the United Nations Convention against Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment. Focussing on the individual communications, it describes the admissibility conditions and the procedure before the Committee.
This text offers a survey on the ICCPR's drafting process and its material contents. The author shortly presents the monitoring instruments and describes the Human Rights Committee. The text focusses on the individual's communication under the Optional Protocol in order to make the German lawyer more familiar with this kind of judicial relief.
Spätabtreibungen
(2002)
OSZE in Zentralasien
(2003)
Blockfreienbewegung
(2003)
Editorial: Die Palette menschenrechtlicher Themen ist denkbar breit, wird aber durch die jeweiligen Disziplinen konturiert und von den einzelnen Autoren präzisiert. Aus philosophischer Perspektive behandelt Malte Fabian Büchs die Verknüpfung der Geschichte der Menschenrechte mit derjenigen der Moderne, die unlängst von Etienne Balibar hergestellt wurde. Die Rezeption der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in den Beratungen des Parlamentarischen Rates über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nimmt Daniel Eberhardt in den Blick. Während in Heft 2/2008 die Allgemeine Erklärung als Klassikertext in einen breiten Zusammenhang gestellt wurde, erfolgt hier die Einbettung in einen konkreten Akt der Verfassunggebung. Der Beitrag „Konfliktparteien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ von Cornelius Wiesener behandelt das Verhältnis von humanitärem Völkerrecht und Menschenrechten am konkreten Beispiel des Krieges zwischen Rußland und Georgien im Jahr 2008. In Ergänzung des Themenschwerpunktes „Medizin und Menschenrechte“ aus Heft 2/2008 beschäftigt sich Maren Mylius mit der Beteiligung von Medizinern an Menschenrechtsverletzungen in Argentinien und fragt: „Folter unter ärztlicher Aufsicht?“ Unter dem Titel „Aufarbeitung oder Versöhnung in Kambodscha? Eine Justiz für die Roten Khmer“ befassen sich Philippe Gréciano und Birte Kaspers mit dem gemischten Tribunal in Kambodscha, das bestimmte Verbrechen aus der Zeit Pol Pots ahnden soll. Anne Dieter, Marianna Hillmer und Julia Szilat erinnern in der historischen Miszelle an den 140. Geburtstag von Mahatma Gandhi. Der Dokumentationsteil enthält den traditionellen Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2008. Der zweite Teil, verfasst von Anne Foith, behandelt das Individualbeschwerdeverfahren. Buchbesprechungen runden das Heft ab, bei dessen Herstellung uns Birte Kaspers redaktionell tatkräftig unterstützt hat. Im Oktober 2009 endet die Amtszeit unserer Direktoren Prof. Dr. Eckart Klein und Prof. Dr. Christoph Menke. Prof. Menke ist an die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main gewechselt und Prof. Klein ist bereits im letzten Jahr in den Ruhestand getreten. Als sein Nachfolger ist Prof. Dr. Andreas Zimmermann an die Juristische Fakultät der Universität Potsdam berufen worden. Er wird zunächst alleiniger Direktor des MRZ werden. Wir wünschen unseren Lesern eine anregende Lektüre.
Europäische Sozialcharta
(2005)