Refine
Year of publication
Document Type
- Article (13998)
- Monograph/Edited Volume (4235)
- Doctoral Thesis (3280)
- Review (1608)
- Postprint (927)
- Part of a Book (796)
- Part of Periodical (459)
- Other (280)
- Master's Thesis (199)
- Working Paper (84)
Language
- German (26201) (remove)
Keywords
- Deutschland (130)
- Germany (99)
- Sprachtherapie (77)
- Logopädie (73)
- Patholinguistik (73)
- patholinguistics (73)
- Zeitschrift (72)
- Europäische Union (58)
- Nachhaltigkeit (58)
- European Union (57)
Institute
- Historisches Institut (2213)
- Wirtschaftswissenschaften (1775)
- Sozialwissenschaften (1434)
- Institut für Romanistik (1303)
- Institut für Germanistik (1275)
- Bürgerliches Recht (1272)
- Department Erziehungswissenschaft (1247)
- MenschenRechtsZentrum (1080)
- Öffentliches Recht (1039)
- Institut für Jüdische Studien und Religionswissenschaft (975)
Die Zulässigkeit der Durchführung von Strafverfahren wegen Mord-Taten, die vor Ende des Zweiten Weltkriegs und somit vor einem Dreivierteljahrhundert begangen wurden, hängt von der Einschlägigkeit des § 78 Abs. 2 StGB ab. Der Autor hält die Anwendung dieser Norm für einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG. Er wendet sich zudem gegen die Einbeziehung der Beihilfe zum Mord in den Tatbestand des § 78 Abs. 2 StGB. Der Justiz wirft er vor, dass in den Verfahren und Urteilen der räumliche Geltungsbereich des deutschen Strafrechts nicht thematisiert wird. Schließlich macht er auf Widersprüche zu Prinzipien des Jugendstrafrechts aufmerksam. Dem Gesetzgeber empfiehlt er die Abschaffung des § 78 Abs. 2 StGB.
Die bedarfsgerechte Versorgung im Alter zukünftig sicherzustellen, gehört zu den entscheidenden Aufgaben unserer Zeit. Der in Deutschland bestehende Fachkräftemangel sowie der demografische Wandel belasten das Pflegesystem in mehrfacher Hinsicht: In einer alternden Gesellschaft sind immer mehr Menschen auf eine anhaltende Unterstützung angewiesen. Niedrige Geburtenraten und damit verbunden ein sinkender Bevölkerungs-anteil von Menschen im erwerbsfähigen Alter bringen einen bereits heute spürbaren Mangel an beruflich Pflegenden mit sich.
Um eine menschenwürdige Pflege anhaltend zu gewährleisten, müssen vorhandene Ressourcen gezielter eingesetzt und zusätzliche Reserven freigelegt werden. Viele Hoffnungen liegen hier auf technologischen Innovationen. Die Digitalisierung soll das Gesundheitswesen effizienter gestalten und beispielsweise durch Künstliche Intelligenz zeitraubende Prozesse vereinfachen oder sogar automatisieren. Im Kontext der Pflege wird der Einsatz von robotischen Assistenzsystemen diskutiert.
Aus diesem Grund wurde die die Potsdamer Bürger:innenkonferenz „Robotik in der Altenpflege?“ initiiert. Um die Zukunft der Pflege gemeinsam zu gestalten, wurden 3.500 Potsdamer Bürgerinnen und Bürger kontaktiert und schließlich fünfundzwanzig Teilnehmende ausgewählt. Im Frühjahr 2024 kamen sie zusammen, um den verantwortlichen Einsatz von Robotik in der Pflege zu diskutieren.
Die hier vorliegende Erklärung ist das Ergebnis der Bürger:innenkonferenz. Sie enthält die zentralen Positionen der Teilnehmenden.
Die Bürger:innenkonferenz ist Teil des Projekts E-cARE („Ethics Guidelines for Socially Assistive Robots in Elderly Care: An Empirical-Participatory Approach“), welches die Juniorprofessur für Medizinische Ethik mit Schwerpunkt auf Digitalisierung der Fakultät für Gesundheitswissenschaften Brandenburg, Universität Potsdam, durchgeführt hat.
Hintergrund
Lungenkrebsbetroffene sind besonders stark durch psychischen Stress belastet. Gleichzeitig sind die Inanspruchnahmeraten von psychoonkologischer Unterstützung relativ gering. Es ist wenig über die Gründe der (Nicht‑)Inanspruchnahme bekannt.
Fragestellung
Welche emotionalen Herausforderungen erleben Menschen mit Lungenkrebs? Was sind ihre Gründe für die (Nicht‑)Inanspruchnahme psychoonkologischer Unterstützung?
Material und Methode
Es wurden qualitative Interviews mit 20 Lungenkrebsbetroffenen ausgewertet, die im Rahmen der CoreNAVI-Studie durchgeführt wurden.
Ergebnisse
Die Befragten erleben psychischen Stress in Form von Unsicherheiten und Zukunftsängsten. Auch den Druck, schnell von einer Behandlung in die nächste gehen zu müssen und keine Zeit für sich zu haben, nehmen die Betroffenen als belastend wahr. Das offene Sprechen, ohne das persönliche Umfeld belasten zu müssen, sowie konkrete Ratschläge erleben die Nutzer*innen der Psychoonkologie als große Hilfestellung. Die Nichtinanspruchnahme wird durch fehlenden Bedarf und mangelnde Kapazitäten begründet. Zudem werden Vorbehalte gegenüber psychologischer Unterstützung deutlich.
Schlussfolgerung
Betroffene mit Lungenkrebs erleben psychische und emotionale Belastungen auch durch die Vielzahl und Dichte an Therapien. Daraus resultierende fehlende Kapazitäten könnten eine Erklärung für die geringe Inanspruchnahme von psychoonkologischer Unterstützung sein. Eine stärkere Gewichtung der Psychoonkologie gegenüber aufwendigen medizinischen, oft nur geringfügig lebensverlängernden Therapien sowie der Abbau von Vorbehalten gegenüber psychologischer Hilfe sollten in der Versorgungspraxis verstärkt in den Fokus rücken.
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verlangt neben der Einrichtung unternehmens- bzw. behördeneigener interner Meldestellen auch den Aufbau externer Meldestellen. Diese wurden zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie bei bestehenden Bundesbehörden angesiedelt. System und Wirkungsweise der externen Meldestellen sollen nachfolgend erörtert werden. Zugleich bieten die Ausführungen Anlass, gesetzgeberische Verbesserungen zu erwägen.
Online-Nutzer begegnen regelmäßig unterschwelligen manipulativen Designstrategien von Anbietern digitaler Produkte, welche sie zu rechtsgeschäftlich relevanten Entscheidungen bewegen sollen, die sie womöglich nicht - oder zumindest nicht so - beabsichtigt haben. Man spricht in diesem Zusammenhang von (vielgestaltig denkbaren) „Dark Patterns“ (dt. „dunkle Muster“). Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern diese insbesondere lauterkeitsrechtlich zulässig sind.
Wie ist der „gute Ruf“ von Unternehmen und Einzelpersonen im Umfeld von Online-Bewertungsplattformen geschützt? Das Werk erforscht, ob und inwieweit das geltende Recht einen adäquaten und lückenlosen Schutz für die unternehmerische und personelle Reputation gewährleitstet. Die Systematisierung und Untersuchung des bestehenden Regelungsgefüges konzentriert sich auf das Lauterkeitsrecht und das allgemeine Deliktsrecht unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Innovationen auf nationaler (UWG-Reform 2022) und europäischer (New Deal for Consumers, Digital Services Act) Ebene.
Die Dissertation wurde für den ›Justizpreis Berlin-Brandenburg – Carl Gottlieb Svarez 2024‹ vorgeschlagen.
Der Beitrag beleuchtet die Perspektiven von DaF und DaZ im Kontext von Mehrsprachigkeit.
Zunächst wird ein Verständnis von ‚Mehrsprachigkeitʻ erarbeitet und diskutiert. Anschließend wird gezeigt, wie sich DaZ, DaF und die Forschung zu Varietäten des Deutschen im Ausland im Rahmen dieses Verständnisses von Mehrsprachigkeit positionieren lassen.
Der Beitrag schließt mit einem Plädoyer für ein neues, integratives Konzept von ‚Deutsch im Mehrsprachigkeitskontextʻ.
Am 23. und 24. Juni 2023 fand die 8. Tagung der „GRUR Junge Wissenschaft – Kolloquium zum Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht“ zum Thema „Plattformen – Grundlagen und Neuordnung des Rechts digitaler Plattformen“ in Potsdam statt. Die Organisatorinnen und Organisatoren, Prof. Dr. Johannes Buchheim (Phillips-Universität Marburg), Dr. Victoria Kraetzig (Goethe-Universität Frankfurt/M.), Prof. Dr. Juliane Mendelsohn (Technische Universität Ilmenau) und Prof. Dr. Björn Steinrötter (Universität Potsdam) begrüßten die rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Räumlichkeiten der Universität Potsdam am Campus Griebnitzsee.
Lokalisierung des Erfolgsorts bei Vermögensdelikten („Vereniging van Effectenbezitters/BP plc“)
(2022)
Mit Spannung wird die Entscheidung des BVerfG zu § 362 Nr. 5 StPO erwartet. Die Verfassungsbeschwerde des Beschuldigten, der vor Jahrzehnten vom Vorwurf des Mordes rechtskräftig freigesprochen worden war und der nun befürchten muss, auf der Grundlage des § 362 Nr. 5 StPO wegen derselben Tat verurteilt zu werden, hat die verfassungsrechtliche Überprüfung der Vorschrift veranlasst. Zuvor waren bereits in zahlreichen Texten von Rechtswissenschaftlern Argumente für und gegen die Regelung ausgetauscht worden. Verständlicherweise steht dabei Art. 103 Abs. 3 GG im Vordergrund. Wer § 362 Nr. 5 StPO ablehnt, begründet das in erster Linie mit einer Verletzung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes. Nicht wenige Befürworter der erweiterten Wiederaufnahmemöglichkeit verweisen – gefühlsgeleitet − auf „materielle Gerechtigkeit“ sowie auf „schlechterdings unerträgliche Ergebnisse“. Unbefriedigend ist das für Menschen, die es weder ungerecht noch unerträglich finden, dass ein Tatverdächtiger nach rechtskräftigem Freispruch bis an sein Lebensende als „unschuldig“ gilt und zwar auch, wenn auf Grund neuer Beweismittel aus dem Freigesprochenen ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter werden könnte. Dass das Festhalten am rechtskräftigen Freispruch richtig ist, dafür gibt es starke juristische Gründe. Auch für die Durchbrechung des Strafklageverbrauchs in den von § 362 Nr. 5 StPO erfassten Fällen gibt es gewiss beachtliche Gründe. Sie sind meines Erachtens jedoch nicht gewichtig genug. Im vorliegenden Text soll die verfassungsrechtliche Dimension außen vor bleiben. Eine neue Vorschrift, mit der das geltende Strafprozessrecht verändert wird, muss auch eine Prüfung am Maßstab des geltenden Strafprozessrechts durchlaufen, um akzeptiert werden zu können. § 362 Nr. 5 StPO fällt bei dieser Prüfung durch und sollte deshalb aufgehoben werden.
Der Ruf nach gesetzgeberischen Reparaturmaßnahmen am unbestrittenermaßen missglückten § STGB § 142 StGB ist ein kriminalpolitischer Dauerbrenner. Neu sind recht konkrete Vorschläge aus dem Bundesministerium der Justiz zu einer Reduktion des objektiven Tatbestandes, durch die ein beträchtlicher Anteil der Anwendungsfälle künftig in das Ordnungswidrigkeitenrecht verlagert werden soll. Unfälle, die „reine Sachschäden“ verursachen, sollen eine nur noch bußgeldbewehrte Warte- und Feststellungsermöglichungspflicht auslösen. Die im Vorstadium eines Gesetzesentwurfs publizierten ministeriellen Ideen haben ein geteiltes Echo – Zustimmung und Ablehnung – ausgelöst. Der Beitrag befasst sich nicht mit der umstrittenen kriminalpolitischen Vernünftigkeit der Pläne, zeigt aber einige strafrechtsdogmatische Aspekte auf, die bei der Neufassung des Gesetzeswortlauts zu beachten sein werden.
Der untenstehende Text ist eine recht spontane Reaktion auf Bemerkungen, die jüngst von den Kollegen Armin Engländer und Christian Rückert zu einem Kodifizierungsvorschlag für die Regelungsthemen Notwehr, Notwehrexzess und subjektives Rechtfertigungselement in der Zeitschrift „Goltdammer’s Archiv für Strafrecht“ präsentiert wurden. Den Entwurfstext hat eine – kleine – Gruppe von Strafrechtslehrern erarbeitet. Er wurde letztes Jahr mittels eines Aufsatzes von Elisa Hoven und Wolfgang Mitsch – ebenfalls im „Goltdammer’s Archiv“ − vorgestellt und erläutert. Engländer und Rückert äußern stellenweise Zustimmung, üben aber auch zu vielen Punkten des Entwurfs und seiner Begründung Kritik. Da der hiesige Verfasser sowohl an der Entwicklung des Entwurfstextes als auch an dem genannten GA-Aufsatz als Ko-Autor beteiligt war, möchte er − im Folgenden: ich − zu einigen der Kritiken Stellung nehmen.
Illegales Wettrasen auf öffentlichen Straßen beschäftigt Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, wenn dieses Ereignis stattgefunden und oftmals auch schwere Schäden verursacht hat. Jeder hat noch das Verfahren um das tödliche Geschehen auf der Berliner Tauentzienstrasse im Gedächtnis und vor Augen. Naturgemäß geht einer solchen Aktion stets eine – wenn auch nur kurze und evtl. nonverbale (z. B. Kopfnicken, Handzeichen) – Verständigung der Teilnehmer voraus. Praktisch mag die Frage keine Bedeutung haben, theoretisch interessant ist sie aber schon: Ist bereits diese Kommunikation in der Anbahnungsphase möglicherweise strafbares Verhalten? Praktisch würde sich die Möglichkeit der Strafverfolgung darauf beschränken, wenn aus irgendeinem Grund das Rennen dann doch nicht stattgefunden hat. Daher sollen hier – weil das nach meiner Beobachtung noch nirgends geschehen ist – zu diesem Thema ein paar klärende Ausführungen gemacht werden.
Fälle zum Strafprozessrecht
(2024)
BtMG § 30 a Abs. 1
Der Anbau von Betäubungsmitteln in Form der Aufzucht umfasst sämtliche gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Bemühungen, um Wachstum von in den Anlagen I bis III zum Betäubungsmittelgesetz genannten Pflanzen zu erreichen. Hierzu zählen namentlich das Bewässern, das Düngen und das Belichten
BGH, Urteil vom 6. September 2023 – 6 StR 107/23
Fischer Strafgesetzbuch
(2024)
Entscheidungen über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § STPO § 111 a StPO rücken in der Regel nicht in das Licht der Öffentlichkeit. Sie müssen schon aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine Besonderheit darstellen, um über die Medien einem breiteren (Fach-)Publikum bekannt gemacht zu werden und auf diesem Weg ein großes Quantum Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Dies gelang einem Beschluss des LG Oldenburg, über den Interessierte z. B. via „Juristischer Flurfunk“ oder „LTO“ im Dezember 2022 informiert worden sind. In der Begründung dieser Beschwerdeentscheidung bemerken die Richter beiläufig, dass ein E-Scooter von mehreren Benutzern gleichzeitig „in einer Art Mittäterschaft“ geführt werden könne. Der Verfasser des Beschlusses war sich wohl unsicher, ob die beiden E-Scooter-Fahrer in dem konkreten Fall wirklich Mittäter im Sinne des § STGB § 25 Abs. STGB § 25 Absatz 2 StGB waren oder nicht. Die Formulierung „Art Mittäterschaft“ klingt wie die Antwort „jein“ auf diese Frage. Sachverhalt und Entscheidung sind interessant und inspirieren zum Nachdenken darüber, ob und wie die Deliktstatbestände § STGB § 316 StGB und § STVG § 24 a StVG verwirklicht werden können, wenn nicht eine Person allein das Fahrzeug führt, sondern auf dessen Fortbewegung von mehreren Nutzern eingewirkt wird. Im Folgenden sollen über den aktuellen verfahrensgegenständlichen Sachverhalt hinaus weitere Varianten eines solchen Geschehens gewürdigt werden.
Notwehr gegen »Klimakleber«?
(2023)
Die verständliche Verärgerung über die Behinderung des fließenden Straßenverkehrs durch Menschen, die ihre Hände mit Sekundenkleber auf der Fahrbahn fixieren, hat Diskussionen über die (straf-)rechtliche Bewertung dieser Aktionen und möglicher Gegenmaßnahmen angeregt. Ein umstrittenes Thema ist die Selbsthilfe aufgehaltener Autofahrer, die sich freie Bahn dadurch verschaffen, dass sie die festgeklebten Menschen mit physischer Gewalt von der Fahrbahn entfernen, was erhebliche Verletzungen an den festgeklebten Händen zur Folge haben kann. Der Beitrag dreht sich um die bisher nur unvollständig erörterte Frage einer Rechtfertigung solcher Selbsthilfehandlungen gemäß § 32 StGB.
Der in diesem Beitrag vorgestellte Entwurf eines neu formulierten Notwehrrechts war Gegenstand und Grundlage einer lebhaften Diskussion, die im Rahmen einer Online-Tagung stattgefunden hat. Neben den Mitgliedern des Kriminalpolitischen Kreises, die zum Teil an der Erstellung des Gesetzesentwurfes mitgearbeitet hatten, waren weitere Experten und Interessierte beteiligt. Daraus resultierten wertvolle kritische Anmerkungen, die von der Arbeitsgruppe dankbar aufgenommen und umgesetzt wurden.
Die Arbeit ist der Versuch einer zusammenhängenden historisierenden Lektüre der wichtigsten Essays und fiktionalen Prosatexte des Schriftstellers Ronald M. Schernikau (1960-1991). Der schwule Kommunist erklärte das Lob zur künstlerischen Strategie, formulierte gleichzeitig eine avancierte Gesellschaftskritik und verteidigte den realen Sozialismus auch gegen die Realität. Im Verlauf mehrerer Einzelstudien werden Themen, Schreibweisen und schließlich auch die Widersprüche, in die sich ein solches Projekt verstricken muss, analysiert. Vor dem Hintergrund zentraler politischer und ästhetischer Debatten der 1970er und -80er Jahre werden so die Umrisse einer politischen Poetik nachgezeichnet, die der Schönheit verpflichtet ist. Ein weiteres Augenmerk liegt dabei auf theorie- und bewegungsgeschichtlichen Aspekten.
Gibt es ein schwules Schreiben jenseits einer auktorialen Selbstpositionierung? Was würde eine kommunistische Literatur auszeichnen? Schernikau verhandelt poetologische Fragen um die Konzepte Autorschaft, Realismus und Werk, die nicht nur an gegenwärtige Diskurse anschlussfähig sind, sondern auf die Kernprobleme der politischen Literatur des Zwanzigsten Jahrhunderts verweisen.
Begrenztes Cottbus?
(2024)
In diesem Band ermöglicht Mario Kaun ausgewählte Einblicke in die Lebenswelt der Cottbuser Exklavengesellschaft des 18. Jahrhunderts. Erstmalig erscheint hiermit für diesen Untersuchungsraum eine grundlegende Studie, die in umfassender Weise die Exklave und das Verhältnis von Militär und Gesellschaft näher erforscht sowie die wirtschaftliche Funktion der Garnison in einer aufstrebenden Stadt kritisch hinterfragt. Der Autor lenkt hierbei das Augenmerk auf etliche, bisher völlig unbekannte Perspektiven, die darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Stadt- und Regionalgeschichtsforschung von Cottbus und der Niederlausitz leisten. Insbesondere die Befassung mit der brandenburgisch-preußischen Exklave stellt eine wertvolle Ergänzung zur bislang rudimentären Forschungslage dar.
Die Anforderungen an Unternehmen, die Waren als Hersteller produzieren, importieren oder auf dem Markt bereitstellen, werden immer komplexer. Sie müssen nicht nur Rechtsvorschriften einhalten, sondern auch zahlreiche produktrelevante und technische Vorgaben beachten. Product Compliance ist damit zu einer grundlegenden Aufgabe produzierender Betriebe, importierender Unternehmen und von Händlern geworden. Die Schriftenreihe „Product Compliance“ nimmt sich der produktrechtlichen Fragestellungen rechtsgebietsübergreifend an und dient als Forum für herausragende Monographien und Sammelbände.
Dass unser geltendes Strafrecht eine „Verschlankung“ vertragen könnte, ist nun auch im Bundesjustizministerium bemerkt worden. Aus dem Besonderen Teil sollen Vorschriften entfernt werden, die aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) benötigt werden. Als weitere Maßnahme der Entkriminalisierung steht möglicherweise die punktuelle Senkung von Strafrahmen auf der Agenda. Dies hat nicht nur eine Reduzierung des Sanktionsniveaus zur Folge, sondern kann dort, wo infolge der niedrigeren Strafrahmenuntergrenze aus Verbrechen Vergehen werden, Straflosigkeit bewirken. Das betrifft § 30 StGB, eine Vorschrift, die Anlass für die Überlegungen sein kann, nicht nur im Besonderen Teil, sondern auch im Allgemeinen Teil des StGB nach entbehrlichen Normen zu suchen. § 30 StGB ist aktuell anwendbar in Kombination mit den Tatbestandsvarianten des § 184b StGB, die Verbrechenscharakter haben. Welche strafrechtlichen Ergebnisse daraus resultieren können, ist in der Debatte um die Strafbarkeit von Kinderpornographie bislang nicht erörtert worden. Dasselbe gilt für den praktisch selten zur Anwendung kommenden § 16 Abs. 2 StGB, der neuerdings in Verbindung mit § 184b StGB und § 184c StGB in Erscheinung getreten ist. Aus der Betrachtung der Zusammenhänge dieser Vorschriften lassen sich einige Empfehlungen an die Gesetzgebung ableiten.
Mit Urteil vom 31. Oktober 2023 hat der 2. Senat des BVerfG die im Dezember 2021 durch „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ eingeführte Vorschrift § 362 Nr. 5 StPO für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Erwartungsgemäß waren die Reaktionen auf diese Entscheidung nicht nur zustimmende. Die vorliegende Anmerkung wendet sich nicht gegen das Ergebnis, setzt sich aber − auch kritisch − mit einigen Teilen der Entscheidungsbegründung sowie den Erwiderungen der beiden abweichend votierenden Senatsmitglieder auseinander.
Klausur im Medienrecht
(2024)
Die Privatsphäre prominenter Personen wird häufig durch eine auf Sensationsgier ausgerichtete Presseberichterstattung gefährdet. Während sich die Presse dabei vordergründig auf ein öffentliches Interesse an solchen Berichten beruft, kann die Reputation der Betroffenen in der Öffentlichkeit stark und dauerhaft beeinträchtigt werden. Jedoch folgen aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht mehrere Ansprüche, mit denen diese Rechtsverletzungen abgewehrt und mögliche Schäden kompensiert werden können.
Die Schulinspektion evaluiert Schulen mit dem Ziel der Qualitätssicherung von Unterrichts- und Schulqualität.
Dies gilt insbesondere für Schulen, an denen „erheblicher Entwicklungsbedarf“ festgestellt wurde.
Diese Schulen bekommen zusätzliche Unterstützung, erfahren aber auch zusätzlichen Druck durch diese Einordnung.
Die weitere Entwicklung dieser Schulen ist bisher kaum erforscht. Diese Studie untersucht mit Daten der Schulinspektion, der amtlichen Statistik und Leistungsdaten von 333 Berliner Grundschulen Veränderungen in Indikatoren der Unterrichts- und Schulqualität, der Schulleistung, und der Zusammensetzung der Schülerschaft (SES und Anteil mit nicht-deutscher Herkunftssprache) nach der Diagnose „erheblicher Entwicklungsbedarf“.
Die empirischen Analysen zeigten, dass sich bei diesen Schulen die Unterrichts- und Schulqualität nur geringfügig veränderte, sich der Leistungsabstand zu allen anderen Grundschulen nicht statistisch signifikant verringerte, und sich die Zusammensetzung der Schülerschaft hinsichtlich des sozioökonomischen Status (SES) nicht veränderte. Jedoch erhöhte sich der Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Herkunftssprache statistisch signifikant.
Aktenvortrag – Zivilrecht
(2020)
In materieller Hinsicht ist in diesem Aktenvortrag der praxisgerechte Umgang mit dem Deliktsrecht und dem zivilrechtlichen Nachbarrecht zu bewerkstelligen. Prozessual bietet der Sachverhalt Möglichkeit zur Bearbeitung examensklassischer Problemkreise. Es handelt sich um eine sehr umfangreiche Aufgabe. Um die vorgegebene Bearbeitungszeit einzuhalten, kann der Vortrag kaum in allen Punkten so ausführlich gehalten werden wie die hier vorgeschlagene Lösung. Das wird aber für eine gute Bewertung auch nicht erforderlich sein. Vielmehr kommt es, wie stets, auf eine überzeugende Schwerpunktsetzung an.
Gegenstand des Beitrags ist schwerpunktmäßig das im Jahr 2016 mit den §§ 155b , 155c FamFG geschaffene Rechtsbehelfssystem der Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde. Bevor Grund und Grenze der Verfahrensbeschleunigung in Kindschaftssachen unter besonderer Berücksichtigung des Gedankens der Verfahrensökonomie ausgelotet werden, geht der Verfasser auf das Verhältnis zwischen Beschleunigungsgrundsatz und Prozessökonomie in gebotener Kürze ein. Anschließend liegt der Fokus auf dem Beschleunigungsgrundsatz; zunächst in familiengerichtlichen Verfahren im Allgemeinen und sodann im kindschaftsrechtlichen Verfahren im Speziellen. In Bezug auf Letzteres wird ferner aufzuzeigen sein, dass Verfahrensökonomie die kindeswohldienliche Anwendung des Beschleunigungsgrundsatzes bedeutet. Dieser Anwendungsbefehl soll abschließend am Beispiel des einleitend angesprochenen, relativ neuen Rechtsbehelfsverfahrens exemplifiziert werden, um der Frage nachzugehen, ob das Kindschaftsverfahrensrecht mehr Effektivität verträgt.
Jan Ole Flindt befasst sich mit Fallkonstellationen, in denen ein rechtlich unzutreffender Name tatsächlich geführt oder eine unwirksame Ehe oder ein rechtlich nicht bestehendes Eltern-Kind-Verhältnis wirklich gelebt wird. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage nach Bestand und Reichweite von Vertrauensschutz im deutschen statusorientierten Recht. Statusrecht und Vertrauensschutzgedanke werden zunächst grundlegend beleuchtet, bevor der Autor das einschlägige Fallmaterial systematisch aufbereitet und punktuell bestehende Lösungsansätze des geltenden Rechts zusammenträgt. Letztere reichen von einer statusrechtlichen Heilung über einen (partiellen) schuldrechtlichen Ausgleich bis hin zu einer Versagung jeglichen Vertrauensschutzes. Die Dekonstruktion der Lösungsansätze offenbart statusübergreifende Gemeinsamkeiten, aber auch methodische Schwächen und unbillige Ergebnisse im Einzelfall. Dies nimmt Jan Ole Flindt zum Anlass, einen statusübergreifenden Heilungsansatz im Sinne einer allgemeinen Statusersitzung zur Diskussion zu stellen.
Editorial
(2020)
In dieser Arbeit wurde eine reaktive Wand in einem kleinskaligen Laborma\ss stab (Länge~=~40\,cm) entwickelt, die Eisen- und Sulfatbelastungen aus sauren Minenabwässern (engl. \textit{acid mine drainage} (AMD)) mit einer Effizienz von bis zu 30.2 bzw. 24.2\,\% über einen Zeitraum von 146~Tagen (50\,pv) abreinigen können sollte. Als reaktives Material wurde eine Mischung aus Gartenkompost, Buchenholz, Kokosnussschale und Calciumcarbonat verwendet. Die Zugabebedingungen waren eine Eisenkonzentration von 1000\,mg/L, eine Sulfatkonzentration von 3000\,mg/L und ein pH-Wert von 6.2.
Unterschiede in der Materialzusammensetzung ergaben keine grö\ss eren Änderungen in der Sanierungseffizienz von Eisen- und Sulfatbelastungen (12.0 -- 15.4\,\% bzw. 7.0 -- 10.1\,\%) über einen Untersuchungszeitraum von 108~Tagen (41 -- 57\,pv). Der wichtigste Einflussfaktor auf die Abreinigungsleistung von Sulfat- und Eisenbelastungen war die Verweilzeit der AMD-Lösung im reaktiven Material. Diese kann durch eine Verringerung des Durchflusses oder eine Erhöhung der Länge der reaktiven Wand (engl. \textit{Permeable Reactive Barrier} (PRB)) erhöht werden. Ein halbierter Durchfluss erhöhte die Sanierungseffizienzen von Eisen und Sulfat auf 23.4 bzw. 32.7\,\%. Weiterhin stieg die Sanierungseffizienz der Eisenbelastungen auf 24.2\,\% bei einer Erhöhung der Sulfatzugabekonzentration auf 6000\,mg/L. Saure Startbedingungen (pH~=~2.2) konnten, durch das Calciumcarbonat im reaktiven Material, über einen Zeitraum von 47~Tagen (24\,pv) neutralisiert werden. Durch die Neutralisierung der sauren Startbedingungen wurde Calciumcarbonat in der \gls{prb} verbraucht und Calcium-Ionen freigesetzt, die die Sulfatsanierungseffizienz erhöht haben (24.9\,\%). Aufgrund einer Vergrö\ss erung der \gls{prb} in Breite und Tiefe und einer 2D-Parameterbestimmung konnten Randläufigkeiten beobachtet werden, ohne deren Einfluss sich die Sanierungseffizienz für Eisen- und Sulfatbelastungen erhöht (30.2 bzw. 24.2\,\%). \par
Zur \textit{in-situ} Überwachung der \gls{prb} wurden optische Sensoren verwendet, um den pH-Wert, die Sauerstoffkonzentration und die Temperatur zu ermitteln. Es wurden, nach dem Ort und der Zeit aufgelöst, stabile Sauerstoffkonzentrationen und pH-Verläufe detektiert. Auch die Temperatur konnte nach dem Ort aufgelöst ermittelt werden. Damit zeigte diese Arbeit, dass optische Sensoren zur Überwachung der Stabilität einer \gls{prb} für die Reinigung von \gls{amd} verwendet werden können. \par
Mit dem Simulationsprogramm MIN3P wurde eine Simulation erstellt, die die entwickelte PRB darstellt. Die Simulation kann die erhaltenen Laborergebnisse gut wiedergeben. Anschlie\ss end wurde eine simulierte \gls{prb} bei unterschiedlichen Filtergeschwindigkeiten ((4.0 -- 23.5)~$\cdot~\mathrm{10^{-7}}$\,m/s) und Längen der PRB (25 -- 400\,cm) untersucht. Es wurden Zusammenhänge der untersuchten Parameter mit der Sanierungseffizienz von Eisen- und Sulfatbelastungen ermittelt. Diese Zusammenhänge können verwendet werden, um die benötigte Verweilzeit der AMD-Lösung in einem zukünftigen PRB-System, die für die maximal mögliche Sanierungsleistung notwendig ist, zu berechnen.
Um in der Schule bereits frühzeitig ein Verständnis für informatische Prozesse zu vermitteln wurde das neue Informatikfach Digitale Welt für die Klassenstufe 5 konzipiert mit der bundesweit einmaligen Verbindung von Informatik mit anwendungsbezogenen und gesellschaftlich relevanten Bezügen zur Ökologie und Ökonomie. Der Technische Report gibt eine Handreichung zur Einführung des neuen Faches.
Am Beispiel von Flüchtlingsintegration werden institutionelle Entwicklungen im Mehrebenensystem aus einer länderübergreifenden Perspektive analysiert. Insgesamt hat der Grad der Verwaltungsverflechtung und vertikalen Koordination in diesem Bereich zugenommen und die Rolle der Kommunen wurde – ungeachtet unterschiedlicher Ausprägungen der (De-)Zentralisierung – gestärkt. Während die starke fluchtbedingte Zuwanderung als äußerer Faktor dieser Entwicklung Vorschub geleistet hat, nehmen historische Pfadabhängigkeiten und die jeweiligen Verwaltungskulturen nach wie vor erheblichen Einfluss auf die genannten Entwicklungen.
The aim of the paper is to defend the project of transforming philosophy carried out in my book 'Vernunft und Temperament. Eine Philosophie der Philosophie'.
In section 1, I distinguish between five philosophical genres in which transformation plays a role: 1. academic texts in which transformation is simply a topic; 2. texts meant to adequately articulate through their form the transformative experiences of their authors; 3. texts aiming to enable the reader to transform herself; 4. texts on other texts; 5. manifestos defending the project of transforming philosophy.
Section 2 is such a manifesto. Its main thesis is: "What makes somebody - anybody - a good philosopher is that she is a real human being. " Many of the remaining 16 theses of the manifesto are elaborations on this main thesis. One example is the thesis that the philosophical activity is essentially a becoming - the development of an individual human being.
Intuitives Essen? Zentrale Regulation der Nahrungsaufnahme durch Nährstoffe und Stoffwechselhormone
(2022)
„Wir Juden verwalten den geistigen Besitz eines Volkes, das uns die Berechtigung und die Fähigkeit dazu abspricht.“ In diesem Satz kulminiert der Aufsatz „Deutsch-jüdischer Parnaß“, den der jüdische Verfasser Moritz Goldstein 1912 in der nationalkonservativen Kunst- und Kulturzeitschrift Der Kunstwart publizieren lässt.
In seiner Abhandlung durchleuchtet Goldstein das kulturelle Leben und Schaffen seiner jüdischen wie nichtjüdischen Zeitgenossen und ihre gesellschaftlichen Begegnungsorte. Er prangert eine vermeintliche Passivität jüdisch-deutscher Künstlerinnen und Künstler an, die sich in einem administrativen Akt mit deutscher Kultur beschäftigten, aber nicht selbst kreativ seien. In gleicher Manier kommt auch seine Kritik an den nichtjüdischen Deutschen daher, denen er vorwirft, Jüdinnen und Juden ihre kulturelle Schaffenskraft und Deutschheit abzusprechen. Sie sähen Jüdinnen und Juden trotz aller Bemühungen und Gefühle als „ganz undeutsch.“ Aus diesem attestierten Distanzverhältnis beider Gruppen fordert er selbstbewusst die Dissimilation und die Errichtung einer eigenen jüdischen Kulturlandschaft.
Goldstein evoziert mit seinem Text am Vorabend des Ersten Weltkrieges eine Debatte innerhalb kulturkonservativer deutscher Kreise, in der renommierte Autoren ihre Ansichten über Jüdischkeit und Deutschheit preisgeben. Unter ihnen befinden sich der Kunstwart-Herausgeber Ferdinand Avenarius, der Lyriker Ernst Lissauer, der völkische Schriftsteller Philipp Stauff, der Zionist Ludwig Strauss und Jakob Loewenberg, Mitglied im Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens.
Moritz Goldsteins „Deutsch-jüdischer Parnaß“ stößt eine Debatte an, die zur Blaupause wird für das Verhältnis von jüdischen und nichtjüdischen Deutschen im ausgehenden Kaiserreich und für einen langen Nachhall in der deutsch-jüdischen Geschichte sorgt.
Die deutsche und europäische Migrationspolitik befindet sich im permanenten Krisenmodus. Plötzliche Anstiege ungeregelter Zuwanderung nähren ein Gefühl von Kontrollverlust, das wiederum von populistischen Kräften instrumentalisiert wird. Daher hat die Politik großes Interesse an quantitativen Migrationsprognosen. Besondere Erwartungen wecken KI-gestützte Instrumente zur Vorhersage ungeregelter Wanderungsbewegungen, wie sie zurzeit entwickelt werden. Die Anwendungsfelder dieser Instrumente sind vielfältig. Sie reichen von einer Stärkung der Aufnahmekapazitäten in der EU über die präventive Verschärfung von Grenzschutzmaßnahmen und eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Ressourcen in humanitären Krisen bis zur längerfristigen entwicklungspolitischen Programmplanung. Allerdings besteht eine deutliche Kluft zwischen den Erwartungen an die neuen Instrumente und ihrem praktischen Mehrwert. Zum einen sind die technischen Möglichkeiten begrenzt, und mittelfristige Vorhersagen zu ungeregelten Wanderungen sind methodisch kaum möglich. Zum anderen mangelt es an Verfahren, um die Ergebnisse in politische Entscheidungsprozesse einfließen zu lassen. Die hohe Nachfrage nach Prognosen erklärt sich aus den politischen Funktionen quantitativer Migrationsvorhersage - beispielsweise ihrem Potential für die politische Kommunikation, die Mitteleinwerbung und die Legitimierung politischer Entscheidungen. Investitionen in die Qualität der den Prognosen zugrunde liegenden Daten sind sinnvoller als die Entwicklung immer neuer Instrumente. Bei der Mittelvergabe für Prognosen sollten Anwendungen in der Nothilfe und der Entwicklungszusammenarbeit priorisiert werden. Zudem sollten die Krisenfrüherkennung und die Risikoanalyse gestärkt werden, und die beteiligten Akteure sollten sich besser vernetzen.
Soziales Vertragsrecht
(2023)
Zuhause
(2024)
Dass vielfältige Inhalte und Meinungen über eine Vielzahl an Medien verbreitet werden, ist für unsere demokratische Gesellschaft heute wichtiger denn je. Gerade deshalb ist es unabdingbar, Meinungsmacht einzelner Medienunternehmen zu verhindern und dadurch zur Meinungsvielfalt beizutragen. Diese bedeutende Aufgabe kommt der Medienkonzentrationskontrolle des Medienstaatsvertrages zu. Doch haben die digitalisierungsbedingten Veränderungen in der Medienlandschaft zu einem inkonsistenten Prüfungsregime der Medienkonzentrationskontrolle geführt, da medienrechtlich aktuell nicht alle für die Meinungsbildung relevanten Medienakteure ausreichend erfasst werden. Die Arbeit untersucht die Thematik im Kontext der nationalen sowie internationalen medien- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen wird ein den aktuellen Erfordernissen entsprechender normativer Vorschlag unterbreitet.
Gedichte
(2022)
Der Beitrag behandelt die Bewältigung positiver Kompetenzkonflikte im Europäischen Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht. Hierzu werden zunächst einige theoretische Grundlagen der Verfahrenskoordination und der Rechtsvereinheitlichung erörtert. Hierauf aufbauend erfolgt jeweils eine Bestandsaufnahme zur Verfahrenskoordination in den jeweiligen Teildisziplinen, von der ausgehend aktuelle Probleme aufgezeigt und zukünftige Entwicklungsperspektiven ergründet werden. In methodischer Hinsicht werden insbesondere die Potentiale (interdisziplinär-)vergleichender und damit allgemein-prozessualer Forschung unterstrichen.
Die anspruchsvolle Klausur behandelt zunächst Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, wobei der Schwerpunkt auf schwierigen Zurechnungsproblemen aus dem Allgemeinen Teil liegt. Anschließend werden im Kontext von Vermögens- und Anschlussdelikten komplexe und wenig bekannte Beteiligungsfragen thematisiert, die zu eigenständiger Argumentation herausfordern.
Opfer der Diplomatie
(2022)
Schutzloser Fussball-Ultra
(2024)
Parteienfinanzierung
(2023)
E-Bikes und Scientology
(2023)
Triage und Diskrimminierung
(2022)
BDS-Kampagne in der Kommune
(2022)
Dieser Beitrag vergleicht die kommunale Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland, Österreich und der Schweiz (DACH-Länder) als Vertreter der kontinentaleuropäisch-föderalen Verwaltungstradition bei zugleich unterschiedlichen Digitalisierungsansätzen und -fortschritten. Basierend auf Interviews mit 22 Expert*innen und Beobachtungen in je einer Kommune pro Land sowie Dokumenten-, Literatur- und Sekundärdatenanalysen untersucht die Studie, wie Verwaltungsdigitalisierung im Mehrebenensystem organisiert ist und welche Rolle dabei das Verwaltungsprofil spielt sowie welche Innovationsschwerpunkte die Kommunen im Hinblick auf die Leistungserbringung und die internen Prozesse setzen. Die Ergebnisse zeigen, dass der hohe Grad lokaler Autonomie den Kommunen ermöglicht, eigene Akzente in der Verwaltungsdigitalisierung zu setzen. Zugleich wirken die stark verflochtenen komplexen Entscheidungsstrukturen und hohen Koordinationsbedarfe in verwaltungsföderalen Systemen, die in Deutschland am stärksten, in Österreich etwas schwächer und in der Schweiz am geringsten ausgeprägt sind, als Digitalisierungshemmnisse. Ferner weisen die Befunde auf eine unitarisierende Wirkung der Verwaltungsdigitalisierung als Reformbereich hin. Insgesamt trägt die Studie zu einem besseren Verständnis dafür bei, welche Problematik die Verwaltungsdigitalisierung für föderal-dezentrale Verwaltungsmodelle mit sich bringt.
Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der RL 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung ist dahin auszulegen, dass ein Satellitenbouquet-Anbieter, der verpflichtet ist, für eine Handlung in Form der öffentlichen Wiedergabe über Satellit, an der er mitwirkt, die Zustimmung der Inhaber der betreffenden Urheberrechte und verwandten Schutzrechte einzuholen, diese Zustimmung – entsprechend der dem betreffenden Sendeunternehmen erteilten Zustimmung – nur in dem Mitgliedstaat einholen muss, in dem die programmtragenden Signale in die zum Satelliten führende Kommunikationskette eingegeben werden.
1. Es ist zweifelhaft, ob die Dateien, die beim Abrufen einer Internetseite an den Nutzer übermittelt werden, Computerprogramme im Sinne von § URHG § 69a UrhG sind.
2. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt keine unberechtigte Vervielfältigung im Sinne von § URHG § 69c Nr. URHG § 69C Nummer 1 UrhG, da die HTML-Dateien und weitere Elemente mit Zustimmung des Seitenbetreibers in den Arbeitsspeicher des Nutzer geladen werden.
3. Bei Nutzung eines Adblockers erfolgt auch keine Umarbeitung der im Arbeitsspeicher gespeicherten Daten, da der Adblocker lediglich Auswirkungen auf den Programmablauf hat, nicht aber in die Programmsubstanz eingreift. (Leitsätze der Redaktion)
Verträge über nicht-personenbezogene Daten werden seit dem Data Act immer wichtiger. Gleichwohl ist deren rechtliche Qualifikation immer noch nicht abschließend geklärt. Auch wenn klar ist, dass Daten in aller Regel keinem geistigen Eigentumsrecht unterliegen, nur in seltenen Fällen Know-how sind und an ihnen kein Sacheigentum bestehen kann, benötigen die Verträge eine hinreichende rechtliche Grundlage ihres Gegenstands. Der Beitrag plädiert für eine geringfügige Anpassung, jedenfalls in der Technologiegruppenfreistellungsverordnung.
Schon wieder ist Benis Skateboard kaputt. Er braucht dringend ein neues – aber wer soll es bezahlen? Wie gut, dass es den Wettbewerb „Meine Welt in den Gärten der Welt“ gibt. Beni träumt vom Preisgeld und beschließt, ein Kunstwerk zum gerade entstehenden Jüdischen Garten zu schaffen. In Begleitung seiner vergesslichen Oma wird der Ausflug dorthin jedoch zu einer echten Herausforderung. Ständig geht Oma verloren!
Im vierten Band der beliebten Kinderbuch-Reihe um Beni und seine jüdische Familie zieht Beni los. Er muss sich an Bushaltestellen und im großen Park alleine orientieren und findet heraus, dass sich Pflanzen an keine Grenzen halten und auch Menschen gerne mal jemand anders sind.
Kalter Hund
(2021)
Zwischen Schulabbruch und erstem Sex, zwischen Berlin und Istanbul, zwischen religiöser Freundin und wilder Cousine sucht die 16-jährige Gülay ihren Weg. Sie verknallt sich in Hacke und erkennt zu spät, dass sein Rassismus nicht nur Fassade ist, sondern zu echter Gewalt führt. Wird Gülay vor Gericht gegen ihn aussagen? Sie muss eine Entscheidung treffen – allein, rasch und mit allen Konsequenzen.
Lilly und Willy
(2022)
„He, du frecher Wurm, das ist mein Blatt! Mein liebster Landeplatz.“ „Quatsch! Das Blatt kommt in meine Höhle. Ich werde es mampfen.“
Obwohl sie unterschiedlicher nicht sein könnten, entwickelt sich zwischen Lilly-Libelle und Willy-Regenwurm eine dicke Freundschaft voller gemeinsamer Abenteuer … Diese ungewöhnliche Freundschaftsgeschichte ist mit viel Humor erzählt und mit fantasievollen dreidimensionalen Collagen der Künstlerin Anna Adam gestaltet. Das Buch macht zugleich neugierig auf aufregende Vorgänge in der Natur. Kann ein Regenwurm wirklich beides sein, weiblich und männlich? Und wie verwandelt sich eine im Wasser lebende Larve in eine fliegende Libelle?
Die deutsch-kubanische Forschungs- und Digitalisierungsinitiative „Proyecto Humboldt Digital“ (ProHD) hat während ihrer Projektlaufzeit (2019–2023) wichtige Quellen zum Thema „Humboldt und Kuba“ erstmals digital erschlossen. Als Kooperation zwischen der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Oficina del Historiador de la Ciudad de La Habana hat ProHD damit wichtige Akzente für die Archivdigitalisierung, die digitale Editionsphilologie und die digitale Wissenschaftskommunikation in Kuba gesetzt. Das Korpus der erschlossenen Bestände wird hier in fünf Schlaglichtern vorgestellt: 1) Quellen zur Humboldt’schen Forschungsreise, 2) Juan Luis de la Cuesta, 3) Materialien zu Kuba aus dem Humboldt-Nachlass, 4) Zensur und Beschlagnahme des Essai politique sur l’île de Cuba, 5) Francisco de Arango y Parreño.
La traduction en langue chinoise du premier volume du monumental ouvrage scientifique d'Alexander von Humboldt, intitulé «Cosmos», a vu le jour en 2023 sous l՚égide de la prestigieuse maison d՚édition de l՚Université de Pékin. Dans sa postface éclairée, la traductrice émérite, Gao Hong, éclaire la lanterne des lecteurs chinois sur la fresque cosmique esquissée par Humboldt, révélant ainsi les intrications entre les phénomènes naturels et leur pertinence à l՚échelle de l'univers tout entier. Gao Hong narre son propre périple aux côtés de Humboldt, tout en distillant ses réflexions personnelles sur cette fresque cosmique. «Cosmos» d՚Humboldt, œuvre scientifique par excellence, transcende également les sphères esthétiques et artistiques, exprimant invariablement une profonde vénération pour l՚univers. Restituer en chinois la «beauté géométrique» de la langue allemande, empreinte d՚une rigueur structurelle, constitue un défi singulier, le chinois se caractérisant par sa fluidité, sa souplesse et sa poésie imagée, en totale antithèse avec l՚allemand. En qualité de traducteur, il importe de naviguer librement entre ces deux mondes linguistiques distincts.
In dem Aufsatz wird ein Brief erstmalig veröffentlicht, in dem Alexander von Humboldt im Jahr 1849 bei einem Minister der liberalen Regierung von Kurhessen die Verdienste eines an der Universität in Marburg lehrenden jungen Professors hervorhob. Die Rede ist hier von dem später durch bahnbrechende Entdeckungen berühmten Physiologen Carl Ludwig. Vermittelt wurde das Schreiben durch den Humboldt nahestehenden Mediziner und Physiologen Emil du Bois-Reymond. Der Empfehlungsbrief, mit dem Humboldt versuchte, Ludwigs finanzielle Situation zu verbessern, ist ein Beispiel für die Förderung junger Forscher wie auch freier wissenschaftlicher Institutionen durch Humboldt.
Der Föderalismus, dessen Wurzeln bis in das Mittelalter zurückreichen, gehört zu den Grundtatsachen der deutschen Geschichte. Dieses historische Erbe spiegelt sich in der heutigen deutschen Staatlichkeit wider, wie sie im Grundgesetz verankert ist und von Bund, Ländern und Kommunen mit Leben erfüllt wird. Renommierte Historiker, Politologen und Rechtswissenschaftler zeichnen in diesem Band die grundlegenden Entwicklungen der Föderalismusgeschichte in Deutschland seit der Gründung des deutschen Nationalstaats (1871) nach. Sie zeigen dabei die Kontinuitäten und Systembrüche deutscher Staatlichkeit auf – vom Kaiserreich über die Weimarer Republik und den NS-Staat bis hin zur Gegenwart in der Bundesrepublik Deutschland.
Aufklärung und Emanzipation stellten das deutschsprachige Judentum vor die Aufgabe, ein modernes jüdisches Selbstverständnis zu entwickeln, das den neuen gesellschaftlichen Anforderungen entsprach. Dabei war das Gebiet der Erziehung einer jener Bereiche, in denen die jüdische Modernisierung zuerst zum Tragen kam. Durch die Neukonzeption des jüdischen Lernens, die stark von transkulturellen Diskursen geprägt war, entstanden neue pädagogische Konzepte und neue Lehrbücher. Als Erziehungsmittel trugen diese einen wichtigen Teil zum Sozialisierungsprozess des sich transformierenden Judentums bei und sind somit zentrale Quellen für die in jener Zeit stattfindende Aushandlung eines neuen jüdischen Selbstverständnisses. Der Sammelband beleuchtet in Überblicksdarstellungen und Einzelstudien die vielfältigen Wechselbeziehungen zwischen pädagogischen, religiösen und gesellschaftlichen Entwicklungen dieser Zeit und konturiert damit die im Hintergrund der jüdischen Modernisierung stehenden Prozesse des Kulturtransfers genauer.
Jüdische Leben erzählen
(2023)
Jüdische Leben erzählen versammelt Werkstattberichte von Autorinnen und Autoren biographischer Studien, die in jahrelanger, intensiver Beschäftigung mit den Hinterlassenschaften von Menschen jüdischer Herkunft deren Leben erforscht haben. Mit dem Ziel, aus der erfolgten Praxis für die künftige Biographieforschung zu lernen, bieten die Praktikerinnen und Praktiker des biographischen Genres erhellende Einblicke in die historiographischen und literarischen Aspekte ihrer Arbeit. Ihre Protagonistinnen und Protagonisten, zu denen unter anderem so einmalige Persönlichkeiten jüdischer Geschichte wie Salman Schocken, Itzik Manger, Friedrich Pollock und Susan Taubes gehören, verkörpern ein breites Spektrum jüdischer Erfahrungen in der Moderne.
Eine biographische Erschließung solcher Erfahrungsräume stellt oft eine große Herausforderung dar. Multiple Identitäten, Mehrsprachigkeit, Transterritorialität, Exil, Flucht und Schoah sind nur einige Beispiele für Erfahrungen und Phänomene, deren ‚Biographierbarkeit‘ alles andere als einfach ist und die sich sogar – wie im Fall der Schoah – jeder Darstellbarkeit entziehen können. Bei der lebensgeschichtlich orientierten Erforschung und Schilderung dieser Phänomene bedarf es einer besonderen methodologischen Diskussion, zu der die Autorinnen und Autoren dieses Bandes im Rückblick auf ihre abgeschlossenen biographischen Projekte essenzielle Beiträge leisten. Ihre Werkstattberichte machen deutlich, dass Biographie zu den schwierigsten historiographischen Genres gehört, sie aber gleichzeitig der historischen Forschung im Allgemeinen und der Erforschung jüdischer Geschichte im Speziellen besondere Möglichkeiten bietet.
Mit der Bibel in die Moderne
(2023)
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte sich im Zuge der jüdischen Aufklärung erstmals eine explizit an ein kindliches Lesepublikum gerichtete Literatur. Den jüdischen Aufklärern galt die verstärkte Auseinandersetzung mit der Hebräischen Bibel als Möglichkeit, an jüdische Traditionen anzuknüpfen, gleichzeitig aber auch neuen Vorstellungen und Erwartungen, die von jüdischer und nichtjüdischer Seite an ein modernes Judentum gestellt wurden, gerecht zu werden.
Daher gehörten Kinderbibeln, die eine Auswahl an oftmals überarbeiteten Texten der Hebräischen Bibel bieten, zu den ersten solcher Werke, die veröffentlicht wurden. Im 19. Und dem frühen 20. Jahrhundert entwickelte sich die Jüdische Kinderbibel zur erfolgreichsten Gattung jüdisch-religiöser Bildungsmedien. Auswahl und Bearbeitung der Texte folgten dabei bestimmten pädagogischen, philosophischen und religiösen Anliegen und waren auf ein konkretes Lesepublikum abgestimmt.
Die vorliegende Studie untersucht diese Werke als Quelle gesellschaftlicher und religiöser Transfer-, Transformations- und Innovationsprozesse ihrer Zeit. Dabei wird zunächst der historische Kontext der Entstehungszeit und anschließend die Entwicklung der Gattung bis in das 21. Jahrhundert nachgezeichnet und mit eingehenden Textanalysen illustriert. Grundlage und Leitlinien der Untersuchung bilden die Analyse verschiedener Bearbeitungsstrategien in Bezug auf den biblischen Text. Neben der religionshistorischen Perspektive werden auch literatur-, sprach- und kulturwissenschaftliche Fragestellungen auf die Gattung Jüdische Kinderbibel angewandt.
Die Öffentlichkeitsarbeit des Council of Jews from Germany in deutsch-jüdischen Nachkriegsperiodika
(2023)
Mehr als eine Villa
(2021)
Kein Epilog
(2021)
Wir nehmen eine vergleichende Untersuchung der Nominierten und Preisträger:innen von sieben Buchpreisen im deutschsprachigen Raum vor, die mit einer vorab veröffentlichten Long- und/oder Shortlist arbeiten. Dazu vergleichen wir die Preise in Bezug auf soziodemographische Faktoren der Autor:innen (Geschlecht, Alter und Muttersprache), deren Bekanntheit zum Zeitpunkt der Nominierung (Aufrufe auf Wikipedia), die Anzahl vorheriger Nominierungen der Autor:innen für den gleichen Buchpreis, die ›Qualität‹ der ausgezeichneten Bücher (Anzahl der Rezensionen des nominierten Buches, positive bzw. negative Beurteilung in Rezensionen sowie die Einigkeit der Rezensent:innen darüber), das Ansehen der Verlage und die Geschlechterzusammensetzung der Jurys. Der Analysezeitraum umfasst 15 Jahre. Unser Datensatz beinhaltet Informationen zu 428 Autor:innen mit insgesamt 627 zwischen den Jahren 2005 und 2020 nominierten Büchern und 2.469 Rezensionen zu diesen Büchern. Der Datensatz wurde mittels mehrerer Methoden (z. B. Web-Scraping, Hand-Kodierung, Expert:innenbewertungen) aus verschiedenen Quellen (z. B. Web-Daten, Bibliothekskataloge, Expert:innenbewertungen) zusammengestellt. Auf diese Weise können wir unter anderem zeigen, dass für alle untersuchten Preise überwiegend deutsche Muttersprachler:innen mit gut rezensierten Büchern aus renommierten Verlagen nominiert werden und die Preise gewinnen.