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Das Rechtslexikon
(2024)
Kompetenz im handlichen Format in über 1.400 Stichwörtern, 26 Tabellen und Schaubildern zu allen wichtigen Rechtsgebieten: Zivilrecht (z. B. Familien- und Erbrecht, Versicherungsrecht), Arbeitsrecht, Öffentliches Recht (z. B. Baurecht, Staats- und Verfassungsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht), Sozialrecht (z. B. Arbeitslosen- und Rentenversicherung), Strafrecht (einschließlich Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeiten) sowie ihren europa- und völkerrechtlichen Bezügen.
Das Rechtslexikon ist in seiner 2. Auflage ergänzt worden um zahlreiche neue und aktuelle Begriffe wie Impfpflicht, Quarantäne, Radwegbenutzung, Schutzpflicht, Crowdworking, Homeoffice/mobiles Arbeiten, Datenschutzgrundverordnung, Mediation, Smart Contract u.v.a.m. Das Lexikon erklärt außerdem Normen und Grundsätze des deutschen und europäischen Rechts, knapp, zuverlässig und verständlich. Grundlegende Fragen und Zusammenhänge werden in besonderen Überblicksartikeln erläutert. Querverweise machen auf verwandte Themen im Lexikon aufmerksam.
Ein Lexikon für juristisch interessierte Laien, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler.
Familienrecht §§ 1297-1921
(2018)
Internationales Privatrecht der ehelichen Vermögensbeziehungen mit Berührungen zu Polen : Teil I
(2001)
Der Beitrag ist der erste Teil einer zweiteiligen Serie über kollisionsrechtliche Fragen im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen in Bezug auf die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen zwei Ehegatten, die entweder dieselbe oder eine unterschiedliche Staatsangehörigkeit besitzen und die sich entweder gemeinsam oder allein in einem anderen Staat aufhalten. Im vorliegenden Teil werden das Ehewirkungs-, das Scheidungs- und das Güterrechtsgesetz behandelt, wobei anhand von kurzen Beispielfällen verschiedene Rechtsfragen zur objektiven Anknüpfung, zur Rechtswahl und weiteren kollisionsrechtlichen Aspekten erörtert werden. In diesem Zusammenhang geht die Autorin auch auf die Überleitungsregelungen des Art. 220 Abs.3 und Art. 236 $ 3 EGBGB ein.
Der Beitrag beschäftigt sich, mit dem Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9.10.2000 (NJ 41. 2002). Die Verfasserin wendet sich dagegen, dass das Oberlandesgericht Naumburg in der zu entscheidenden Kindschaftssache analog $ 328 Abs.1 ZPO die Voraussetzungen für eine Anerkennung des in diesem Fall ergangenen Urteils eines DDR-KreisG geprüft hat. Die Autorin erörtert, weshalb es sinnvoller ist, Art. 234 $ 7 Abs.1 EGBGB dahingehend zu interpretieren als dass er dem Bestandsschutz für geklärte Abstammungsverhältnisse dient und daher den gerichtlichen Enscheidungen volle Rechtskraftwirkung nach neuem Recht zuzusprechen.
Verfasserin bespricht ein Urteil, in dem das Gericht über die Vollstreckbarkeit der Entscheidung eines türkischen Gerichtes zum Kindesunterhalt im Scheidungsverbund zu entscheiden hatte. Hierbei war auch die Frage nach der Aktivlegitimation maßgeblich. Die Autorin geht auf das Problem der Prozessführungsbefugnis ein und verdeutlicht die Unterschiede zwischen deutschem und türkischem Recht. Sie schildert die unterschiedlichen Rechtsauffassungen zu der aufgeworfenen Frage und zeigt die Konsequenzen auf.
Die Verfasserin setzt sich kritisch mit einem Beschluss des BGH vom 2001, V ZR 306/99, auseinander, der sich mit der Frage des anwendbaren Rechts für die Erbrechtsnachfolge im Bereich des innerdeutschen Kollisionsrechts befasst. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, unter welchen Vorsaussetzungen es zu einer Nachlassspaltung kommt. In seiner Entscheidung geht der BGH auf die Frage der Rechtsfähigkeit einer Erbengemeinschaft ein und auf die Frage, ob es sich bei einem Erbanteil am unbeweglichen Vermögen um bewegliches Vermögen handelt.
Bei der dem Beitrag zugrundeliegenden Entscheidung (BayObLG vom 29.9.1998, 1Z BR 67/98) geht es darum, ob sich die Rechtsnachfolge nach einer deutschen Erblasserin, die 1989 mit letztem Wohnsitz in München verstorben ist, hinsichtlich ihrer gesamthändlerischen Beteiligung an einem Grundstück in Ost-Berlin nach dem BGB oder ZGB richtet.
Internationales Privatrecht der ehelichen Vermögensbeziehungen mit Berührung zu Polen : Teil II
(2001)
Der Beitrag beschäftigt sich im Anschluss an NotBZ 2001, 52, als zweiter Teil einer Fortsetzungsserie zu vermögensrechtlichen Fragen des internationalen Familienrechts im deutsch-polnischen Verhältnis mit dem Bereich des Unterhaltsrechts und mit ausgewählten Qualifikationsproblemen. Die Ausführungen werden durch kurze Beispielfälle ergänzt.
Die Verfasserinnen besprechen die Entscheidung des OLG Hamburg vom 25.4.2000 zur Scheidung einer Deutschen christlichen Glaubens von einem indischen Schiiten (OLG Hamburg IPRax 2002, 304). Nach einer Darstellung des der Entscheidung zugrunde leigenden Sachverhaltes erörtern sie die wesentlichen Problemstellungen der Entscheidung. Zunächst wenden sie sich ausführlich den Ausführungen des Gerichts zur Wirksamkeit der Ehe selbst zu. Sodann problematisieren die Autorinnen die vom Gericht angenommene versteckte Rückverweisung, auf welche dieses, im Rahmen der Ermittlung des auf die Scheidung anzuwendenden Rechts zurückgegriffen hatte.
Karl Peters (1904–1998)
(2021)
Dieses Buch zeichnet das Leben und Wirken des bedeutenden Strafrechtswissenschaftlers Karl Peters nach, wobei ein Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus liegt. Als Staatsanwalt seit 1932 tätig, auf Grund seiner katholischen Konfession erst 1942 zum Ordinarius in Greifswald ernannt, von 1946 bis 1962 Professor in Münster und sodann bis 1972 in Tübingen tätig. Peters‘ Wirken beeindruckt durch seine Bandbreite. Neben einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Strafprozess, -vollzugs- und Jugendstrafrecht forschte er in den Bereichen dermKriminologie, Soziologie, Psychologie, Medizin und Pädagogik. Getragen von christlichen Grundanschauungen stellte Peters hohe Anforderungen an sich und den (Straf-)Juristen. Die Beschäftigung mit Justizirrtümern und dem Wiederaufnahmeverfahrensrecht wurde zu seinem Hauptanliegen.
Die Konferenz „International Conference for the 10th Anniversary of the Institute of Comparative Law” hat am 24. Mai 2013 in Szeged stattgefunden. Im Rahmen der viersprachigen Konferenz haben mehr als dreißig Teilnehmer ihre Forschungsergebnisse präsentiert. Der Essay von Zoltán Péteri blickt auf die Disziplin aus der Perspektive der Wissenschaftsgeschichte. Katalin Kelemen und Balázs Fekete gehen in ihrem Aufsatz der Frage nach, welchen Weg die Versuche der Klassifikation der Rechtssysteme von Osteuropa in der späten Phase der Umbrüche der 1980/90er Jahren genommen haben. Die historische Betrachtungsweise mit Bezug auf Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung spiegelt sich auch in anderen Essays wider, vor allem in den Aufsätzen von Szilvia Bató, Magdolna Gedeon und Béla Szabó P. sowie auch in den Aufsätzen von Péter Mezei und Tünde Szűcs. Attila Badó analysiert die Rechtsvergleichung aus der Sicht des Rechts, der Soziologie und der Politikwissenschaft anhand von Untersuchungen über das Sanktionsystem der Richter in den USA. Diese politikwissenschaftliche Seite wird auch in den Aufsätzen über die aktuellen Fragen der europäischen Integration von Carine Guemar und Laureline Congnard betont. Eine Reihe von Aufsätzen behandeln die konventionelle normative Komparatistik auf dem Gebiet des Verfassungsrechts (Jordane Arlettaz und Péter Kruzslicz), Gesellschaftsrechts (Kitti Bakos-Kovács), Urheberrechts (Dóra Hajdú) und Steuerrechts (Judit Jacsó). Daneben bilden eine weitere Gruppe die Aufsätze von János Bóka und Erzsébet Csatlós, die die Verwendung der vergleichenden Methode in der Praxis der Rechtsprechung untersuchen. Die Rechtsvergleichung ist eine sich dynamisch entwickelnde Disziplin. Die Konferenz und dieser Band dienen nicht nur der Würdigung der bisherigen Arbeit des Instituts für Rechtsvergleichung, sondern zeigen gleichzeitig neue Ziele auf. Die wichtigsten Grundsätze bleiben aber fest verankert auch in einem sich stets verändernden rechtlichen und geistigen Umfeld. Das Motto des Instituts lautet „instruere et docere omnes qui edoceri desiderant“ – „alle lehren, die lernen wollen.“ Auch in den folgenden Jahrzehnten werden uns der Wille des Lernens und Lehrens, die Freiheit der Forschung sowie die Übertragung und Weiterentwicklung der ungarischen wie globalen Rechtskultur leiten.
Verfahrensrechtliche Klausuren sind oft Gegenstand des Pflichtfachstudiums, vor allem aber auch im Schwerpunktbereichsstudium "Zivilrechtspflege". Der vorliegende Band enthält Klausuren aus allen Gebieten des Zivilprozessrechts, also aus dem Erkenntnisverfahren sowie dem Zwangsvollstreckungsrecht. Die Bearbeitung der Klausuren soll der Aneignung des Stoffes, dessen Wiederholung und der Vorbereitung auf Prüfungen dienen. Die Autorin hat die Fälle konsequent nach der Ausbildungsrelevanz ausgewählt, behandelt Streitfragen und gibt Aufbautipps. Bisher fehlt es in diesem Bereich weitgehend an konsequent fallbezogener Ausbildungsliteratur. Der vorliegende Band enthält 20 Fälle mit ausführlichen Lösungen, vorangestellten Gliederungen und weiterführenden Hinweisen sowie eine Einführung in die Fallbearbeitungstechnik im Zivilprozessrecht. - das examensrelevante Wissen dargestellt in Klausurform - für das Pflichtfachstudium - zahlreiche didaktische Hinweise - - mit Anleitung zur Bearbeitung von ZPO-Klausuren - Partei- und Prozessfähigkeit - Streitgegenstand - Parteiwechsel - Leistungsklage - Mahnverfahren - Stufenklage - Widerklage Prozessvergleich- Zwangsvollstreckung
Rechtskraft bei Teilklagen
(2000)
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2013)
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2019)
§§ 253-299a
(2023)
Die Kommentierung umfasst neben der Zivilprozessordnung auch die relevanten Nebengesetze (wie EGZPO, GVG, KapMuG und MediationsG) sowie das europäische und internationale Zivilprozessrecht. Selbstverständlich sind alle relevanten Gesetzesänderungen sowie die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre berücksichtigt.
Umfassende Kommentierung zum Verfahren vor den Landgerichten bis zum Urteil.
Zwischen den Juristischen Fakultäten der Universität Szeged und der Universität Potsdam besteht seit etlichen Jahren eine fruchtbare Kooperation in der Lehre. Durch sie entwickelt sich allmählich eine wissenschaftliche Zusammenarbeit. Gemeinsame Konferenzen und Publikationen sind dafür ein Beweis. Der vorliegende Band ist das Resultat dieser Kooperation. Der Buchtitel kennzeichnet das Engagement der ungarischen und der deutschen Juristen sowie die gemeinsamen Werte, welche der europäischen Rechtsentwicklung im 21. Jahrhundert zugrunde liegen und die Dogmatik der verschiedenen Rechtsgebiete verknüpfen. Die einzelnen Beiträge legen dabei Zeugnis ab von der ganzen Breite der Interessen der ungarischen und deutschen Juristen.
Der Band enthält die Vorträge, welche anlässlich der Verabschiedung von Detlev W. Belling in den Ruhestand gehalten wurden:
Der Beitrag des Ministers der Justiz von Ungarn, László Trócsányi, befasst sich mit dem Thema Demokratie, Identität und Rechtsstaat – die europäische Integration und die Mitgliedstaaten. Entwickelt wird eine Vision der Europäischen Union, die statt auf fortschreitender Zentralisierung stärker auf einer gleichberechtigten Kooperation der Mitgliedstaaten basiert. Die nationalen Verfassungsidentitäten sollen als unentbehrliche Bestandteile der nationalen Souveränität nicht der europäischen Integration geopfert werden. Vor allem der Grundsatz vom Vorrang des Unionsrechts wird in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt. „Integrationswut“ gelte es zu verhindern. Die Rechtsstaatlichkeit einzelner Mitgliedstaaten dürfe durch die Union nicht infrage gestellt werden.
In seiner Abschlussvorlesung geht Detlev W. Belling der Frage nach, ob und inwieweit die Ausübung der Gnadenbefugnisse durch die Gnadenträger in einem säkularen und republikanischen Rechtsstaat der gerichtlichen Kontrolle unterliegen sollte. Detailliert werden in diesem Zusammenhang nicht nur die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und das breit gefächerte Meinungsspektrum der Literatur abgebildet. Anhand einer Vielzahl von Beispielen aus der ferneren und unmittelbaren Geschichte wird die Entwicklung des Gnadenrechts nachgezeichnet. Missbrauchsgefahren, wie sie nicht nur kennzeichnend für Diktaturen und Monarchien sind, werden aufgezeigt. Die Erkenntnisse aus der historischen Darstellung aufgreifend, wird anhand einer umfassenden Analyse der geltenden Rechtslage nachgewiesen, aus welchen Gründen die Konstitutionalisierung des Begnadigungsrechts geboten ist.
Der gerichtliche Vergleich in Wohnungseigentumssachen als Rechtsgeschäft der Wohnungseigentümer
(2002)
Die Veräußerungsbeschränkung
(1997)
Der Aufteilungsplan
(1997)
Das vorliegende Werk ist das Ergebnis der 3. Woche des Russischen Rechts an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Moskauer Staatlichen Juristischen Universität O. E. Kutafin hielten Vorträge zum Völkerrecht, Verfassungs- und Staatsangehörigkeitsrecht, Bürgerlichen Recht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Finanzrecht und Bankrecht. Das russische Recht befindet sich nach dem Ende der Sowjetunion im Wandel. Die Beiträge zeugen vom hohen Stand der Jurisprudenz an der Moskauer Staatlichen Juristischen Universität O. E. Kutafin. Die Wochen des Russischen Rechts tragen dazu bei, das Recht der Russischen Föderation bei uns in Deutschland bekannt zu machen und rechtsvergleichend zur Diskussion zu stellen.