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The Women, Peace and Security Agenda (WPSA) is an international framework addressing the disproportionate impact of armed conflict on women and girls and promoting their meaningful participation in peacebuilding efforts. The Security Council called on Member States to develop National Action Plans (NAPs) to operationalize the four pillars of the Agenda. This study looks at the relevant steps undertaken by both Germany and the European Union. The author calls for improvements on either level and makes four recommendations.
Aus dem Inhalt:
- Dimensionen von Macht – Unter Betrachtung des ethischen Berufskodex, der professionellen Haltung und systemimmanenten Dilemmata im ungarischen Kinderschutzsystem
– Das 12. Zusatzprotokoll zur EMRK – Chancen und Potenziale eines allgemeinen und umfassenden Diskriminierungsverbots
- Zum aktuellen Stand und zu aktuellen Fragen des Menschenrechtsschutzes von LGBTQI+-Personen
- Fragen nach gerechter Verteilung – eine menschenrechtliche Analyse der Allokation am Beispiel von COVID-19-Impfstoffen für Ältere
- Extraterritorial Constitutional Rights: A Comparative Case Study of the United States and Germany*
- Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2022 – Teil II: Individualbeschwerden
Der Beitrag führt die Berichterstattung des MenschenRechtsZentrums über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen fort. Er thematisiert insbesondere die im Jahr 2022 erfolgten obligatorischen Staatenberichtsverfahren nach Art. 40 des Zivilpakts. Im Staatenbericht wird dargelegt, welche Maßnahmen die Vertragsstaaten zur Gewährleistung der Rechte des Zivilpaktes getroffen haben. Im anschließenden Verfahren werden im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit dem betreffenden Staat Fragen zu Problemen (List of Issues) erörtert. Die Ergebnisse des Berichtsverfahrens fasst der Ausschuss in seinen Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) zusammen. Am Ende seiner Abschließenden Bemerkungen stellt der Ausschuss einige Punkte heraus und fordert den Staat dazu auf, über Fortschritte in diesem Bereich nunmehr innerhalb von drei Jahren zu berichten (sog. Follow-up-Verfahren). Im Berichtszeitraum 2022 setzte sich der Ausschuss während seiner drei Sitzungen mit der Menschenrechtslage in 17 Vertragsstaaten auseinander. Thematische Schwerpunkte, die Gegenstand des Follow-up-Verfahrens wurden, bildeten Fälle von Gewalt gegen Frauen, insbesondere ein Anstieg an Fällen häuslicher Gewalt, die Einschränkungen der Meinungs- sowie der Versammlungsfreiheit und rechtsstaatliche Versäumnisse. Darüber hinaus wurden vielerorts die Bedingungen in Hafteinrichtungen und die Situation von Arbeitsmigrant:innen thematisiert.
Aus dem Inhalt:
- Menschenrechtsklagen vor Zivilgerichten in Deutschland – Eine Bestandsaufnahme der methodisch-rechtspolitischen Ansätze im Internationalen Privatrecht (IPR)
- Das Vorsorgeprinzip – ein unterschätzter Bestandteil menschenrechtlicher Klimaklagen?
- Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und die Klimakrise – Die Entscheidung Billy et al. gegen Australien und ihr Beitrag zur „Begrünung“ des Menschenrechtsschutzes
The last years have been affected by Covid-19 and the international emergency mecha-nism to deal with health-related threats. The effects of this period manifested differ-ently worldwide, depending on matters such as international relations, national policies, power dynamics etc. Additionally, the impact of this time will likely have long-term effects which are yet to be known. This paper gives a critical overview of the Public Health Emergency of International Concern (PHEIC) mechanism in the context of Covid-19. It does so by explaining the legal framework for states of emergency, specifically in the context of a PHEIC, while considering its restrictions and limitations on human rights. It further outlines issues in the manifestation of global protections and limitations on human rights during Covid-19. Lastly, considering the likelihood of future PHEICs and the known systemic obstructions, this paper offers ways to im-prove this mechanism from a holistic, non-zero-sum perspective.
Jahresbericht 2021-2022
(2023)
Der Jahresbericht des MenschenRechtsZrentrums der Universität Potsdam (MRZ) informiert über die Aktivitäten im Berichtszeitraum 2021 und 2022. Das MRZ ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der Universität Potsdam; seine Mitglieder sind in Forschung und Lehre aktiv, wobei die Lehre an der Philosophischen und an der Juristischen Fakultät angeboten wird.
Zu den bearbeiteten Themen gehören Fragen der Gerechtigkeit, u.a. mit Blick auf die Folgen der Covid-19-Pandemie, der Verhältnis von Menschenrechten und Humanitärem Völkerrecht, der Schutz geflüchteter Personen und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Lockdown für Menschenrechte?
(2022)
Aus dem Inhalt:
Themenschwerpunkt: Pandemie und Menschenrechte
- Prozeduralisierung gegen Diskriminierung? Menschen mit Behinderungen, das Bundesverfassungsgericht und das ‚Triage-Problem‘ in der Pandemie
- Aus der Krise lernen – grund- und menschenrechtliche Erwägungen der Corona-Schutzmaßnahmen als Vorbild für einen ambitionierten Klimaschutz
- Die Impfpflicht-Debatte auf dem philosophischen Prüfstand
Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2021 – Teil II: Individualbeschwerden
Aus dem Inhalt:
- Kollektiv zum Recht: Der Kollektivbeschwerdemechanismus zur Europäischen Sozialcharta
- 30 Jahre Ratifizierung der UN-Kinderrechte. Wie steht es um das Prinzip des Kindeswohlvorranges ? Zum Umsetzungsstand in Deutschland am Beispiel kindgerechter Justiz
- EGMR, Vavřička u. a. ./. Tschechische Republik (47621/ 13), Urteil vom 8. April 2021 – Pflichtimpfungen für Kinder
Jahresbericht 2020
(2021)
Im Berichtszeitraum standen nicht so sehr einzelne Menschenrechte im Fokus, sondern die komplexe und sektorübergreifende Verletzung von Menschenrechten durch unternehmerisches Handeln einerseits und durch den menschengemachten Klimawandel andererseits.
In einem Interview vom 4. April 2020 äußerten sich Andreas Zimmermann und Norman Weiß gegenüber der Pressestelle der Universität Potsdam zur Einschränkung von Grund- und Menschenrechten im Rahmen der Pandemiebekämpfung und gelangten dabei zu dem Ergebnis, dass sich die damaligen Maßnahmen verfassungsrechtlich und völkerrechtlich im Rahmen des Zulässigen bewegten. Bei internen Beratungen wurde beschlossen, das Thema fundiert im Jahr 2022 aufzuarbeiten.
Aus dem Inhalt:
- Die Rolle Nationaler Menschenrechtsinstitutionen bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte: Paradoxien und Potenziale
- Lehrbuchbeispiel des Versagens: Die Schutzverantwortung und die Rohingya in Myanmar
- Rechtsfragen der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Aus dem Inhalt:
– Replik auf Felix Brönners Beitrag im MRM – MenschenRechtsMagazin Heft 1/2 2019 „Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs“ S. 24 – 37 (Teil 1)
– Der Nachweis von Verletzungen der Menschenrechte durch Satellitenbilder – Dargestellt am Beispiel der Praxis von Untersuchungskommissionen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
– Kinder als Menschenrechtsverteidiger:innen – Anforderungen an ein förderliches Umfeld für das Engagement von Kinder
Recht im Ausnahmezustand
(2020)
Viele Länder weltweit haben im Bemühen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen oder wenigstens zu verlangsamen, drastische Maßnahmen ergriffen: Schulen, Universitäten und kulturelle Einrichtungen sind geschlossen, öffentliche Plätze dürfen nicht betreten und das Zuhause nur in dringenden Fällen verlassen werden. Damit schränken einige der Maßnahmen sogar fundamentale Menschenrechte ein. Matthias Zimmermann sprach mit Prof. Dr. Andreas Zimmermann, dem Direktor des Potsdamer MenschenRechtsZentrums (MRZ), und Prof. Dr. Norman Weiß, der seit vielen Jahren am MRZ tätig ist, über die Menschenrechte im Ausnahmezustand.
Menschenrechte lassen sich begreifen als Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen, und ihr Grundanliegen ist es, die natürliche Freiheit des Menschen gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen durch die von Staaten und heute auch von supranationalen Organisationen ausgeübte Hoheitsgewalt zu schützen. Sie sind somit nicht nur elementare Rechtsverbürgungen. Sie künden auch von der Rolle des Individuums in der Gemeinschaft, und in ihnen spiegelt sich die Vorstellung vom Staat. Menschenrechte gelten als Errungenschaft der Neuzeit. Die geistesgeschichtlichen Wurzeln dieser mit der Natur des Menschen untrennbar verknüpften Rechte reichen jedoch weit zurück. Das vorliegende Werk zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte von der Antike bis in die heutige Zeit nach.
Aus dem Inhalt:
• Gemeinschaftliches Eigentum indigener Völker – Recht und Rechtsdurchsetzung am Fall Lhaka Honhat gegen Argentinien
• „Spiel mir das Lied vom Tod“: Die Pflichten des Staates beim Umgang mit freiverantwortlicher Lebensbeendigung – Eine Untersuchung unter Berücksichtigung der deutschen und europäischen höchstrichterlichen Rechtsprechung
• Die Individualbeschwerde vor dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen: Ein Instrument zur effektiven Durchsetzung der Kinderrechte?
Christie Miedema: Not a Movement of Dissidents. Amnesty International Beyond the Iron Curtain
(2020)
The UN Guiding Principles and the Future of Business
and Human Rights Regulation (Tagungsbericht)
(2020)
Herausforderungen staatlicher Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen in Lateinamerika
(2020)
Jahresbericht 2018/2019
(2020)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 25 Jahren. Der Jahresbericht 2018/2019 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.
Aus dem Inhalt:
• Herausforderungen staatlicher Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen in Lateinamerika
• Kopftuchverbote im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsschutzes
• Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2019 – Teil I: Staatenberichte
Vor achtzig Jahren
(2020)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Aus dem Inhalt:
▪ Human Rights as a Limit to Utopian Thinking?
▪ Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs
▪ Der Interlaken-Prozess, die Erklärung von Kopenhagen
und die Verwirklichung der Menschenrechte in Europa
▪ Das Recht auf Bildung: Völkerrechtlicher Rahmen
und nationale Umsetzung im Schulwesen
Am 30. Juni 2018 fand die vierzehnte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen zum Thema „Herausforderungen für die gegenwärtige deutsche UN-Politik“ statt.
Die Konferenz widmet sich ihrem Schwerpunktthema in drei Vorträgen, in denen einerseits die offizielle Sicht des Auswärtigen Amtes dargestellt und andererseits die Herausforderungen aus wissenschaftlicher Perspektive analysiert werden. Tanja Brühl nimmt hierzu eine Gesamtbetrachtung der deutschen UN-Politik aus rollentheoretischer Sicht vor, während Theodor Rathgeber die deutsche Menschenrechtspolitik angesichts der im UN-Menschenrechtsrat bestehenden Herausforderungen untersucht.
Der Band enthält drei weitere Texte, die Forschungsergebnisse zu aktuellen Entwicklungen präsentieren. Klaus Hüfner erörtert das aktuelle finanzielle Engagement Deutschlands in den Vereinten Nationen. Yanina Bloch zieht eine Bilanz nach den ersten acht Jahren der Tätigkeit von UN Women. Helmut Volger analysiert neue Fortschritte bei der Reform der Arbeitsmethoden des UN-Sicherheitsrates.
Editorial
(2019)
Heute wird selbstverständlich von einer aktiven Zivilgesellschaft als relevanter Akteurin des politischen Prozesses ausgegangen. Dies gilt für den innerstaatlichen Rahmen ebenso wie für die völkerrechtliche Ebene. Das Engagement zivilgesellschaftlicher Akteure im verfassungsrechtlich eingehegten Rahmen des politischen Prozesses ist mit Fragen verbunden, denen sich dieser Aufsatz nähern wird. Zunächst wird der Begriff der Zivilgesellschaft hergeleitet (I) und danach wird auf die Funktionen der Öffentlichkeit in einem rechtsstaatlich verfaßten republikanischen Gemeinwesen eingegangen (II), bevor zum Schluß aktuelle Themen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben, vorgestellt und als erste Forschungsfragen formuliert werden (III).
Jahresbericht 2017
(2019)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2017 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.
Editorial
(2018)
Die Interpretation von Menschenrechtsnormen durch die Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen
(2018)
Einleitung
(2018)
Aus dem Inhalt:
▪ Die Interpretation von Menschenrechtsnormen durch die Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen
▪ Kinderrechtliche Aspekte zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG
▪ 25 Jahre nach dem „Asylkompromiss“ – die neopragmatische Entwicklung der Menschenrechte von Asylsuchenden
▪ Zur Historie und Zukunft der Meinungsfreiheit. Der dauernde Kampf um ein bewegtes Gut
In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?
Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
Aus dem Inhalt:
▪ Auf dem Weg zu einem menschenrechtlichen Schutz vor Abschiebung für Schwerkranke? Anmerkungen zum Paposhvili-Urteil des EGMR
▪ Der EGMR und die Derogation von Menschenrechten – Werden Notstände zu akzeptierten Dauerzuständen in Zeiten des Terrorismus?
▪ EGMR: Wolter und Sarfert ./. Deutschland – Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Erbrecht
Jahresbericht 2016
(2018)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2016 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.
Dieses Promotionsvorhaben wird versuchen den Begriff der Due-Diligence im Rahmen des Menschenrechts- und Umweltschutzes weiterzuentwickeln. Dieser Terminus verweist auf einen vernünftigen Verhaltensstandard und wird öfters zum Schädigungsverbot in Verbindung gebracht. Ein bekanntes Synonym dafür ist die „Sorgfaltspflicht“. Nach dieser Norm müssen alle voraussehbaren Verletzungsrisiken (Personen-, Sach- und Umwelt) durch die Ergreifung von allen nötigen und angemessenen Maßnahmen vorgebeugt werden (s. z.B. Trail-Smelter und Korfu-Kanal Entscheidung). Dieser Begriff wird gegenwärtig weltweit verwendet um Globalisierungsprobleme zu adressieren, wie z.B. der mangelnde Klimaschutz oder die mangelnde Reglementierung von Transnationalen Unternehmen. Die Emergenz dieser offenen und allgemeinen Norm ist eindeutig und wird durch die Tatsache erleichtert, dass sie in viele Rechtssysteme vorhanden ist. Zum Beispiel, in dem bekannten Urgenda v. Holland Fall, fordert der Gerichtshof von Den Haag vom Staat eine angemessenere Aufsicht im Klimaschutz, da die ursprünglichen Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen nicht die wissenschaftlichen Anforderungen entsprachen. Dieser Fall hat viele andere Klagen inspiriert. Der französische Gesetzgeber verpflichtet darüber hinaus seit kurzem mit dem Gesetz zur „devoir de vigilance“ herrschende Unternehmen zur Veröffentlichung eines ‚Sorgfaltsplans‘, so dass die Auswirkungen des gesamten Unternehmens auf die Menschenrechte und die Umwelt effektiv vorgebeugt werden. Dieses Gesetz hat auch die letzten UN-Vertragsverhandlungen bzgl. Multinationalen Unternehmen geprägt. In Anbetracht dessen, wird diese rechtsvergleichende Studie die Verrechtlichung der Norm und ihre Verbreitung in anderen Rechtssysteme untersuchen, so dass der Menschenrechts- und Umweltschutz effektiv gewährleistet werden kann, auch wenn die Politik und Unternehmen es verhindern wollen.
Editorial
(2017)
Aus dem Inhalt:
• Themenschwerpunkt: Menschenrechte und Wirtschaft
o Unternehmen als gesellschaftliche Akteure: Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte zwischen privater und öffentlicher Sphäre
o “Land Grabbing” im Spannungsfeld zwischen Menschenrechtsschutz und Investitionsschutzrecht
• Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2016 – Teil I: Staatenberichte
Der Forschungskreis Vereinte Nationen veranstaltete am 25. Juni 2016 seine dreizehnte Konferenz in Kooperation mit dem „Forum internationale Ordnung“ des Auswärtigen Amtes. Die Potsdamer UNO-Konferenzen stellen in ihrem Programm traditionell eine Verbindung von Wissenschaft und Praxis her unter Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen.
Die Konferenz 2016 widmete sich dem Thema „Die Rolle der Vereinten Nationen in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit“.
Entwicklung als wichtiges Ziel der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedstaaten ist auch für andere Handlungs- und Politikfelder wichtig. Bilanz und Ausblick, die auf der Konferenz unternommen wurden, betrafen deshalb nicht nur die Entwicklungspolitik im eigentlichen Sinne – hier standen die 2015 beschlossenen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zur Debatte –, sondern bezogen auch umweltpolitische und menschenrechtliche Aspekte mit ein.
Die Referate zum Thema Entwicklung wurden eingerahmt von zwei Vorträgen zu aktuellen UN-politischen Fragen: der Wahl des neuen Generalsekretärs der Vereinten Nationen in New York nach einem reformierten Wahlverfahren, das mehr Transparenz und für UN-Mitgliedstaaten und NGOs mehr Beteiligungsmöglichkeiten bietet, und die Neuorganisation innerhalb des Auswärtigen Amtes, was die Vereinten Nationen betrifft.
The right to privacy in the digital age generates new challenges for the international jurisdiction. The following article deals with such challenges. Therefore it firstly defines the term of privacy in general and presents an international legal framework. With whisteblower Snowden a huge political discourse was initiated and the article gives insights into its further development. In 2015 the Human Rights Council for the first time announced a special rapporteur on the right to privacy. However, the discourse is not only taking place on a political level, also civil society organizations advocate more stringent regulations and prosecutions against violations of the right to privacy. Moreover the importance of the technology sector becomes clear. Companies like Microsoft are increasingly taking responsibility to protect digital media against unjustified data misuse, surveillance, collection and storage. But whereas the IT sector is developing very quickly, legislative processes do so rather slowly. Lastly, the individual is also hold to account. To protect oneself against data misuse is to a great extent acting self-responsible. Still, therefore information on protection must be clear and accessible for everyone.
Eine Ausstellung im Rahmen des Jahresprogramms "Menschenrechte für alle. 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" des Menschenrechtszentrums der Universität Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Institut für Grundschulpädagogik, Studiengang Kunst, an der Universität Potsdam, unter der Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg Herrn Dr. Manfred Stolpe
Editorial
(2017)
Aus dem Inhalt:
- Themenschwerpunkt: „Gefährdungen der Menschenrechte und Demokratie am Beispiel von TTIP“
◦ TTIP und die Funktionsbedingungen moralisch rechtfertigbarer Märkte
◦ Ist TTIP alternativlos? Ein Problemaufriss aus sozialliberaler Perspektive
◦ Freihandelsabkommen und Steuergerechtigkeit: eine menschenrechtliche Perspektive
- Die Europäische Union im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Kurz vor ihrem sechzigsten Geburtstag ist die europäische Union mit inneren und äußeren Herausforderungen konfrontiert und befindet sich in einer tiefen Krise. Am 1. März 2017 legte Kommissionspräsident Juncker das „Weißbuch über die Zukunft der Europäischen Union“ vor, in dem er verschiedene Szenarien darlegt und zur Diskussion über die anste-henden Entscheidungen einlädt. Diese Papier versteht sich als ein solcher Diskussionsbei-trag.
Global Governance - ein tragfähiges Friedensprojekt?
1. Einleitung
2. Ein friedensstrategisches Vakuum?
3. Wandel in den Internationalen Beziehungen
4. Der Sicherheitsbegriff im Global Governance-Ansatz
5. Bestehende Global Governance-Strukturen im Bereich "Frieden und Sicherheit"
6. Fazit: Gemeinsame Sicherheit als friedensstrategisches Leitbild
Literatur
Diskussion im Anschluß an die ersten beiden Referate
Diskussion im Anschluß an das dritte Referat
Diskussion im Anschluß an das vierte und fünfte Referat
Die Rolle Deutschlands in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der entwicklungspolitischen Ergebnisse des UN-Millenniumsgipfels // Klaus-Jürgen Hedrich
I. Akteure und Strukturen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit
II. Entwicklungspolitik der Vereinten Nationen
III. Der Milleniums-Gipfel der Vereinten Nationen
Multilaterale Organisationen und neue Formen der internationalenEntwicklungszusammenarbeit / Die Rolle Deutschlandsin der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit —Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
Der Global Compact und der Schutz der Menschenrechte
I. Einleitung
II. Was ist der Global Compact?
III. Wie funktioniert der Global Compact?
IV. Der Global Compact will kein Verhaltenskodex sein
V. Der Global Compact als Bestandteil von „global governance"
VI. Der Global Compact und der Schutz der Menschenrechte
VII. Ausschau
Literatur
„Global Compact" und Schutz der Menschenrechte - Diskussionszusammenfassung
Neue Formen der NGO-Beteiligung an der Arbeit der Vereinten Nationen
I. Einführung
II. Die aktuellen Mitwirkungsmöglichkeiten von NGOs im Rahmen der Vereinten Nationen
III. Neue Initiativen für größere Mitwirkungsmöglichkeiten von NGOs
Literatur
Neue Formen der NGO-Beteiligung an der Arbeit der Vereinten Nationen - Diskussionszusammenfassung
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben
I. Einleitung
II. Knackpunkte eines schwierigen Verhältnisses
III. Eine erstaunliche Themenpalette oder: Nicht überall, wo UNO drin ist, steht auch UNO drauf
IV. Zwischen Wunschdenken und Wirklichkeit
V. Therapieansätze
Die Vereinten Nationen und die Medien — Vom schwierigen Verhältnis zweier Prügelknaben — Diskussionszusammenfassung
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte // Friederike Brinkmeier
I. Einleitung
II. Warum Notstandsklauseln in Menschenrechtsverträgen?
III. Menschenrechtsschranken
IV. Derogation von Menschenrechten
V. Verhältnis Menschenrechtsschutz - humanitäres Völkerrecht
VI. Der 11. September 2001 und Bedeutung für den Notstand
VII. Abschließende Thesen
Anhang
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der EMRK und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
NATO und Vereinte Nationen
(2002)
Politische Symbolik und Rituale der Vereinten Nationen // Reinhard Wesel
I. „Die UNO" unter dem Aspekt symbolischer Politik
II. Politische Symbolik der Vereinten Nationen
III. Die äußere Präsentation der Vereinten Nationen
IV. Zu Sprache und Texten der Vereinten Nationen
V. Metaphern für die Vereinten Nationen
VI. Mythen über die Vereinten Nationen
VII. Die Vereinten Nationen in der Öffentlichkeit
VIII. Rituale der Vereinten Nationen
IX. Die symbolischen Leistungen der Vereinten Nationen
X. Fazit
Literatur
Rituale und symbolische Handlungen in den Vereinten Nationen- Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
GASP der Europäischen Union in den Vereinten Nationen am Beispiel der Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen // Ingo Winkelmann
1. Die Nichtwahrnehmung von Reformchancen durch die EU-Mitgliedstaaten
2. Das Reformraster: der Razali-Vorschlag
3. Hürden für eine einheitliche EU-Vertretung im VN-Sicherheitsrat
Europäische Union und Vereinte Nationen - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß