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Die Magisterarbeit beschäftigt sich mit der politischen Förderung der geringfügigen Beschäftigung sowie der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und deren Bedeutung für eine gleichstellungsorientierte Familien- und Arbeitsmarktpolitik. Als Ausgangspunkt wird die Frage gestellt, ob geringfügige Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen einen Arbeitsmarkt für Frauen im Niedriglohnsektor schaffen oder ob sie eine Perspektive zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Carearbeit bieten. Dazu wird die Perspektive der Beschäftigten in sogenannten Minijobs als auch der NutzerInnen haushaltsnaher Dienstleistungen analysiert. Als theoretischer Rahmen liegt der Arbeit die These der geschlechterkritischen, vergleichenden Wohlfahrtsstaatforschung zugrunde, dass Policies familialisierende und defamilialisierende Wirkungen haben können. Auf Grundlage dieses Rahmens werden zwei Gesetze und deren gleichstellungspolitische Wirkung analysiert (Familienleistungsgesetz und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz II). Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass trotz der engen Verflechtung der beiden Politikfelder Arbeitsmarkt- und Familienpolitik ein Mismatch zwischen den analysierten Gesetzen besteht. Insbesondere hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigung gelangt die Arbeit aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive zu dem Urteil, dass sie sich am modernisierten Ernährermodell orientiert und Frauen auf die Rolle als Zuverdienerin festlegt. Auf diese Weise werden Anreize für eine geschlechterspezifische Arbeitsteilung gelegt.
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
KoProV
(2010)
In der universitären Lehre ändert sich der Leitgedanke von einer qualifikationsorientierten hin zu einer kompetenzorientierten Ausbildung. Der Begriff Kompetenz lässt sich dabei grob in die fachlichen und die überfachlichen Kompetenzen unterteilen. Insbesondere die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen hat in der Lehre von naturwissenschaftlichen Fachrichtungen nur unzureichend Einzug erhalten. Während der klassische Vorlesungsbetrieb auf den Erwerb von Fachkompetenz zielt, stoßen ausschließlich projektorientierte Veranstaltungen schnell an ihre Grenzen hinsichtlich der Teilnehmergröße oder Umfang der Lerninhalte. Um auf geeignete Art und Weise den Erwerb von überfachlichen Kompetenzen zu ermöglichen, bedarf es neuer didaktischer Konzepte, die eine engere Verknüpfung von klassischen Vorlesungen und dem projektorientierten Lernen vorsehen. In diesem Sinne versucht der skizzierte Ansatz der koordinierten Projektvorlesung(KoProV) Wissensvermittlung im Rahmen von Vorlesungseinheiten mit koordinierten Praxisphasen in Teilgruppen zu verbinden. Für eine erfolgreiche Durchführung und Erarbeitung des begleitenden Praxisprojektes durch mehrere Teilgruppen sind organisatorische und technische Randbedingungen zu beachten.
Ziel dieses Beitrages ist es, das didaktische Konzept Fallstudien und seine lerntheoretisch-didaktische Begründung vorzustellen. Es wird die These begründet, dass mediale Räume für die Bearbeitung von Fallstudien lernunterstützend wirken und sich in besonderer Weise für Prozesse der Lernberatung und Lernbegleitung in der Hochschule eignen. Diese These wird entlang dem lerntheoretischen Konzept der Bedeutungsräume von Studierenden in Verbindung mit den Spezifika medialer Räume entfaltet. Für den daraus entstandenen E-Learning-Ansatz Online-Fallstudien kann hier lediglich ein Ausblick gegeben werden.
Was ist eine kreative Leistung von Studierenden? Dies ist die Ausgangsfrage, wenn Lehre kreativitätsförderlicher als bislang gestaltet werden soll. In diesem Beitrag wird ein Modell zur Förderung von Kreativität in der Hochschullehre vorgestellt und mit einem Beispiel verdeutlicht. Es wird die veränderte Konzeption der Vorlesung Informatik & Gesellschaft illustriert: Studierende hatten die Aufgabe, eine „e-Infrastruktur für die Universität NeuDoBoDu“ zu entwickeln. Hierzu werden die Ergebnisse der Evaluation und Erfahrungen erläutert.
Für die Integration und den Bedarf der hochqualifizierten Migranten auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland gibt es viele Überlegungen, aber noch keine ausreichenden Lösungen. Dieser Artikel beschreibt eine praktische Lösung über die Umsetzung des Konzepts für die Qualifizierung der akademischen Migranten am Beispiel eines Studienprogramms in Informatik an der Universität Oldenburg.
In der letzten Jahren ist die Zahl der erfolgreichen Prüfungen von Studierenden im Informatikkurs des ersten Studienjahres für verschiedene Studiengänge an der Universität Óbuda stark gesunken. Dies betrifft Prüfungen in den Teilgebieten Rechnerarchitektur, Betrieb von Peripheriegeräten, Binäre Codierung und logische Operationen, Computerviren, Computernetze und das Internet, Steganographie und Kryptographie, Betriebsysteme. Mehr als der Hälfte der Studenten konnte die Prüfungen der ersten Semester nicht erfolgreich absolvieren. Die hier vorgelegte Analyse der Studienleistungen zielt darauf ab, Gründe für diese Entwicklung zu identifizieren, die Zahl der Abbrecher zu reduzieren und die Leistungen der Studenten zu verbessern. Die Analyse zeigt, dass die Studenten die erforderlichen Lehrmaterialen erst ein bis zwei Tage vor oder sogar erst am Tag der Klausuren vom Server downloaden, so dass sie nicht mehr hinreichend Zeit zum Lernen haben. Diese Tendenz zeigt sich bei allen Teilgebieten des Studiengangs. Ein Mangel an kontinuierlicher Mitarbeit scheint einer der Gründe für ein frühes Scheitern zu sein. Ferner zeigt sich die Notwendigkeit, dass bei den Lehrangeboten in Informatik auf eine kontinuierliche Kommunikation mit den Studierenden und Rückmeldung zu aktuellen Unterrichtsinhalten zu achten ist. Dies kann durch motivierende Maßnahmen zur Teilnahme an den Übungen oder durch kleine wöchentliche schriftliche Tests geschehen.
Bei der Suche nach Möglichkeiten, die Weiterbildung für Informatiklehrkräfte auszubauen, bietet sich der Einsatz virtueller Lernräume an. Dieses Papier berichtet über ein Projekt, in dem ein exemplarischer virtueller Lernraum für kollaboratives Lernen in der Lehrerweiterbildung in Informatik theoriegeleitet erstellt, erprobt und bewertet wurde. Die erzielten Ergebnisse über das Nutzungsverhalten können für weitere E-Learningprojekte in der Lehrerbildung hilfreich sein. Der Schwerpunkt dieses Papiers liegt auf der Gestaltung des Lernraums unter Beachtung der speziellen Situation der Informatiklehrkräfte, nicht auf der didaktischen Aufbereitung der betreffenden Lerneinheit.
Projektmanagement-Kompetenzen werden von Unternehmen unterschiedlichster Branchen mit wachsender Priorität betrachtet und eingefordert. Als Beitrag zu einer kompetenzorientierten Ausbildung werden in diesem Paper interdisziplinäre Studienmodule als Bestandteil des Wirtschaftsinformatik-Studiums vorgestellt. Zielsetzung der Studienmodule ist die Befähigung der Studierenden, konkrete Projekte unter Nutzung von standardisierten Werkzeugen und Methoden nach dem IPMA-Standard planen und durchführen zu können.
Die Evaluierung von Lehrveranstaltungen hat in vielen Lehreinrichtungen eine lange Tradition. In diesen klassischen Evaluierungsszenarien werden einmalig pro Semester Umfragebögen an die Studierenden verteilt und anschließend manuell ausgewertet. Die Ergebnisse sind dann zumeist am Ende der Vorlesungszeit vorhanden und geben einen punktuellen Einblick in die Qualität der Lehrveranstaltung bis zum Zeitpunkt der durchgeführten Evaluation. In diesem Artikel stellen wir das Konzept des Rapid Feedback, seine Einsatzmöglichkeiten in universitären Lehrveranstaltungen und eine prototypische Integration in eine koaktive Lern- und Arbeitsumgebung vor.
Pseudo
(2010)
Pseudo ist eine auf Pseudocode basierende Programmiersprache, welche in der akademischen Lehre zum Einsatz kommen und hier die Vermittlung und Untersuchung von Algorithmen und Datenstrukturen unterstützen soll. Dieser Beitrag geht auf die Besonderheiten der Sprache sowie mögliche didaktische Szenarien ein.
Output statt Input
(2010)
Die in der Fachdidaktik Informatik im Zusammenhang mit den Bildungsstandards seit Jahren diskutierte Outputorientierung wird mittelfristig auch für die Hochschullehre verbindlich. Diese Änderung kann als Chance aufgefasst werden, aktuellen Problemen der Informatiklehre gezielt entgegenzuwirken. Basierend auf der Theorie des Constructive Alignment wird vorgeschlagen, im Zusammenhang mit der Outputorientierung eine Abstimmung von intendierter Kompetenz, Lernaktivität und Prüfung vorzunehmen. Zusätzlich profitieren Lehramtsstudenten von den im eigenen Lernprozess erworbenen Erfahrungen im Umgang mit Kompetenzen: wie diese formuliert, erarbeitet und geprüft werden. Anforderungen an die Formulierung von Kompetenzen werden untersucht, mit Beispielen belegt und Möglichkeiten zur Klassifizierung angeregt. Ein Austausch in den Fachbereichen und Fachdidaktiken über die individuell festgelegten Kompetenzen wird vorgeschlagen, um die hochschuldidaktische Diskussion zu bereichern.
Zusammenfassung: Game-based Learning und Edutainment sind aktuelle Schlagworte im Bereich der Hochschulausbildung. Zunächst verbindet man damit die Integration einer Spiel- und Spaßkultur in die herkömmlichen Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Übungen, Praktika und Seminare. Die nachfolgenden Ausführungen gehen einer genaueren Begriffsanalyse nach und untersuchen, ob Game-based Learning und Edutainment tatsächlich neuartige Unterrichtsformen erfordern oder neue didaktische Überlegungen in bestehendes Unterrichtsgeschehen bringen – oder ob es nicht doch an einigen Stellen „alter Wein in neuen Schläuchen“ ist.
Die Studienanfänger der Informatik haben in Deutschland sehr unterschiedliche Grundkenntnisse in der Programmierung. Dies führt immer wieder zu Schwierigkeiten in der Ausrichtung der Einführungsveranstaltungen. An der TU München wird seit dem Wintersemester 2008/2009 nun eine neue Art von Vorkursen angeboten. In nur 2,5 Tagen erstellen die Teilnehmer ein kleines objektorientiertes Programm. Dabei arbeiten sie weitestgehend alleine, unterstützt von einem studentischen Tutor. In dieser Arbeit sollen nun das Konzept der sogenannten „Vorprojekte“ sowie erste Forschungsansätze vorgestellt werden
Die Möglichkeiten sich zu informieren, am Leben der vielen Anderen teilzunehmen ist durch das Internet mit seinen Tweets, Google-Angeboten und sozialen Netzwerken wie Facebook ins Unermessliche gewachsen. Zugleich fühlen sich viele Nutzer überfordert und meinen, im Meer der Informationen zu ertrinken. So bekennt Frank Schirrmacher in seinem Buch Payback, dass er den geistigen Anforderungen unserer Zeit nicht mehr gewachsen ist. Sein Kopf komme nicht mehr mit. Er sei unkonzentriert, vergesslich und ständig abgelenkt. Das, was vielen zum Problem geworden ist, sehen viele Studierende eher pragmatisch. Der Wissenserwerb in Zeiten von Internet und E-Learning läuft an Hochschulen häufig nach der Helene-Hegemann-Methode ab: Zunächst machen sich die Studierenden, z.B. im Rahmen einer Studien- oder Hausarbeit, bei Wikipedia „schlau“, ein Einstieg ist geschafft. Anschließend wird dieses Wissen mit Google angereichert. Damit ist Überblickswissen vorhanden. Mit geschickter copy-and-paste-Komposition lässt sich daraus schon ein „Werk“ erstellen. Der ein oder andere Studierende gibt sich mit diesem Wissenserwerb zufrieden und bricht seinen Lernprozess hier bereits ab. Nun ist zwar am Ende jeder Studierende für seinen Wissenserwerb selbst verantwortlich. Die erkennbar unbefriedigende Situation sollte die Hochschulen aber herausfordern, das Internet in Vorlesungen und Seminaren auszuprobieren und sinnvolle Anwendungen zu entwickeln. Beispiele gibt es durchaus. Unter der Metapher E-Learning hat sich ein umfangreicher Forschungsschwerpunkt an den Universitäten entwickelt. Einige Beispiele von vielen: So hat der Osnabrücker Informatik-Professor Oliver Vornberger seine Vorlesungen als Video ins Netz gestellt. Per RSS ist es möglich, Sequenzen aufs iPod zu laden. Die übliche Dozentenangst, dann würden sie ja vor leeren Bänken sitzen, scheint unbegründet. Sie werden von den Studierenden vor allem zur Prüfungsvorbereitung genutzt. Wie ist das Internet, das für die junge Generation zu einem alles andere verdrängenden Universalmedium geworden ist, didaktisch in die Hochschullehre einzubinden? Wie also ist konkret mit diesen Herausforderungen umzugehen? Dies soll uns im Folgenden beschäftigen.
Inhalt: Theoretische Grundlagen der Verfassungsgesetzgebung ; Verfassungsgesetzgebung und Verfassungsbedeutung ; Europäischer Verfassungsgebungsprozess ; Verfassungsausarbeitung , Verfassungsdiskussion , Akt der Verfassungsgebung , Verfassungsbedeutung, symbolische Funktionen und Identitätsstiftung , Eine Verfassung für die EU-Bürger ; Die europäische Verfassung aus polnischer Sicht ; Erarbeitung der europäischen Verfassung im Konvent ; Eine europäische Verfassung für die Bürger? ; Ratifikation der europäischen Verfassung ; Identitätsstiftung durch eine europäische Verfassung? ; Vertrag statt Verfassung ; Literatur
Inhalt: Die Zivilgesellschaft Polens ; Worin liegen die Ursachen? ; Empowerment durch Europäisierung ; Finanzielle Unterstützung durch die EU ; New modes of governance – Neue Formen der Kooperation? ; Europäische Gesetzgebung vs. nationalstaatliche Politik ; Erfolge für sexuelle Minderheiten in Polen ; Zusammenfassung ; Literatur
Inhalt: Gründe für das Entstehen der Parteienfinanzierung aus dem Staatshaushalt ; Argumente für und gegen die Haushaltsfinanzierung politischer Parteien ; Finanzierung politischer Parteien in Polen nach 1989 ; Die Diskussion über das System der Finanzierung politischer Parteien in Polen ; Zusammenfassung ; Literatur
Inhalt: Die Osterweiterung der Europäischen Union – Die anomischen Konsequenzen der deutschen Wiedervereinigung Die theoretische Debatte über die Osterweiterung der Europäischen Union Deutsche Wiedervereinigung und europäische Integration Schwach sozialisierte Akteure in diffusen Entscheidungskontexten Diffuse Entscheidungskontexte und die Osterweiterung der Europäischen Union Schlussfolgerungen Literatur
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, was man aus der internationalen Forschung darüber weiß, welcher Unterricht und welches Lehrerverhalten Auswirkungen auf die Lernergebnisse der Schüler/innen hat und welche Möglichkeiten es gibt, solches Verhalten zu verstärken. Berücksichtigt werden nur Forschungsergebnisse, die hohen methodischen Anforderungen genügen, kausale Schlussfolgerungen erlauben und generalisierbar sind. Konsequenzen für die Lehrerbildung werden diskutiert.
Der Aufsatz befasst sich mit der Frage, was man aus der internationalen Forschung darüber weiß, welcher Unterricht und welches Lehrerverhalten Auswirkungen auf die Lernergebnisse der Schüler/innen hat und welche Möglichkeiten es gibt, solches Verhalten zu verstärken. Berücksichtigt werden nur Forschungsergebnisse, die hohen methodischen Anforderungen genügen, kausale Schlussfolgerungen erlauben und generalisierbar sind. Konsequenzen für die Lehrerbildung werden diskutiert.
Macht und Ohnmacht
(2010)
Zwischen Thron und Ballotage
(2010)
Grußwort
(2010)
I. Einleitung II. Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften III. Einstandsgemeinschaften IV. Die nicht funktionierende Bedarfsgemeinschaft V. Die vom Kind gebildete Bedarfsgemeinschaft VI. Stiefkinder in der Bedarfsgemeinschaft VII. Gemischte Bedarfsgemeinschaften VIII. Die zeitweise Bedarfsgemeinschaft IX. Haushaltsgemeinschaften
I. Einführung II. Die Anspruchsvoraussetzungen für den Erhalt von Leistungen II.1. Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II II.2. Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II III. Die Leistungen des SGB II im Überblick III.1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit III.2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts IV. Ausgewählte Einzelprobleme IV.1. Leistungen zur Eingliederung in Arbeit IV.2. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
I. Einleitung II. Die Zusammenführung von Arbeitslosen und Sozialhilfe als Paradigmenwechsel III. Verfassungsrechtliche Grundlage der Weiterentwicklung, Art. 91e GG IV. Überblick über die wichtigsten allgemeinen Regelungsinhalte V. Gemeinsame Einrichtung – „Jobcenter“ V.1. Struktur V.2. Personal V.3. Aufsicht V.4. IT; Datenschutz VI. Optionskommunen VI.1. Entfristung der bestehenden 69 Optionskommunen VI.2. Neuzulassungen in begrenztem Umfang und unter bestimmten Voraussetzungen VI.3. Gebietsreform VI.4. Aufsicht, Zielvereinbarungssystem VI.5. Finanzkontrolle VII. Übergreifende Strukturen VII.1. Kooperationsausschüsse auf Landesebene VII.2. Bund-Länder-Ausschuss VII.3. Örtliche Beiräte VII.4. Zielsteuerung, Benchmarking und Controlling VIII. Ausblick
I. Ausgewählte Strukturdaten zum Landkreis Oder-Spree II. Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch die Option III. Option als Impulsgeber für Ansätze der Verwaltungsmodernisierung IV. Tragende Entscheidungsaspekte pro Option aus der Sicht der Kommunalpolitik V. Rückmeldungen zur Aufgabendurchführung aus der Bürgersphäre VI. Intensive Begleitung des Umsetzungsprozesses durch die Kommunalpolitik VII. Personelle und organisatorische Handlungsautonomie als Erfolgskriterium für die Arbeit des Amtes für Grundsicherung und Beschäftigung VIII. Unterschiede im Aufgabenverständnis und ihre Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis
Hartz IV im Umbruch
(2010)
I. Keine europäischen Vorgaben zur Haftung II. Anwendung allgemeiner Amtshaftungsgrundsätze III. System der Amtshaftung in Deutschland IV. Maßgebliche Amtshandlungen des Einheitlichen Ansprechpartners V. Maßgebliche Amtshandlungen zuständiger Stellen VI. Amtshaftung wegen fehlender elektronischer Erreichbarkeit? VII. Haftende Körperschaft
I. Genehmigungsregelungen im Kontext der Auseinandersetzungen um die Dienstleistungsrichtlinie II. Begriffliche Grundlagen II. 1. Genehmigungsbegriff II. 2. Abgrenzung von Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit III. Anforderungen an Genehmigungen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit III. 1. Anforderungen an Genehmigungsregelungen (Art. 9 DLRL) III. 2. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung (Art. 10 DLRL) III. 3. Genehmigungsdauer (Art. 11 DLRL) III. 4. Beschränkungen der Anzahl der Genehmigungen (Art. 12 DLRL) III. 5. Genehmigungsverfahren (Art. 13 DLRL) IV. Anforderungen an Tätigkeiten im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs V. Zusammenfassung und Bewertung
I. Einführung II. Aufgaben des einheitlichen Ansprechpartners nach der DLRL III. Verwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung durch §§ 71a ff. VwVfG (Bund) IV. Verfassungsrechtliche Fragen der Verbandsebenenüberschreitung IV. 1. Konstellationen verbandsübergreifenden Handelns IV. 2. Regelungsbedarf aufgrund der DLRL? IV. 3. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit IV. 4. Landesverwaltungsverfahrensrechtliche Umsetzung V. Ansiedlungsoptionen V. 1. Vorgaben der DLRL und Modelle in Deutschland (Übersicht) V. 2. Problemfragen der kommunalen Ansiedlung
I. Zankapfel „Dienstleistungsrichtlinie“ II. Regelungsmotive und Eckpunkte der Dienstleistungsrichtlinie III. Regelungsmotive und Eckpunkte des 4. VwVfÄndG IV. Ausgewählte Problemfelder der Dienstleistungsrichtlinie und ihrer Umsetzung aus kommunaler Perspektive V. Innovationsimpuls „Dienstleistungsrichtlinie“
Einleitung Die folgende Publikation ist eine der frühen Schriften Ilse Jahns über Alexander von Humboldt und zu Unrecht weitgehend in Vergessenheit geraten. Hier beschrieb sie eine wichtige Zeitetappe im Leben des jungen Naturwissenschaftlers Alexander von Humboldt: seine Studien während seiner Aufenthalte in Jena im Jahr 1797 bei Justus Christian Loder (1753-1832), der seit 1778 Professor der Medizin, Anatomie und Chirurgie an der Universität von Jena war. Nach seinen naturwissenschaftlichen und kameralistischen Studien in Frankfurt/Oder, Göttingen, Hamburg und Freiberg in Sachsen hatte Humboldt 1792 eine Anstellung als Assessor im preußischen Bergdienst angetreten, die er bis Ende 1796 innehatte. Während dieser Zeit beschäftigte er sich außerdem mit wissenschaftlichen Studien. Insbesondere versuchte er, durch galvanische Experimente (darunter auch schmerzhafte Selbstversuche), dem Geheimnis der Lebenskraft, einem damals hochaktuellen Thema, auf die Spur zu kommen. In dem Zusammenhang wurde sein erster Besuch 1794 bei seinem Bruder Wilhelm in Jena, einem wichtigen Zentrum der fortschrittlichen und durch die Aufklärung geprägten Wissenschaften jener Zeit, zu einem Schlüsselerlebnis für den jungen Forscher. Besonders Humboldts dritter Aufenthalt dort im Jahre 1797 war von der intensiven Arbeit gemeinsam mit Goethe und Loder geprägt. Bei letzterem hatte sein Bruder Wilhelm bereits 1794 anatomische Vorlesungen gehört. Im Leben Alexander von Humboldts fällt dieser Aufenthalt bereits in eine neue Phase. Er hatte nach Beendigung seiner Anstellung im Bergdienst und begünstigt durch das Erbe, das ihm nach dem Tod seiner Mutter 1796 zugefallen war, den Entschluss gefasst, eine große Forschungsreise zu unternehmen. Nun orientieren sich seine Interessen an diesem neuen Ziel: der wissenschaftlichen Vorbereitung dieser Reise. Auch deshalb intensivierte er seine anatomischen Studien bei Loder: die Teilnahme an Anatomievorlesungen und an einem Präparierkurs wurde 1797 seine Hauptbeschäftigung, wie er mehrfach in Briefen betonte (siehe unten, S. 95). Für Alexander von Humboldt, der zwei Jahre später zu seiner berühmten Amerikareise aufbrechen sollte, hatte dieser Aufenthalt also ebenso wie die in derselben Phase stattfindenden kleineren Reisen oder seine Beschäftigung mit Messinstrumenten einen prägenden Einfluss auf seine künftige Forschungskonzeption, die durch die Betonung von Experiment, Erfahrung und Vergleich gekennzeichnet ist. So wandte er beispielsweise in seinem Werk über seine galvanischen und chemischen Experimente „Versuche über die gereizte Muskel- und Nervenfaser“ bereits die für ihn später typische komparatistische Methode an. Der erste Band des Buchs, das er selbst sein „physiologisches Werke über den Lebensprocess“ nannte, erschien ebenfalls 1797 und war beeinflusst durch die physiologischen Experimente in dieser Phase. Ilse Jahn beleuchtete in dem vorliegenden Text die scientific community der Jenaer Klassik, in der vielseitig gebildete Größen der Kulturgeschichte gemeinsam intensive naturwissenschaftliche Studien trieben, praktische Experimente durchführten und Schlussfolgerungen diskutierten. Nicht nur wegen der besonderen fachlichen Zusammenarbeit und gegenseitigen Befruchtung ist die Schilderung von Interesse, sondern auch, weil diese Forschertätigkeit beispielhaft den zu der Zeit in den Naturwissenschaften, insbesondere in Biologie und Physiologie, stattfindenden paradigmatischen Wandel, die Emanzipation von der allgemeineren Naturkunde, beleuchtet. Hervorzuheben ist im folgenden Text ebenfalls die Betonung der gemeinsamen Tätigkeit, jedoch unterschiedlichen Blickrichtung der beiden Brüder, die ja sonst in der Literatur eher selten gemeinsam betrachtet oder verglichen werden. Die Beschäftigung der Autorin mit der Thematik der Zusammenarbeit und gegenseitigen Beeinflussung, aber auch der unterschiedlichen Ansichten und Methoden, die sie hier am Beispiel Loder, der Brüder Humboldt und Goethe darlegte, zog sich wie ein roter Faden durch ihre verschiedenen Arbeiten über Alexander von Humboldt bis zu der mehr als 30 Jahre später von ihr initiierten Leopoldina-Tagung „Das Allgemeine und das Einzelne – Johann Wolfgang von Goethe und Alexander von Humboldt im Gespräch“. Hier trafen sich 1999 in Halle Experten der Goethe- und Humboldt-Editionen zu einem fruchtbaren Meinungsaustausch. Wie Ilse Jahn betonte, ging es „um die wissenschaftliche Kommunikation selbst, um den Erfahrungsaustausch und den wissenschaftlichen Meinungsstreit [...] also gleichsam [...] um ein Ideal der akademischen Gemeinschaft.“ (Acta Historica Leopoldina, Bd. 38, S. 173) Von diesem Ideal legt nicht nur das gemeinsame Experimentieren in Jena 1797, sondern ebenso jene großartige Tagung 200 Jahre später, und, nicht zuletzt, die lange Zusammenarbeit Ilse Jahns mit der A.-v.-Humboldt-Forschungsstelle Zeugnis ab. Der verständliche und auch stilistisch angenehm lesbare Text, der bis heute nicht seine Aktualität eingebüßt hat, wird ohne zusätzliche Anmerkungen oder Erläuterungen mit der originalen Seitenzählung wiedergegeben. Lediglich kleinere Druckfehler wurden stillschweigend korrigiert. Ulrike Leitner
Nomos und physis
(2010)
Alexander von Humboldt’s world view, philosophy of science, and scientific practice were dominated by the notions of measure and harmony. This matter of fact does not leave any doubt about Humboldt’s Pythagoreanism. Already the choice of the title of his Kosmos was led by Pythagorean thought. In 1846 he explicitly wrote to Jacobi that the whole first book is based on the idea that the first Hellenic seeds to all further progresses of mathematical natural knowledge are owed to the Pythagoreans and their emphasis on measure, number, and weight. The paper consists of four parts. The first part deals with Humboldt’s acquaintance with the fragments of the Pythagorean Philolaus. The second part compares the Aristotelean tradition with Philolaus’s informations on Pythagoreanism. The third part relying on the two foregoing parts explains Humboldt’s philosophy of science as a tranformation of Pythagoreanism. The last part discusses three examples taken from Humboldt’s scientific practice in order to illustrate the results deduced up to then.
Im Zusammenhang mit einer geplanten Wiederveröffentlichung des Bandes Die Jugendbriefe Alexander von Humboldts 1787-1799 durch den Akademie Verlages im Andenken an die kürzlich verstorbene Mitherausgeberin Ilse Jahn sollen in loser Folge bisher unpublizierte Briefe aus der Jugendzeit Alexander von Humboldts in der Rubrik Von Humboldts Hand erscheinen. Der folgende Brief Alexander von Humboldts an den Göttinger Arzt Christoph Girtanner steht am Anfang dieser Reihe, welche sukzessive versucht, neuere Erkenntnisse der Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle in Bezug auf die Jugendbriefe zu publizieren. Das Schreiben, welches zur so genannten Berlinka-Sammlung der Biblioteka Jagiellońska in Krakau gehört, gelangte während des Zweiten Weltkrieges nach Polen, und ist der Forschungsstelle vor einiger Zeit zugänglich gemacht worden. Editorisch werden sich die in dieser Rubrik erscheinenden Briefe Humboldts in den bestehenden Band der Jugendbriefe von 1973 einfügen.
Über die Autoren
(2010)
Aus dem Inhalt: Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung und Motivation 2 Multivariate Copulafunktionen 2.1 Einleitung 2.2 Satz von Sklar 2.3 Eigenschaften von Copulafunktionen 3 Abhängigkeitskonzepte 3.1 Lineare Korrelation 3.2 Copulabasierte Abhängigkeitsmaße 3.2.1 Konkordanz 3.2.2 Kendall’s und Spearman’s 3.2.3 Asymptotische Randabhängigkeit 4 Elliptische Copulaklasse 4.1 Sphärische und elliptische Verteilungen 4.2 Normal-Copula 4.3 t-Copula 5 Parametrische Schätzverfahren 5.1 Maximum-Likelihood-Methode 5.1.1 ExakteMaximum-Likelihood-Methode 5.1.2 2-stufige parametrische Maximum-Likelihood-Methode 5.1.3 2-stufige semiparametrische Maximum-Likelihood-Methode 5.2 Momentenmethode 5.3 Kendall’s -Momentenmethode 6 Parameterschätzungen für Normal- und t-Copula 6.1 Normal-Copula 6.1.1 Maximum-Likelihood-Methode 6.1.2 Momentenmethode 6.1.3 Kendall’s Momentenmethode 6.1.4 Spearman’s Momentenmethode 6.2 t-Copula 6.2.1 Verfahren 1 (exakte ML-Methode) 6.2.2 Verfahren 2 (2-stufige rekursive ML-Methode) 6.2.3 Verfahren 3 (2-stufige KM-ML-Methode) 6.2.4 Verfahren 4 (3-stufige M-ML-Methode) 7 Simulationen 7.1 Grundlagen 7.2 Parametrischer Fall 7.3 Nichtparametrischer Fall 7.4 Fazit A Programmausschnitt Literaturverzeichnis
Rezensiertes Werk: Holger Th. Gräf, Lena Haunert und Christoph Kampmann (Hrsg.), Adliges Leben am Ausgang des Ancien Régime. Die Tagebuchaufzeichnungen (1754-1798) des Georg Ernst von und zu Gilsa, & Dies. (Hrsg.), Krieg in Amerika und Aufklärung in Hessen. Die Privatbriefe (1772-1784) an Georg Ernst von und zu Gilsa, Marburg 2010
Inhalt 1. Vorüberlegungen Der isländische Freistaat und die Gewalt Sozialer Status und kriegerisches Selbstverständnis Europäischer Kontext und Waffentechnologie 2. Fragestellung der Arbeit Wie wurde im mittelalterlichen Island gekämpft? Wurde der Umgang mit Waffen im mittelalterlichen Island trainiert? 3. Methode 4. Isländische Perspektive Historisch-literaturwissenschaftlicher Zugang Archäologischer Zugang Osteoarchäologischer Zugang 5. Außerisländische Perspektive Ethnologischer Zugang Experimentalarchäologischer / praktisch-fechterischer Zugang 6. Antworten und Ausblick Bedeutung für die Disziplinen Hoplologie?
Militär vor Gericht
(2010)
Kriegsbericht oder Gaukeley?
(2010)
Kanonen im Wunderland
(2010)
Der Arbeitskreis Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit e. V. wurde im Frühjahr 1995 gegründet. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Erforschung des Militärs im Rahmen der frühneuzeitlichen Geschichte zu befördern und zugleich das Bewusstsein der Frühneuzeit-HistorikerInnen für die Bedeutung des Militärs in all seinen Funktionen zu wecken. Das Militär steht somit als soziale Gruppe selbst im Mittelpunkt der Aktivitäten des Arbeitskreises, wird aber auch in seinen Wirkungen und Repräsentationen thematisiert. Ziel ist es, die Rolle des Militärs als Teil der frühneuzeitlichen Gesellschaft umfassend herauszuarbeiten und zu würdigen. Insofern versteht der AMG seine Arbeit nicht nur als Beitrag zur Militärgeschichte, sondern vor allem als Beitrag zur Geschichte der Frühen Neuzeit insgesamt. Der Arbeitskreis bietet ein Diskussions- und Informationsforum durch die Organisation von Tagungen, die Herausgabe der Schriftenreihe ‚Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit‘, die Zeitschrift ‚Militär und Gesellschaft in der Frühen Neuzeit‘ und die Mailingliste mil-fnz.
rezensierte Werke: Büsching, Stephan: Rechtsstaat und Terrorismus : Untersuchungen der sicherheitspolitischen Reaktionen der USA, Deutschlands und Großbritanniens auf den internationalen Terrorismus. - Frankfurt a.M. : Lang, 2009. - 194 S. (Europäische Hochschulschriften : Reihe XXXI ; 582) ISBN 978-3-631-59657-9 Wittes, Benjamin (Hrsg.): Legislating the war on terror : an agenda for reform. - Washington, DC : Brookings Institution Press, 2009. - VIII, 420 S. ISBN 978-0-8157-0310-5
Inhaltübersicht I. Einleitung II. Zum völkerrechtspolitischen, zeit- und entstehungsgeschichtlichen Hintergrund des FP III. Gegenwärtiger Status des FP – Eine Generalversammlungsresolution, einige Unterzeichnungen und wenige Ratifikationen IV. Der Inhalt des FP - Ein knapper Überblick V. Streitfragen im Verhandlungsverlauf und die deutsche Position zum FP VI. Argumente für und wider Unterzeichnung und Ratifikation des FP – ein Streitgespräch VII. Zusammenfassende Bewertung
Das Verschwindenlassen
(2010)
- Das Folterverbot und das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus Art. 3 EMRK gelten absolut; die so genannte „Rettungsfolter“ ist mit der Konvention unvereinbar. - Für den Wegfall der Opfereigenschaft reicht die Verurteilung der Polizeibeamten, welche die unmenschliche Behandlung angeordnet und durchgeführt haben, nicht aus. Relevant sind weiterhin die Höhe der Bestrafung, die Angemessenheit disziplinarischer Maßnahmen sowie die Dauer eines vom Beschwerdeführer aufgrund der unmenschlichen Behandlung eingeleiteten Amtshaftungsverfahrens (Große Kammer). - Die Verwertbarkeit der mittelbar aufgrund der unmenschlichen Behandlung gewonnenen Beweise wird im Rahmen des Art. 6 EMRK geprüft. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass auch im Rahmen des Art. 3 EMRK der Ausschluss der Verwertung missbräuchlich erlangter Beweise notwendig werden kann. - Die Verwertung von Beweismitteln, die infolge einer Art. 3 verletzenden Maßnahme gewonnen wurden, wirft stets schwerwiegende Fragen in Bezug auf die Fairness des Verfahrens auf. Die Ablehnung der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten verstößt aber nicht per se gegen Art. 6 EMRK. Zulässige, für eine Verwertbarkeit sprechende Kriterien sind das fehlende Beruhen der Verurteilung auf dem missbräuchlich erlangten Beweismittel und die hypothetische Möglichkeit der rechtmäßigen Beweismittelgewinnung. Eine klare Entscheidung zur von der deutschen Rechtsprechung durchgeführten Abwägung der Schwere des Grundrechtsverstoßes mit der Schwere des begangenen Verbrechens trifft der EGMR nicht.
Rechtsstaat und Sicherheit
(2010)
Der Beitrag erinnert an das wechselvolle Leben des Friedensnobelpreisträgers Henry Dunant, sucht nach biografischen Wurzeln seines von Menschlichkeit und Würde getragenen Verhaltens und macht auf seine Leistungen aufmerksam. Er will aber auch die Frage nach der Bedeutung des humanitären Völkerrechts im Verhältnis von Krieg und Frieden nicht außer Acht lassen.
In diesem Beitrag werden das hochschuldidaktische Instrument der „Lehrhospitation“ und seine Relevanz im Professionalisierungsprozess von Hochschullehrenden als subjektwissenschaftlich begründetes vorgestellt. Damit richtet sich der Beitrag an Praktikerinnen und Praktiker in der hochschuldidaktischen Weiterbildung, deren Gegenstand die Professionalisierung des Lehrhandelns von Hochschullehrenden ist sowie an interessierte Hochschullehrende, die ihre Handlungsoptionen in der Lehre professionalisieren möchten.
Nach wie vor ist es der internationalen Gemeinschaft nicht gelungen, eine Lösung für die afghanische Krise zu präsentieren. Dabei macht die gegenwärtige Situation eine Beendigung des Kriegszustands sowie die Aufnahme von konstruktiven Verhandlungen unerlässlich. Die Genfer Verhandlungen der 1980er Jahre über den Abzug der Sowjetarmee aus Afghanistan könnten hierbei als Vorbild dienen.
Exit Afghanistan
(2010)
Den Krieg um Afghanistan hat der Westen verloren - wieder einmal. Die Frage des Abzugs aus dem Land am Hindukusch bestimmt die außen- und sicherheitspolitische Agenda, nicht nur in Washington D.C. und Berlin. Ziel ist, die gescheiterte Intervention möglichst glimpflich enden zu lassen: "Exit Afghanistan" - aber wie?
Alltagsorientierte Therapie
(2010)