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Aus dem Vorwort: Der entstehende deutsche Staat hatte 928/29 mit der Unterwerfung der damals östlich von Elbe und Saale siedelnden Slawen begonnen. Den meisten Stämmen war es jedoch durch den Aufstand von 983 gelungen, nochmals ihre Freiheit zu erkämpfen. Im 12. Jahrhundert begann ein erneuter Vorstoß. Während dieser zweiten Etappe der feudalen deutschen Ostexpansion wurden bis um 1300 die nördlichen und mittleren Teile des jetzt zur DDR gehörenden Gebietes endgültig dem deutschen Reich angegliedert. Damals entstand die Mehrzahl unserer Städte und Dörfer. Im 10. Jahrhundert hatten die Könige Heinrich I. und Otto I. das Vordringen nach Osten geleitet. Während des 12. und 13. Jahrhunderts lag die Initiative in den Händen der ostsächsischen Fürsten. Sie gingen daran, ihren Einfluß auf die slawischen Gebiete auszudehnen, wie der Herzog von Sachsen, Heinrich der Löwe aus dem Geschlecht der Welfen, und Erzbischof Wichmann von Magdeburg, oder gründeten östlich der Elbe neue Territorialherrschaften, wie der Markgraf der Nordmark, Albrecht der Bär aus dem Hause der Askanier, der erste Markgraf von Brandenburg. Im Süden begannen die Wettiner die Marken Lausitz und Meißen zu festigen und zu erweitern. Wie sich die eben grob skizzierten Vorgänge jedoch im einzelnen abgespielt haben, liegt immer noch weitgehend im dunkeln. Vor allem muß damit gerechnet werden, daß sich die Herrschaftsverhältnissein verschiedenen Gebieten mehrfach geändert hatten, bevor etwa in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts die Strukturen entstanden waren, die im wesentlichen bis in die neuere Zeit bestimmend blieben. So ist heute vielfach noch unklar oder umrtritten, welche deutsche Feudalgewalt einen bestimmten Raum als erste besetzte und wo der Einflußbereich der nächsten Herrschaft begann. Das gilt in besonderem Maße für die Grenzzonen der sich ausdehnenden Fürstentümer. Aber auch Fragen, die seit langem als geklärt galten, werden plötzlich wieder aufgeworfen, wie die vor der 750-Jahr-Feier Berlins erneut aufgenommene Diekussion über die Anfänge unsarer Hauptstadt beweist.
„Alle Kinder müssen zu wertvollen Menschen erzogen werden“, forderte Margot Honecker, Erziehungsminister der DDR von 1963 bis 1989. Während liberale Jugendsoziologen die Jugendphase als Moratorium begreifen und damit Heranwachsenden Freiräume zubilligen, geltende soziale Normen infrage zu stellen und selbstbestimmte Lebensentwürfe zu erproben, ohne ihr Handeln in gleicher Weise verantworten zu müssen wie Erwachsene, wurden Jugendliche in der DDR danach beurteilt, inwieweit sie dem Ideal der „allseitig gebildeten sozialistischen Persönlichkeit“ entsprachen. Nach Honeckers Ansicht wäre die freie Entfaltung des Individuums erst im Kommunismus möglich. Individuelle Entfaltung besaß für sie keinen eigenen Wert. Der politische Erziehungsanspruch erstreckte sich grundsätzlich auf alle Lebenswelten von Jugendlichen. Freiräume zur Selbstentfaltung waren in der DDR sowohl materiell als auch ideell eng umgrenzt, ein Umstand den der bundesdeutsche Bildungssoziologe Jürgen Zinnecker als „Jugendmoratorium in kasernierter Form“ bezeichnete. Dem politischen Anpassungsdruck waren Kinder und Jugendliche in besonders starkem Maße ausgesetzt. Zwar richtete sich der Erziehungsanspruch der SED grundsätzlich auf alle Bürger, doch anders als Erwachsene hatten Kinder und Jugendliche noch keine eigenständige Stellung innerhalb des sozialen und gesellschaftlichen Gefüges gefunden und deshalb weniger Möglichkeiten, sich der politischen Einwirkung zu entziehen. Mit dem Jugendgesetz von 1974 wurde die sozialistische Persönlichkeit als Erziehungsziel festgelegt, dem auch die Eltern zu folgen hatten. Bildungschancen wurden schon frühzeitig von der Anpassung an vorgegebene Normen abhängig gemacht, abweichendes Verhalten konnte rigide bestraft werden und gravierende Folgen für den weiteren Lebensweg haben. Auch wenn die meisten Jugendlichen die Forderungen des Staates zu erfüllen schienen und ihre Verbundenheit mit der Politik der SED wann immer gefordert bezeugten, standen sie dieser Politik tatsächlich mindestens gleichgültig gegenüber. Der „Widerspruch zwischen Wort und Tat“ war eines der gravierenden Probleme der Herrschenden im Umgang mit Heranwachsenden. Es gab aber auch Jugendliche, die bewusst Einschränkungen in Kauf nahmen, um ihre Vorstellungen eines selbstbestimmten Lebens verwirklichen zu können. Schon bei geringfügiger Abweichung von ausdrücklichen oder unausgesprochenen Vorgaben mussten sie mit erheblichen staatlichen Eingriffen in ihr persönliches Dasein rechnen. Die äußerste Form der Abweichung waren Ausreiseersuchen und Fluchtversuche. Jugendliche waren unter Antragstellern und „Republikflüchtigen“ überproportional vertreten. Die Dissertation beleuchtet das Spannungsverhältnis zwischen staatlich vorgegebenen Lebenswegen und eigen-sinniger Gestaltung verschiedener Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen für die Jahre der Honecker-Herrschaft zwischen 1971 bis 1989 im Bezirk Schwerin.