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Die Interpretation von Menschenrechtsnormen durch die Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen
(2018)
Rezensiertes Werk:
Tania Fabricius, Die Aufarbeitung von in Kolonialkriegen begangenem Unrecht: Anwendbarkeit
und Anwendung internationaler Regeln des bewaffneten Konflikts und nationalen
Militärrechts auf Geschehnisse in europäischen Kolonialgebieten in Afrika. Schriften zum
Völkerrecht 223, Berlin: Duncker & Humblot, 2017, 405 Seiten, ISBN 978-3-428-15011-3
Einleitung
(2018)
Editorial
(2018)
Jeder Jurist ein Ethiker
(2018)
Dieses Promotionsvorhaben wird versuchen den Begriff der Due-Diligence im Rahmen des Menschenrechts- und Umweltschutzes weiterzuentwickeln. Dieser Terminus verweist auf einen vernünftigen Verhaltensstandard und wird öfters zum Schädigungsverbot in Verbindung gebracht. Ein bekanntes Synonym dafür ist die „Sorgfaltspflicht“. Nach dieser Norm müssen alle voraussehbaren Verletzungsrisiken (Personen-, Sach- und Umwelt) durch die Ergreifung von allen nötigen und angemessenen Maßnahmen vorgebeugt werden (s. z.B. Trail-Smelter und Korfu-Kanal Entscheidung). Dieser Begriff wird gegenwärtig weltweit verwendet um Globalisierungsprobleme zu adressieren, wie z.B. der mangelnde Klimaschutz oder die mangelnde Reglementierung von Transnationalen Unternehmen. Die Emergenz dieser offenen und allgemeinen Norm ist eindeutig und wird durch die Tatsache erleichtert, dass sie in viele Rechtssysteme vorhanden ist. Zum Beispiel, in dem bekannten Urgenda v. Holland Fall, fordert der Gerichtshof von Den Haag vom Staat eine angemessenere Aufsicht im Klimaschutz, da die ursprünglichen Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen nicht die wissenschaftlichen Anforderungen entsprachen. Dieser Fall hat viele andere Klagen inspiriert. Der französische Gesetzgeber verpflichtet darüber hinaus seit kurzem mit dem Gesetz zur „devoir de vigilance“ herrschende Unternehmen zur Veröffentlichung eines ‚Sorgfaltsplans‘, so dass die Auswirkungen des gesamten Unternehmens auf die Menschenrechte und die Umwelt effektiv vorgebeugt werden. Dieses Gesetz hat auch die letzten UN-Vertragsverhandlungen bzgl. Multinationalen Unternehmen geprägt. In Anbetracht dessen, wird diese rechtsvergleichende Studie die Verrechtlichung der Norm und ihre Verbreitung in anderen Rechtssysteme untersuchen, so dass der Menschenrechts- und Umweltschutz effektiv gewährleistet werden kann, auch wenn die Politik und Unternehmen es verhindern wollen.
Aus dem Inhalt:
▪ Die Interpretation von Menschenrechtsnormen durch die Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen
▪ Kinderrechtliche Aspekte zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG
▪ 25 Jahre nach dem „Asylkompromiss“ – die neopragmatische Entwicklung der Menschenrechte von Asylsuchenden
▪ Zur Historie und Zukunft der Meinungsfreiheit. Der dauernde Kampf um ein bewegtes Gut
Jahresbericht 2016
(2018)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2016 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.
Aus dem Inhalt:
▪ Auf dem Weg zu einem menschenrechtlichen Schutz vor Abschiebung für Schwerkranke? Anmerkungen zum Paposhvili-Urteil des EGMR
▪ Der EGMR und die Derogation von Menschenrechten – Werden Notstände zu akzeptierten Dauerzuständen in Zeiten des Terrorismus?
▪ EGMR: Wolter und Sarfert ./. Deutschland – Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Erbrecht
In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?
Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
Editorial
(2017)
I. Einleitung
II. Soziale Sicherung als Bestandteil entwicklungspolitischer Agenden – Eine internationale Perspektive
III. Internationale Politikdiffusion und nationaler Politikwandel – Konzeptionelle Grundlagen
IV. Die Rolle internationaler Politikdiffusion für den Wandel sozialer Sicherungssysteme
– Empirische Evidenz
V. Schlussfolgerungen
Nach dem Review 2014
(2017)
Eine/r für sieben Milliarden
(2017)
Editorial
(2017)
Ist TTIP alternativlos?
(2017)
Aus dem Inhalt:
- Themenschwerpunkt: „Gefährdungen der Menschenrechte und Demokratie am Beispiel von TTIP“
◦ TTIP und die Funktionsbedingungen moralisch rechtfertigbarer Märkte
◦ Ist TTIP alternativlos? Ein Problemaufriss aus sozialliberaler Perspektive
◦ Freihandelsabkommen und Steuergerechtigkeit: eine menschenrechtliche Perspektive
- Die Europäische Union im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Aus dem Inhalt:
• Themenschwerpunkt: Menschenrechte und Wirtschaft
o Unternehmen als gesellschaftliche Akteure: Die unternehmerische Verantwortung für Menschenrechte zwischen privater und öffentlicher Sphäre
o “Land Grabbing” im Spannungsfeld zwischen Menschenrechtsschutz und Investitionsschutzrecht
• Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2016 – Teil I: Staatenberichte
Kurz vor ihrem sechzigsten Geburtstag ist die europäische Union mit inneren und äußeren Herausforderungen konfrontiert und befindet sich in einer tiefen Krise. Am 1. März 2017 legte Kommissionspräsident Juncker das „Weißbuch über die Zukunft der Europäischen Union“ vor, in dem er verschiedene Szenarien darlegt und zur Diskussion über die anste-henden Entscheidungen einlädt. Diese Papier versteht sich als ein solcher Diskussionsbei-trag.
Der Forschungskreis Vereinte Nationen veranstaltete am 25. Juni 2016 seine dreizehnte Konferenz in Kooperation mit dem „Forum internationale Ordnung“ des Auswärtigen Amtes. Die Potsdamer UNO-Konferenzen stellen in ihrem Programm traditionell eine Verbindung von Wissenschaft und Praxis her unter Beteiligung unterschiedlicher Disziplinen.
Die Konferenz 2016 widmete sich dem Thema „Die Rolle der Vereinten Nationen in der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit“.
Entwicklung als wichtiges Ziel der Vereinten Nationen und ihrer Mitgliedstaaten ist auch für andere Handlungs- und Politikfelder wichtig. Bilanz und Ausblick, die auf der Konferenz unternommen wurden, betrafen deshalb nicht nur die Entwicklungspolitik im eigentlichen Sinne – hier standen die 2015 beschlossenen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) zur Debatte –, sondern bezogen auch umweltpolitische und menschenrechtliche Aspekte mit ein.
Die Referate zum Thema Entwicklung wurden eingerahmt von zwei Vorträgen zu aktuellen UN-politischen Fragen: der Wahl des neuen Generalsekretärs der Vereinten Nationen in New York nach einem reformierten Wahlverfahren, das mehr Transparenz und für UN-Mitgliedstaaten und NGOs mehr Beteiligungsmöglichkeiten bietet, und die Neuorganisation innerhalb des Auswärtigen Amtes, was die Vereinten Nationen betrifft.
The right to privacy in the digital age generates new challenges for the international jurisdiction. The following article deals with such challenges. Therefore it firstly defines the term of privacy in general and presents an international legal framework. With whisteblower Snowden a huge political discourse was initiated and the article gives insights into its further development. In 2015 the Human Rights Council for the first time announced a special rapporteur on the right to privacy. However, the discourse is not only taking place on a political level, also civil society organizations advocate more stringent regulations and prosecutions against violations of the right to privacy. Moreover the importance of the technology sector becomes clear. Companies like Microsoft are increasingly taking responsibility to protect digital media against unjustified data misuse, surveillance, collection and storage. But whereas the IT sector is developing very quickly, legislative processes do so rather slowly. Lastly, the individual is also hold to account. To protect oneself against data misuse is to a great extent acting self-responsible. Still, therefore information on protection must be clear and accessible for everyone.
I. Einführung
II. Schädliche traditionelle Praktiken in
der UN-Frauenrechtskonvention
III. Einfluss der CEDAW-Konzeption auf
die Entwicklung des Konzepts und
dessen Verankerung in regionalen
Menschenrechtsinstrumenten
IV. Fallstudie: Strukturelle Parallelen von
FGM/C, männlicher Genitalbeschneidung
und operativen Eingriffen an
intersexuellen Kindern
V. Reformansätze
„Wir schaffen das!“
(2016)
Jahresbericht 2015
(2016)
Inhalt:
1. Allgemeiner Überblick
2. Organisationsstruktur des MenschenRechtsZentrums
2.1 Angehörige des MenschenRechtsZentrums
2.2 Wissenschaftlicher Beirat des MenschenRechtsZentrums
2.3 Förderverein
3. Aktivitäten im Berichtszeitraum
3.1 Forschung und wissenschaftliche Veranstaltungen
3.2 Promotionen
3.3 Lehrveranstaltungen
3.4 Publikationen – Neuerscheinungen 2015
3.5 Wissenschaftliche Vorträge, Vorlesungen, Fachgespräche u. ä.
Aus dem Inhalt:
- Menschenrechte, Staatlichkeit und der symbolische Charakter von Menschenrechtsverletzungen
- Schädliche traditionelle und kulturelle Praktiken im Menschenrechtsdiskurs seit CEDAW – Eine Annäherung an ein umstrittenes Konzept
- Schutz von Menschenrechtsverteidigern - neuere Entwicklungen
Zwischen Sein und Sollen
(2015)
Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2014
(2015)
Zusammenfassung – nichtamtliche Leitsätze:
• Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit verstößt nicht gegen Art. 8 oder 9
EMRK.
• Das Tragen einer Burka unterfällt als private Lebensführung dem Schutzbereich des
Art. 8 EMRK sowie als Religionsausübung dem Schutzbereich des Art. 9 EMRK.
• Ein allgemeines Burkaverbot in der Öffentlichkeit zum Schutz der Sicherheit verfolgt
ein legitimes Ziel, ist in Ermangelung einer allgemeinen Gefahr aber nicht erforderlich
und damit unverhältnismäßig.
• Der Schutz des Respekts für die Gleichheit von Mann und Frau oder für die Menschenwürde
lässt sich nicht als legitimes Ziel für ein Burkaverbot heranziehen.
• Der Schutz des Respekts für die Minimalbedingungen gesellschaftlichen Zusammenlebens
stellt ein legitimes Ziel für ein Burkaverbot dar. Das Burkaverbot ist angesichts
des breiten staatlichen Ermessensspielraums in einer solchen Frage nicht unverhältnismäßig.
Neuendorf, Bedeutung und Rezeption des Art. 6 Abs. 1 EMRK im deutschen und englischen Steuerrecht
(2015)
Die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Akteuren
haben seit den 1990er Jahren einen radikalen Wandel erlebt. Nach der
Rio-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 stand in den Vereinten Nationen
zunächst die Frage im Vordergrund, wie der gewachsenen Bedeutung
der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Arbeit und den Strukturen der
Weltorganisation Rechnung getragen werden könnte. Seit Ende der 1990er Jahre
dominierten innerhalb der Vereinten Nationen und einiger ihrer Spezialorgane
und Sonderorganisationen zunehmend die Bemühungen, Privatunternehmen
und ihre Interessenvertreter aktiver in die Arbeit der Vereinten Nationen zu integrieren.
Dies geschah zum einen in Form unterschiedlichster bilateraler Kontakte
und Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und UN-Akteuren, zum anderen
im Rahmen von Dialogveranstaltungen und gemeinsamen Initiativen von
Regierungen, zwischenstaatlichen Gremien, Wirtschaftsvertretern und NGOs, für
die im Folgeprozess der Rio-Konferenz der Begriff der Multistakeholder-Partnerschaften
geprägt wurde.
Der folgende Beitrag nimmt diese Entwicklung kritisch unter die Lupe. Er
zeichnet im Zeitraffer nach, wie sich die Beziehungen zwischen den Vereinten
Nationen und nichtstaatlichen Akteuren gewandelt haben, beschreibt das Ausmaß
und die Bandbreite der neuen Partnerschaftsansätze, erörtert Risiken und
Nebenwirkungen dieses Paradigmenwechsels in der internationalen Politik und
skizziert zum Schluss, welche Konsequenzen sich daraus für die Vereinten Nationen
abzeichnen.
I. Gründung, Aufgaben und Struktur des Hochkommissariats
II. Zur Rolle des OHCHR im und gegenüber dem Menschenrechtsrat
III. Zu Erfolgschancen von Feldmissionen in eher schwierigen Ländern: China, Russische Föderation, Afghanistan, Sudan und Kolumbien
IV. Zur Frage der politischen Unabhängigkeit des OHCHR
V. Schlussfolgerungen und Ausblick
In diesem Text soll zweierlei gezeigt werden. Erstens, weil Menschen Rechte haben, gibt es wenigstens einige Tiere, die Rechte haben (I.). Zweitens, wir können die Rechte von Tieren nicht willkürfrei auf die Art begrenzen, die wir selber bilden; Menschen sind nicht die einzigen Tiere, die Rechte haben (II.).
I. Einführung
II. Die Kreaturwürde im schweizerischen
Recht – Entstehung und Konzeption
III. Inhalt und Bedeutung der Kreaturwürde
IV. Die besondere Herausforderung:
Würde der Pflanze
V. Kreaturwürde und Menschenwürde
VI. Kreaturwürde in der Gentechnologie
VII. Kreaturwürde im Tierschutz
VIII. Reflexion