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Artikel 120 Rechnungsprüfung
(2022)
Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft.
Steuern und Abgaben auf Produkte oder Verbrauch mit gesellschaftlichen Folgekosten (externe Kosten) – sogenannte Pigou- oder Lenkungssteuern – sind ein gesellschaftliches „Win-Win-Instrument“. Sie verbessern die Wohlfahrt und schützen gleichzeitig die Umwelt und das Klima. Dies wird erreicht, indem umweltschädigende Aktivitäten einen Preis bekommen, der möglichst exakt der Höhe des Schadens entspricht. Eine konsequente Bepreisung der externen Kosten nach diesem Prinzip könnte in Deutschland erhebliche zusätzliche Einnahmen erbringen: Basierend auf bisherigen Studien zu externen Kosten wären zusätzliche Einnahmen in der Größenordnung von 348 bis 564 Milliarden Euro pro Jahr (44 bis 71 Prozent der gesamten Steuereinnahmen) möglich. Die Autoren warnen allerdings, dass die Bezifferung der externen Kosten mit erheblichen Unsicherheiten verbunden ist. Damit Lenkungssteuern und -abgaben ihre positiven Lenkungs- und Wohlstandseffekte voll entfalten können, seien zudem institutionelle Reformen notwendig.
Hallo Zukunft!
(2022)
Gedruckte Elektronik ist nicht nur ein aufstrebendes Forschungsfeld, sie wird in naher Zukunft auch eine wesentliche Rolle in unserem Alltag spielen. Gedruckte, elektronische Bauteile können sehr dünn und flexibel sein und somit vielfältig eingesetzt werden. Für die Implementation in der (Hoch-)Schule haben die Autoren eine flexible, lichtemittierende Folie entwickelt, die mit einfachen Materialien und Methoden manuell gedruckt werden kann.
Einleitung
Mehr als ein Drittel der PatientInnen im berufsfähigen Alter in der kardiologischen Anschlussrehabilitation (AR) sind von besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) betroffen. Die BBPL sind durch eine negative subjektive Erwerbsprognose (SE) determiniert, die wiederum auf eine deutlich reduzierte Wahrscheinlichkeit der beruflichen Wiedereingliederung hindeutet. Diese Studie hatte die Exploration von persönlich bestimmenden Faktoren der SE zum Ziel, um Impulse für die patientInnenzentrierte Betreuung in der AR ableiten zu können.
Methoden
Die monozentrische explorative qualitative Studie basierte auf leitfadengestützten Einzelinterviews mit PatientInnen der kardiologischen AR. Hierfür wurden 20 PatientInnen mit BBPL (Hauptstichprobe) und 5 ohne BBPL (Kontraststichprobe) in QIV/2021 eingeschlossen. Die Stichprobenauswahl erfolgte nach dem Prinzip des theoretischen Samplings mit sich überschneidender Rekrutierungs- und Auswertungsphase. Die Auswertung erfolgte mittels thematischer Analyse, wobei die Interviews sinngemäß auf Aussagen (Codes) reduziert und anschließend in Schlüsselthemen zusammengefasst wurden.
Ergebnisse
Insgesamt wurden sieben Schlüsselthemen generiert. Die ersten beiden umfassen (1) umwelt- und (2) personenbezogene Aspekte (z. B. (1): Personalsituation, Auswirkungen der Pandemie; (2) Selbstwahrnehmung, Arbeitsplatzeinflüsse). Die weiteren Themen schließen (4) krankheitsbezogene Vorerfahrungen (z. B. Erfahrungen mit Gesundheitssystem, familiäre Prädisposition) und (5) Zukunftsvorstellungen (z. B. Prioritätenänderung, Rauchentwöhnung) ein. Darüber hinaus wurden drei spezifische Themen identifiziert: (5) die Gesundheitswahrnehmung einschließlich der empfundenen Belastbarkeit, (6) die Veränderbarkeit der Arbeitsbedingungen und (7) die Angst, wieder zu erkranken. Alle befragten RehabilitandInnen planten die Rückkehr in die Berufstätigkeit sowie umfassende Veränderungen des Gesundheitsverhaltens im Privatleben und am Arbeitsplatz.
Schlussfolgerung
Im Zusammenhang mit der BBPL wurden psychosoziale Aspekte deutlich häufiger thematisiert als medizinische. Auffallend war zudem, dass alle befragten RehabilitandInnen den beruflichen Wiedereinstieg planten, auch bei negativer SE. Diese wurde durch Faktoren bestimmt, die als Folge einer Neubewertung der persönlichen Prioritäten nach stattgehabten Akutereignis zu betrachten sind. Zur Unterstützung der Krankheitsverarbeitung sowie zur Förderung der Teilhabe einschließlich des Wiedereinstiegs in das Berufsleben scheint die interprofessionelle Erarbeitung eines individuell-differenzierten Handlungsplans mit Nachsorgeoptionen in der kardiologischen AR für die betroffenen PatientInnen sinnvoll.
Hintergrund
Steigende Adipositasprävalenzen im Kindes- und Jugendalter sind geprägt von ungesunden Lebensweisen wie geringer Bewegung durch hohen Medienkonsum. Neueste Studien nutzen die Erreichbarkeit dieser Zielgruppe durch digitale Medien, womit Technologien neue Ansätze in der Interventionsgestaltung der Gewichtsreduktion darstellen. Allerdings stellt sich die Frage, welche digitalen Kombinationen und methodischen Programmkonzepte effektive Body-Mass-Index(BMI)-Veränderungen bedingen.
Ziel
Um Erkenntnisse über effektive Maßnahmengestaltung und Medieneinsatz zu gewinnen, sollen digitale Interventionsstrategien zur BMI-Reduktion übergewichtiger Kinder und Jugendlicher analysiert und bewertet werden.
Methoden
Ein systematischer Review wurde in den Datenbanken Medline via PubMed, Science Direct und Web of Science zur Analyse von Studien aus den Jahren 2016 bis 2021 über Veränderungen im BMI und BMI-Z-Score von übergewichtigen und adipösen 6‑ bis 18-Jährigen durchgeführt. Die methodische Studienqualität wurde nach den Richtlinien des Cochrane Risk of Bias bewertet.
Ergebnisse
Aus 3974 Studien wurden 7 Artikel identifiziert, die den Einsatz von Fitnessarmbändern, Smartphones und computerbasierten Programmen beschreiben. Alle Medien erzielten BMI-Reduktionen, wobei Smartphoneinterventionen via Anrufe und Nachrichten die signifikantesten Veränderungen bewirkten.
Diskussion
Smartphones bieten als Anbieter digitaler Programme (z. B. Apps) effektive Ansatzpunkte zur Adipositasreduktion. Auf Basis der Datenlage bestätigt sich neben der Auswahl und der Kombination mehrerer Medien die Relevanz des Familieneinbezugs und die methodische Fundierung der Maßnahmen. Aufgrund des jungen Alters der Teilnehmenden müssen mediale Interventionen zielgruppengerecht zugänglich gemacht werden.
Die Verhandlung biografischer Inhalte im Comic wird immer beliebter und sorgt für wachsende Aufmerksamkeit des Feuilletons für das Medium. Im Beitrag wird skizziert, wie welche Persönlichkeiten in Wort und Bild portraitiert werden; zudem werden Unterkategorien der Comic-Biografie herausgearbeitet. Die Sichtung einer Vielzahl aktueller Comics ermöglicht es, erste Antworten auf zwei einander ergänzende Fragen zu finden: Inwiefern profitiert der Comic von der Biografie; und inwiefern profitiert die Biografie vom Comic?
Lesemotivation ist von Bedeutung für Leseleistung und ist interindividuell unterschiedlich ausgeprägt. Jedoch ist bislang wenig bekannt über Veränderungen unterschiedlicher Lesemotivationsmuster und die Bedeutung des Geschlechts, der Leseleistung und der Unterrichtsgestaltung für solche Veränderungen. Mittels dieser Erkenntnisse könnten adaptive Lernangebote ausgeweitet werden. Die vorliegende Längsschnittstudie greift diese Frage auf und untersucht basierend auf Daten von N = 1313 Lernenden (50,0 % Mädchen) in der 5. und 6. Jahrgangsstufe, wie sich Wertüberzeugungen und Leseselbstkonzept interindividuell unterschiedlich verändern. Latente Profilanalysen verweisen auf drei motivationale Muster zu beiden Zeitpunkten: ‚Geringer intrinsischer Wert‘, ‚Moderate Lesemotivation‘ und ‚Hohe Lesemotivation‘. Hohe Lehrkraftunterstützung trägt dazu bei, dass Lernende im Verlauf des fünften Schuljahres in das Profil ‚Hohe Lesemotivation‘ statt in das Motivationsprofil ‚Geringer intrinsischer Wert‘ wechseln. Mädchen und Lernende mit hoher Leseleistung wechseln eher in das Profil ‚Hohe Lesemotivation‘ statt in das Profil ‚Moderate Lesemotivation‘. Implikationen für Unterricht werden diskutiert.
Sollte Klimapolitik auf Energiepreisanstiege reagieren und kurzfristig CO2-Preise anpassen, um Haushalte zu entlasten? Alkis Blanz, Ulrich Eydam, Maik Heinemann und Matthias Kalkuhl, Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) und Universität Potsdam, zeigen, dass die Verwendung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung von entscheidender Bedeutung ist. Werden diese weitestgehend durch Steuersenkungen oder Transfers an Haushalte rückverteilt, sollten CO2-Preise nicht an kurzfristige Energiepreisschwankungen angepasst werden. Haushalte profitieren stärker von einer direkten Stabilisierung ihres Einkommens als von der Stabilisierung der Energiepreise. Werden Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nicht rückerstattet, sind dagegen antizyklische CO2-Preise wohlfahrtserhöhend.
Der Gründungszuschuss wurde 2011 umfassend reformiert. Insgesamt ist das Arbeitsmarktinstrument weiterhin ein Erfolg: Die meisten Geförderten sind auch knapp dreieinhalb Jahre nach der Gründung noch selbstständig. Die Förderung erhöht ihren Arbeitsmarkterfolg und ihre Jobzufriedenheit deutlich, aber bei ihrer sozialen Absicherung besteht Verbesserungsbedarf.
Das Ziel des hier beschriebenen Masterprojekts war es, eine Methode zu etablieren, mit der Insekten in Gießharz eingeschlossen werden können, damit sie dauerhaft konserviert für mikroskopische Untersuchungen im Biologieunterricht zur Verfügung stehen. Die Masterarbeit enthält eine ausführliche Anleitung zur Herstellung von Gießharzpräparaten mit darin eingebetteten Insekten. Sie soll als Handreichung vor allem für Biologie-Lehrkräfte dienen, um selbstständig hochwertige Lehrpräparate für ihren Unterricht herstellen zu können. Aufgrund der Komplexität des Themas werden Naturschutzbestimmungen und die Beschaffung der Insekten genauso beleuchtet wie deren anschließende Präparation, die Konstruktion einer eigenen Gießform, die Einbettung der Insekten in Gießharz und die Nachbehandlung des Gießlings. Wichtige Einflussfaktoren, die die Qualität der Präparate entscheidend beeinflussen und mögliche Fehlerquellen, werden ausführlich erläutert. Mittels dieser detaillierten Eingießanleitung können mit relativ einfachen und kostengünstigen Mitteln faszinierende Studienobjekte für einen anschaulichen Biologieunterricht entstehen.
Seit Jahrzehnten kämpft die New People’s Army in den Philippinen gegen Ausbeutung und Armut. In den 1980ern Jahren schlossen sich mehrere katholische Priester ihr an und prägten sie. Eine Fraktion, zu der Conrado Balweg (1944-99) gehörte, betonte die Bewahrung der indigenen Kultur. Balweg war Mitglied des Tinguianvolkes, wurde Pater in einem katholischen Orden, stieg in der Guerilla zum Kommandeur auf, war der meistgesuchte „Terrorist“ unter Marcos und initiierte die Errichtung einer Autonomieregion für die Bergvölker. 1999 exekutierte ihn die kommunistische Partei.
Das Buch wertet Zeitzeugenberichte, Korrespondenzen und Archive zu einer exemplarischen Biographie aus. Der Autor hat in den Philippinen gelebt und mehrere Interviewreisen dorthin unternommen.
Der Beitrag beleuchtet jüngere Entwicklungen der unbefugten Verwendung von Daten im Sinne des § 263 a StGB und versucht, die unterschiedlichen Strömungen beispielsnah einzufangen, um die Schwierigkeiten des Computerbetrugs in der Fallbehandlung aufzuzeigen sowie davon ausgehend darzulegen, wie die eigene Meinung in der Klausur argumentativ zu stützen ist.
§ 60 Arbeitsstrafrecht
(2022)
§ 62 Medienstrafrecht
(2022)
Mit ähnlich rasender Geschwindigkeit wie das Coronavirus sich ausbreitet, hat der Begriff der „Triage“ einen Spitzenplatz in der Rangliste der Lieblingsthemen strafrechtswissenschaftlicher Publikationen errungen. Die Zahl der Aufsätze, in denen über die strafrechtliche Behandlung der „ex ante“-, „ex post“- und „präventiven“ Triage informiert wird, ist beachtlich. Über vieles herrscht Konsens, z.B. die Relevanz der „Pflichtenkollision“ für die „ex ante“-Triage. Deutlich sind inzwischen auch die Akzente der kontroversen Debatte um die „ex post“-Triage“ herausgearbeitet. Eher ein Schattendasein fristet die „präventive“ Triage. Der vorliegende Beitrag setzt Bekanntes weitgehend voraus und möchte der Diskussion einige Denkanstöße hinzufügen, die nach meiner Beobachtung noch nicht (genügend) thematisiert wurden.
»Dolus alternativus« und »Anstiftung« sind zwei Begriffe des materiellen Strafrechts, die zum Stoff des juristischen Studiums und der ersten juristischen Prüfung gehören. Die »Tatsachenalternativität« ist ein spezielles Ergebnis der Beweisaufnahme in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, das eine besondere Herausforderung für die gerichtliche Urteilsfindung darstellt. Es handelt sich also um ein strafprozessuales Phänomen, mit dem der angehende Jurist in seinem Studium meistens in Gestalt der »Wahlfeststellung« konfrontiert wird. Zwar haben die Themen »dolus alternativus« und »Wahlfeststellung« in der juristischen Prüfung eher periphere Bedeutung, sollten aber bei der Vorbereitung auf das Examen nicht vernachlässigt werden. Da der Aspekt der Alternativität beiden Gegenständen ihre spezifische Prägung verleiht, bestehen Ähnlichkeiten und somit auch Verwechslungsgefahr. Deswegen wird beides hier in einem Text behandelt. Die Anstiftung wurde hinzugefügt, weil die Komplexität der dolus-alternativus-Fälle dadurch erhöht wird. Zudem wird dieser Aspekt in der Literatur zum dolus alternativus bislang nicht berücksichtigt.
Der sehr examensrelevante Straftatbestand Hehlerei (§ STGB § 259 StGB) ist infolge einer neuen BGH-Entscheidung um einen Streitpunkt zwischen Strafrechtslehre und Rechtsprechung reicher: Die durch eine Täuschung erwirkte Übergabe der gestohlenen Sache vom Vortäter (oder Vorbesitzer) auf den Anschlusstäter soll nach dem BGH ein tatbestandsmäßiges „Verschaffen“ sein. Die Fachliteratur sieht das überwiegend anders. Der Beitrag versucht davon zu überzeigen, dass die Strafrechtslehre Recht hat.
"Angriffsprovokation" ist die Bezeichnung für eine Fallgruppe der sog. sozialethischen Notwehreinschränkungen. Dieses Thema ist extrem prüfungsrelevant und wegen seiner Komplexität bei Studierenden wahrscheinlich gefürchtet. Rechtsprechung und Literatur dazu sind nahezu uferlos. Eine spezielle Konstellation lauerte aber bis jetzt im Verborgenen, weil Lehrbücher über sie hinweggehen und die Rechtsprechung noch keine Gelegenheit hatte, zu ihr Stellung zu nehmen: die „Nothilfeprovokation“. Nunmehr liegt eine BGH-Entscheidung vor, in deren Mittelpunkt dieses Thema steht. Wahrscheinlich werden Verfasser von Prüfungsaufgaben sich davon gern inspirieren lassen. Leser der folgenden Abhandlung sollten solchen „Prüferattacken“ furchtlos entgegensehen können.
Die vorliegende Masterarbeit untersucht die Rolle des „Neuen Plan“ von Reichswirtschaftsminister Hjalmar Schacht in der nationalsozialistischen Außenwirtschaftspolitik in fünf konsekutiven Teilschritten. Erstens wird ein kurzer Überblick über den derzeitigen Forschungsstand zum „Neuen Plan“ geliefert und auf die Quellenlage zur Bearbeitung der Fragestellung eingegangen. Um zweitens eine Aussage über das Verhältnis zwischen dem „Neuen Plan“ und den außenwirtschaftspolitischen Leitlinien des Nationalsozialismus treffen zu können, werden diese für die NSDAP als Partei sowie für Hitler als unangefochtene politische Führungsfigur auf Basis geeigneter Primärquellen herausgearbeitet. Drittens wird anhand relevanter Wirtschaftsentwicklungen auf die Ausgangslage der außenwirtschaftspolitischen Krisensituation ab Mitte 1934 eingegangen, die durch den „Neuen Plan“ im Sinne des NS-Regimes gelöst werden sollte. Viertens wird im Hauptteil der Forschungsarbeit der „Neue Plan“ in mehreren Teilschritten erklärt. Zunächst wird hierfür auf die politischen Entwicklungen eingegangen, an welche der „Neue Plan“ anknüpfen konnte sowie auf die verschiedenen Bestandteile seiner Funktionsweise, die auf dieser Grundlage reformiert, erweitert oder neu geschaffen wurden. Inwieweit diese Maßnahmen mit den außenwirtschaftspolitischen Leitlinien der NS-Ideologie kompatibel waren, wird im Nachgang analysiert und kritisch eingeordnet. Die Effektivität des „Neuen Plans“ wird zudem in Bezug auf fünf Themenfelder anhand wirtschaftlicher Kennzahlen des Statistischen Jahrbuchs des Deutschen Reiches quellenbasiert beurteilt. Diese Analyse umfasst den Zeitraum vom Beginn des „Neuen Plans“ im Jahr 1934 bis zur Entmachtung Schachts als Reichswirtschaftsminister zum Jahresende 1937.
Die Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 in Westdeutschland erfordert eine kritische Diskussion über die Abschätzung der Hochwassergefährdung, Aktualisierung von Hochwassergefahrenkarten und Kommunikation von extremen Hochwasserszenarien. In der vorliegenden Arbeit wurde die Extremwertstatistik für die jährlichen maximalen Spitzenabflüsse am Pegel Altenahr im Ahrtal mit und ohne Berücksichtigung historischer Hochwasser berechnet und verglichen. Die Schätzung der Wiederkehrperiode für das aktuelle Hochwasser mittels Generalisierter Extremwertverteilung (GEV) unter Berücksichtigung historischer Hochwasser schwankt zwischen etwa 2.600 und über 58.700 Jahren (90%-Konfidenzintervall) mit einem Median bei etwa 8.600 Jahren, wogegen die Schätzung, die nur auf der systematisch gemessenen Abflusszeitreihe von 74 Jahren basiert, theoretisch eine Wiederkehrperiode von über 100 Millionen Jahren ergeben würde. Die Berücksichtigung der historischen Hochwasser führt zu einer dramatischen Änderung der Hochwasserquan-
tile, die für eine Gefahrenkartierung zugrunde gelegt werden. Die Anpassung der GEV an die Zeitreihe mit historischen Hochwassern zeigt dennoch, dass das GEV-Modell möglicherweise die Grundgesamtheit der Hochwasser im Ahrtal nicht adäquat abbilden kann. Es könnte sich im vorliegenden Fall um eine gemischte Stichprobe handeln, in der die extremen Hochwasser im Vergleich zu kleineren Ereignissen durch besondere Prozesse hervorgerufen werden. Somit könnten die Wahrscheinlichkeiten von extremen Hochwassern deutlich größer sein, als aus dem GEV-Modell hervorgeht. Hier sollte in Zukunft die Anwendung einer prozessbasierten Mischverteilung
untersucht werden. Der Vergleich von amtlichen Gefahrenkarten zu Extremhochwassern (HQextrem) im Ahrtal mit den Überflutungsflächen vom Juli 2021
zeigt eine deutliche Diskrepanz in den betroffenen Gebieten und die Notwendigkeit, die Grundlagen zur Erstellung der Extremszenarien zu überdenken. Die hydrodynamisch-numerischen Simulationen von 1.000-jährlichen Hochwassern (HQ1000) unter Berücksichtigung historischer Ereignisse und des größten historischen Hochwassers 1804 können die Gefährdung des Juli-Hochwassers 2021 deutlich besser widerspiegeln, wenngleich auch diese beiden Szenarien die Überflutungsflächen unterschätzen. Besondere Effekte wie die Verklausung von Brücken und die geomorphologischen Änderungen im Flussschlauch führten zu noch größeren Überflutungs- flächen im Juli 2021, als die Simulationsergebnisse zeigten. Basierend auf dieser Analyse wird eine einheitliche Festlegung von HQextrem bei Hochwassergefahrenkartierungen in Deutschland vorgeschlagen, die sich an höheren Hochwasserquantilen im Bereich von HQ1000 orientiert. Zusätzlich sollen simulationsbasierte Rekonstruktionen von den größten verlässlich dokumentierten historischen Hochwassern und/oder synthetische Worst-Case-Szenarien in den Hochwassergefahrenkarten gesondert dargestellt werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um die potenziell betroffene Bevölkerung und das Katastrophenmanagement vor Überraschungen durch sehr seltene und extreme Hochwasser in Zukunft besser zu schützen.
Wer schreibt? Wer spricht?
(2022)
Human after man
(2022)
Human after man
(2022)
Das humanistische Konzept des Menschen [Man] mit seinem Ideal des weißen westlichen Mannes als universalem Repräsentanten des Menschlichen [Human] steht in der Kritik. Die jamaikanische Autorin und Philosophin Sylvia Wynter, auf deren Formulierung »Towards Human after Man« sich der Titel dieses Buches bezieht, plädiert bereits seit mehreren Jahrzehnten für eine dekoloniale Konzeption des Menschen, die sich von seinen westlich normierten und rassifizierten Konfigurationen entkoppelt. Aktuelle neomaterialistische, posthumanistische oder ökologische Diskurse sehen insbesondere im Klimawandel, dem voranschreitenden Artensterben und einer immer engeren Verschmelzung von Lebendigem und Technischem sowie den damit verbundenen kapitalistischen Ausbeutungsmechanismen den zwingenden Anlass für ein Neudenken des Menschlichen. Das Buch setzt diese verschiedenen Ansätze in Bezug zueinander und bringt sie in Dialog mit künstlerischen Positionen, die in radikaler und teils höchst spekulativer Art und Weise alternative Formen des Humanum entwerfen. Human after Man ist Ergebnis des siebten Jahresprogramms des cx centrum für interdisziplinäre studien an der Akademie der Bildenden Künste München.
Der dolus alternativus
(2022)
Anlässlich der ersten ausdrücklich zum dolus alternativus ergangenen BGH-Entscheidung vom 14.1.2021 befasst sich dieser Aufsatz mit dieser umstrittenen Vorsatzkonstellation.
Eine Lösung sollte nicht auf Tatbestands-, sondern Konkurrenzebene gefunden werden und einen eindeutigen Schuldspruch zum Ziel haben. Der Aufsatz entwickelt das Konzept, dass entgegen dem BGH und der herrschenden Lehre in der Literatur grundsätzlich wegen einfacher, nicht tateinheitlicher Begehung bestraft werden sollte.
Integriert statt isoliert
(2022)
Dass Daten und Analysen Innovationstreiber sind und nicht mehr nur einen Hygienefaktor darstellen, haben viele Unternehmen erkannt. Um Potenziale zu heben, müssen Daten zielführend integriert werden. Komplexe Systemlandschaften und isolierte Datenbestände erschweren dies. Technologien für die erfolgreiche Umsetzung von datengetriebenem Management müssen richtig eingesetzt werden.
Dieses Kapitel diskutiert die Notwendigkeit einer stärkeren Praxisorientierung für die Schaffung konkreter Lehr- und Lernräume in Unternehmen und zeigt die Vorteile einer Lernfabrik vor dem Hintergrund der stattfindenden Digitalisierung als Mittel zur Kompetenzentwicklung auf. Die technologiebedingt erweiterten Weiterbildungsziele erfordern die Nutzung geeigneter Konzepte und Lösungen. Dahingehend erfolgt die zielorientierte Konkretisierung der Kreation geeigneter Lehr- und Lernsituationen. Die Darstellung der Nutzbarmachung einer Modellfabrik als Lernfabrik der betrieblichen Weiterbildungspraxis zeigt nicht nur eine Lösung für die intendierte Bereitstellung flexibler Lehr- und Lernsituationen, sondern liefert ebenso Handlungsempfehlungen und Best-Practices für die erfolgreiche Kompetenzentwicklung. Insbesondere Praktiker profitieren von der Darstellung der Lernfabrik: aus dieser können sowohl betriebliche Weiterbildner als auch Geschäftsverantwortliche Implikationen für die didaktische Transformation betrieblicher Arbeitsorte in betriebliche Lern-Orte ableiten. Die detaillierte Darstellung einer Tagesschulung zum Thema Auswirkungen von Industrie 4.0 auf die Arbeit der Mitarbeiter sowie Illustration eines Lernszenarios geben reale Einblicke, wie betriebliche Weiterbildung abseits von Lehr-Lern-Kurzschluss-orientierter Didaktik gelingt.
Das bewährte Handbuch befasst sich mit allen praxisrelevanten Aspekten dieses äußerst facettenreichen Rechtsgebiets.Wie alle Münchener Anwaltshandbücher bereitet auch dieses Werk die behandelten Themen und Rechtsmaterien praxis- und mandatsorientiert auf. Die juristischen, wirtschaftlichen, gesellschaftspolitischen und technischen Besonderheiten agrarrechtlicher Mandatsverhältnisse werden anhand konkreter Handlungs- und Gestaltungshinweise ausführlich erläutert. Die systematische Darstellung der sehr breit gestreuten Themen wird durch vielfältige Checklisten, Formulierungsbeispiele, Muster und Praxistipps aufgelockert, so dass ein schnelles Auffinden der konkreten Problemlage und eine rasche, interessengerechte Fall-Lösung gewährleistet sind.Der gesamte Katalog des 14m FAO wird behandelt; auch darüberhinausgehende, praxisrelevante Fragen werden mit eigenen Kapiteln oder Kapitelabschnitten bedacht.
In diesem Beitrag möchten wir einen Gedanken des amerikanischen Mathematikers Paul Halmos aufgreifen und konkretisieren. Wir möchten verdeutlichen, dass ökonomisches Denken nicht abstrakt gelehrt, sondern „erfahren“ werden muss, wenn es nachhaltig und in seiner ganzen Breite gefördert werden soll. Dazu dienen kognitiv aktivierende Aufgaben. Was man darunter versteht und welche Funktionen und Qualitätsmerkmale Aufgaben in der ökonomischen Bildung besitzen, verdeutlichen wir in den Abschnitten 1 und 2. Im Praxisteil (Abschnitte 3 bis 8) werden konkrete, unterrichtlich erprobte Beispielaufgaben vorgestellt, mit denen ökonomisches Denken erfolgreich gefördert werden kann. Unser Beitrag schließt mit einer kurzen Skizze wirtschaftsdidaktischer Implikationen (Abschnitt 9).
Europäisches Steuerrecht
(2022)
Art. 21 AEUV [Freizügigkeit]
(2022)
Einführung
(2022)
Ein Recht gegen das Recht
(2022)
Das Arbeiten im Homeoffice war in der deutschen öffentlichen Verwaltung vor der Covid-19 Pandemie kein verbreitetes Arbeitsmodell. Mit der Pandemie änderte sich die Situation unerwartet und womöglich auch nachhaltig. Vor dem Hintergrund unterschiedlicher Erfahrungen ist die Frage nicht mehr ob, sondern wie zukünftig in der Verwaltung mobil, flexibel und dezentral sowie in virtuellen Teams gearbeitet werden kann und soll. Dieser Beitrag untersucht diese Konzepte genauer, veranschaulicht deren praktische Anwendung und erörtert entsprechende Perspektiven für das zukünftige Arbeiten im öffentlichen Dienst.
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt in zahlreichen Branchen rasant an Bedeutung und wird zunehmend auch in Enterprise Resource Planning (ERP)-Systemen als Anwendungsbereich erschlossen. Die Idee, dass Maschinen die kognitiven Fähigkeiten des Menschen imitieren können, indem Wissen durch Lernen auf Basis von Beispielen in Daten, Informationen und Erfahrungen generiert wird, ist heute ein Schlüsselelement der digitalen Transformation. Jedoch charakterisiert der Einsatz von KI in ERP-System einen hohen Komplexitätsgrad, da die KI als Querschnittstechnologie zu verstehen ist, welche in unterschiedlichen Unternehmensbereichen zum Einsatz kommen kann. Auch die Anwendungsgrade können sich dabei erheblich voneinander unterscheiden. Um trotz dieser Komplexität den Einsatz der KI in ERP-Systemen erfassen und systembezogen vergleichen zu können, wurde im Rahmen dieser Studie ein Reifegradmodell entwickelt. Dieses bildet die Ausgangsbasis zur Ermittlung der KI-Reife in ERP-Systemen und grenzt dabei die folgenden vier KI- bzw. systembezogenen Ebenen voneinander ab: 1) Technische Möglichkeiten, 2) Datenreife, 3) Funktionsreife und 4) Erklärfähigkeit des Systems.
Was bewegt Menschen dazu, freiwillig in einem Krieg zu kämpfen, obwohl ihr Heimatland nicht involviert ist? Warum riskieren sie in Konflikten weltweit ihr Leben für eine fremde Sache? Bedeutet das Fehlen institutioneller Strukturen, die den Akteuren klare Regeln und Verhaltensweisen vorgeben würden, immer eine Eskalation von Gewalt? Diese Studie hilft, das Phänomen freiwilliger Kombattanten zu verstehen. Am Fallbeispiel internationaler Kriegsfreiwilliger, die in den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre auf Seiten Kroatiens kämpften, macht Julia Ludwig zudem den Mehrwert einer Analyse kultureller Faktoren in der Gewaltforschung deutlich.
Der Modelagentur-Vertrag
(2022)
Die Modeindustrie ist auf Models angewiesen, die zumeist bei einer Modelagentur unter Vertrag stehen. Die Vertragsbeziehung zwischen Model und Agentur wirft zahlreiche, in der Literatur bislang kaum behandelte Rechtsfragen auf. Im vorliegenden Beitrag werden die Rechtsnatur des Modelagentur-Vertrags in den verschiedenen Konstellationen einschließlich des arbeits- und sozialrechtlichen Status des Models, die Inhaltskontrolle sowie der Datenschutz behandelt.
Politikerinnen und Politiker sind zunehmend nicht nur einer ständigen Kritik durch Medien ausgesetzt, die es kaum noch möglich macht, Entscheidungen zu treffen, ohne sogleich die medialen Folgen mit einzuwiegen. Nicht selten müssen sie auch nach der Rechtsprechung von BGH und BVerfG aufgrund ihrer besonderen Stellung mehr Eingriffe in ihre Privatsphäre hinnehmen, als andere öffentliche Personen. Hinzutreten in den letzten Jahren die massiven verbalen Anfeindungen und damit einhergehenden tatsächlichen Bedrohungslagen. Die Rechtsprechung hat lange wie zuletzt im »Künast«-Fall dieses nicht hinreichend erkannt und berücksichtigt. Der Beitrag fordert eine Neujustierung der Rechtsprechung, die im Interesse der Allgemeinheit einen Schutz von Politkern vor öffentlicher Vorführung und Beleidigung sicherstellt.
Der Gegendarstellungsanspruch ist der älteste gesetzlich geregeltepresserechtliche Anspruch. Er entstammt dem französischenRecht, welches ein droit de réponse nach der Einführung derPresse- und Medienfreiheit in der Proklamation der Menschen-rechte vom 28.8.1789 schuf. Tatsächlich erweist es sich im deut-schen Recht für den Betroffenen als schwieriges und ggf. auchteures Unterfangen, eine Gegendarstellung durchzusetzen. Dasliegt einerseits an den besonders hohen Hürden, die bereits derGesetzgeber für einen Gegendarstellungsanspruch vorsieht, an-dererseits aber auch daran, dass die Medien zumeist nicht frei-willig eine Gegendarstellung veröffentlichen, so dass der Betroffe-ne regelmäßig die Gerichte bemühen muss. Das„Alles-oder-nichts-Prinzip“führt dann noch dazu, dass die Pressekammernbereits bei einer Beanstandung im Gegendarstellungstext denAntrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenmüssen und der Betroffene zunächst eine Neufassung der Gegen-darstellung zuleiten und sodann einen zweiten Zivilprozess be-treiben muss. Diese Situation gibt Anlass darüber nachzuden-ken, das„Alles-oder-nichts-Prinzip“, welches sich als reiner For-malismus erweist, aufzugeben und Änderungen des Gegendar-stellungstexts im Verfahrensverlauf zu ermöglichen.Erschwerend tritt jedoch hinzu, dass die meisten Landespressege-setze eine Anmerkung der Redaktion gestatten, die sich zwar auftatsächliche Angaben beschränken muss, aber auf die Gegendar-stellung erwidern darf. Nicht selten entwertet aber genau diesersog. Redaktionsschwanz die Gegendarstellung des Betroffenen ineiner Weise, dass beim Leser der Eindruck entsteht, dass der Be-troffene in seiner Entgegnung die Unwahrheit behauptet. Selbstwenn der Betroffene also die rechtlichen Hürden genommen hat,hat er damit immer noch das Risiko, zumindest medial als Ver-lierer dazustehen. Damit das Recht auf Gegendarstellung über-haupt noch eine tatsächliche Bedeutung im Sinne eines Bürger-rechts auf Entgegnung hat, ist darüber nachzudenken, ob ins-gesamt eine unmittelbare Verknüpfung der Erwiderung der Re-daktion mit der Gegendarstellung bzw. jedwede„Zusätze“zuuntersagen sind, wie es bereits in zahlreichen Rundfunkgesetzenoder für den Bereich der Telemedien auch durch den MStV vor-gesehen ist. Der Grundsatz der Waffengleichheit gebietet es, dassbeide Parteien auch im Recht der Gegendarstellung zu Wortkommen. Genau dieses geschieht aber, wenn die Gegendarstel-lung die Erstmitteilung der Redaktion im gebotenen Umfangwiedergibt und der Betroffene hierauf erwidert. Jede Partei mussangehört werden und zu Wort kommen, aber eben nicht zwei-mal. Jedenfalls sind auch in den Fällen, in denen tatsächlicheAngaben bei der Erwiderung der Redaktion erlaubt sind, dieseVorschriften jeweils eng auszulegen, um dem Betroffenen über-haupt noch hinreichend Gehör zu verschaffen.
Nachdem die Europäisierung des Internationalen Privatrechts weitgehend ins Stocken geraten ist, konnte sich der deutsche Gesetzgeber wieder in verstärktem Maße dem autonomen Recht widmen. Über das Gesetz zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts ist bereits vielfach berichtet worden. Die neuen internationalprivatrechtlichen Vorschriften in diesem Gesetz wurden dabei oftmals ausgespart bzw. eher am Rande erläutert. Deshalb stellt der folgende Beitrag diese Neuregelungen im Detail vor.
Artikel 78 Zinsen
(2022)
Artikel 84 Vorteilsausgleich
(2022)
Artikel 99 Inkrafttreten
(2022)
Artikel 88 Verkauf der Ware
(2022)
Unterzeichnungsklausel
(2022)
Das Statusfeststellungsverfahren ermöglicht auf Antrag bei der alleinzuständigen Deutschen Rentenversicherung Bund den Erhalt einer verbindlichen Einschätzung der häufig komplizierten und folgenschweren Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung. Zum 1.4.2022 wurde das Statusfeststellungsverfahren umfassend reformiert. In der Praxis haben sich die eingeführten Novellierungen bislang unterschiedlich bewährt.
Krieg in Europa
(2022)
Am 24.2.2022 begann der russische Angriffskrieg in der Ukraine. Seitdem fliehen täglich zahlreiche ukrainische Staatsbürger in die Europäische Union, viele davon nach Deutschland. Vorrangig ist jetzt die Sicherung der Grundbedürfnisse, wie Verpflegung, Unterkunft und medizinischer Versorgung. Daneben fragen sich Arbeitgeber, wie sie ukrainische Staatsbürger möglichst schnell beschäftigen können. Wir geben einen Überblick über die Möglichkeiten, ukrainische Geflüchtete möglichst schnell in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Arbeitsrecht
(2022)
Mit Urteil vom 1.3.2022 (NZA2022, NZA Jahr 2022 Seite 780) hat das BAG erneut über die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung entschieden. Die Entscheidung reiht sich in eine nicht leicht zu durchschauende Anzahl von Urteilen hierzu ein. Sie dient uns zum Anlass, einen Überblick über die Rechtsprechung zu geben.
Liegt eine zustimmungsbedürftige Umarbeitung einer Software vor, wenn Cheat-Bots Variablen verändern? Diskutiert wurde dies bisher alleine auf Basis der Prämisse, dass ein unmittelbarer Eingriff in den Code nicht stattfindet. Dieser Beitrag weitet den Blick auf den Schutzbereich und zeigt, dass auch altbekannte Fragen neu gedacht werden müssen. Denn § URHG § 69a URHG § 69A Absatz I UrhG umfasst auch vom Programm im Arbeitsspeicher abgelegte Variablen.
Die Folgen des Brexits werden spürbar. In der Gerichtspraxis bis hin zum BGH kommen die Übergangsvorschriften zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen im Austrittsabkommen zur Anwendung. Doch ist dies überhaupt rechtens? Das Austrittsabkommen ist nämlich lediglich auf Art. EUV2009 Artikel 50 EUV2009 Artikel 50 Absatz II EUV und gerade nicht darüber hinaus auch noch auf die Kompetenz zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit in Art. AEUV Artikel 81 AEUV gestützt worden. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Rechtsprechung zu den genannten Übergangsvorschriften und mit der Rechtsgrundlage des Austrittsabkommens.
Aufgrund des Einstimmigkeitserfordernisses für familienrechtliche Rechtsakte in der ziviljustiziellen Zusammenarbeit (Art. 81 III AEUV) stellt sich die Vereinheitlichung des Internationalen Privatrechts im Familienrecht als große Herausforderung dar. Zwar befasst sich die Europäische Kommission derzeit mit grenzüberschreitenden Fragen der Abstammung. Auf absehbare Zeit ist aber kaum mit Gesetzgebungsvorschlägen aus Brüssel zur Vereinheitlichung des anwendbaren Rechts für Eheschließungen zu rechnen. Der Blick richtet sich daher insoweit auf das jeweilige nationale Recht der EU-Mitgliedstaaten.
Gegenstand der folgenden Überlegungen ist der kürzlich vorgelegte, gleichermaßen überraschende wie interessante Vorschlag von Dagmar Coester-Waltjen, Eheschließungen ohne Rücksicht auf das Geschlecht (im Sinne einer Gesamtverweisung und vorbehaltlich einer ordre public-Prüfung) dem Recht am Eheschließungsort zu unterstellen.
Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2021, NJW Jahr 2021 Seite 1926) informiert diese Abhandlung die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten und Pläne in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit vorgestellt.
Aufgrund der Neufassungen der EuZVO und der EuBVO bedurfte es neuer deutscher Durchführungsvorschriften zu diesen beiden Verordnungen. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Chance genutzt und in diesem Zusammenhang weitere Vorschriften zum internationalen Zivilverfahrensrecht verabschiedet. Überraschenderweise hat er sich dabei auch eines Themas angenommen, das schon in Vergessenheit geraten war. Dabei handelt es sich um Ersuchen auf Vorlage von Dokumenten („pre-trial discovery of documents“) im Rahmen des Haager Beweisaufnahmeübereinkommens. Der folgende Beitrag stellt die neuen deutschen Vorschriften vor.
Urhebervertragsrecht
(2022)
Im Rahmen sog. Datenstrategien auf nationaler und europäischer Ebene wird die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den Umgang und den Handel mit nicht-personenbezogenen Daten auf Hochtouren vorangetrieben. Auch ohne gesetzlichen Rahmen spielt das Vertragsrecht bei der Datennutzung bereits eine herausragende Rolle. Die vertragliche Regelung des Zugangs und der Nutzung nicht-personenbezogener Daten im B2B-Bereich ist tagtägliche Praxis. Nichtsdestotrotz hinterlassen die wenigen existierenden gesetzlichen Vorgaben und die Novität des Vertragsgegenstands bei vielen Juristen Sorgenfalten auf der Stirn. Dem will dieser Beitrag gegensteuern. Mit dem Ziel einer interessengerechten Lösung für beide Vertragsparteien bespricht er die grundlegenden Bausteine eines Datennutzungsvertrags und stellt Lösungsmöglichkeiten für die wichtigsten praktischen Probleme und Fragestellungen vor.
Grundzüge der EuGVVO
(2022)