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Die deutsch-kubanische Forschungs- und Digitalisierungsinitiative „Proyecto Humboldt Digital“ (ProHD) hat während ihrer Projektlaufzeit (2019–2023) wichtige Quellen zum Thema „Humboldt und Kuba“ erstmals digital erschlossen. Als Kooperation zwischen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Oficina del Historiador de la Ciudad de La Habana hat ProHD damit wichtige Akzente für die Archivdigitalisierung, die digitale Editionsphilologie und die digitale Wissenschaftskommunikation in Kuba gesetzt. Das Korpus der erschlossenen Bestände wird hier in fünf Schlaglichtern vorgestellt: 1) Quellen zur Humboldt’schen Forschungsreise, 2) Juan Luis de la Cuesta, 3) Materialien zu Kuba aus dem Humboldt-Nachlass, 4) Zensur und Beschlagnahme des Essai politique sur l’île de Cuba, 5) Francisco de Arango y Parreño.
La traduction en langue chinoise du premier volume du monumental ouvrage scientifique d'Alexander von Humboldt, intitulé «Cosmos», a vu le jour en 2023 sous l՚égide de la prestigieuse maison d՚édition de l՚Université de Pékin. Dans sa postface éclairée, la traductrice émérite, Gao Hong, éclaire la lanterne des lecteurs chinois sur la fresque cosmique esquissée par Humboldt, révélant ainsi les intrications entre les phénomènes naturels et leur pertinence à l՚échelle de l'univers tout entier. Gao Hong narre son propre périple aux côtés de Humboldt, tout en distillant ses réflexions personnelles sur cette fresque cosmique. «Cosmos» d՚Humboldt, œuvre scientifique par excellence, transcende également les sphères esthétiques et artistiques, exprimant invariablement une profonde vénération pour l՚univers. Restituer en chinois la «beauté géométrique» de la langue allemande, empreinte d՚une rigueur structurelle, constitue un défi singulier, le chinois se caractérisant par sa fluidité, sa souplesse et sa poésie imagée, en totale antithèse avec l՚allemand. En qualité de traducteur, il importe de naviguer librement entre ces deux mondes linguistiques distincts.
In dem Aufsatz wird ein Brief erstmalig veröffentlicht, in dem Alexander von Humboldt im Jahr 1849 bei einem Minister der liberalen Regierung von Kurhessen die Verdienste eines an der Universität in Marburg lehrenden jungen Professors hervorhob. Die Rede ist hier von dem später durch bahnbrechende Entdeckungen berühmten Physiologen Carl Ludwig. Vermittelt wurde das Schreiben durch den Humboldt nahestehenden Mediziner und Physiologen Emil du Bois-Reymond. Der Empfehlungsbrief, mit dem Humboldt versuchte, Ludwigs finanzielle Situation zu verbessern, ist ein Beispiel für die Förderung junger Forscher wie auch freier wissenschaftlicher Institutionen durch Humboldt.
Verträge über nicht-personenbezogene Daten werden seit dem Data Act immer wichtiger. Gleichwohl ist deren rechtliche Qualifikation immer noch nicht abschließend geklärt. Auch wenn klar ist, dass Daten in aller Regel keinem geistigen Eigentumsrecht unterliegen, nur in seltenen Fällen Know-how sind und an ihnen kein Sacheigentum bestehen kann, benötigen die Verträge eine hinreichende rechtliche Grundlage ihres Gegenstands. Der Beitrag plädiert für eine geringfügige Anpassung, jedenfalls in der Technologiegruppenfreistellungsverordnung.
Wir nehmen eine vergleichende Untersuchung der Nominierten und Preisträger:innen von sieben Buchpreisen im deutschsprachigen Raum vor, die mit einer vorab veröffentlichten Long- und/oder Shortlist arbeiten. Dazu vergleichen wir die Preise in Bezug auf soziodemographische Faktoren der Autor:innen (Geschlecht, Alter und Muttersprache), deren Bekanntheit zum Zeitpunkt der Nominierung (Aufrufe auf Wikipedia), die Anzahl vorheriger Nominierungen der Autor:innen für den gleichen Buchpreis, die ›Qualität‹ der ausgezeichneten Bücher (Anzahl der Rezensionen des nominierten Buches, positive bzw. negative Beurteilung in Rezensionen sowie die Einigkeit der Rezensent:innen darüber), das Ansehen der Verlage und die Geschlechterzusammensetzung der Jurys. Der Analysezeitraum umfasst 15 Jahre. Unser Datensatz beinhaltet Informationen zu 428 Autor:innen mit insgesamt 627 zwischen den Jahren 2005 und 2020 nominierten Büchern und 2.469 Rezensionen zu diesen Büchern. Der Datensatz wurde mittels mehrerer Methoden (z. B. Web-Scraping, Hand-Kodierung, Expert:innenbewertungen) aus verschiedenen Quellen (z. B. Web-Daten, Bibliothekskataloge, Expert:innenbewertungen) zusammengestellt. Auf diese Weise können wir unter anderem zeigen, dass für alle untersuchten Preise überwiegend deutsche Muttersprachler:innen mit gut rezensierten Büchern aus renommierten Verlagen nominiert werden und die Preise gewinnen.
Obwohl Handelsplattformen zunehmend an Bedeutung gewinnen, besteht im deutschsprachigen Raum ein Mangel an umfassenden Marktübersichten. Dadurch fehlt es Verkäufern, potenziellen Plattformbetreibern und Kunden an einer soliden Grundlage für fundierte Entscheidungen. Das ändern wir mit folgendem Beitrag. Erfahren Sie hier das Wichtigste über den rasant wachsenden Markt der Handelsplattformen.
In Immobilienkaufverträgen finden sich nicht selten Vertragsklauseln, welche die Maklerprovision auf den anderen Beteiligten abwälzen sollen. Die rechtliche Ausgangssituation hat sich für diese sog. Maklerprovisionsklauseln durch die Novellierung des Maklerrechts (§§ 656a–656d BGB) im Zuge des Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (BGBl. 2020 I 1245) grundlegend verändert. An diese Entwicklung knüpft die vorliegende Klausur an. Sie behandelt Grundfragen des Textformerfordernisses bei Abschluss eines Maklervertrags (§ 656a, § 126b BGB) sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Provisionsabwälzung auf einen Verbraucher. Im Mittelpunkt des Falls steht eine Maklerprovisionsklausel aus der Kautelarpraxis. Damit dient der nachfolgende Beitrag nicht nur der Vermittlung des examensrelevanten neuen Maklerrechts, sondern auch der Förderung vertragsgestalterischer Fähigkeiten.
Der Data Act
(2024)
Der Data Act bildet den vorläufigen Schlussstein der EU-Datenregulierung. Die verschiedenen Instrumente der Verordnung tarieren vor allem die Beziehungen der Datenökonomie mit Datenzugangsrechten, weitreichenden Regelungen zu Datenverträgen und Cloud-Services sowie mit spezifischen Interoperabilitätsvorgaben neu aus. Der Beitrag gibt – mit einem Schwerpunkt im Datenwirtschaftsrecht – einen Überblick über die Neuregelungen, zeigt übergreifende Weichenstellungen auf und benennt strukturelle Herausforderungen.
Personalmanagement und KWI
(2024)
Dieser Beitrag vergleicht die kommunale Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH-Länder) als Vertreter der kontinentaleuropäisch-föderalen Verwaltungstradition bei zugleich unterschiedlichen Digitalisierungsansätzen und -fortschritten. Basierend auf Interviews mit 22 Expert*innen und Beobachtungen in je einer Kommune pro Land sowie Dokumenten-, Literatur- und Sekundärdatenanalysen untersucht die Studie, wie Verwaltungsdigitalisierung im Mehrebenensystem organisiert ist und welche Rolle dabei das Verwaltungsprofil spielt sowie welche Innovationsschwerpunkte die Kommunen im Hinblick auf die Leistungserbringung und die internen Prozesse setzen. Die Ergebnisse zeigen, dass der hohe Grad lokaler Autonomie den Kommunen ermöglicht, eigene Akzente in der Verwaltungsdigitalisierung zu setzen. Zugleich wirken die stark verflochtenen komplexen Entscheidungsstrukturen und hohen Koordinationsbedarfe in verwaltungsföderalen Systemen, die in Deutschland am stärksten, in Österreich etwas schwächer und in der Schweiz am geringsten ausgeprägt sind, als Digitalisierungshemmnisse. Ferner weisen die Befunde auf eine unitarisierende Wirkung der Verwaltungsdigitalisierung als Reformbereich hin. Insgesamt trägt die Studie zu einem besseren Verständnis dafür bei, welche Problematik die Verwaltungsdigitalisierung für föderal-dezentrale Verwaltungsmodelle mit sich bringt.
Klausur im Medienrecht
(2024)
Die Privatsphäre prominenter Personen wird häufig durch eine auf Sensationsgier ausgerichtete Presseberichterstattung gefährdet. Während sich die Presse dabei vordergründig auf ein öffentliches Interesse an solchen Berichten beruft, kann die Reputation der Betroffenen in der Öffentlichkeit stark und dauerhaft beeinträchtigt werden. Jedoch folgen aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht mehrere Ansprüche, mit denen diese Rechtsverletzungen abgewehrt und mögliche Schäden kompensiert werden können.
Der Ruf nach gesetzgeberischen Reparaturmaßnahmen am unbestrittenermaßen missglückten § STGB § 142 StGB ist ein kriminalpolitischer Dauerbrenner. Neu sind recht konkrete Vorschläge aus dem Bundesministerium der Justiz zu einer Reduktion des objektiven Tatbestandes, durch die ein beträchtlicher Anteil der Anwendungsfälle künftig in das Ordnungswidrigkeitenrecht verlagert werden soll. Unfälle, die „reine Sachschäden“ verursachen, sollen eine nur noch bußgeldbewehrte Warte- und Feststellungsermöglichungspflicht auslösen. Die im Vorstadium eines Gesetzesentwurfs publizierten ministeriellen Ideen haben ein geteiltes Echo – Zustimmung und Ablehnung – ausgelöst. Der Beitrag befasst sich nicht mit der umstrittenen kriminalpolitischen Vernünftigkeit der Pläne, zeigt aber einige strafrechtsdogmatische Aspekte auf, die bei der Neufassung des Gesetzeswortlauts zu beachten sein werden.
Der untenstehende Text ist eine recht spontane Reaktion auf Bemerkungen, die jüngst von den Kollegen Armin Engländer und Christian Rückert zu einem Kodifizierungsvorschlag für die Regelungsthemen Notwehr, Notwehrexzess und subjektives Rechtfertigungselement in der Zeitschrift „Goltdammer’s Archiv für Strafrecht“ präsentiert wurden. Den Entwurfstext hat eine – kleine – Gruppe von Strafrechtslehrern erarbeitet. Er wurde letztes Jahr mittels eines Aufsatzes von Elisa Hoven und Wolfgang Mitsch – ebenfalls im „Goltdammer’s Archiv“ − vorgestellt und erläutert. Engländer und Rückert äußern stellenweise Zustimmung, üben aber auch zu vielen Punkten des Entwurfs und seiner Begründung Kritik. Da der hiesige Verfasser sowohl an der Entwicklung des Entwurfstextes als auch an dem genannten GA-Aufsatz als Ko-Autor beteiligt war, möchte er − im Folgenden: ich − zu einigen der Kritiken Stellung nehmen.
Illegales Wettrasen auf öffentlichen Straßen beschäftigt Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, wenn dieses Ereignis stattgefunden und oftmals auch schwere Schäden verursacht hat. Jeder hat noch das Verfahren um das tödliche Geschehen auf der Berliner Tauentzienstrasse im Gedächtnis und vor Augen. Naturgemäß geht einer solchen Aktion stets eine – wenn auch nur kurze und evtl. nonverbale (z. B. Kopfnicken, Handzeichen) – Verständigung der Teilnehmer voraus. Praktisch mag die Frage keine Bedeutung haben, theoretisch interessant ist sie aber schon: Ist bereits diese Kommunikation in der Anbahnungsphase möglicherweise strafbares Verhalten? Praktisch würde sich die Möglichkeit der Strafverfolgung darauf beschränken, wenn aus irgendeinem Grund das Rennen dann doch nicht stattgefunden hat. Daher sollen hier – weil das nach meiner Beobachtung noch nirgends geschehen ist – zu diesem Thema ein paar klärende Ausführungen gemacht werden.
Online-Nutzer begegnen regelmäßig unterschwelligen manipulativen Designstrategien von Anbietern digitaler Produkte, welche sie zu rechtsgeschäftlich relevanten Entscheidungen bewegen sollen, die sie womöglich nicht - oder zumindest nicht so - beabsichtigt haben. Man spricht in diesem Zusammenhang von (vielgestaltig denkbaren) „Dark Patterns“ (dt. „dunkle Muster“). Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern diese insbesondere lauterkeitsrechtlich zulässig sind.
Chronologie der Englandreise
(2023)
Einleitender Kommentar
(2023)
Das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht hat das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten und wiederholt beschäftigt. Insbesondere in den letzten drei Jahren hatte sich das Gericht erneut intensiv damit zu befassen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu formulieren. Der Beitrag analysiert überblicksartig, inwieweit es in seinen neueren Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt, ergänzt oder gar nachjustiert hat.
Social Scoring
(2023)
Das Fenster zum Garten
(2023)
Whistleblowing
(2023)
Taubblind, Juristin
(2023)
Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine untersucht der folgende Beitrag, auf welchem Wege, vor welchen völkerrechtlichen Gerichten, in welchem Umfang und mit welcher Aussicht auf Erfolg die Ukraine oder einzelne ukrainische Staatsangehörige Sicherheitsschutz vor der russischen Invasion und/oder den im Zusammenhang damit bereits begangenen oder noch bevorstehenden Völkerrechtsverstößen Rechtsschutz erlangen können. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um zwei anhängige Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, mehrere Staaten- sowie eine große Vielzahl von Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; ein Verfahren vor dem Internationalen Seegerichtshof; zahlreiche Investitionsverfahren vor internationalen Schiedsgerichten sowie schließlich zwei "Situationen" vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Abschließend wird die Option der Schaffung eines ad-hoc-Tribunals für das Verbrechen der Aggression behandelt.
Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit des Klimaschutzes als Verfassungsgebot und Staatsräson
(2023)
Mehr als nur Ehefrauen
(2023)
Frauen im Widerstand
(2023)
Krisen in Afganisthan
(2023)
Neben kleineren, meist automatisierten Update-Aktivitäten zur Fehlerbehebung und zur Steigerung der Performance von ERP-Systemen, gibt es größere Updates mit umfangreicheren Aktualisierungen und Erweiterungen der Software – auch „Updateprojekte“ oder „Upgrades“ genannt. Ein ERP-Upgrade beschreibt einen größeren Änderungsprozess, der die Nutzung neuer Technologien ermöglicht und das System mit (neuen) Geschäftsstrategien in Einklang bringt. Upgrades tragen zur Verbesserung der Software bei und sind klar zu unterscheiden von geringfügigen Änderungen innerhalb einer Version eines ERP-Systems.
Umfassend oder überfrachtet?
(2023)
In der Theorie klingt es erst mal pädagogisch und didaktisch verlockend: Umfassend ausgebildete Lehrkräfte verharren nicht stur in ihren fachlichen Grenzen, sondern unterrichten Phänomene in ihren mannigfaltigen Zusammenhängen. So erwerben Schüler*innen die Möglichkeit, Sachverhalte umfassend aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und ihnen kompetent zu begegnen. Im Hinblick auf eine vollgestopfte Stundentafel scheint dies auch zeitlich effizient: Warum verschiedene Fächer aufwenden, wenn man drei oder vier Bildungsanliegen in einem zweistündigen Fach unterbringen kann?
Virtual Reality
(2023)
Social Media
(2023)
Probier mal was Neues!
(2023)
Berufswahl differenzieren(d)
(2023)
Der vorliegende Text versucht, das in der Humboldt-Forschung weithin bekannte und gut erforschte Thema „Humboldt und die Sklaverei“ biographisch neu einzuordnen und orientiert sich dabei an folgender These: Humboldt durchläuft in den Jahrzehnten nach Beginn seiner Reise durch die amerikanischen Tropen (1799–1804) verschiedene Phasen in der Beschäftigung mit dem Thema Sklaverei. Im Laufe dieser Phasen, die keineswegs einer chronologischen Ordnung folgen, sondern zum Teil parallel verlaufen, nimmt Humboldt verschiedene soziale Rollen an, die ihren Ausdruck in spezifischen Haltungen und Handlungen finden. In ihrer Summe zeichnen sie ein für das Verständnis von Humboldts Persönlichkeit typisches Psychogramm: ein selbstbewusster Moralist, ein rigoroser, beinahe kriminalistisch agierender Wissenschaftler, ein politisch zurückhaltender Akteur.
Der Humboldtsche Magnetische Verein (1829–1834) mit seinem Zentrum in Berlin, an dem 4 weitere Stationen mitwirkten, hatte einen Vorläufer, die Societas meteorologica Palatina (1780–1795). Diese verfügte über 17 über die Nordhalbkugel verteilte Stationen, an denen magnetische Beobachtungen durchgeführt wurden. Der Nachfolgeverein mit 61 über den Globus verteilten Stationen war der Göttinger Magnetische Verein (1834–1841).
Der Humboldtsche Magnetische Verein war der erste, an dem die Gleichzeitigkeit der Beobachtungen, sog. korrespondierende Beobachtungen, anhand Berliner Zeit eingeführt wurden. Diese Methode wurde in Göttingen, wo Gauß und Weber seit 1834 über ein Magnetisches Observatorium verfügten, übernommen, modifiziert und verbessert, alle 61 angeschlossenen Stationen beobachteten gemäß Göttinger mittlerer Zeit.
Im Gedenken an Heinz Krumpel
Mit meinem Freund Heinz Krumpel verband mich eine stets heitere, unbedingte, jahrzehntelange Freundschaft. Ich darf sagen, dass nie etwas diese Freundschaft trübte. In unseren Gesprächen gab es niemals eine Einleitung, ein wechselseitiges Sich-Beschnuppern, eine Einstimmung auf den jeweils Anderen. „Glaubst Du auch, dass Clavijero der wichtigste Aufklärungsphilosoph Lateinamerikas war?“ oder „Kants kategorischer Imperativ gilt noch heute, meinst Du nicht?“ waren übliche Eröffnungssätze unserer Gespräche. Und zwar gleichgültig, ob wir uns in Toluca, Mexiko-Stadt oder Potsdam begegneten. Stets war von der ersten Sekunde an Vertrautheit die Grundlage.
Heinz Krumpel hat in einer stark auf sich selbst bezogenen deutschen Philosophie, die am inter- und transkulturellen Austausch nur wenig Interesse zeigte, immer das offene Gespräch mit Lateinamerika gesucht. Die Philosophie anderer Breitengrade, anderer Denkrichtungen, vor allem aber die Philosophie der von ihm so geliebten lateinamerikanischen Welt lagen ihm am Herzen, waren für ihn eine Herzensangelegenheit. Die Hochachtung vor den großen Philosophen dieser Welt, der respektvolle Umgang und die bohrenden Fragen, die er an ihre philosophischen Ansätze richtete, waren die Grundlage dafür, dass er über Jahrzehnte einem Denken treu blieb, das den meisten Philosophen des deutschsprachigen Raumes noch nicht einmal vom Hörensagen bekannt war. Heinz Krumpel ließ sich dadurch nicht entmutigen, veröffentlichte in schöner Reihenfolge Bücher und Aufsätze, die den Weg zu dieser Welt, zu seiner Welt ebneten.
Daher rührte auch sein Interesse für Alexander von Humboldt. Der preußische Kultur- und Naturforscher war für ihn der Garant dafür, dass zwischen den Amerikas und Europa, dass zwischen Mexiko, Kolumbien, Peru oder Argentinien der Gesprächsfaden niemals abreißen durfte. Dass der Denker der Wechselwirkung stets das Symbol für eine transatlantische Wechselwirkung war und ist. Wie oft haben wir uns in unseren Gesprächen gefragt, wie Alexander die Entwicklung der Philosophie nach Hegel, bei dem er noch Vorlesungen gehört hatte, bewertet hätte.
Dass Heinz Krumpel sich für die Sache Alexander von Humboldts stark machte und sich selbstverständlich auch für unsere Zeitschrift HiN – Alexander von Humboldt im Netz einsetzte, verstand sich von selbst. Heinz hatte die Lektionen der Geschichte gelernt und stand nicht nur für den Polylog, den er auf vielen Ebenen führte, sondern auch und gerade für das Polylogische, das Viellogische. Für ein Denken, das die eigenen Positionen kritisch und selbstreflexiv aus unterschiedlichen Blickwinkeln befragt. So habe ich ihn kennengelernt, so werde ich ihn immer im Gedächtnis behalten.
Unsere Zeitschrift verneigt sich in Dankbarkeit für die jahrzehntelange Unterstützung vor Heinz Krumpel. Ich habe daher einen seiner beiden Söhne darum gebeten, einen Nachruf für unsere Zeitschrift zu verfassen – im Andenken an einen Menschen, dessen Heiterkeit, dessen Selbstkritik und dessen Spontaneität uns allen präsent und gegenwärtig sind.
Ottmar Ette
Nachdem sich das BVerfG 2005 auf eine verfassungsrechtliche Garantie einer zwingenden, bedarfsunabhängigen Mindestbeteiligung der nächsten Angehörigen am Nachlass festgelegt hat, ist die Diskussion um das Pflichtteilsrecht abgeebbt. Ein radikaler Vorschlag aus dem Schrifttum könnte den Diskurs jetzt neu entfachen: An die Stelle des Quotenpflichtteils soll ein bedarfsabhängiger Angehörigenschutz in Form eines passiv vererblichen Unterhaltsanspruchs treten. Der Beitrag greift diesen Ansatz auf, beleuchtet Vorzüge und Schwächen des vorgelegten Konzepts und formuliert Fragen für die weitere rechtspolitische Debatte. Ergänzt werden die Überlegungen durch den Entwurf eines gesetzlichen Pflegevermächtnisses. De lege ferenda wird für einen vollständigen Systemwechsel von der zwingenden Mindestbeteiligung naher Angehöriger zu einer von den Gedanken der Alimentation und der Äquivalenz getragenen Nachlassteilhabe plädiert.
Bei der Festsetzung des Gefahrtarifs steht den Unfallversicherungsträgern nach § 157 SGB VII ein weiter Gestaltungsspielraum zu. An Grenzen stößt er bei der Zusammenfassung verschiedener Gewerbezweige in einer Tarifstelle. Unternehmensarten, die ein vom Durchschnitt der Tarifstelle erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko haben, steht ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigene Tarifstelle oder auf Neuzuordnung zu einer anderen, passenderen Tarifstelle zu. Ein fester Grenzwert für eine nicht mehr zulässige Abweichung der Belastungsziffer von Unternehmen von der Belastungsziffer des Tarifstellendurchschnitts hat sich aber bislang nicht herausgebildet. Der vorliegende Teil I befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen für die Tarifstellenbildung im Gefahrtarif. Teil II (abgedruckt in einem der nächsten Hefte der SGb 2023) geht auf den aktuellen Fall des 4. Gefahrtarifs der BG BAU ein.
Der Beitrag hat sich in Teil 1 (abgedruckt in SGb 2023, 461 ff.) dem rechtlichen Rahmen und den offenen Rechtsfragen bei der Gliederung des Gefahrtarifs nach Tarifstellen gewidmet. Teil 2 zeigt anhand des aktuellen Falls des 4. Gefahrtarifs der BG BAU, welche Rechtsfehler zur Rechtswidrigkeit von Gefahrtarifen führen.
Finnland und Schweden
(2023)
Soziale Schließung
(2023)
Über kaum ein Thema werden so hitzige Debatten geführt wie über Geschlechtsidentität. Das Wissen darum, dass Gender sozial konstruiert ist, wird von Anti-Gender Aktivist*innen häufig als ‚Gender-Ideologie‘ bezeichnet und ruft heftige Gegenreaktionen hervor. Dies gilt nicht nur in Deutschland – sondern länderübergreifend. Auffällig viele der transnationalen Anti- Gender Mobilisierungen der letzten 20 Jahre finden bezogen auf Bildungseinrichtungen statt. Dieser Beitrag widmet sich der besonderen Rolle der Universität und der Wissenschaft für transnationale Anti-Gender Diskurse. Anhand verschiedener Beispiele zeige ich auf, dass das Verhältnis zwischen Anti-Gender Bewegungen und Wissenschaft geprägt ist von widersprüchlichen Dynamiken, von Abgrenzung aber auch Imitation. In ihrem Zusammenspiel wirken beide Dynamiken mobilisierend und tragen zum Erstarken regressiver Rollenbilder und antidemokratischer rechter Bewegungen in der breiteren Gesellschaft bei. Der letzte Teil des Beitrags ruft daher zu mehr Selbstreflexion der wissenschaftlichen Praxis auf Grundlage feministischer und intersektionaler Ansätze auf.
Ortsteilbudgets
(2023)
Ortsteile sind ein Forum lokaler Demokratie, was manche Landesgesetzgeber bewogen hat, ihnen Budgets zuzugestehen, die nach eigener Entscheidung des Ortsbeirats zu verwenden sind. Nach einer Erörterung des Für und Wider solch kleiner Globalhaushalte (I.) werden die bisherigen Regeln zur Einführung von Ortsteilbudgets (II.) sowie deren Ausgestaltung und Höhe betrachtet (III.). Konflikte zwischen Ortsteilbudgets und Haushaltsgrundsätzen (IV.) leiten über zur Bewährung der Budgets in besonderen haushaltsrechtlichen Lagen (V.) sowie zu ihrer Einordnung in die umfassenden Finanzbeziehungen zwischen Gesamtgemeinde und Land (VI.). Endlich werden die prozessuale Verteidigung der Budgets (VII.) sowie ähnliche Erscheinungsformen in anderen Selbstverwaltungsgebieten (VIII.) betrachtet und die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (IX.).
Im Zuge der Corona-Pandemie ist die alte Debatte über eine stärkere Berücksichtigung von gesundheitsschädlichem Vorverhalten Versicherter neu entflammt. Sollen nichtgeimpfte Versicherte bei einer Erkrankung mit Covid-19 an ihren Behandlungskosten beteiligt werden?[1] Mit § 52 SGB V existiert zwar eine Vorschrift, die es den Krankenkassen ermöglicht, Versicherte an den Kosten ihrer Krankenbehandlung zu beteiligen, eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Kosten ihrer Coronakrankheit wirft aber materiell-rechtlich und prozessual Probleme auf. Der Gesetzgeber könnte allerdings bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des allgemeinen Gleichheitssatzes eine Vorschrift zur Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 einführen und das Solidarprinzip auf diese Weise neu justieren. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist Kernbestandteil und nicht Fremdkörper des Solidarprinzips. Das solidarische Finanzierungskonzept der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist langfristig nur tragfähig, wenn jeder Versicherte die ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um seine Gesundheit zu erhalten und den Eintritt von Krankheit zu vermeiden (vgl. § 1 S. 3 SGB V).
Wahlen in der Türkei
(2023)
Mord durch Unfallflucht
(2023)
Jüngst hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, ob Garantenstellungen i. S.v. § STGB § 13 StGB zur Fussnote 1 „besondere persönliche Merkmale“ sind und bei Beteiligung mehrerer an einem unechten Unterlassungsdelikt folglich § STGB § 28 StGB zu beachten ist. Der BGH hat diese Frage bejaht. Nicht dazu soll hier ein Diskussionsbeitrag geliefert werden, sondern zu einem Teil der Entscheidung, der nicht strittig zu sein scheint: die Erfüllung von Mordmerkmalen gemäß § STGB § 211 Abs. STGB § 211 Absatz 2 StGB durch eine Tat, die ein unechtes Unterlassungsdelikt ist. Für die Leser einer Fachzeitschrift mit dem Fokus „Straßenverkehr“ könnte das Thema interessant sein, weil sich der Fall im Straßenverkehr ereignete und das entscheidungsgegenständliche Verhalten ein Akt der Teilnahme am Straßenverkehr war.
Umstieg auf S/4HANA
(2023)
Sehr viele langjährige R/3-Nutzer stehen derzeit vor der Frage, wie sie sich hinsichtlich des Upgrades auf S/4HANA entscheiden sollen. Die Wartung für R/3 endet absehbar in den nächsten Jahren, und mit S/4 kommen neue Möglichkeiten, aber auch neue Herausforderungen. Dieser Beitrag beschreibt die Entscheidungen, die bei der Prüfung eines Umstiegs auf S/4HANA getroffen werden müssen und zeigt diese am Beispiel eines Multi-Channel-Handelsunternehmens.
Brasilien in den BRICS
(2023)
Für eine gelingende Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Therapeut:innen und Eltern sind meines Erachtens zwei Aspekte wesentlich: die therapeutische Haltung/innere Einstellung zur Beziehungsgestaltung auf Seiten der Therapeut:innen sowie ihr Wissen und die Fähigkeiten, Eltern ganz pragmatisch in den therapeutischen Prozess einzubinden.
Alexander von Humboldt führte einen bisher völlig unbekannten Briefwechsel mit Ludwig August von Buch, einem Neffen des berühmten Geologen Leopold von Buch. Die drei in französischer Sprache verfassten und in Rom aufbewahrten Briefe werden zum ersten Mal publiziert. Sie berichten insbesondere über interessante Details von Humboldts Russland-Reise und enthalten ein Empfehlungsschreiben für den Offizier und Historiker Leopold von Orlich.
Der Text analysiert den Gesetzesentwurf des Kriminalpolitischen Kreises zur Regelung des Notwehrexzesses und des Putativnotwehrexzesses, veröffentlicht unter Hoven/Mitsch in GA 2023, S. 241 ff., ausgehend vom aktuellen Diskussionsstand in Rechtsprechung und Literatur. Im Schwerpunkt widmet er sich dem Anwendungsbereich des Regelungsvorschlags, insbesondere der Reichweite des intensiven Notwehrexzesses, der Erfassung des extensiven Notwehrexzesses sowie den Voraussetzungen eines entschuldigenden Putativnotwehrexzesses. Er beruht auf einem Kommentar, den die Verfasserin im Juni 2023 auf dem Online-Workshop „Ein neues Konzept der Notwehr“ des kriminalpolitischen Kreises gehalten hat. Der Vortragsstil wurde beibehalten.
Die Amerikanischen Reisetagebücher wurden von Alexander von Humboldt während seines gesamten Lebens genutzt, dabei annotiert, auseinandergenommen und in Teilen an andere Forscher weitergegeben. In seinem letzten Lebensjahrzehnt ließ er diese in jene neun ledernen Bände einbinden, die heute in der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz überliefert sind. Eine der Leitthesen der bisherigen Forschung lautete, dass dabei ihre ursprüngliche Ordnung verlorenging bzw. dass sie in großer Unordnung neu gebunden
wurden. In dem Beitrag wird gezeigt, dass diese Leitthese nicht zutrifft. Vielmehr darf von einem weitgehenden Erhalt des ursprünglichen Zustands der Tagebuchbände ausgegangen werden, jenes Zustands, der in dem 1805 in Berlin angefertigten alphabetischen Register zu seinen Manuskripten (Index général) überliefert ist. Analysiert wurden neben dem Index selbst die Materialität der Bän-
de, besonders Paginierungssprünge und Schnittkanten. Zudem wurde die bestehende Foliierung kritisch hinterfragt.
In der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz befindet sich das Manuskript einer Rezension von Humboldts Kosmos (Band 1), das der Berliner Pädagoge Karl Friedrich von Klöden kurz nach dem Erscheinen des Buches für die „Vossische Zeitung“ verfasste. Manuskript und gedruckter Text werden in dem folgenden Artikel reproduziert. Ihr Vergleich bietet die seltene Gelegenheit, die Entstehung eines Dokumentes zu verfolgen, das als ein Beispiel für die Humboldt-Rezeption im 19. Jahrhundert gelten kann.
Das Ganze erfassen
(2023)
Der Wissenschaftshistoriker Eberhard Knobloch beschäftigt sich seit rund zwanzig Jahren mit Leben und Werk Alexander von Humboldts. Er zeigt, dass Humboldts Wissenschaftstheorie vom Naturbild der pythagoreischen Schule inspiriert war, seine wissenschaftliche Methode hingegen dem Vorbild der Himmelsmechanik Laplaces folgte. Humboldt entwickelte aus diesen Quellen ein auf Zahlenverhältnisse und Mittelwerte gegründetes Erkenntnismodell, das wegweisend für die datenbasierten Bio- und Geowissenschaften wurde. Die wechselseitige Verbundenheit der verschiedenen Naturphänomene visualisierte Humboldt in seinem ‚Tableau physique des Andes‘. In mehreren Aufsätzen entschlüsselte Eberhard Knobloch auf anschauliche Weise diesen komplexen Blick ins Ganze der Natur.
Dieser Beitrag präsentiert die epistemischen Veränderungen, die von der Entdeckungsreise zur Forschungsreise führten, im Lichte jener Auseinandersetzungen, die als „Berliner Debatte um die Neue Welt“ berühmt wurden. Alexander von Humboldt bemerkte und beschrieb um die Wende zum 19. Jahrhundert eine fundamentale Epochenschwelle, die er im Vorwort zu seinen Vues des Cordillères et Monumens des Peuples Indigènes de l’Amérique als eine „glückliche Revolution“ bezeichnete. Diese Revolution schloss für Humboldt auch die Tatsache mit ein, die Aufklärung nicht als eine rein europäische, sondern als eine transatlantische und weltumspannende philosophische Bewegung zu verstehen.
Animal Welfare Versus Commercial Animal Use. Commercial Use of Animals Outside Agriculture: The forms of commercial animal use beyond agriculture are diverse. This includes, for example, circuses and working with film animals. However, the associated animal welfare problems have so far not been discussed in great detail. The authorities work mainly with non-binding expert opinions instead of legal regulations. The various instruments of the executive branch in this area will be dealt with, as well as possible new perspectives for animal protection law - and its limits.
Großer Marktüberblick
(2023)
Der Beratermarkt ist ähnlich undurchsichtig wie der ERP-Markt selbst. Daher veröffentlichen wir in dieser Ausgabe einen umfassenden Marktüberblick zu ERP-Beratungen mit 24 Unternehmen vom Spezialisten zum Generalisten, aber immer fokussiert auf das Thema ERP. Sehr spannend ist z. B. die Bandbreite der Antworten, mit der ERP-Berater den Nutzen von ERP bei der ERP-Auswahl bewerten. Auch Auswahlportale stoßen nicht überall auf große Gegenliebe. Manche Antworten mussten aus Platzgründen leider gekürzt werden. Alle Abonnenten von ERP Management finden die vollständigen Antworten zum Download im Webauftritt.
Jürgen Rieger (1946–2009)
(2023)
In Königstein im Taunus gründeten vertriebene katholische Priester aus den ehemaligen Ostgebieten nach 1945 eine Bildungsstätte, in der die Frömmigkeitskultur an die nächsten Generationen weitergegeben werden sollte. Hier entwickelte sich in den 1950er Jahren ein Kommunikationszentrum, in dem eine Hochschule Priester für den Osten ausbildete und vielfältige Medien über die Lage hinter dem Eisernen Vorhang informierten. Von Königstein ging die Kapellenwagenmission aus, die katholische Gläubige in der westdeutschen Diaspora aufsuchte. Nostalgische Rückbesinnung verband sich mit der Errichtung eines modernen Tagungsbaus. Seit den 1970er Jahren gerieten die Königsteiner Unternehmungen in eine grundlegende Krise. Mit der Gründungsgeneration starben die auf den Osten bezogene Mentalität und letztlich auch die Königsteiner Anstalten. Das Ende des Kalten Kriegs verschob die Nachkriegszeit der katholischen Vetriebenen endgültig in die Erinnerungskultur.
Die abgetrennte Zunge by Katharina Wesselmann deals with gender and power relations in ancient literature and beyond. It has received widespread attention, particularly in popular media. In this interview, thersites examines the book from an academic perspective. We talk to Katharina Wesselmann about the reactions to her work, her methodology and her conclusions. The primary focus of this interview is on what ancient texts may tell us about today’s gender issues and vice versa – it, thus, entails a broader discussion about modern Classics.