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Im Artikel werden von Frauen verfasste Filmdrehbücher der 1910er Jahre im Russischen Kaiserreich chronologisch untersucht. Zunächst werden die ersten Drehbuchautorinnen Makarova und Tat’jana Suchotina-Tolstaja, die am Anfang der 1910er Jahre in Koautorschaft mit den bekannten Autoren (Makarova mit den Regisseur Vladimir Gončarov; Suchotina-Tolstaja mit ihrem Vater Leo Tolstoj) arbeiteten, und ihre Filme in Betracht gezogen. Dann wird der Film Ključi sčastʹja / Schlüssel zum Glück (Vladimir Gardin, Jakov Protazanov, 1913, Russisches Kaiserreich) nach dem Roman von Anastasija Verbickaja näher behandelt. Verbickajas Film demonstrierte, dass eine Drehbuchautorin eine selbständige Autorin sein kann und diente als Impuls für die Entwicklung der Frauenfilmdramaturgie im Russischen Kaiserreich, deren Aufschwung in der zweiten Hälfte der 1910er Jahre begann, und prägte bestimmte Erwartungen von auf weiblichen Drehbüchern basierenden Filmen. Maria Kallaš, die an den Drehbüchern zu den Verfilmungen des russischen literarischen Kanons 1913 arbeitete, kritisierte Verbickajas Text als pseudofeministisch und behauptete in ihrem Essay „Ženskie kabare“ („Frauenkabarett“), dass Frauenliteratur noch „keine eigene Sprache“ habe (1916). Anna Mar begann ihre Arbeit im Kino 1914, parallel zu Verbiсkajas Nachfolgerinnen, und konzentrierte sich in ihren Filmen auf die soziale Problematik – die Stellung moderner Frauen in der Gesellschaft. Damit eröffnete Mar eine neue Entwicklungsperspektive für das weibliche Drehbuchschreiben.
Individuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern.
Ein Recht gegen das Recht
(2022)
Präexistente Musik im Film
(2022)
Vom Weltuntergang mit Richard Wagners "Tristan und Isolde" über die Gesangsperformance einer zum Tode verurteilten Björk am Galgen bis hin zu Johann Sebastian Bachs Orgelmusik als Erklärungsmodell für Hypersexualität: So seltsam das Kino des Lars von Trier erscheinen mag, so vielfältige Möglichkeiten bietet es, über ein Musikphänomen nachzudenken, das einen Großteil der heutigen Kunst- und Unterhaltungswelt prägt.
In Lars von Triers Filmen erklingt hauptsächlich Musik, die es bereits vor den Filmen gab. Einerseits besitzt solche präexistente Musik ein ausgeprägtes Eigenleben, andererseits entsteht aus der filmischen Aneignung etwas Neues. Am Beispiel eines der einflussreichsten Regisseure der Gegenwart untersucht Pascal Rudolph, wie Filmschaffende Musik adaptieren und wie dadurch Bedeutungen und Wirkungen entstehen. Erstmals bietet das Buch auf Grundlage von unveröffentlichtem Produktionsmaterial und Insider-Interviews detaillierte Einblicke in die Arbeit bei Lars von Triers Filmprojekten im Besonderen, aber auch in die Arbeitsprozesse der filmmusikalischen Gestaltung im Allgemeinen. Der musikalischen Vielfalt in den Filmen wird die Studie durch ihren multiperspektivischen und transdisziplinären Ansatz gerecht. Die zehn Kapitel beleuchten das Zusammenwirken von Musik und Film auf diese Weise aus verschiedenen Blickwinkeln.
Der vorliegende Beitrag informiert über 14 deutschsprachige Programme zur Prävention und Intervention bei Hatespeech unter Kindern und Jugendlichen (Jahrgangsstufen 5–12). Inhalte und Durchführungsmodalitäten der Programme sowie Ergebnisse einer kriteriengeleiteten Qualitätseinschätzung anhand von fünf Kriterien werden im Hinblick auf deren Anwendung in der schulischen Praxis beschrieben und erörtert. Der Überblick über Schwerpunkte, Stärken und Entwicklungspotentiale schulbezogener Hatespeech-Programme ermöglicht Leser*innen eine informierte Entscheidung über den Einsatz der Programme in der Schule sowie in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.