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Wissenschaftstheoretische Grundlagen zur Bewertung und ihre Bedeutung für die Naturschutzpraxis
(1999)
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung : Unterschiede gegenüber der UVP und zusätzliche Anforderungen
(1999)
EIA (Envoronmental Impact Assessment) and FFH Impact Assessment are two independent legal instruments which serve the assessment and evaluation of environmental impacts. The paper discusses the esentail differences between them with rspect to their areas of application, legal consequences and examination scope. In preparing an impact assessment study attention has to be given to the particular focus of the FFH guidelines and its associates legal provisions. This focus is concerned with the protection of certain specis and habitats, the safeguarding of the coherency of the network "Natura 2000" (a Europe-wide system of protected areas) as well as the consideration of criterai as derived from the retention goals for the respective European protected area, as criteria for recording and evaluation.
Umweltplanung
(1999)
Planung ist untrennbar mit Annahmen über die Zukunft verbunden. Dabei lässt sich nachweisen, dass ein streng wissenschaftlich bzw. kausal eingegrenztes Prognoseverständnis für Prognosen in der Planung nicht zielführend ist. Für sie wird daher eine Auffassung entwickelt, die zum einen auf Ergebnisse der Chaosforschung, Systemtheorie und Thermodynamik, zum anderen auf in der Sozial- und Wirtschaftprognostik gebrauchte semantische (Wort-)Modelle Bezug nimmt: Aus ersteren ergibt sich, dass Prognosen komplexer Systeme keinesfalls mit Vorhersagen gleichgesetzt werden dürfen, sondern vielmehr eine rationale Analyse von Handlungsmöglichkeiten zu leisten haben. Aus letzteren wird deutlich, dass Prognosen als Mittel der Strukturierung von Informationen und damit letztlich zur Erkenntnisgewinnung eingesetzt werden können. Darauf aufbauend werden Anforderungen an doe Struktur von Prognosen und die Absicherung prognostisch relevanter Zusammenhänge aufgezeigt sowie Wirkfaktor- Beeinträchtigungsketten und Szenarien als gängige Prognosemethoden gegenübergestellt. Für die Kontrolle von Prognosen wird deutlich, dass einem Aufdekcne zugrunde gelegter wertender Annahmen und Randbedingungen u.U. größere Bedeutung als den eigentlichen Prognoseergebnissen zukommen kann.
Erfolgskontrolle in der Eingriffsregelung : Handlungsanleitung zur Sicherung des Maßnahmenerfolgs
(2000)
Der rasante EDV-technische Fortschritt ermöglicht eine zunehmende Integration von Landschaftsbildvisualisierungen in Planungs- und Verfahrensabläufe, etwa um optisch wahrnehmbare Landschaftsbeeinträchtigungen oder die Entwicklung möglicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu veranschaulichen. Um der Gefahr einer möglichen Manipulation oder einer unsachgemäßen Anwendung von Visualsierungen entgegenzuwirken, gilt es, Mindestanforderungen an derartige Visualisierungen im Rahmen der Eingriffsregelung zu formulieren. Der Beitrag entwickelt Ansatzpunkte für eine Diskussion zu derartigen fachlichen Normen und veranschaulicht anhand von Beispielen die zielgerichtete Einsetzbarkeit verschiedener Visualisierungstechniken.
Für das Land Brandenburg war unter Verwendung vorhandener Datengrundlagen ein regionalisiertes Verfahren zur Bewertung der natürlichen Funktionen des Bodens in Planungs- und Zulassungsverfahren zu entwickeln. Das Verfahren fusst auf einer landesweiten Auswertung der Profilbechreibungen der Musterstücke der Reichesbodenschätzung für die Offenlandbereiche sowie einer Zuordnung von bewertungsrelevanten Bodenmerkmalen zu den Lokalbodenformen der Forstlichen Standortserkundung. Ergebnis sind leicht handhabbare Bewertungstabellen mit einer Zuweisung von Wertsufen zu den Klassenflächen der Reichsbodenschätzung sowie den Lokalbodenformen der Forstlichen Standortskartierung.
Grosser Wurf ist noch nicht gelungen : das Artikelgesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie
(2001)
Organic Farming as a Compensatory Measure German's agricultural land is not only being gobbled up by development; whole sections are being bought up in compensation for interventions made elsewhere, thus rapidly decimating the countrie's farming land resources. For this reason, calls are being made to take land that is converted from conventional to organic farming and add it to the pool of "compensation" areas, thus killing two birds - one of them being the establishment of more organic farming - with one stone. Various German regions have adopted the approach. Although organic farming serves both agricultural and environmental objectives, it cannot cover all the requirements of nature conservation. For example, it benefits abiotic resources such as soil and water through its use of natural fertilizers and erosion-combating cultivation, but can do little to protect highly endangered species and biotopes. Moreover, organic farms do not necessarily meet the legal requirement that compensation land must fulfil a similar function to the land it is "compensating" for. In other words, land converted to organic farming cannot necessarily ameliorate or compensate for impact on biotopes and species elsewhere. Regarding this approach as a solution to the rapid disappearance of farming land simply diverts attnetion away from the real cause: Urban sprawl and road building.
Ausgleich nur auf dem Papier
(2001)
The "Weighting Process" in Land Use Planning - Discussion of the Present Practice of "Weighting Out". Owing to the revision of the Building Code from January 1998 the impact regulation in land use planning is now established in the Building Law. This means the local governments have decision-making powers how to precisely implement the impact regulation. This, however, does not mean - as had been said in practice - that the concerns of nature and landscape can be "weighted out". On the contrary, the decision-making process has to include a detailed differentiation depending on the case, according to a verdict of the Supreme Administrative Court from 1997. The concerns of nature and landscape cannot be moved back as "not of furhter relevance". Only precisely described and insurmontable constraints allow cutbacks. Since compensation measures now can be carried out on the ground of adjacent local communities, a lack of sites available cannot be accepted as a reason. The paper makes clear why also in urban land use planning interference into nature has to be fully compensated for.
Impacts of agricultural land use on the environment are various and do not contribute to modifications of the ecology of central European landscapes. They do not only cause a progressive reduction of the number of plant ans animal specis typical for central Europe. Ever since the increasing intensification of farming, from the application of large amounts of fertilizers and pesticides to the use of increasingly larger machinery and progressive specialization there has also been an increase of other, hitherto little noticed environmental impacts. Heavy machinery and cultivation during disadvantageous weather will provoke soil compaction. Unvarying crop rotation systems and plouging of terrain too steep for it will increase water erosion. Due to groundwater lowering former peat lands are increasingly prone to desiccation and thus extremely susceptible to wind erosion. High rates of fertilizer application contiuously increase the risk of nitrate eluviation into the groundwater. These hazards are explained and measures of reduction are shown. The latter are indeed compatible with the aims of intensive farming but with less negative consequences for the environment. Above all they make sure that future generations will be able to continue farming the agricultural lands of central Europe that have been under cultivation for thousands of years.
Zusammenfassung Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden es weniger die Bewirtschaftungspläne mit ihren stark aggregierten Zielvorgaben sein die für die Planungspraxis von Bedeutung sind, sondern vielmehr die zu ihrer Realisierung auf lokaler und regionaler Ebene ansetzenden Maßnahmenprogramme. Da es zur Erreichung der von der Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Qualitätsmerkmale vor allem notwendig sein wird, die diffusen Stoffeinträge in die Gewässer zu reduzieren, werden zahlreiche flächenbezogene Maßnahmen notwendig werden, die an der Landnutzung ansetzen. Um Doppelarbeiten zu vermeiden, bietet es sich an, zu ihrer Ableitung und Begründung, so weit als möglich auf andere raumrelevante Fachplanungen zurückzugreifen. Aufgrund ihres flächendeckenden Ansatzes und zahlreicher Aussagen zu Landschaftsfunktionen und -potenzialen, die auch mit Inhalten der WRRL in Verbindung gebracht werden können, kommen hier vor allem die Möglichkeiten der Landschaftsplanung ins Spiel. Für die Zuweisung räumlicher Vorrang- und Vorbehaltsfunktionen kann auf die Raumordnung und Landesplanung zurückgegriffen werden. Dass die Bewirtschaftungspläne nach der WRRL aufgrund der zwingend umzusetzenden EU-rechtlichen Vorgaben absehbar verbindliche Rahmenbedingungen setzen wird dabei Auswirkungen auf die Struktur der regionalplanerischen Abwägung haben. Gleichermaßen wichtig wie die organisatorischen Aspekte bei der Zusammenführung von Aussagen für verschiedene Teileinzugsgebiete in den Bewirtschaftungsplänen ist es, inhaltlich-methodische Strukturen einer Zusammenarbeit zu entwickeln. Hier treten Fragen auf, wie es möglich sein wird, zwischen den verschiedenen Disziplinen und Fachverwaltungen eine gemeinsame Sprache bzw. geeignete Parameter zu entwickeln, mit denen naturschutzfachliche Entwicklungsziele in eine Form überführt werden können, in der sie von der Wasserwirtschaftsverwaltung verstanden und umgesetzt werden können ("Übersetzungsproblem"). Weiterhin muss nach Möglichkeiten gesucht werden, auf verschiedenen Einzugsgebietsmaßstäben gewonnene Erkenntnisse zueinander bzw. zum Gesamt-Einzugsgebiet in Verbindung zu setzen ("Skalenproblem").
Why Reality overtakes Planning - Landscape Planning in the Light of System Theory and Functional Control. There is not only a common reality but different perspectives of reality and any perception is provisional and revisable. This opinion is a component of different approaches in science theory and perception theory. There are effects on ecological planning in various respects. They concern for example the comprehension of methods, the prognosis of complex systems and the part the landscape planner plays in this process. Concerning this attitude, methods as well as planning methods develop to means. Not to means of identification of true or false perception but to means of establishing deductive communication. Reality - also that of landscapes - changes steadily. Due to this creatures as well as their environment find themselves in a complex network process of adaption which is called co-evolution. This process can be seen in various changes in land use history. Accidental influences, for example the sudden application of an innovation, may have an unpredictable impact on the development of landscapes. How can the planner deal with changes caused by accidental processes? The category of compensation measures (bases on the regulation of impacts) in the German planning system is a good example for this. These aspects plead against an extensive meaning of the term "landscape"-planning, because this would lead the subject ad absurdum. Planning as an unalterable component of human being can efficiently only change parts of our natural surroundings. It cannot control the complexity of landscape, but must explain the interaction of its components. Keywords: Landscape planning, planning theory, functional control, forecasts, perception, complex systems
Für Natur und Landschaft beeinträchtigende Vorhaben sind aufgrund der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchzuführen. Für sie fallen beträchtliche Flächenanteile an, die sinnvoll in die Landschaftsentwicklung eingebunden werden sollten. Auch sollte der Vollzug durch neue Organisationsformen optimiert werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben "Entwicklung und modellhafte Umsetzung einer regionalen Konzeption zur Bewältigung von Eingriffsfolgen am Beispiel der Kulturlandschaft Mittlere Havel" (E+E-Vorhaben "Mittlere Havel") ins Leben gerufen. Dieses Vorhaben wird durch den Lehrstuhl für Landschaftsplanung (am Institut für Geoökologie) der Universität Potsdam wissenschaftlich begleitet. Fragestellungen und erste Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Begleitung werden kurz vorgestellt. Deutlich wird ein umfassender Forschungsansatz, in dem sich planerisch-methodische Aspekte mit geoökologischen Untersuchungen verbinden.
Diskussionen um gesetzliche Neuerungen werden oft primär aus rechtlicher bzw. rechtssystematischer Perspektive geführt. Am Beispiel zweier Themenstellungen, die Schwerpunkte bei den Diskussionen um eine Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes bilden - dem Einvernehmen in der Eingriffsregelung und FFH- Verträglicheitsprüfung sowie der Rolle der Naturschutzbeiräte - werden die gerade auch inhaltlichen Auswirkungen deutlich, die diese Bestimmungen im Verwaltungshandeln haben: Das mit der jeweils gleichgeordneten Naturschutzbehörde herzustellende Einvernehmen in der Eingriffsregelung stellt sicher, dass die Naturschutzbehörden als gleichberechtigter Partner in den Verfahren akzeptiert sind, die Vorhabensträger oft frühzeitig den Kontakt zu ihnen aufnehmen, erforderliche Abstimmungen dadurch bereits im Vorfeld erfolgen und unbestimmte Rechtsbegriffe valide ausgelegt werden. Für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die der Kontrolle bis hin zum europäischen Gerichtshof unterliegt, gilt dies in noch stärkerem Maße. Derartige "verfahrenspsychologische Wirkungen" gelten auch für die Rolle der Naturschutzbeiräte und ihr qualifiziertes Einspruchsrecht, das sie in bestimmten Fällen ausüben können: Dieses erweist sich als wesentlich für die Diskussionsbereitschaft von Vorhabensträgern und Naturschutzbehörden wie auch für die Motivation der Beiräte, sich ehrenamtlich zu engagieren und unentgeltlich ihr Fachwissen bereitzustellen. Die betrachteten Aspekte lassen somit exemplarisch deutlich werden, welche indirekten, verfahrensqualifizierenden Wirkungen einzelne gesetzliche Bestimmungen und Beteiligungsregelungen im praktischen Vollzug haben können. Diese wirken ihrerseits auf die formale, materiell-rechtliche Ebene zurück, z.B. indem sie hier zu mehr Verfahrens- und Rechtssicherheit führen. Gesetzliche Neuregelungen sollten daher nicht nur im Sinne eines formalen "Verschlankens" erfolgen, sondern es sollten dabei die gerade auch inhaltlichen Implikationen einzelner Bestimmungen mit erwogen werden. Summary Discussions on innovations in law are often focussed on a legal perspective or on legal systematics. The example of two issues that are focal points of the debate on the amendment of the Brandenburg Nature Conservation Act shows that legal regulations have also to be seen with respect to their substantive effect upon administrative action.
Die Landschaftsplanung und ihre Integration in die übergeordnete räumliche Planung kann zur konzeptionellen Vorbereitung und Absicherung von Schutzgebietssystemen vor allem die Vorgabe und Verankerung eines breiten, innerfachlich abgeglichenen Zielespektrums leisten. Die moderne wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigende Herleitung dieser Ziele sowie die Auswahl von geeigneten, möglichst repräsentativen Räumen bedürfen jedoch noch weiterer Fundierung, die nach derzeitigem Stand wohl nicht allein innerhalb der Landschaftsplanung geleistet werden kann. Unter den Planungsebenen ist die Aufgabe der überörtlichen Landschaftsrahmenplanung vorrangig in der Formulierung von Zielgrößen für regionale Umweltqualitätsziele und Mindeststandards (etwa Flächenumfänge, das Spektrum in Schutzgebietssysteme einzubeziehender Lebensräume und Standortausprägungen) zu sehen. Neben einem rein naturschutzfachlichen Konzept ist dabei die gezielte Aufbereitung für die Regionalplanung wichtig. Die Chance der örtlichen Ebene hingegen liegt in einer örtlichen Leitbildentwicklung und Entscheidungsvorbereitung, die unter Integration partizipativer Elemente die Akzeptanz vor Ort erhöhen kann; auch diese kann jedoch nach derzeitigem Stand nicht von der kommunalen Landschaftsplanung allein geleistet werden, sondern bedarf der Ergänzung durch informelle Konzepte und Herangehensweisen. Dabei sind noch nähere Überlegungen notwendig, wie das Zusammenspiel und Ineinandergreifen beider Ebenen der Landschaftsplanung verbessert werden kann: Ein Ansatz, der lediglich seitens der Landschaftsrahmenplanung "top-down" Ziele vorgibt, birgt Gefahr, ins Leere zu laufen, da er an den konkreten Erfordernissen vor Ort vorbeigeht. Vielmehr bedarf es zugleich "bottom-up" einer Hinterfütterung oft abstrakter Zielgrößen mit konkreten, möglichst vor Ort bereits abgestimmten Flächen. Damit alle naturräumlichen Großeinheiten und Großökosysteme in Deutschland über Schutzgebiete repräsentiert sind, wäre des weiteren - wie vom Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU 1996, Rn. 262) gefordert - über die Ländergrenzen hinweg die Erarbeitung einer Bundes-Naturschutzkonzeption erforderlich und damit eine Ergänzung der Planungshierarchie. Zwar existieren derartige Vorstellungen bereits als Fachkonzepte (vgl. den Beitrag von FINCK in diesem Band), jedoch bietet das derzeitige rahmenrechtlich organisierte Planungssystem für deren Verankerung noch keinen Ansatz. Vor dem Hintergrund der vielfältigen Anforderungen an Schutzgebietssysteme darf zugleich der breit gefächerte konzeptionelle Auftrag der Landschaftsplanung gerade auch mit Blick auf ihren flächendeckenden Anspruch und die Berücksichtigung der Auswirkungen der verschiedenen Landnutzungen nicht aus den Augen verloren werden. So wurde bereits von anderer Seite (SRU 1996a, Rn. 139) darauf hingewiesen, dass die Entscheidungen der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) von 1992 und 1995, 15 % der nicht für Siedlungszwecke genutzten Flächen für den Aufbau eines Biotopverbunds mit Vorrang für Natur und Landschaft zu verwenden, die Gefahr bergen, dass dadurch eine Vorgabe für die Landschaftsrahmenplanung gemacht worden ist, die sie quasi auf die inhaltliche Ausgestaltung von Biotopverbundsystemen reduziert. Es ist wichtig, dass die Landschaftsplanung Schutzgebietssysteme in angemessenem Umfang berücksichtigt und ein breites Spektrum an Schutzzielen verankert, sich dabei aber das Aufgabenfeld ihrerseits zugleich nicht zu sehr auf die zwar originären, aber letztlich doch nur einen Teilbereich des Naturschutzes erfassenden Belange des Flächen- und Gebietsschutzes einengen lässt.
Controlling of Nature Conservation Measures according to the Impact Regulation - Requirements and Methodology Controlling comprises a complex field of (screening, vetting, verification) checking and evaluation measures in terms of process, techniques, implementation, efficiency and of the reaching of goals defined. The significance of controlling will increase with the new $ 18 of the amend nature conservation law, stating that the federal states need to promulgate regulations on the "safeguarding of the implementation" of measures for the avoidance and compensation of interventions. The study explains requirements for the individual controlling steps relevant for the impact regulation and provides examples of practical controls. Starting point for the controls are the planning documents and their determinations. Particular attention should be given to the continuation of the statements of the Landscape conservation support plan (LBP) (in practice not always kept up) and of the Implementation Plan of Landscape measures (LAP). On this basis the implementation controls check if the measures have been carried out properly anf if necessary maintenance measures have been conducted. Functional controls happen on two levels: (a) by checking if avoidance and compensation measures have been selected in coherence with the aims (potential functional fulfilment) and (b) by identifying their efficiency (actual functional fulfilment). Due to the long development period of many measures the functional fulfilment of measures can often only be predicted by estimations. For these prognoses relevant parameters have to be identified and, if necessary, illustrated in scenarios. Additionally, efficiency controls are conducted checking if the measures determined have been selected in coherence with the aims; they belong, however, rather to the preventative-scientific field and not to the controlling of projects. Together the individual steps of controlling can contribute to a quality assurance of the impact regulation.
Ökologisch orientierte Planung umreisst ein komplexes Geschehen, für das fundiertes (natur)wissenschaftliches Grundverständnis, Kreativität und die Fähigkeit, Planung als Kommunikationsprozess zu gestalten, gleichermaßen notwendig sind. Das Buch gibt einen komprimierten Überblick über die wesentlichen Instrumente und Verfahrensweisen. Für die Erfassung, Analyse, Prognose und Bewertung des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes sowie für die Darstellung der Auswirkungen von Raumnutzungen bis hin zur Nachkontrolle stellen die Autoren unterschiedliche Verfahrensweisen und Methoden vor. Für jeden Bereich werden die theoretischen Grundlagen angesprochen, gängige Methodenbausteine erläutert und in ihrer Anwendung auf die Schutzgüter bzw. Raumnutzungen exemplarisch verdeutlicht.
Die Eingriffsregelung im neuen Bundesnaturschutzgesetz : Auwirkungen auf Vollzug und Planungspraxis
(2002)
The definition of "impact" has been widened in the amendment of the Federal Nature Conservation Act. Above all, the decision-making steps and the polluter's obligations have been amended. The issue of "Ersatz" (i.e. compensation measures of the same value) has now to be dealt with before weighting the issues concerning nature conservation. It is foreseeable that the step og weighting will be less important in future and that there will be more flexibility as regards the timing and location of compensation measures. It will be important to formulate requirements for "Ersatzmaßnahmen" (when is a measure of the same value?. Furthermore, landscape planning will gain in importance.
Der Beitrag zeigt auf, dass sich mit "Wildnis" und Planung Paradoxien in mehrfacher Hinsicht verbinden: So ist in Mitteleuropa die Grenzziehung zwischen anthropogener Nutzung und ungelenkter Entwicklung immer eine bewusst zu treffende Entscheidung - alle unsere Nationalparke und Kernzonen anderer Schutzgebiete beruhen auf diesem Prinzip. Vor dem Hintergrund des umfassenden Gestaltungsanspruchs einer "Landschafts-"Planung gilt es zudem zu beachten, dass umfassende Eingriffe in komplexe Systeme gerade keine Rückkoppelung mehr zulassen, welche Folgen genau auf welche Einzelmaßnahmen zurückzuführen sind und damit in eine "geplante PLanlosigkeit" münden. In Mitteleuropa wird Wildnis großflächig in der Regel nur als Folge einer bewussten Entscheidung möglich sein, jedoch wird daneben immer auch das Prinzip Zufall als wesentlicher Gestalter stehen. Anlass, sich mit dem Thema Wildnis und Planung zu befassen, geben auch Flächenansprüche nach Räumen ungelenkter Entwicklung, die den vorläufigen Stand einer Entwicklung des Naturschutzgedankens markieren, dabei aber in der flächendeckend von menschlicher Einflussnahme geprägten mitteleuropäischen Kulturlandschaft oft im Konflikt zu Nutzungsinteressen stehen. Daneben zeichnet sich unter den Bedingungen des Weltmarktes und der EU-Osterweiterung ein Rückzug der Landwirtschft aus der Fläche ab, der neue Spielräume eröffnet, zugleich aber die Frage nach Lenkungsmöglichkeiten aufwirft. Der bewusste Umgang mit Wildnis im Siedlungsraum beinhaltet dabei mehrere Dimensionen: Eine räumliche (z.B. Zonierungen oder die Lage von Schutzgebieten betreffend), eine zeitliche (z.B. das Zulassen temporären Verwilderns), die Rolle des Menschen (z.B. die Art eines reglementierten/unregelmentierten Zugangs zu den betreffenden Gebieten) und die Art der Vermittlung des Wildnisgedankens (kommen unterstützend pädagogische Hilfsmittel zum Einsatz oder wird ganz bewusst davon abgesehen?). "Planung und Wildnis" bedeutet dabei, sich gerade auch über letzteres, nämlich die Kommunikation und Vermittlung von Naturschutzzielen im klaren zu sein.
Mit Inkratfttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) zum 1. März 1999 sind die wesentlichen Funktionen des Bodens durch ein eigenes Gesetz geschützt. Maßstäbe zur Erfassung von schädigenden Eingriffen in den Boden beschreibt das BBodSchG selbst aber nicht. Deshalb müssen zur Umsetzung der Belange des Bodenschutzes für die Planngspraxis handhabbare Bewertungsmaßstäbe erarbeitet werden, nach denen die entscheidungserheblichen Informationen gezielt herausgearbeitet werden können.Der Beitrag stellt die Entwicklung einer Bewertungsanleitung für das Land Brandenburg vor. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Regelungsfunktionen unter Forststandorten, für deren Bewertung die forstlichen Standorterkundungen der 17 Forstamtsbezirke Brandenburgs ausgewertet, hinsichtlich der vorkommenden Leitbodenformen systematisiert sowie den Leitböden aufgrund ihrer Merkmale Wertstufen für einzelne Teilfunktionen zugeordnet worden.Damit ist eine Grundlage geschaffen, um die komplexen Inhalte der Forstlichen Standorterkundung für Planungsaufgaben verfügbar zu machen.
Influence on the admittance of projects in the Context of the FFH-Impact Assessment - Analysis of Procedural Documents. With the impact assessment according to the FFH-Guideline and the regulations based on this guideline very strict standards are applied to the reliability of relevant projects. To provide an overview on the present practice of FFH-impact assessment, procedural documents from the Federal States Bavaria, Brandenburg and Thuringia have been analysed. The survey included the examination of the fields of application of FFH-impact assessments, the evaluation of the relevance of disturbances in the impact regulation and the consideration of the individual examination steps in the following exception procedure for the admittance of projects. The results show that the development of the legal concepts in the reports and the sequence of the separate examination steps display significant insecurity. There are conspicuous tendencies, at least in the examples investigated, towards a practice of the FFH-impact assessment in favour of approval.
Phänomen Landschaft
(2002)
This article provides an overview of similarities and differences of local and regional indicator systems for sustainability. While there is a high degree of correspondence in basic matters (e.g., the definition of sustainable development), there are differences regarding the substance dealt with and the choice of indicators. A table presents characteristics of existing indicator systems and contains valuable information for local actors who plan to introduce such a system. Finally, it is concluded that currently indicator systems at the local level fall short of expectations and lag behind their possibilities. The article discusses reasons and presents a modular structure of indicator systems taking into account target groups and functions.
Auch nach über 25 Jahren Anwendung der Eingriffsregelung nehmen landschaftsästhetische Aspekte häufig noch eine deutlich schwächere Stellung gegenüber den Belangen des Naturhaushalts ein. Als besonders schwierig erweist sich die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes und - ausgehend von den konkreten Beeinträchtigungen, die vom Vorhaben ausgehen - die Ableitung wirkungsbezogener Kompensationsmaßnahmen. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird eine Handlungsanleitung zur Erfassung und Beschreibung des Landschaftsbildes vorgelegt, die insbesondere auf eine schlüssige Begründung und Herleitung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur landschaftsgerechten Wiederhertsellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes abzielt. Wesentlich ist, dass dabei der notwendige Bezug auf die Charakteristik des jeweiligen Landschaftsraums im Vordergrund steht. Daneben werden die Einsetzbarkeit verschiedener Methoden der Landschaftsvisualisierung im Arbeitsablauf der Eingriffsregelung beleuchtet, Hinweise für entsprechende Standards begründet sowie Empfehlungen für Nachkontrollen von Kompensationsmaßnahmen begründet.
Zusammenfassung Die Eingriffsregelung wurde 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz eingeführt, griff dabei aber bereits auf eine längere Tradition von "Landschaftspflegeplänen" zurück, die bei verschiedenen Vorhaben überwiegend zu deren Eingrünung erstellt wurden. Entsprechend dauerte es seine Zeit, bis sich über derartige "Gestaltungsmaßnahmen" hinaus die differenzierte wirkungsbezogene Herleitung und Umsetzung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchsetzen konnte. Deutschland hat sich damit eine Regelung gegeben, die den Anspruch eines umfassenden Verschlechterungsverbots der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild verfolgt und im Anwendungsbereich wie auch in den Rechtsfolgen weitergehender ist als in allen anderen Ländern (z.B. USA, Schweiz, Niederlande), in denen gleichfalls Regelungen zur Bewältigung von Umweltauswirkungen existieren. Im Alltagsgeschäft der Naturschutzbehörden ist es dabei eine hohe Zahl an Vorgängen - vielfach mehrere 100 im Jahr -, die von den Fachreferenten zu bewältigen ist. Eine kritische Betrachtung, inwieweit die Eingriffsregelung die in sie gesetzten Erwartungen tatsächlich erfüllt hat, ergibt ein differenziertes Bild: -
Entwicklung von Landschaftsszenarien als Grundlage für das Management von Flusseinzugsgebieten
(2003)
Zusammenfassung Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird, etwa zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge, auch an der Landnutzung in den Einzugsgebieten anzusetzen sein. Um dabei eintretende Auswirkungen auf die Gewässergüte abzubilden und abzuschätzen, können verschiedene Fachdisziplinen mit ihrem jeweils spezifischen Instrumentenspektrum zum Einsatz kommen. Landschaftsszenarien sind eine Möglichkeit, um verschiedene Methodenbausteine zu integrieren, raumbezogene Auswirkungen der WRRL zu kommunizieren und entsprechenden Handlungsbedarf aufzuzeigen. Der Beitrag beschreibt am Beispiel des Einzugsgebiets der Havel einen naturräumlich begründeten Ansatz für die Erstellung solcher Landschaftsszenarien. Abstract The implementation of the Water Framework Directive will also address land uses in the catchment areas (e.g. the reduction of diffuse input of material). Several disciplines with their specific methods can contribute to the evaluation of the effects on water quality. Landscape scenarios are useful to integrate different methods, to communicate the results and to highlight the need for action. This article describes such a landscape scenario by using the catchment of the River Havel as an example.
Nachkontrollen in der Eingriffsregelung: Erfahrungen aus 4 Jahren Kontrollpraxis in Brandenburg
(2003)
Zusammenfassung: Im Auftrag des brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung wurden in den Jahren 1999 bis 2002 stichprobenhafte Nachkontrollen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewählter Vorhaben vorgenommen. Untersucht wurden im Rahmen einer sog. "Durchführungskontrolle" die Vollständigkeit und die Qualität der Herstellung der betreffenden Maßnahmen sowie die Qualität ihrer Pflege. Mittlerweile sind zusammen 391 Flächen erfasst, die zwar nicht statistisch abgesichert, aber doch in der Tendenz Aussagen zur Praxis der Eingriffsregelung in Brandenburg ermöglichen. Aus den Ergebnissen wird insbesondere deutlich, dass Ausgleichs- und Ersatzaßnahmen zwar oft qualitativ hochwertig realisiert werden, die Qualität ihrer Pflege in vielen Fällen jedoch nur als mittel oder unzureichend einzustufen war. Daran anknüpfend werden Folgerungen für die Praxis der Eingriffsregelung diskutiert; sie betreffen die Qualität der Planunterlagen, Anforderungen an die Erstellung der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung sowie die Prioritätensetzung bei der Durchführung von Kontrollen. Schlagworte: Nachkontrolle, Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen (ökologisch), Ersatzmaßnahmen, Landschaftspflegerischer Begleitplan
Methodische Bausteine zur Umsetzung naturschutzfachlicher Anforderungen in regionalen Flächenpools
(2003)
Zusammenfassung In der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird das Landschaftsbild gegenüber den Belangen des Naturhaushalts oft nachrangig behandelt, obwohl es von den Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes her gleichermaßen in alle Schritte der Folgenbewältigung einzubeziehen ist. Für diese Schritte werden exemplarisch rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen aufgezeigt. Ingesamt wird so eine strukturierte Herangehensweise deutlich, die über die einzelnen Arbeitsschritte der Erfassung des Ist-Zustandes, der Aufstellung eines Zielkonzeptes, der Ableitung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie der Begründung von Maßnahmen zur landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes hinweg durchgängig auf denselben Beschreibungsmerkmalen aufbaut und damit einen durchgängigen Ableitungszusammenhang von den ermittelten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu darauf Bezug nehmenden Maßnahmen begründet. Wesentlich ist, dass dabei die Charakteristik des jeweiligen Landschaftsraumes im Vordergrund steht und dass nicht nur einzelne Beeinträchtigungen betrachtet, sondern diese jeweils in ihrem Zusammenwirken auf den wahrgenommenen Raumeindruck beleuchtet werden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Rechtssicherheit, weshalb sich der verwendete Rahmen eng an die Terminologie des Bundesnaturschutzgesetzes anlehnt Summary How to deal with Disturbance of the Visual Landscape by Traffic Projects? Legal framework conditions and special requirements The impact regulation of nature conservation only gives inferior treatment to the visual landscape compared to other natural resources although nature conservation legislation requires its equal integration into all steps of consequential dealing. For these steps the study shows exemplary legal framework conditions and specialist requirements. They should make clearer a structural approach including individual working steps, such as recording of present site conditions, establishment of a target concept, derivation of measures of avoidance and justification of measures for a sensitive regeneration and design of the visual landcape. The approach continuously bases on the same features of description, leading to a consistent connection between identified disturbances of the visual landscape and related measures. The focus of attemtion should be given to the characteristics of the respective landscape and the analysis should not only consider disturbances or compensation measures individually but also in combination with the general spatial perception. Another important aspect is the legal security; therefore the text closely follows the terminology of the Federal Nature Conservation Legislation.
Zusammenfassung Eine Diskussion um das künftige Verhältnis von Landschaftsplanung und Strategischer Umweltprüfung (SUP) hat von den unterschiedlichen Aufgabenstellungen beider Instrumente auszugehen (Umweltfolgenprüfung durch die SUP und konzeptionell-planungsbezogener Ansatz der Landschaftsplanung). Um Überschneidungsbereiche von SUP und Landschaftsplanung zu identifizieren, werden in dem Beitrag verfahrensmäßige und inhaltliche Aspekte getrennt betrachtet. Deutlich wird, dass die Landschaftsplanung für den Bereich Natur und Landschaft eine zentrale Daten- und Informationsgrundlage für die SUP sein kann. Es bleibt zu hoffen, dass vor diesem Hintergrund die im Entwurf zu einem SUP-Stammgesetz vom Juli 2003 vorgesehene SUP- Pflicht für Landschaftsplanungen noch einmal überdacht wird. Bei der Zuarbeit zur SUP besteht für die Landschaftsplanung sowohl die Gefahr einer Überfrachtung als auch die Chance für eine substanzielle inhaltliche Weiterentwicklung: Insbesondere können von der SUP Impulse für mehr Prozesshaftigkeit der Landschaftsplanungen, eine größere Aktualität sowie häufigere und zielgenauere Fortschreibungen ihrer Planwerke ausgehen. Eine zu starke Fixierung der Landschaftsplanung auf die SUP würde allerdings zu einer zu starken fachlichen Einengung auf die Folgenprüfung führen. Um dem zu begegnen, scheint eine flexible Kombination beider Instrumente zielführend. Diese kann erreicht werden, indem die Landschaftsplanung einzelne problembezogen angelegte Module zur SUP erarbeitet und damit für sie den wesentlichen Baustein für die Aufarbeitung der Naturschutzaspekte liefert. A discussion abuot the future relation of Landscape Planning and Strategic Environmental Assessment (SEA) has to base on the different tasks of both instruments (analysis of environmental consequences by the SEA and conceptional approach related to planning by Landscape Planning). In order to identify overlapping parts of SEA and Landscape Planning the study separately investigates aspects of procedure and content. The results show that landscape planning can provide a central base of data and information for the SEA. Against this setting the draft of a SEA core law of July 2003 requiring the conduction of SEA for Landscape Planning will hopefully be reconsidered. The contribution of SEA to Landscape Planning on the one hand holds the risk of overloading but also offers the chance for a substantial further development: The SEA can improve the process aspect of Landscape Planning as well as stimulate more topicality and more frequent and exact updating of planning projects. On the other hand, however, a very strong specification of Landscape Planning towards SEA would lead to a restriction on the analysis of environmental consequences. A flexible combination of both instruments appears to fulfil the target. This means that Landscape Planning develops individual problem-related modules of SEA providing the fundamental component to deal with the nature conservation aspects.
In den letzten Jahren wurden in den Kommunen Nachhaltigkeitsindikatorensysteme entwickelt und eingesetzt. Anspruch der Arbeit ist es, die dabei gewonnenen Erkenntnisse zu bündeln und aufzubereiten sowie die aktuelle Diskussion zusammenzufassen. Dies soll Grundlage für eine gezielte Fortentwicklung und die weitere Diffusion kommunaler Nachhaltigkeitsindikatorensysteme sein. Das F+E-Vorhaben befasst sich dazu mit folgenden Themenstellungen: - Synopse und Auswertung existierender Nachhaltigkeitsindikatorensysteme auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, - Kompatibilität lokaler sowie regionaler und übergeordneter Indikatorensysteme, - Anforderungen an die praxisorientierte Konzeption von kommunalen Nachhaltigkeitsindikatorensystemen, - Schlussfolgerungen, Handlungsempfehlungen und Ansätze zur Weiterentwicklung kommunaler Nachhaltigkeitsindikatorensysteme.
Auf vielen ehemaligen Truppenübungsplätzen befinden sich wertvolle Offenlandbiotope, deren Erhaltung eine wichtige Aufgabe des Naturschutzes darstellt. Die Sicherung dieser Biotope für naturschutzfachliche Zwecke erfodert ein aktives Management der Flächen, welches z.T. mit erheblichen Kosten verbunden ist. Die Finanzierung dieser Kosten stellt eine große Herausforderung dar, da das Management dauerhaft erforderlich ist und somit kontinuierlich entstehende Kosten bewältigt werden müssen. In der Praxis werden im Naturschutz auf ehemaligen Truppenübungsplätzen verschiedene Finanzierungsmodelle eingesetzt, die jedoch auf bislang nur wenigen Flächen langfristig angelegt sind. Häufig ist die Finanzierung der verfolgten Konzepte nur kurz- bis mittelfristig gesichert, so dass die Gefahr einer suboptimalen Allokation ökonomischer Ressourcen besteht, sollte die Finanzierung des Naturschutzes nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden können. Um eine hohe Effizienz der Ressourcenallokation zu erreichen, muss diese Gefahr in der Zukunft möglichst vermieden werden, indem Konzepte erarbeitet werden, für die eine langfristige Finanzierung realistisch ist. Unter Berücksichtigung ggf. vorhandener Belastungen durch militärische Altlasten müssen zudem vorhandene Otimierungspotenziale zur Steigerung der Effzienz des Mitteleinsatzes im Bereich des Naturschutzmanagements zukünftig zunehmend berücksichtigt werden.
Tasks and Content of Landscape Management Planning and Landscape Implementation Planning - Requirements in terms of feasibility of re-checks Zusammenfassung Vor dem Hintergrund in Nachkontrollen vielfach festgestellter Abweichungen des Landschaftspflegerischen Ausführungsplans (LAP) von den Aussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) werden Aufgabenverteilung und "Abschichtung" zwischen beiden Planwerken kritisch beleuchtet. Im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan nachträglich vorgenommene Anpassungen von z.B. Zielen und räumlicher Lage von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können u.U. auch Auswirkungen auf die im LBP zu erstellende Bilanz der Beeinträchtigungen und Kompensationswirkungen und damit auf die Genehmigungsvoraussetzungen haben. Verschiedene Fallbeispiele belegen, dass immer dann, wenn Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan nicht hinreichend konkretisiert werden, der Bezug zu den Beeinträchtigungen schnell verloren geht. Durchgeführte Maßnahmen entsprechen dann zwar i.d.R. noch den Zielen von Naturschutz und Landschaftspflege im betroffenen Naturraum, aber häufig nicht mehr den rechtlichen Anforderungen der Eingriffsregelung. Nachkontrollen sind nur noch im Hinblick auf die korrekte Durchführung, nicht mehr jedoch auf die Funktionserfüllung der Maßnahmen möglich. Als Konsequenz aus den Ergebnissen wird der Vorschlag einer klaren Aufgabenteilung von Landschaftspflegerischem Begleit- und Ausführungsplan entwickelt. Er beinhaltet neben einer hinreichenden Zieldefinition für die Kompensation im Landschaftspflegerischen Begleitplan eine durchgängige Beibehaltung der Maßnahmenbezeichnungen in beiden Planwerken sowie eine gesonderte Darlegung im Landschaftspflegerischen Ausführungsplan vorgenommener Änderungen.
Das Referat Bodenschutz in brandenburgischen Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung hat im Oktober ein Vorhaben mit dem Titel "Bodenbewertung für Planungs- und Zulassungsverfahren im Land Brandenburg" an den Lehrstuhl für Landschaftsplanung an der Universität Potsdam vergeben. Ziel ist, auf der Grundlage des Bundes-Bodenschutzgesetzes die Belange des Bodenschutzes künftig über einheitliche und nachvollziehbare Bewertungsmethoden in Planungs- und Zulassungsverfahren einzubringen. Das entwickelte Bewertungsverfahren bezieht sich auf die aus dem BBodSchG ableitbaren natürlichen Bodenfunktionen Lebensraum- und Regulationsfunktionen sowie auf seine Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte und soll helfen, die spezifisch brandenburgischen Gegebenheiten bei planerischen Bewertungen zu berücksichtigen. Der Beitrag enthält eine Synopse des Herleitungsvorganges und gibt die wesentlichen Bewertungsergebnisse für die einzelnen Teilfunktionen wieder.
Landscape planning is frequently mentioned in discussions on the implementation of the SEA Directive. However, one needs to bear in mind that SEA and landscape planning have different tasks: i.e., in the case of SEA dealing with the effects of a plan or programme on environmental factors and in the case of landscape planning a conceptual approach. This article looks at the substantial and procedural overlap of the two instruments. The main problem is the coincidence as regards space and time. One benefit to landscape planning would be a more frequent updates of the plans. However, a danger would be the overloading of landscape plans and a narrower scope. The author prefers a flexible combination of both instruments.
Mit der Neufassung der Eingriffsregelung im novellierten Bundesnaturschutzgesetz sind der Eingriffstatbestand erweitert und die Entscheidungsabfolge verändert worden, indem die Abwägung nunmehr erst hinter dem Ersatz angesiedelt ist. Wenngleich in der Theorie weiter ein Vorrang von Vermeidung und Ausgleich besteht, ist zu erwarten, dass diese Aspekte dadurch in der Praxis indirekt geschwächt werden. Hervorzuheben ist hingegen, dass Ersatzmaßnahmen nunmehr bundeseinheitlich definiert sind und dabei einen Bezug zu konkreten Beeinträchtigungen aufweisen müssen und dass der Gesetzgeber mit der neuen Stellung der Abwägung in der Entscheidungsabfolge ausdrücklich den Vorrang von realer Kompensation betont. Mögliche Folgen der Neuregelung werden anhand exemplarischer Handlungsfelder diskutiert: Dem Schutzgut Landschaftsbild, der Verbindung der Landschaftsplanung zur Eingriffsregelung, den Bezügen zur guten fachlichen Praxis in der Land- und Forstwirtschaft sowie Flächenpools und Ökokonten. Angesichts knapper Kassen ist die Gefahr, dass die Eingriffsregelung zum wesentlichen Finanzierungsinstrument für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen wird, nicht von der Hand zu weisen. Handlungsbedarf besteht daher vor allem in der Ausarbeitung fachlicher Konventionen zur notwendigen "Gleichwertigkeit" von Ersatzmaßnahmen sowie zur Festlegung fachlicher Qualitätsprofile für Flächenpools.
Umweltprüfung für Bauleitpläne : Stellungnahme des BDLA zum Referentenentwurf für ein EAG Bau
(2003)
In Poland, EIA and SEA have been integrated into the planning system in a different way compared to Germany. There, EIA is performed within an independent procedure. For projects mandatorily requiring EIA, the respective county decides on the outcome of an EIA, whereas for projects with case-by-case screening the regional authority's council is responsible for this task. There are still significant uncertainties in the application of SEA which sometimes leads to conflicts with the EU provisions. In Poland, provisions for SEA were already made in the year 2000. Different SEA procedures are established for regional plans and for other environmental plans. Furthermore, in April 2004, provisions for the EA according to the Habitats Directive were made in the Polish nature protection act. EA according to the Habitats Directive is strongly linked to EIA and SEA. Poland is already experienced in the practice of EIA and SEA. However, there still is a lack of methodological guidelines. Furthermore, the different legal provisions and procedures need to be further adjusted to each other.
Monitoring of groundwater and surface water levels in the Middle Havel area - a basis for the management of landscape water resources The lowland of the middle stretch of the River Havel ("Mittlere Havel", Brandenburg, Germany) is characterised by hydrological conditions that are deeply influenced by draining for agricultural land use. In this area strategies for the sustainable management of landscape water resources are tested in a development and testing project, funded by the German Federal Agency for Nature Conservation. For monitoring of environmental change, the scientifical accompaniment of the project established a network of gauges, measuring ground water levels, water levels in ditches and in the River Havel itself. Data is gathered in areas that are potentially endangered by flood and areas that are protected by embankments. Until now, data from this network is available for more than two hydrological years since autumn 2001. It shows that water level dynamics are mainly influenced by precipitation and evaporation. Only in areas, which are under the potential influence of floods, ground water levels reach water levels in the river during winter term. In areas that are protected by embankments and additionally drained, surface and ground water levels are actually lower than water levels in the river. In addition, ground water levels are influenced by lowering the water levels in ditches. A sustainable landscape water management therefore has to be realised primarily through an altered management of water scoops in the diked areas. This requires the detailed analysis of all relevant hydrological and meteorological data including data about the water scoops.
Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltprüfung und Umweltbericht nummehr dazu, die für eine sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltprüfung bildet dabei nun das Trägerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Prüfung nach $ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf überführt werden und bereitet die Entscheidung über die Berücksichtigung der jeweiligen Belange vor. Während dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abwägung lediglich zu berücksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, müssen in der bauleitplanerischen Abwägung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europäischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Prüfung nach $ 34 BNatSchG, das keiner Abwägung im eigentlichen Sinne zugänglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abprüfen eng definierter Ausnahmetatbestände erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeinträchtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder besonders geschützten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen für eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbestände darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegründung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltprüfung gebündelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen für einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen.
Application and Acceptance of the Habitats Directive in Germany and France - Comparison of Selected Areas. Since 1992, when the Habitats Directive (92/43/EWG) came into effect, all EU member states are obligated to contribute to the establishment of a coherent ecological framework of special protection areas, called Natura 2000. The guideline states both protection objects and protection aims more precisely but its implementation is, to a large extent, left to the member states. In the neighbouring states Germany and France the organisation report strategy, and area management of the Natura 2000 areas differ significantly. Based on these conditions, in both countries two exemplary regions (mountain range and low mountain range) with 3 Natura 2000-areas were selected. In exemplary municipalities the local decision-makers and other relevant activists were interviewed regarding their acceptance of Natura 2000. The results showed altogether a higher acceptance in the 12 German municipalities than in the 12 French but at the same time an extensive insecurity regarding the new obligations on order to implement the protection system. In the French examples the lack of public participation organised by the state government contributed to a reduced acceptance during the first years of the implementation of the Habitats Guideline. Besides, crucial elements for a local acceptance of the Natura 2000 system in both states were the land owners, existing plans and development aims of the municipality, land use and a possibly existing protection status of the area. Additionally the study showed that a transparent establishment of a management plan offers the opportunity to co-ordinate different land use and protection interests. The designation of a separate area co-ordinator for each Natura 2000-area, at the same time contact for the local community like in France, can provide a valuable, confidence-building measure.
Zusammenfassung Auf der Grundlage von $ 32 BbgNatschG gesetzlich geschützte Biotope unterliegen einem strengen Schutz vor Veränderungen, von dem nur unter bestimmten Voraussetzungen (nach $ 36 BbgNatSchG) Ausnahmen erteilt werden dürfen. In einer Untersuchung von 79 Bescheiden wurden die Genehmigungspraxis und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Erteilung von Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz in drei Kreisen und zwei kreisfreien Städten Brandenburgs analysiert. Hierbei wurde deutlich, dass bei zwei Dritteln der realisierten Beeinträchtigungen die zur Kompensation beauflagten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Umsetzungsmängel bestehen in der Art der Herstellung wie auch in der Pflege der Maßnahmen. Gründe können sowohl in unklaren Formulierungen der Bescheide als auch im mangelnden Umsetzungswillen der Antragsteller bestehen. Daneben fällt auf, dass gewisse Bestimmungen (z.B. das Vorliegen einer "Geringfügigkeit" von Beeinträchtigungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme) uneinheitlich gehandhabt werden. Um den Vollzug der Umsetzung stärker voranzutreiben, müssen Nachkontrollen einen höheren Stellenwert in der Arbeit der Naturschutzbehörden bekommen. Hier kann bei der Formulierung der Bescheide bereits wichtige Vorarbeit geleistet werden. Offizielle Musterbescheide und aktualisierte Vollzugshilfen mit Erläuterungen von Rechtsbegriffen sind ein wichtiger Baustein für die tägliche Verwaltungsarbeit. Wenn die Umsetzung dann wenigstens stichprobenartig begleitet und weiterverfolgt wird, können auch die Antragsteller stärker in die Pflicht genommen werden.
Summary Possibilities of Co-Operation between Nature Conservation and Water Management. The EU Water Framework Directive (WFD) issued different regulations in the context of flodplains although not listing them directly as target areas to be dealt with. This makes clear that flodplains are assed as functional areas and therefore also need concrete requirements for their protection and development from a water management point of view. Additionally measures along rivers and streams necessary to reach the environmental aims of the WFD can result in changed conditions in floodplains. This is illustrated by examples of the Lower HAvel River. This may lead to conflicts with the aims and tasks of nature conservation. Particularly the definition of development aims needs an early identification of agreements and possible conflicts. Therefore the water management authorities have to consider the influence of the floodplains on the condition of the water bodies in an early stage: as soon as reference conditions are described, for the assessment of the risks to achieve the environmental aims as well as for the development of measurement programmes. Further it will be the task of nature conservation institutions to establish own target systems for the water bodies additionally to the NATURA2000- syetem of protection areas as well as for the development of measurement programmes of the WFD. Zusmamenfassung Die EU- Wasserrahmenrichtlinie benennt Auen zwar nicht direkt als Handlungsobjekte. Betrachtet man jedoch ihre verschiedenen Vorgaben im Zusammenhang, wird deutlich, dass Auen als Funktionsräume mit erfasst sind, weshalb zukünftig aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch konkrete Anforderungen an ihren Schutz und ihre Entwicklung zu stellen sein werden. Zudem können Maßnahmen am Fließgewässer, die zum Erreichen der Umweltziele der WRRL erforderlich sind, zu Veränderungen der Bedingungen in Flussauen führen. Dies wird an Beispielen aus der Unteren Havel näher erläutert. Damit ergeben sich Überschneidungen mit den Zielen und Aufgaben des Naturschutzes in Flussauen, die eine enge Abstimmung von Wasserwirtschaft und Naturschutz erforderlich machen. Besonders bei der Festlegung von Entwicklungszielen sind Gemeinsamkeiten und mögliche Konfliktpotenziale frühzeitig zu identifizieren. Dazu ist es erforderlich, dass von der Wasserwirtschaft der Einfluss der Auen auf den Zustand der Wasserkörper bereits bei der Beschreibung der Referenzzustände, der Bewertung der Risiken für das Erreichen der Umweltziele sowie der Entwicklung von Maßnahmenprogrammen berücksichtigt wird. Um Einfluss auf die Maßnahmenprogramme n. WRRL nehmen zu können, wird es Aufgabe des Naturschutzes sein, auch über das Schutzgebietssystem NATURA2000 hinaus eigene gewässerbezogene Zielsysteme zum Auenschutz aufzustellen.
Zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes in der Eingriffsregelung gibt es im Straßenbau mittlerweile ein breites Spektrum an Leitfäden und planerischen Grundlagen. Als mit Problemen behaftet erweist sich jedoch häufig die darauf aufbauende, auf konkrete Beeinträchtigungen Bezug nehmende Ableitung von Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund hatte ein vom Bundesamt für Naturschutz beauftragtes FuE-Vorhaben (JESSEL et al. 2003) die Aufgabe, am Beispiel linienförmiger Verkehrsvorhaben des Bundes (Straße und Schiene) Hinweise zu erarbeiten, wie konkrete Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie umsetzungsorientierte Maßnahmen zu seiner landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung begründet werden können. Berücksichtigt wurden insbesondere die neuen rahmenrechtlichen Vorgaben des zum 04.04.2002 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (im Folgenden: BNatSchG 2002). Des Weiteren wurden exemplarische Nachkontrollen zum Landschaftsbild durchgeführt, um Empfehlungen abzuleiten wie die spezifischen Belange dieses Schutzguts bei derartigen Überprüfungen zu berücksichtigen sind. The road construction sector in Germany already has a large number of guidelines and legal planning principles that govern the collection of landscape data and landscape evaluation for the German Impact Regulation. However, deriving measures that are both based on these guidelines and principles, and take concrete interference into account often prove problematic. In view of this fact, the German Federal Agency for Nature Conservation commissioned a research project that could be used to justify concrete precautionary measures that seek to avoid and reduce interference in the landscape, and implementation-oriented measures for landscape-friendly restauration and rearrangement. The project was based on the Federal Government's transport plans for the road and rail sector. It focussed in particular on the new legal standards set out in the Federal Nature Conservation Act that was amended on 4.4.2002. In addition, exemplary follow-up checks on the landscape were made with the aim of formulating recommendations as to how the specific needs of the landcape can be taken into account when carrying out such assessments.
Landnutzungsszenarien zur Entscheidungsunterstützung : ein Beispiel aus dem Einzugsgebiet der Havel
(2004)
Zusammenfassung Über 70 % der Stickstoffeinträge in die Gewässer stammen aus diffusen Quellen. Art und Intensität der Landnutzung im Einzugsgebiet haben daran einen wesentlichen Anteil. Bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie wird es deshalb auch darauf ankommen, Strategien für eine angepasste, gewässerverträgliche Landntzung zu entwickeln. Szenarien können verschiedene Wege zum Ziel, dem guten Zustand nach WRRL, aufzeigen, ihre Auswirkungen in komplexen Zusammenhängen darstellen und damit Entscheidungsprozesse unterstützen. Im Artikel wird eine Methodik zur Entwicklung von Landnutzungsszenarien vorgestellt, die im Rahmen des Verbundprojektes "Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Havel" erarbeitet wurde.
Zusammenfassung und Facit Durch die seit August 2001 im Kraft getretene geänderte Gesetzeslage hat sich in puncto materieller Wirkung der UVP auch in der Bauleitplanung nicht viel geändert. Wirklich neu ist lediglich der Umweltbericht, über den eine prozessbegleitend angelegte, besser strukturierte Aufbereitung des relevanten Abwägungsmaterials zu erwarten ist, die aber keine die Entscheidung präjudizierende Wirkung hat. WULFHORST (2001, 252) spricht hier von einer allerdings nicht zu unterschätzenden "verfahrenspsychologischen Wirkung". Handlungsbedarf besteht - zumal vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Plan-UVP - gerade in der Bauleitplanung im Hinblick darauf, welche Möglichkeiten der Integration und Abstimmung der verschiedenen Instrumente zur Folgenbewältigung gegeben sind. Diese Betrachtung sollte aber nicht nur eingeschränkt auf eine inhaltliche Zusammenfassung bei gleichzeitiger Erstellung getrennter Dokumente für die verschiedenen Verfahren erfolgen. Vielmehr ist einer inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Aufgaben die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der formal angelegten Beachtung der verfahrensmäßigen Anforderungen. Mit Spannung bleibt schließlich abzuwarten, wie der EuGH seine interpretierende Rechtsprechung zu den nationalen Umsetzungen der geänderten UVP-Richtlinie und hier insbesondere zur Umsetzung der geforderten Einzelfallprüfung gestalten wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH gerade unter dem Vorsorgeaspekt zu einer recht weitgehenden Auslegung entsprechenden Bestimmungen neigt. Man ist daher sicher nicht schlecht beraten, den Anwendungsbereich der UVP in der Bauleitplanung im Ermessensfall eher weit zu gestalten.
Flussauen stellen in der Bundesrepublik Deutschland seit langem ein gemeinsames Handlungsfeld von Naturschutz und Wasserwirtschaft dar. Nachdem mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Neuausrichtung der Gewässerentwicklung in den Mitgliedsstaaten eingeleitet worden ist, stellt sich auch die Frage, welche neuen Ansätze sich den Beteiligten in Bezug auf die Flussauen eröffnen. Welche Bedeutung hat das Gewässerumfeld und mit ihm die Flussauen - für das Erreichen der von der WRRL gesteckten Umweltziele, und wie verändert die Umsetzung der WRRL die Voraussetzungen für den Naturschutz in Flussauen? Da die Wasserrahmenrichtlinie den Begriff "Flussaue" nicht verwendet, werden zunächst die relevanten Regelungen der Richtlinie herausgearbeitet, die einen deutlichen Bezug zu den Naturschutzbelangen in Flussauen erkennen lassen. An zwei Beispielgebieten mit verschiedenen naturräumlichen Bedingungen und unterschiedlichem Ausbauzustand der Gewässer, der "Unteren Havelniederung" und dem "Südlichen Oberrhein", werden - bezogen auf die Anforderungen der WRRL - Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Handlungsansätze von Wasserwirtschaft und Naturschutz veranschaulicht. Darauf aufbauend werden schließlich 16 Empfehlungen für die Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der WRRL formuliert. Die Handlungsempfehlungen richten sich gleichermaßen an den behördlichen Naturschutz und die Naturschutzverbände wie auch an die mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befassten Behörden der Wasserwirtschaft. Es zeichnet sich ab, dass Naturschutz und Wasserwirtschaft sich bei der Umsetzung ihrer Ziele in Flussauen gegenseitig unterstützen können. Die Beteiligten erhalten konkrete Anregungen, wie die vorhandenen Synergiepotenziale bestmöglich ausgeschöpft werden können.
Zusammenfassung und Fazit Über die im ROG ausgewiesenen Möglichkeiten, Minderungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaß-nahmen in die Entwicklung der anzustrebenden Freiraumstruktur einzubinden sowie mittels der entsprechenden Aussagemöglichkeiten v. a. der überörtlichen Landschaftsplanung las-sen sich für die Eingriffsregelung Verknüpfungen zur regionalen Ebene herstellen. Nicht nur die viel beklagte und durch exemplarische Auswertungen des brandenburgischen Eingriffs- und Kompensationsflächenkatasters (EKIS) z. T. auch tatsächlich nachweisbare Zersplitte-rung der Kompensationsflächen, sondern auch künftige Anforderungen zur Umsetzung eines Biotopverbunds nach $ 3 BNatSchG und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sowie die Sicherung des kohärenten Netzes NATURA 2000 machen die Notwendigkeit deutlich, die rechtlich angelegten Möglichkeiten einer übergreifenden, auf regionaler Ebene ansetzenden Lenkung von Kompensationsmaßnahmen stärker auszuschöpfen. Gesehen werden muss jedoch auch, dass ein solches stärker konzeptionell ("Top- down") bestimmtes Herangehen zwar fachlich wünschenswert ist, konkrete Erfahrungen aus der wissenschaftlichen Begleitung zum regionalen Flächenpool "Kulturlandschaft Mittlere Havel" jedoch darauf hindeuten, dass bei der Konzeption und Umsetzung regionaler Flächenpools zwei naturschutzfachliche Ebenen zu unterscheiden sind: Zum Einen besagte konzeptionell-strategische Planung und Vorbereitung auf der Zielebene, zum Anderen die Klärung der Ver-fügbarkeit einzelner Flächen und die konkrete, ins Detail gehende Maßnahmenplanung. Es ist wohl nur eingeschränkt realistisch, regionale Flächenpools ausschließlich über eine hie-rarchische "Top-down-Steuerung" mittels der Maßgaben von Landschaftsplanung und Raumordnung zu installieren, sondern im Gegenzug müssen im konkreten Flächenbezug die Klärung standörtlicher Flächeneignungen, der jeweiligen Flächenverfügbarkeiten, die Entwicklung örtlicher Projektgebiete sowie kooperative Verhandlungen mit den einzelnen örtli-chen Akteuren und Grundstückseigentümern erfolgen. Daraus lässt sich die Forderung ablei-ten, dass in der Diskussion um regionale Flächenpools neben der konzeptionellen Steuerung der Ebene der konkreten Maßnahmenspezifizierung und -durchführung verstärkte Aufmerk-samkeit gewidmet werden sollte, um im Zusammenwirken von "Top-Down"- und "Bottom- up"-Ansätzen zu einem effektiven Kompensationsmanagement zu gelangen.