Refine
Year of publication
Document Type
- Article (13998)
- Monograph/Edited Volume (4235)
- Doctoral Thesis (3280)
- Review (1608)
- Postprint (927)
- Part of a Book (796)
- Part of Periodical (459)
- Other (280)
- Master's Thesis (199)
- Working Paper (84)
Language
- German (26201) (remove)
Keywords
- Deutschland (130)
- Germany (99)
- Sprachtherapie (77)
- Logopädie (73)
- Patholinguistik (73)
- patholinguistics (73)
- Zeitschrift (72)
- Europäische Union (58)
- Nachhaltigkeit (58)
- European Union (57)
Institute
- Historisches Institut (2213)
- Wirtschaftswissenschaften (1775)
- Sozialwissenschaften (1434)
- Institut für Romanistik (1303)
- Institut für Germanistik (1275)
- Bürgerliches Recht (1272)
- Department Erziehungswissenschaft (1247)
- MenschenRechtsZentrum (1080)
- Öffentliches Recht (1039)
- Institut für Jüdische Studien und Religionswissenschaft (975)
Verantwortungseigentum ist mittlerweile mehr als ein Nischenthema innerhalb der Rechtswissenschaft und unternehmerischen Praxis. Unternehmen werden in Verantwortungseigentum gegründet oder umgewandelt, also die persönlichen Gewinne der Gesellschafter perpetuiert und die Nachfolge reguliert. Auch der Profifußball stellt sich immer wieder die Frage nach der richtigen Balance zwischen Gewinnstreben und Gemeinwohl. Das wirft Fragen nach alternativen Gestaltungsmöglichkeiten auf, für die das Verantwortungseigentum eine Lösung bieten könnte.
Parteienfinanzierung
(2023)
E-Bikes und Scientology
(2023)
Wirtschaft-Arbeit-Technik
(2023)
Lernangebote im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik tragen dazu bei, die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler zu stärken und Handlungskompetenzen zu erwerben mit dem Ziel, dass sie gegenwärtige und zukünftige Lebensaufgaben im privaten und öffentlichen Bereich sowie in der Berufs- und Arbeitswelt zunehmend als mündige und selbstbestimmte Bürgerinnen und Bürger aktiv bewältigen können. Der Band stellt die fachdidaktischen Grundlagen des Unterrichts im Fach Wirtschaft-Arbeit-Technik dar. Behandelt werden fachdidaktische Prinzipien, fachbezogene Aspekte zur Leistungsbeurteilung und -bewertung, der Einsatz von Medien sowie Praxiskontakte und außerschulische Lernorte.
Unterliegt illegales Vermögen dem strafrechtlichen Vermögensschutz? Die Beantwortung dieser Frage ist seit Jahren in der Strafrechtswissenschaft umstritten und führt zu einer Vielzahl an Meinungen. Stärken und Schwächen der in der Literatur vertretenen Ansichten sind bis heute Gegenstand einer andauernden wissenschaftlichen Diskussion. Dennoch fehlt es an einer umfassenden Untersuchung der höchstrichterlichen Rechtsprechungspraxis – diese Lücke soll die vorliegende Arbeit schließen.
Um die Fülle der dafür untersuchten Entscheidungen systematisch darzustellen, wurden diese in verschiedene Fallgruppen eingeordnet. Die Bildung der Fallgruppen basiert nicht wie üblich auf einem phänomenologischen Ansatz, sondern auf einem konsequenten systematisch-dogmatischen Ansatz. Dies ermöglicht die Betrachtung bekannter Sachverhaltskonstellationen im neuen Licht.
Das Buch zeichnet die Wandlungen des Zusammenspiels zwischen Strafrecht und Gesellschaft vom Frühmittelalter bis 1990 nach. Akzentuiert wird das 20. Jahrhundert, namentlich das dem Terror unterstellte NS-Strafrecht, das sozialistische Umerziehungsstrafrecht der DDR und die bundesdeutsche NS-Aufarbeitung. Zielgruppe sind Jurastudierende sowie jeder interessierte Leser.
Geschlechter in Un-Ordnung
(2023)
Wie blicken verschiedene Wissenschaftsdisziplinen (auch intersektional) auf trans, inter und nicht-binäre (TIN) Subjektpositionen jenseits der zweigeschlechtlichen Norm und Devianzen heterosexueller Lebensweisen? Wie werden Geschlechtervielfalt und Geschlechterrollen(-bilder) in zivilgesellschaftlichen Einrichtungen thematisiert? Die Autor*innen erörtern hochaktuelle gesellschaftliche, rechtliche und alltagspraktische Diskurse und Forderungen: Unter anderem werden die Änderung des Personenstandsgesetzes, das geplante Selbstbestimmungsrecht, geschlechtergerechte Sprache und die Idee der „TINklusiven“ Universität behandelt.
Der erste Teil der Anthologie bietet theoretische Auseinandersetzungen über Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Geschlechterkonstruktionen. Der zweite Teil wendet sich den praktischen Handlungsfeldern und institutionellen Bewältigungsstrategien zu, mit in denen binär strukturierte Organisationen und Instanzen realer Geschlechtervielfalt begegnen und intentional oder unbeabsichtigt Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität (re-)produzieren bzw. dekonstruieren. Auch mögliche Verstärkungen anderer Diskriminierungsformen durch Othering-Prozesse im Genderdiskurs werden thematisiert. Im dritten und letzten Teil werden hochschulpolitische Spielräume anhand verfassungsrechtlicher Prüfung und digitaler Handlungsoptionen ausgelotet.
Der Band widmet sich im Schwerpunkt aktuellen Fragestellungen an der Schnittmenge vom allgemeinen Teil des Strafrechts und der spezifischen Materie des Wirtschaftsstrafrechts. Er enthält die Vorträge, die Hans Achenbach, Jörg Eisele, Christian Schröder und Detlev Sternberg-Lieben im Juli 2022 auf dem Kolloquium zu dem Thema „Der Allgemeine Teil des Wirtschaftsstrafrechts“ zu Ehren von Wolfgang Mitsch und Uwe Hellmann gehalten haben. Sie werden ergänzt um weitere Beiträge aus dem wissenschaftlichen Umfeld der zu Ehrenden.
Dass unser geltendes Strafrecht eine „Verschlankung“ vertragen könnte, ist nun auch im Bundesjustizministerium bemerkt worden. Aus dem Besonderen Teil sollen Vorschriften entfernt werden, die aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) benötigt werden. Als weitere Maßnahme der Entkriminalisierung steht möglicherweise die punktuelle Senkung von Strafrahmen auf der Agenda. Dies hat nicht nur eine Reduzierung des Sanktionsniveaus zur Folge, sondern kann dort, wo infolge der niedrigeren Strafrahmenuntergrenze aus Verbrechen Vergehen werden, Straflosigkeit bewirken. Das betrifft § 30 StGB, eine Vorschrift, die Anlass für die Überlegungen sein kann, nicht nur im Besonderen Teil, sondern auch im Allgemeinen Teil des StGB nach entbehrlichen Normen zu suchen. § 30 StGB ist aktuell anwendbar in Kombination mit den Tatbestandsvarianten des § 184b StGB, die Verbrechenscharakter haben. Welche strafrechtlichen Ergebnisse daraus resultieren können, ist in der Debatte um die Strafbarkeit von Kinderpornographie bislang nicht erörtert worden. Dasselbe gilt für den praktisch selten zur Anwendung kommenden § 16 Abs. 2 StGB, der neuerdings in Verbindung mit § 184b StGB und § 184c StGB in Erscheinung getreten ist. Aus der Betrachtung der Zusammenhänge dieser Vorschriften lassen sich einige Empfehlungen an die Gesetzgebung ableiten.
Mit Urteil vom 31. Oktober 2023 hat der 2. Senat des BVerfG die im Dezember 2021 durch „Gesetz zur Herstellung materieller Gerechtigkeit“ eingeführte Vorschrift § 362 Nr. 5 StPO für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt. Erwartungsgemäß waren die Reaktionen auf diese Entscheidung nicht nur zustimmende. Die vorliegende Anmerkung wendet sich nicht gegen das Ergebnis, setzt sich aber − auch kritisch − mit einigen Teilen der Entscheidungsbegründung sowie den Erwiderungen der beiden abweichend votierenden Senatsmitglieder auseinander.
Digitale Reflexionsanlässe
(2023)
Mit Spannung wird die Entscheidung des BVerfG zu § 362 Nr. 5 StPO erwartet. Die Verfassungsbeschwerde des Beschuldigten, der vor Jahrzehnten vom Vorwurf des Mordes rechtskräftig freigesprochen worden war und der nun befürchten muss, auf der Grundlage des § 362 Nr. 5 StPO wegen derselben Tat verurteilt zu werden, hat die verfassungsrechtliche Überprüfung der Vorschrift veranlasst. Zuvor waren bereits in zahlreichen Texten von Rechtswissenschaftlern Argumente für und gegen die Regelung ausgetauscht worden. Verständlicherweise steht dabei Art. 103 Abs. 3 GG im Vordergrund. Wer § 362 Nr. 5 StPO ablehnt, begründet das in erster Linie mit einer Verletzung des ne-bis-in-idem-Grundsatzes. Nicht wenige Befürworter der erweiterten Wiederaufnahmemöglichkeit verweisen – gefühlsgeleitet − auf „materielle Gerechtigkeit“ sowie auf „schlechterdings unerträgliche Ergebnisse“. Unbefriedigend ist das für Menschen, die es weder ungerecht noch unerträglich finden, dass ein Tatverdächtiger nach rechtskräftigem Freispruch bis an sein Lebensende als „unschuldig“ gilt und zwar auch, wenn auf Grund neuer Beweismittel aus dem Freigesprochenen ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilter werden könnte. Dass das Festhalten am rechtskräftigen Freispruch richtig ist, dafür gibt es starke juristische Gründe. Auch für die Durchbrechung des Strafklageverbrauchs in den von § 362 Nr. 5 StPO erfassten Fällen gibt es gewiss beachtliche Gründe. Sie sind meines Erachtens jedoch nicht gewichtig genug. Im vorliegenden Text soll die verfassungsrechtliche Dimension außen vor bleiben. Eine neue Vorschrift, mit der das geltende Strafprozessrecht verändert wird, muss auch eine Prüfung am Maßstab des geltenden Strafprozessrechts durchlaufen, um akzeptiert werden zu können. § 362 Nr. 5 StPO fällt bei dieser Prüfung durch und sollte deshalb aufgehoben werden.
Am 23. und 24. Juni 2023 fand die 8. Tagung der „GRUR Junge Wissenschaft – Kolloquium zum Gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht“ zum Thema „Plattformen – Grundlagen und Neuordnung des Rechts digitaler Plattformen“ in Potsdam statt. Die Organisatorinnen und Organisatoren, Prof. Dr. Johannes Buchheim (Phillips-Universität Marburg), Dr. Victoria Kraetzig (Goethe-Universität Frankfurt/M.), Prof. Dr. Juliane Mendelsohn (Technische Universität Ilmenau) und Prof. Dr. Björn Steinrötter (Universität Potsdam) begrüßten die rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Räumlichkeiten der Universität Potsdam am Campus Griebnitzsee.
Entscheidungen über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § STPO § 111 a StPO rücken in der Regel nicht in das Licht der Öffentlichkeit. Sie müssen schon aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen eine Besonderheit darstellen, um über die Medien einem breiteren (Fach-)Publikum bekannt gemacht zu werden und auf diesem Weg ein großes Quantum Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen. Dies gelang einem Beschluss des LG Oldenburg, über den Interessierte z. B. via „Juristischer Flurfunk“ oder „LTO“ im Dezember 2022 informiert worden sind. In der Begründung dieser Beschwerdeentscheidung bemerken die Richter beiläufig, dass ein E-Scooter von mehreren Benutzern gleichzeitig „in einer Art Mittäterschaft“ geführt werden könne. Der Verfasser des Beschlusses war sich wohl unsicher, ob die beiden E-Scooter-Fahrer in dem konkreten Fall wirklich Mittäter im Sinne des § STGB § 25 Abs. STGB § 25 Absatz 2 StGB waren oder nicht. Die Formulierung „Art Mittäterschaft“ klingt wie die Antwort „jein“ auf diese Frage. Sachverhalt und Entscheidung sind interessant und inspirieren zum Nachdenken darüber, ob und wie die Deliktstatbestände § STGB § 316 StGB und § STVG § 24 a StVG verwirklicht werden können, wenn nicht eine Person allein das Fahrzeug führt, sondern auf dessen Fortbewegung von mehreren Nutzern eingewirkt wird. Im Folgenden sollen über den aktuellen verfahrensgegenständlichen Sachverhalt hinaus weitere Varianten eines solchen Geschehens gewürdigt werden.
BtMG § 30 a Abs. 1
Der Anbau von Betäubungsmitteln in Form der Aufzucht umfasst sämtliche gärtnerischen oder landwirtschaftlichen Bemühungen, um Wachstum von in den Anlagen I bis III zum Betäubungsmittelgesetz genannten Pflanzen zu erreichen. Hierzu zählen namentlich das Bewässern, das Düngen und das Belichten
BGH, Urteil vom 6. September 2023 – 6 StR 107/23
Männlichkeit und Flucht
(2023)
Dieses Buch bietet Einsicht in das komplexe Verhältnis von Männlichkeit und Flucht. Anhand von biographischen Interviews zeigt es, welche Konstruktionen von Geschlecht bei Männern vom Leben in Eritrea, über die Flucht durch den Sudan und Libyen bis zum Ankommen in Deutschland von Bedeutung sind.
In der Geschlechter- und Fluchtforschung lag mehrere Jahrzehnte der Fokus auf dem Leben geflüchteter Mädchen und Frauen. Männer kamen meist nur als Täter geschlechtsbasierter Gewalt vor. Inzwischen existieren zwar einige Arbeiten über das Leben von geflüchteten Männern, allerdings wird meist nur das Leben im Ankunftskontext betrachtet und Männlichkeit im Singular gedacht. Flucht erscheint so als eine Marginalisierung von Männlichkeit. Dass dieses Verhältnis allerdings weitaus komplexer ist und vielfältige Männlichkeiten in unterschiedlichen Beziehungen zu Flucht stehen, ist die zentrale Erkenntnis dieser Arbeit.
On the basis of a case study on the linearisation of German infinitival complements, the present paper illustrates the advantages of selected quantitative and statistical methods in diachronic studies. In particular, it first discusses, the problem of the availability of balanced diachronic corpora and how mixed-effects modelling can help make the best of "bad data" and second, it deals with the question of periodisation and shows the advantages of a data-driven method.
In Forschungsprogrammen werden zahlreiche Akteure mit unterschiedlichen Hintergründen und fachlichen Expertisen in Einzel- oder Verbundvorhaben vereint, die jedoch weitestgehend unabhängig voneinander durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund, dass gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wie die globale Erwärmung zunehmend disziplinübergreifende Lösungsansätze erfordern, sollten Vernetzungs- und Transferprozesse in Forschungsprogrammen stärker in den Fokus rücken. Mit der Implementierung einer Begleitforschung kann dieser Forderung Rechnung getragen werden. Begleitforschung unterscheidet sich in ihrer Herangehensweise und ihrer Zielvorstellung von den „üblichen“ Projekten und kann in unterschiedlichen theoretischen Reinformen auftreten. Verkürzt dargestellt agiert sie entweder (1) inhaltlich komplementär zu den jeweiligen Forschungsprojekten, (2) auf einer Metaebene mit Fokus auf die Prozesse im Forschungsprogramm oder (3) als integrierende, synthetisierende Instanz, für die die Vernetzung der Projekte im Forschungsprogramm sowie der Wissenstransfer von Bedeutung sind. Zwar sind diese Formen analytisch in theoretische Reinformen trennbar, in der Praxis ergibt sich in der Regel jedoch ein Mix aus allen dreien.
In diesem Zusammenhang schließt die vorliegende Dissertation als ergänzende Studie an bisherige Ansätze zum methodischen Handwerkszeug der Begleitforschung an und fokussiert auf folgende Fragestellungen: Auf welcher Basis kann die Vernetzung der Akteure in einem Forschungsprogramm durchgeführt werden, um diese effektiv zusammenzubringen? Welche weiteren methodischen Elemente sollten daran ansetzen, um einen Mehrwert zu generieren, der die Summe der Einzelergebnisse des Forschungsprogrammes übersteigt? Von welcher Art kann dann ein solcher Mehrwert sein und welche Rolle spielt dabei die Begleitforschung?
Das erste methodische Element bildet die Erhebung und Aufbereitung einer Ausgangsdatenbasis. Durch eine auf semantischer Analyse basierenden Verschlagwortung projektbezogener Texte lässt sich eine umfassende Datenbasis aus den Inhalten der Forschungsprojekte generieren. Die Schlagwörter werden dabei anhand eines kontrollierten Vokabulars in einem Schlagwortkatalog strukturiert. Parallel dazu werden sie wiederum den jeweiligen Projekten zugeordnet, wodurch diese thematische Merkmale erhalten. Um thematische Überschneidungen zwischen Forschungsprojekten sichtbar und interpretierbar zu machen, beinhaltet das zweite Element Ansätze zur Visualisierung. Dazu werden die Informationen in einen Netzwerkgraphen transferiert, der sowohl alle im Forschungsprogramm involvierten Projekte als auch die identifizierten Schlagwörter in Relation zueinander abbilden kann. So kann zum Beispiel sichtbar gemacht werden, welche Forschungsprojekte sich auf Basis ihrer Inhalte „näher“ sind als andere. Genau diese Information wird im dritten methodischen Element als Planungsgrundlage für unterschiedliche Veranstaltungsformate wie Arbeitstagungen oder Transferwerkstätten genutzt. Das vierte methodische Element umfasst die Synthesebildung. Diese gestaltet sich als Prozess über den gesamten Zeitraum der Zusammenarbeit zwischen Begleitforschung und den weiteren Forschungsprojekten hinweg, da in die Synthese unter anderem Zwischen-, Teil- und Endergebnisse der Projekte einfließen, genauso wie Inhalte aus den unterschiedlichen Veranstaltungen. Letztendlich ist dieses vierte Element auch das Mittel, um aus den integrierten und synthetisierten Informationen Handlungsempfehlungen für zukünftige Vorhaben abzuleiten.
Die Erarbeitung der methodischen Elemente erfolgte im laufenden Prozess des Begleitforschungsprojektes KlimAgrar, welches der vorliegenden Dissertation als Fallbeispiel dient und dessen Hintergründe in der Thematik Klimaschutz und Klimaanpassung in der Landwirtschaft im Text ausführlich erläutert werden.
forum:logopädie 37.2023, 5
(2023)
Der oft beschworene Aufstieg der Managementberatung zu einem integralen Bestandteil von Unternehmensführung besitzt eine selten beachtete Seite: Managementberatung ist nicht nur zu einer anerkannten Praktik der „guten Regierung“ des Unternehmens geworden, sondern zugleich zu einer legitimen Form der Produktion von Managementwissen. Im Folgenden soll dem Wandel der diskursiven Praxis der Produktion von Managementwissen nachgegangen und seine Bedeutung für den Wandel der Praxis der Unternehmensführung eruiert werden. In einem ersten Schritt sind die Praxis des Managements und ihre Logik zu skizzieren, um einerseits den Alltag des Managements zu begreifen und andererseits zu verstehen, dass in diesem Alltag die Möglichkeit diskursiven Wandels angelegt ist.
Zu treu geblieben
(2023)
Regeln erwünscht!
(2023)
Der Weg in die Matrix
(2023)
Woran es hängt
(2023)
Reform als Zumutung
(2023)
Zwar mag ein Reformwille der Verwaltung in Reden und Konzeptpapieren beschworen werden; häufig findet sich jedoch keine Realität, die dieser «Poesie der Reform» (Luhmann, 2000) entspricht. Sicher ist diese Darstellung etwas überspitzt. Verwaltungen von heute unterscheiden sich deutlich von denen vor 20, 40 oder 60 Jahren. Gleichwohl sind Reformen und Innovationen für Verwaltungen eine besondere Herausforderung und Zumutung. In diesem Artikel wollen wir herausarbeiten, worin dieser Zumutungsgehalt besteht: Warum tun sich Verwaltungen mit Innovationen oft schwer? Hierzu werden wir zentrale Besonderheiten herausarbeiten, welche die Verwaltung als Organisationstyp auszeichnen. In einem zweiten Schritt wird es dann möglich sein, danach zu fragen, unter welchen Bedingungen Innovationen gleichwohl gelingen können - oder ihr Gelingen mindestens wahrscheinlicher wird.
Genauer hinsehen
(2023)
Psychologische Sicherheit
(2023)
Durch psychologische Sicherheit am Arbeitsplatz lässt sich vieles erreichen. Sie senkt den Krankenstand, schafft Bindung zum Arbeitgeber, ermöglicht tiefere kollegiale Beziehungen und erleichtert es, voneinander zu lernen. Dabei wird aus der Perspektive des Individuums auf die Organisation geschaut und ihre personellen Vertreter, die Leader. Dieser Beitrag betont hingegen die Bedeutung der Organisation und der Grenzen, welche diese setzt. Führungskräfte können tatsächlich für psychologische Sicherheit sorgen. Allerdings nutzen sie dafür oft die falschen Mittel.
Vor der Gewalt
(2023)
Genisa-Blätter IV
(2023)
Auch wenn Genisot – jüdische Ablagen nicht mehr verwendeter Bücher und Kultgegenstände – in der bisherigen historischen Forschung selten beachtet werden, sind sie als Quellen aus originär jüdischer Hand von hoher Bedeutung und können unser Verständnis der Umsetzung von Ritualen im Kontext der lokalen Gemeinde vertiefen.
Der Schwerpunkt der ‚Genisa-Blätter IV‘ liegt auf Fragen nach jüdisch-rituellen Praktiken und ihrer Bedeutung, ihren Objekten und Akteuren. Acht wissenschaftliche und ein essayistischer Beitrag nähern sich diesen Themen über konkrete Funde aus Genisot mitteleuropäischer jüdischer Gemeinden, von religiösen Texten wie dem Fragment einer Torarolle und einem Minhagim-Buch über Personaldokumente bis hin zu Musiknoten und Kleidungsstücken.
Art. 1 Abs. 2 Buchst. b der RL 93/83/EWG des Rates vom 27. September 1993 zur Koordinierung bestimmter urheber- und leistungsschutzrechtlicher Vorschriften betreffend Satellitenrundfunk und Kabelweiterverbreitung ist dahin auszulegen, dass ein Satellitenbouquet-Anbieter, der verpflichtet ist, für eine Handlung in Form der öffentlichen Wiedergabe über Satellit, an der er mitwirkt, die Zustimmung der Inhaber der betreffenden Urheberrechte und verwandten Schutzrechte einzuholen, diese Zustimmung – entsprechend der dem betreffenden Sendeunternehmen erteilten Zustimmung – nur in dem Mitgliedstaat einholen muss, in dem die programmtragenden Signale in die zum Satelliten führende Kommunikationskette eingegeben werden.
The Media Privilege under Data Protection Law: Journalism and data protection are fundamentally at odds with each other. In view of current developments, the need for a functioning regulatory concept for both legal positions is probably more important than ever. This conceptual balance is provided by the journalistic exemption in data protection law. The thesis focuses on the scope of the exception. It also identifies existing coherence problems between European and national law.
Der systematische Erwerb von Kenntnissen im Umgang mit Quellen in jüdischen Sprachen ist im Wissenschaftsbetrieb ein Desideratum. Das vorliegende Buch liefert hierzu eine praktische Einführung. Die ausgewählten handschriftlichen und gedruckten Quellen dokumentieren jüdische Geschichte von der Frühen Neuzeit bis ins 20. Jahrhundert in vier jüdischen Sprachen – Hebräisch, Jiddisch, Judendeutsch und Judenspanisch. Neben der jeweils als Faksimile wiedergegebenen Quelle werden eine Transkription und eine deutsche Übersetzung geboten. Das Buch ermöglicht nicht nur einen Einstieg in die Quellenkunde, insbesondere die Paläographie, sondern durch Kurzbeschreibungen der Texte auch einen Einblick in die Geschichte der Juden im Heiligen Römischen Reich und seinen Nachfolgestaaten. Das Lehrbuch liegt nun in einer überarbeiteten Neuauflage vor.
On his journey to the 'Orient' in 1856, the cultural entrepreneur from Vienna Ludwig August Frankl (1810–94) discussed the recent Hatt-ı-Hümayun, the new constitution promulgated by Sultan Abdülmecid I for the Ottoman Empire, with a Turkish state official. Frankl said that the European nations wondered whether the Ottoman Empire would be able to enact this revolutionary legislation, especially given the fact that they themselves had not yet implemented the full emancipation of religious minorities in their countries. 'Equal rights for all religions,' he exclaimed. 'While England orders this legislation for an, Your Mightiness will excuse the common expression, uncivilized nation, they do not comply with it in their own Parliament' (Ludwig August Frankl, Nach Jerusalem! (1858), i, 191). While criticizing England's hypocritical policy, Frankl, as an Austrian Jew, was actually referring to the discriminatory legislation against Jews in his own country, the Habsburg Monarchy. European Jews, whose legal emancipation had been postponed since the eighteenth century, were in awe of the Ottoman reforms that fundamentally reversed the relationship between Muslims and non-Muslims with the stroke of a pen. The chequered relationship between the Ottoman Empire and the European powers, or more precisely, the Habsburg Monarchy, from the nineteenth century until the First World War, is the topic of Barbara Haider-Wilson's comprehensive study Österreichs friedlicher Kreuzzug 1839–1917.
Einleitung
(2023)
Einleitung
Pflege in Deutschland befindet sich in einem Veränderungsprozess. Die politisch forcierte Zuwanderung von Pflegekräften sowie die Akademisierung führen zu einem enormen Anpassungsdruck bei allen Beteiligten. Wie wirkt sich dies auf den Arbeitsalltag aus?
Methoden
Die qualitative Datenbasis umfasst bisher 36 Tage Teilnehmende Beobachtung, 17 Themenzentrierte Leitfadeninterviews sowie vier Gruppendiskussionen in vier Pflegeteams zweier Krankenhäuser. Die Analyse erfolgt mit der Dokumentarischen Methode.
Ergebnisse
Am Beispiel der Grundpflege (u. A. dem „Waschen“) wird deutlich, wie die Pflegeteams ihren Arbeitsalltag neu aushandeln. Die Teams mit einer hohen migrationsbezogenen Diversität argumentieren eher, dass die Aufgaben der Grund- und Behandlungspflege entsprechend der Qualifikation als Hilfs- oder Fachkraft erledigt werden sollen. Hier treten stereotype (kulturalisierende) Zuschreibungen in den Hintergrund. Demgegenüber berufen sich Pflegeteams mit einer niedrigen migrationsbezogenen Diversität eher darauf, dass die Grundpflege in Deutschland – anders als in anderen Ländern – zu den Aufgaben einer examinierten Pflegefachkraft zählt. Kolleg*innen aus dem Ausland wird die pflegerische Kompetenz daher eher abgesprochen.
Schlussfolgerung
Die Frage nach der Aufteilung von Grund- und Behandlungspflege, ist auf allen Stationen virulent. Die Teams entwickeln jedoch in Abhängigkeit von ihrer spezifischen Heterogenität unterschiedliche Umgangsweisen. Demzufolge sollte sich Personal- und Organisationsentwicklung insbesondere an den Pflegeteams orientieren.
Mit der Bibel in die Moderne
(2023)
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entwickelte sich im Zuge der jüdischen Aufklärung erstmals eine explizit an ein kindliches Lesepublikum gerichtete Literatur. Den jüdischen Aufklärern galt die verstärkte Auseinandersetzung mit der Hebräischen Bibel als Möglichkeit, an jüdische Traditionen anzuknüpfen, gleichzeitig aber auch neuen Vorstellungen und Erwartungen, die von jüdischer und nichtjüdischer Seite an ein modernes Judentum gestellt wurden, gerecht zu werden.
Daher gehörten Kinderbibeln, die eine Auswahl an oftmals überarbeiteten Texten der Hebräischen Bibel bieten, zu den ersten solcher Werke, die veröffentlicht wurden. Im 19. Und dem frühen 20. Jahrhundert entwickelte sich die Jüdische Kinderbibel zur erfolgreichsten Gattung jüdisch-religiöser Bildungsmedien. Auswahl und Bearbeitung der Texte folgten dabei bestimmten pädagogischen, philosophischen und religiösen Anliegen und waren auf ein konkretes Lesepublikum abgestimmt.
Die vorliegende Studie untersucht diese Werke als Quelle gesellschaftlicher und religiöser Transfer-, Transformations- und Innovationsprozesse ihrer Zeit. Dabei wird zunächst der historische Kontext der Entstehungszeit und anschließend die Entwicklung der Gattung bis in das 21. Jahrhundert nachgezeichnet und mit eingehenden Textanalysen illustriert. Grundlage und Leitlinien der Untersuchung bilden die Analyse verschiedener Bearbeitungsstrategien in Bezug auf den biblischen Text. Neben der religionshistorischen Perspektive werden auch literatur-, sprach- und kulturwissenschaftliche Fragestellungen auf die Gattung Jüdische Kinderbibel angewandt.
Jüdische Leben erzählen
(2023)
Jüdische Leben erzählen versammelt Werkstattberichte von Autorinnen und Autoren biographischer Studien, die in jahrelanger, intensiver Beschäftigung mit den Hinterlassenschaften von Menschen jüdischer Herkunft deren Leben erforscht haben. Mit dem Ziel, aus der erfolgten Praxis für die künftige Biographieforschung zu lernen, bieten die Praktikerinnen und Praktiker des biographischen Genres erhellende Einblicke in die historiographischen und literarischen Aspekte ihrer Arbeit. Ihre Protagonistinnen und Protagonisten, zu denen unter anderem so einmalige Persönlichkeiten jüdischer Geschichte wie Salman Schocken, Itzik Manger, Friedrich Pollock und Susan Taubes gehören, verkörpern ein breites Spektrum jüdischer Erfahrungen in der Moderne.
Eine biographische Erschließung solcher Erfahrungsräume stellt oft eine große Herausforderung dar. Multiple Identitäten, Mehrsprachigkeit, Transterritorialität, Exil, Flucht und Schoah sind nur einige Beispiele für Erfahrungen und Phänomene, deren ‚Biographierbarkeit‘ alles andere als einfach ist und die sich sogar – wie im Fall der Schoah – jeder Darstellbarkeit entziehen können. Bei der lebensgeschichtlich orientierten Erforschung und Schilderung dieser Phänomene bedarf es einer besonderen methodologischen Diskussion, zu der die Autorinnen und Autoren dieses Bandes im Rückblick auf ihre abgeschlossenen biographischen Projekte essenzielle Beiträge leisten. Ihre Werkstattberichte machen deutlich, dass Biographie zu den schwierigsten historiographischen Genres gehört, sie aber gleichzeitig der historischen Forschung im Allgemeinen und der Erforschung jüdischer Geschichte im Speziellen besondere Möglichkeiten bietet.
Die Öffentlichkeitsarbeit des Council of Jews from Germany in deutsch-jüdischen Nachkriegsperiodika
(2023)
Das Denken von Rechtsverhältnissen her ist in der Wissenschaft vom öffentlichen Recht ein Politikum. Doch bestätigen sowohl rechtshistorische Rück-blicke als auch eine ebenenübergreifende Durchsicht des positiven Rechts die ubiquitäre Präsenz von Rechtsverhältnissen (auch) im Ius Publicum. Dieser Befund ebnet den Weg zur Programmatik der Rechtsverhältnislehre, die in vielerlei Hinsicht einen Eigen- und Mehrwert relationalen Rechtsdenkens ausweist. Das erklärt die seit geraumer Zeit (wieder) zunehmend hohe Anziehungskraft des Denkens in Rechtsverhältnissen für eine zeitgemäße Fortentwicklung der Rechtsdogmatik, in der sich wichtige Perspektivenerweiterungen und -wechsel abzeichnen.
Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben.
Digitale Medien erlangen eine zunehmende Bedeutung für die Gestaltung von unterrichtlichen Lehr- und Lernprozessen (KMK, 2021; Scheiter, 2021). Die erfolgreiche Integration digitaler Medien und die qualitätsvolle Gestaltung digitalgestützten Unterrichts ist dabei abhängig von den digitalen Kompetenzen der beteiligten Lehrkräfte (KMK, 2021; Lachner et al., 2020). Lehrkräftefortbildungen zu Themen digitaler Medien sind in diesem Kontext von großer Relevanz. Die Teilnahme an Fortbildungen zu digitalen Themen kann zur Förderung der (selbsteingeschätzten) digitalen Kompetenzen sowie des digitalgestützten Unterrichts beitragen (KMK, 2021; SWK, 2022). Die Zusammenhänge zwischen Lehrkräftefortbildungen, Kompetenzen und Handeln von Lehrkräften werden auf theoretischer Ebene im Modell der Determinanten und Konsequenzen der professionellen Kompetenz von Lehrkräften nach Kunter et al. (2011) beschrieben. Allerdings ist bislang ungeklärt, inwiefern die für allgemeine Lehrkräftefortbildungen formulierten Zusammenhänge auch auf den digitalen Kontext übertragbar sind. Bisher weisen nur wenige empirische Ergebnisse darauf hin, dass digitalbezogene Lehrkräftefortbildungen mit selbsteingeschätzten digitalen Kompetenzen (z. B. Mayer et al., 2021; Ning et al., 2022; Reisoğlu, 2022) und dem digitalgestützten Unterrichtshandeln zusammenhängen (z. B. Alt, 2018; Gisbert Cervera & Lázaro Cantabrana, 2015). Eine zentrale Rolle für qualitätsvolles Unterrichtshandeln spielen die Handlungskompetenzen von Lehrkräften (Kunter et al., 2011). Auch im digitalen Kontext sind (selbsteingeschätzte) Kompetenzen von Lehrkräften für das unterrichtliche Handeln mit digitalen Medien relevant (z. B. Hatlevik, 2017; Spiteri & Rundgren, 2020). Eine systematische Darstellung von Kompetenzen von Lehrkräften für den unterrichtsbezogenen Einsatz digitaler Medien leistet der European Framework for the Digital Competence of Educators (DigCompEdu; Redecker & Punie, 2017). Jedoch liegen bisher nur wenige empirische Forschungsarbeiten zur Validierung dieses Rahmenmodells vor (z. B. Antonietti et al., 2022). Dabei bietet das DigCompEdu-Modell im Vergleich zu anderen Kompetenzmodellen wie beispielsweise dem Modell des Technological Pedagogical Content Knowledge (TPACK; Mishra & Koehler, 2006) einen differenzierten Blick auf verschiedene Kompetenzdimensionen.
Die aufgezeigten Forschungslücken aufnehmend, befasst sich die vorliegende Dissertation mit den Faktoren, die zu einer hohen Unterrichtsqualität im digitalgestützten Unterricht beitragen. Die drei empirischen Studien dieser Dissertation behandeln aus verschiedenen Perspektiven die Zusammenhänge zwischen der Teilnahme an digitalbezogenen Lehrkräftefortbildungen, den selbsteingeschätzten digitalen Kompetenzen von Lehrkräften und der selbstberichteten digitalgestützten Unterrichtsqualität. Die Studien orientieren sich dabei theoriegeleitet an den Annahmen des Modells der Determinanten und Konsequenzen der professionellen Kompetenz von Lehrkräften nach Kunter et al. (2011).
Studie 1 widmet sich der Frage, inwieweit die Teilnahme an digitalbezogenen Fortbildungen und Lehrkräftekooperationen im digitalen Kontext mit selbsteingeschätzten digitalen Kompetenzen, Interesse am digitalgestützten Unterrichten und qualitätsvollem Unterrichten mit digitalen Medien zusammenhängen. Die Ergebnisse manifester Pfadmodelle verdeutlichen, dass die Teilnahme an digitalbezogenen Fortbildungen und Kooperationen mit hohen digitalen Kompetenzen, einem hohen Interesse am digitalgestützten Unterrichten und einem selbstberichteten häufigen Einsatz digitaler Medien zur Umsetzung qualitätsvollen Unterrichtens (kognitive Aktivierung und Individualisierung) einhergingen. Digitalgestütztes Unterrichtshandeln wurde in bisherigen empirischen Studien vorrangig über die Nutzungshäufigkeit digitaler Medien im Unterricht erhoben, welche jedoch keine Rückschlüsse auf die Qualität des Einsatzes zulässt (Lachner et al., 2020; Scheiter, 2021). Der qualitätsvolle Einsatz digitaler Medien entlang der drei generischen Basisdimensionen (Klieme et al., 2009) wird daher in allen drei Studien der Dissertation berücksichtigt. In Studie 1 konnte zudem gezeigt werden, dass die selbsteingeschätzten digitalen Kompetenzen im Bereich TPACK die querschnittlichen Zusammenhänge zwischen der Teilnahmehäufigkeit von Lehrkräften an digitalbezogenen Fortbildungen und der Nutzungshäufigkeit digitaler Medien zur Umsetzung von kognitiver Aktivierung und Individualisierung vermitteln.
In Studie 2 wurden Skalen zur Erfassung selbsteingeschätzter digitaler Kompetenzen basierend auf dem DigCompEdu-Modell entwickelt und getestet. Konkret wurde dabei die Kompetenzdimension der Lernerorientierung mit den Subdimensionen Differenzierung und Aktive Einbindung von Schüler*innen in den Blick genommen. Die Ergebnisse der durchgeführten Strukturgleichungsmodellierungen legen eine bifaktorielle Faktorstruktur nahe, die sowohl die zwei theoretisch angenommenen Subdimensionen repräsentiert als auch einen generellen Faktor beinhaltet, der sich als übergreifende Lernerorientierung interpretiert lässt. Die selbsteingeschätzten digitalen Kompetenzen in Bereich der Lernerorientierung standen in signifikant positivem Zusammenhang mit dem selbstberichteten Einsatz digitaler Medien zur selbstberichteten Umsetzung qualitätsvollen Unterrichtshandelns (Klassenführung, kognitive Aktivierung und konstruktive Unterstützung).
Studie 3 führt die Themenfelder der Fortbildungen und der Kompetenzen im digitalen Kontext zusammen und befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen Fortbildungsthemen und digitalen Kompetenzen. Ergebnisse von Pfadmodellierungen zeigen, dass die Teilnahme an digitalbezogenen Fortbildungen zu den technologisch-pädagogisch-inhaltlichen Themen „Computergestützte Förderung der Schüler*innen“ und „Fachspezifische Unterrichtsentwicklung mit digitalen Medien“ mit dem selbstberichteten qualitätsvollen Einsatz digitaler Medien zur kognitiven Aktivierung und konstruktiven Unterstützung einhergehen. Diese Befunde stärken die Annahme, dass Lehrkräfte für einen qualitätsvollen Einsatz digitaler Medien sowohl technologische als auch pädagogisch didaktische Kompetenzen benötigen (Lipowsky & Rzejak, 2021; Mishra & Koehler, 2006; Scheiter & Lachner, 2019) und Fortbildungen folglich technologische mit unterrichtspraktischen Inhalten kombinieren sollten (Bonnes et al., 2022). Zudem zeigt die Studie basierend auf den theoretischen Annahmen von Kunter et al. (2011), dass selbsteingeschätzte digitale Kompetenzen von Lehrkräften die Zusammenhänge zwischen der Teilnahmehäufigkeit an digitalbezogenen Fortbildungen und der selbstberichteten digitalgestützten Unterrichtsqualität vermittelten.
In der abschließenden Gesamtdiskussion der Dissertation werden die Befunde vor dem Hintergrund des dargelegten Forschungsstandes und hinsichtlich der Forschungslücken diskutiert und auf Grundlage der Befunde der drei Studien forschungs- und praxisrelevante Implikationen abgeleitet.
Nach der einleitenden Bemerkung, dass die alteuropäische (mittelalterliche und früh neuzeitliche) Identität grundsätzlich konfessionell bestimmt war (Heiraten, Vergabe von Ämtern, Kriegsbündnisse u. a. orientierten sich an der Konfession), gliederte der Referent seinen Vortrag in zwei Abschnitte:
Teil 1: Reflexion über die christliche Identität Alteuropas an der Schwelle vom Mittelalter zur Neuzeit
Teil 2: Die Folgen von Katholischer Reform, Reformation und Gegenreformation für die europäische Geschichte im Konfessionellen Zeitalter, mit einigen Ausblicken auf das aufgeklärte, säkulare 18. Jahrhundert
Immer Ärger mit dem Pkw
(2023)
In terms of historiographical potential and literary value, depictions of the lives of others are considered inferior to autobiographies. One finds autobiographies, which promise to provide exclusive insights into the historical inner worlds, epistemically more revealing. While their study has become a very important part of Jewish Studies, investigations into the life stories of others represent a notable research gap. This issue takes this remarkable bias in the perception of the two genres within Jewish Studies as its starting point. The contributions gathered here interrogate historical examples of biographical narrative with the aim of unlocking its historiographical potentials and thus highlighting the relevance of biographical writing for the study of Jewish cultures.
Thomas Brasch (1945- 2001)
(2023)
Karl Fruchtmann (1915-2003)
(2023)
Jurek Becker (1937?-1997)
(2023)
Portal Wissen = Exzellenz
(2023)
Was nicht nur gut oder sehr gut ist, nennen wir gern exzellent. Aber was meint das eigentlich? Vom lateinischen „excellere“ kommend, beschreibt es Dinge, Personen oder Handlungen, die „hervor-“ oder „herausragen“ aus der Menge, sich „auszeichnen“ gegenüber anderen. Mehr geht nicht. Exzellenz ist das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, der Erste oder Beste zu sein. Und das macht auch vor der Forschung nicht halt. Wer auf die Universität Potsdam schaut, findet zahlreiche ausgezeichnete Forschende, hervorragende Projekte und immer wieder auch aufsehenerregende Erkenntnisse, Veröffentlichungen und Ergebnisse.
Aber ist die UP auch exzellent? Eine Frage, die 2023 ganz sicher andere Wellen schlägt als vielleicht vor 20 Jahren. Denn seit dem Start der Exzellenzinitiative 2005 gelten als – wörtlich – exzellent jene Hochschulen, denen es gelingt, in dem umfangreichsten Förderprogramm für Wissenschaft in Deutschland einen Zuschlag zu erhalten. Egal ob in Form von Graduiertenschulen, Forschungsclustern oder – seit Fortsetzung des Programms ab 2019 unter dem Titel „Exzellenzstrategie“ – ganzen Exzellenzuniversitäten: Wer im Kreis der Forschungsuniversitäten zu den Besten gehören will, braucht das Siegel der Exzellenz. In der gerade eingeläuteten neuen Wettbewerbsrunde der „Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder“ bewirbt sich die Universität Potsdam mit drei Clusterskizzen um Förderung.
Ein Antrag kommt aus der Ökologie- und Biodiversitätsforschung. Ziel ist es, ein komplexes Bild ökologischer Prozesse zu zeichnen – und dabei die Rolle von einzelnen Individuen ebenso zu betrachten wie das Zusammenwirken vieler Arten in einem Ökosystem, um die Funktion der Artenvielfalt genauer zu bestimmen. Eine zweite Skizze haben die Kognitionswissenschaften eingereicht. Hier soll das komplexe Nebeneinander von Sprache und Kognition, Entwicklung und Lernen sowie Motivation und Verhalten als dynamisches Miteinander erforscht werden – wobei auch mit den Erziehungswissenschaften kooperiert wird, um verknüpfte Lernund Bildungsprozesse stets mitzudenken. Der dritte Antrag aus den Geo- und Umweltwissenschaften nimmt extreme und besonders folgenschwere Naturgefahren und -prozesse wie Überschwemmungen und Dürren in den Blick. Die Forschenden untersuchen die Extremereignisse mit besonderem Fokus auf deren Wechselwirkung mit der Gesellschaft, um mit ihnen einhergehende Risiken und Schäden besser einschätzen sowie künftig rechtzeitig Maßnahmen einleiten zu können.
„Alle drei Anträge zeichnen ein hervorragendes Bild unserer Leistungsfähigkeit“, betont der Präsident der Universität, Prof. Oliver Günther, Ph.D. „Die Skizzen dokumentieren eindrucksvoll unser Engagement, vorhandene Forschungsexzellenz sowie die Potenziale der Universität Potsdam insgesamt. Allein die Tatsache, dass sich drei schlagkräftige Konsortien in ganz unterschiedlichen Themenbereichen zusammengefunden haben, zeigt, dass wir auf unserem Weg in die Spitzengruppe der deutschen Universitäten einen guten Schritt vorangekommen sind.“
In diesem Heft schauen wir, was sich in und hinter diesen Anträgen verbirgt: Wir haben mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gesprochen, die sie geschrieben haben, und sie gefragt, was sie sich vornehmen, sollten sie den Zuschlag erhalten und ein Cluster an die Universität holen. Wir haben aber auch auf die Forschung geschaut, die zu den Anträgen geführt hat und die schon länger das Profil der Universität prägt und ihr national wie international Anerkennung eingebracht hat. Wir stellen eine kleine Auswahl an Projekten, Methoden und Forschenden vor, um zu zeigen, warum in diesen Anträgen tatsächlich exzellente Forschung steckt! Übrigens: Auch „Exzellenz“ ist nicht das Ende der Fahnenstange. Immerhin lässt sich das Adjektiv exzellent sogar steigern. In diesem Sinne wünschen wir exzellentestes Vergnügen beim Lesen!
1933
(2023)
What’s “Drache“ in English?
(2023)
In jüngerer Vergangenheit häuften sich Fälle, in denen die Verwaltung Entscheidungen von Verwaltungsgerichten bewusst nicht umsetzte. Der Autor nimmt diese Entwicklung zum Anlass und befasst sich mit der Frage, welchen Anteil die Vollstreckungsregeln der Verwaltungsgerichtsordnung an dieser Entwicklung haben. Dabei erfasst er sowohl die staatsrechtliche als auch die grundrechtliche Perspektive. Er überprüft insbesondere, ob die Vorschriften, die die Vollstreckung aus verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen gegen den Staat regeln, verfassungsgemäß sind. Nach ausführlicher Diskussion denkbarer Lösungsansätze kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass eine Änderung der Vollstreckungsvorschriften dringend geboten ist.
Für die Sondernutzung des gemeindlichen Verkehrsraumes durch die Verlegung und den Betrieb von Leitungen kann die Gemeinde vom Wasserversorger eine Konzessionsabgabe erheben. Gleichwohl kleine Regie- und Eigenbetriebe den größten Teil der Wasserversorger ausmachen, ein Großteil der Abnehmerbeziehungen über Gebühren ausgestaltet ist, und Konzessionsabgaben einen beachtlichen Faktor in den kommunalen Haushalten darstellen, ist die Frage, ob von einem Eigenbetrieb gezahlte Konzessionsabgaben in die Gebührenkalkulation eingestellt werden können, umstritten. Mehrere Oberverwaltungsgerichte verneinen dies. Die Verfasserin untersucht die zugrundeliegende Thematik aus zahlreichen rechtlichen Perspektiven und widerspricht der Rechtsprechung.
Geschlechter in Un-Ordnung
(2023)
Wie blicken verschiedene Wissenschaftsdisziplinen (auch intersektional) auf trans, inter und nicht-binäre (TIN) Subjektpositionen jenseits der zweigeschlechtlichen Norm und Devianzen heterosexueller Lebensweisen? Wie werden Geschlechtervielfalt und Geschlechterrollen(-bilder) in zivilgesellschaftlichen Einrichtungen thematisiert? Die Autor*innen erörtern hochaktuelle gesellschaftliche, rechtliche und alltagspraktische Diskurse und Forderungen: Unter anderem werden die Änderung des Personenstandsgesetzes, das geplante Selbstbestimmungsrecht, geschlechtergerechte Sprache und die Idee der „TINklusiven“ Universität behandelt.
Der erste Teil der Anthologie bietet theoretische Auseinandersetzungen über Wechselwirkungen zwischen Gesellschaft und Geschlechterkonstruktionen. Der zweite Teil wendet sich den praktischen Handlungsfeldern und institutionellen Bewältigungsstrategien zu, mit in denen binär strukturierte Organisationen und Instanzen realer Geschlechtervielfalt begegnen und intentional oder unbeabsichtigt Zweigeschlechtlichkeit und Heteronormativität (re-)produzieren bzw. dekonstruieren. Auch mögliche Verstärkungen anderer Diskriminierungsformen durch Othering-Prozesse im Genderdiskurs werden thematisiert. Im dritten und letzten Teil werden hochschulpolitische Spielräume anhand verfassungsrechtlicher Prüfung und digitaler Handlungsoptionen ausgelotet.
Dielektrophorese ist die Manipulation polarisierbarer Partikel durch inhomogene elektrische Wechselfelder. In dieser Arbeit wurden drei verschiedene Enzyme durch Dielektrophorese immobilisiert und anschließend hinsichtlich ihrer katalytischen Aktivität untersucht: Meerrettichperoxidase, Cholinoxidase aus Alcaligenes sp. und Glucoseoxidase aus Aspergillus niger. Die Immobilisierung erfolgte durch Dielektrophorese auf nano-Elektrodenarrays aus Wolfram-Zylindern mit 500 nm Durchmesser oder aus Titannitrid-Ringen mit 20 nm Breite. Die Immobilisierung der Enzyme konnte fluoreszenzmikroskopisch entweder anhand der intrinsischen Fluoreszenz oder aufgrund einer Fluoreszenzmarkierung vor oder nach der Immobilisierung für alle getesteten Enzyme nachgewiesen werden. Die Messung der Enzymaktivität erfolgte quantitativ durch den direkten oder indirekten Nachweis des gebildeten Produktes oder, im Falle der Cholinoxidase, durch Beobachtung der intrinsischen Fluoreszenz des Cofaktors FAD, die vom Oxidationszustand dieses Enzyms abhängt. Für die Meerrettichperoxidase konnte so eine hohe erhaltene Enzymaktivität nach der Immobilisierung nachgewiesen werden. Die Aktivität der permanent immobilisierten Fraktion der Meerrettichperoxidase entsprach bis zu 47 % der höchstmöglichen Aktivität einer Monolage dieses Enzyms auf den Elektroden des Chips. Diese Aktivität kann als aktive, aber zufällig gegenüber der Oberfläche ausgerichtete Enzymschicht interpretiert werden. Für die permanent immobilisierte Glucoseoxidase wurde nur eine Aktivität entsprechend <1,3 % der Aktivität einer solchen Enzymschicht detektiert, während für die immobilisierte Cholinoxidase gar keine Aktivität nachgewiesen werden konnte. Die Aktivität der durch DEP immobilisierten Enzyme konnte somit quantitativ bestimmt werden. Der Anteil an erhaltener Aktivität hängt dabei stark vom verwendeten Enzym ab.
Portal = Mentale Gesundheit
(2023)
„Es geht mir gut!“ Wann haben Sie diesen Satz zuletzt ganz ehrlich und aus vollem Herzen gesagt? Ich hoffe, es ist nicht allzu lange her. Oft fallen uns ja auf die Frage „Wie geht es dir?“ viele Gründe ein, warum es uns nicht gut geht. Und tatsächlich können unsichere Lebensbedingungen, belastende Ereignisse, problematische soziale Beziehungen oder körperliche Erkrankungen einen großen Einfluss darauf nehmen, wie es um unsere mentale Gesundheit steht. Und doch: Es gibt immer einen Weg aus der Krise und, wie Studien zeigen, gehen viele Menschen sogar gestärkt aus ihnen hervor. Sie können das Gute in ihrem Leben besser wahrnehmen als zuvor und Dankbarkeit dafür empfinden. Letztlich ist die Frage, wie es uns geht, zentral in jeder Phase unseres Lebens – sei es in der Kindheit, in Studium und Ausbildung, im Job und im Alter. Wir widmen daher dem seelischen Wohlbefinden eine Titelgeschichte in „Portal“.
Was ist eigentlich die mentale Gesundheit? Das haben wir Prof. Dr. Petra Warschburger und Prof. Dr. Michael Rapp gefragt. Die beiden sind Expert*innen für psychische Belastungen sowohl in der Jugend als auch im Alter. Wie wirkt eigentlich Psychotherapie? Wie werden Zwangs- und soziale Störungen behandelt und warum hilft Sport bei Depressionen? Was macht Stress mit uns und wieso kann Mental Load die Psyche belasten? Welche Rolle spielt die Teamkultur für die mentale Gesundheit am Arbeitsplatz und wie trainieren MINT-Studierende ihre Resilienz? In dieser Ausgabe des Universitätsmagazins finden Sie auf all diese Fragen Antworten aus der Forschung. Außerdem bieten wir Ihnen einen Überblick über die zahlreichen Anlaufstellen an Ihrer Universität, die Sie dabei unterstützen, Ihre mentale Gesundheit zu erhalten. Ob Sucht, Prokrastination und Prüfungsangst, Konflikte im Team oder Schwerbehinderung – Beschäftigte und Studierende beraten Sie und haben praktische Angebote für den Alltag im Gepäck.
Und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Portal = Zukunft
(2023)
Haben Sie auch manchmal das Gefühl, dass die Zeit schneller verrinnt als früher? Die Tage, Wochen und Monate kommen und gehen scheinbar wie im Flug, und schon beginnt ein neues Jahr, das bereits nach einem Wimpernschlag gar nicht mehr jung ist. Vielleicht hat sich unser Zeitempfinden verändert, denn manchmal wirkt es, als würden sich die Ereignisse überschlagen. Und dabei denke ich nicht nur an die krisenhaften Veränderungen auf der Welt, die auf uns einprasseln und sich sogar überlagern. Auch unser Alltag nimmt Fahrt auf, denn wir suchen nach ständig neuen Erlebnissen und verarbeiten täglich mehr und mehr Informationen. Die Technologien um uns herum verändern sich rasant, Wissen scheint exponentiell zu wachsen und in immer kürzerer Zeit bewirken wir immer mehr auf diesem Planeten und um ihn herum. In diesem Zeitgefühl stehen wir mit einem Bein schon im Morgen: Wir sind auf das Kommende gerichtet und setzen im Hier und Jetzt alles daran, unsere Zukunft zu gestalten.
Diesem vorwärts gewandten Lebensgefühl möchten wir die aktuelle Ausgabe des Universitätsmagazins widmen und haben uns mal umgehört, was da auf uns zukommt. Auch an dieser Hochschule – so schildern Studierende, Forschende und Beschäftigte ihre Utopien der Universität der Zukunft. Und weil das nicht ohne die Vergangenheit geht, haben wir für Sie eine fotografische Zeitreise in die Geschichte der Hochschule gemacht, als heute noch morgen war. Lesen Sie, warum Literatur der Ort für Visionen des Kommenden und die digitale Literaturwissenschaft von morgen heute schon Realität ist. Erfahren Sie, wie wir künftig Musik hören werden, wie der Chemieunterricht von Morgen aussehen und der Klimawandel afrikanische Landschaften verändern wird. Haben Sie sich schon gefragt, was in zehn Jahren wohl aus ihrem Job geworden ist? Wir informieren Sie über Arbeit 4.0 und was das Homeoffice bereits jetzt mit unseren Verhandlungskompetenzen macht.
Dass ich mit den Gedanken eigentlich schon beim nächsten großen Event bin, möchte ich Ihnen auch nicht vorenthalten. Denn am 6. Mai 2023 findet der Potsdamer Tag der Wissenschaften statt, und zwar auf dem Campus Griebnitzsee. Wir freuen uns, Sie dort zu sehen!
Und nun wünsche ich Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Dieses Literatur-Review verfolgt angesichts des gegenwärtigen, gesteigerten öffentlichen Interesses zum Thema von Arbeitszeitverkürzungsmodellen mit Gehaltsausgleich das Ziel, den aktuellen deutsch- und englischsprachigen Forschungsstand zum möglichen Nutzen von Arbeitszeitverkürzungen mit Gehaltsausgleich (AZV+) für den öffentlichen Arbeitgeber dar-zustellen und kritisch auszuwerten. Das Review basiert auf insgesamt zehn Publikationen, die zum großen Teil zu dem Schluss kommen, dass AZV+ zu keinen negativen Effekten, sondern zu entweder neutralen oder auch mehrheitlich positiven Auswirkungen auf die Arbeitgebendenseite führen. Dabei handelt es sich insbesondere um verbesserte Stresslevel, gesundheitliche Aspekte, gleichbleibende oder erhöhte Produktivität und Motivation/Energie sowie verringerte Absentismuszahlen. Die Anreiz-Beitrags-Theorie bietet sich als Erklärungsmodell für diese Ergebnisse gut an, da sie Aussagen darüber trifft, inwiefern Anreizsysteme wie eine AZV+ für Arbeitnehmende durch deren subjektive Bedürfnisbefriedigung unter Einhaltung bestimmter Grenzen (keine Überschreitung der Beitragsforderungen durch Anpassung des Workload) zu Effekten führen kann, die sich indirekt auch positiv hinsichtlich der Organisationsziele aus-wirken. Die ebenfalls angewandten motivationstheoretischen Elemente der Cognitive Evaluation Theory und der Motivation Crowding Theorie eignen sich weniger gut in ihrer Erklärungskraft der untersuchten Effekte, da die Differenzierung verschiedener Motivationsarten im Rahmen der hier untersuchten Studien unerheblich zu sein scheint. Insgesamt ist die Studienlage zu dem Thema AZV+ generell, und auch speziell im öffentlichen Sektor, sehr dünn und bietet kaum Möglichkeiten für generalisierende Aus-sagen, sodass ein großer Forschungsbedarf zu diesem Thema besteht.
Coronitalization
(2023)
Nach mehreren Jahren weltweiter Pandemie ist deutlich geworden, dass Corona Verwaltungshandeln in erheblichem Maße beeinflusst und bestimmt hat. Dieser Beitrag fasst die Forschung und empirischen Erkenntnisse zur Verwaltungsdigitalisierung während der Corona-Pandemie in Deutschland thematisch zusammen. Dabei wird untersucht, inwiefern die Kontaktbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen die Digitalisierungsvorhaben in der öffentlichen Verwaltung beeinflusst und vorangebracht haben. Insgesamt ist von einem Schub für die Digitalisierung durch die Corona-Pandemie auszugehen. Eine solche Coronitalization äußerte sich vor allem in verstärkten Investitionen in IKT und E-Services und der vermehrten Abkehr von analogen Prozessen sowie dem Einsatz flexibler Arbeitsmodelle, wie dem Homeoffice, unter Zuhilfenahme digitaler Infrastruktur.
Der in diesem Beitrag vorgestellte Entwurf eines neu formulierten Notwehrrechts war Gegenstand und Grundlage einer lebhaften Diskussion, die im Rahmen einer Online-Tagung stattgefunden hat. Neben den Mitgliedern des Kriminalpolitischen Kreises, die zum Teil an der Erstellung des Gesetzesentwurfes mitgearbeitet hatten, waren weitere Experten und Interessierte beteiligt. Daraus resultierten wertvolle kritische Anmerkungen, die von der Arbeitsgruppe dankbar aufgenommen und umgesetzt wurden.
Notwehr gegen »Klimakleber«?
(2023)
Die verständliche Verärgerung über die Behinderung des fließenden Straßenverkehrs durch Menschen, die ihre Hände mit Sekundenkleber auf der Fahrbahn fixieren, hat Diskussionen über die (straf-)rechtliche Bewertung dieser Aktionen und möglicher Gegenmaßnahmen angeregt. Ein umstrittenes Thema ist die Selbsthilfe aufgehaltener Autofahrer, die sich freie Bahn dadurch verschaffen, dass sie die festgeklebten Menschen mit physischer Gewalt von der Fahrbahn entfernen, was erhebliche Verletzungen an den festgeklebten Händen zur Folge haben kann. Der Beitrag dreht sich um die bisher nur unvollständig erörterte Frage einer Rechtfertigung solcher Selbsthilfehandlungen gemäß § 32 StGB.
Die Zulässigkeit der Durchführung von Strafverfahren wegen Mord-Taten, die vor Ende des Zweiten Weltkriegs und somit vor einem Dreivierteljahrhundert begangen wurden, hängt von der Einschlägigkeit des § 78 Abs. 2 StGB ab. Der Autor hält die Anwendung dieser Norm für einen Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG. Er wendet sich zudem gegen die Einbeziehung der Beihilfe zum Mord in den Tatbestand des § 78 Abs. 2 StGB. Der Justiz wirft er vor, dass in den Verfahren und Urteilen der räumliche Geltungsbereich des deutschen Strafrechts nicht thematisiert wird. Schließlich macht er auf Widersprüche zu Prinzipien des Jugendstrafrechts aufmerksam. Dem Gesetzgeber empfiehlt er die Abschaffung des § 78 Abs. 2 StGB.
Zum Werk
Der Band zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis erscheint nunmehr in 10. Auflage und behandelt in bewährter Darstellungsform die wichtigsten in den Übungen und im Examen zur Bearbeitung gestellten Streitfragen aus diesem Bereich des Sachenrechts.
Die einzelnen Probleme werden anhand von Beispielfällen erklärt, die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Meinungen werden einander dabei gegenübergestellt, die sie tragenden Argumente werden in Kürze herausgearbeitet und an weiteren Fällen erprobt. Auf diese Weise entwickeln Studierende das für die Falllösung relevante juristische Problembewusstsein sowie die Fähigkeit, die verschiedenen Ansichten und Argumente gegeneinander abzuwägen, eine eigene Meinung zu bilden und sie überzeugend zu begründen.
Vorteile auf einen Blick alle relevanten Probleme zum Eigentümer-Besitzer-Verhältnis in einem Band umfassende Fundstellensammlung für die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Meinungen
Zur Neuauflage
Für die Neuauflage wurden die aktuelle Literatur sowie die neueste Rechtsprechung eingearbeitet sowie ein Abschnitt zum Aufbau von Meinungsstreits in Prüfungen ergänzt.
Zielgruppe
Für Studierende der Rechtswissenschaften, Rechtsreferendarinnen und -referendare und AG-Leiterinnen und -Leiter.
Die Begrenzung systemischer Risiken ist essentieller Bestandteil der neuen internationalen Finanzmarktordnung. Dabei galt es nicht nur die Verflechtung der Banken untereinander, sondern auch die Verbindung zwischen den Staatsfinanzen und der Solvenz der nationalen Bankensysteme (dem sog. Risikoverbund zwischen Staat und Banken) zu durchbrechen. Der Beitrag beleuchtet die Entwicklung der Forderungen gegenüber Staaten in den Bankbilanzen der Euroländer und des Eurosystems im Zeitverlauf sowie den daraus erwachsenden Risiken für die Finanzstabilität. Hierzu werden die Determinanten des Risikoverbunds theoretisch wie empirisch analysiert. Die fiskalische Kapazität der Eurostaaten wird anhand verschiedener Faktoren wie der Verschuldungsquote, dem Leistungsbilanzsaldo und der Kredit-BIP Lücke aufgezeigt; anschließend werden die Strukturen der Bankensysteme im Euroraum untersucht. Im Einzelnen werden die private und staatliche Gesamtverschuldung, die konsolidierte Bankenbilanzsumme und die darin enthaltenen Verbindlichkeiten sowie der Anteil des Bankensektors an der Bruttowertschöpfung in Relation zur Wirtschaftsleistung betrachtet. Außerdem finden NPE-Bestände in den Bankbilanzen sowie die Renditen der emittierten Staatsanleihen und damit in Verbindung stehenden CDS-Spreads Betrachtung. Zusätzlich werden die Konzentration, der Verschuldungsgrad, Liquiditätsziffern sowie länderspezifische Unterschiede in Art und Fristigkeit der Refinanzierung der Bankensektoren abgebildet. Auf Basis der empirischen Befunde werden im Hinblick auf die wechselseitigen Ansteckungseffekte zwischen Banken und Staaten Implikationen für die Finanzmarktregulierung diskutiert.
Preisalgorithmenkartelle
(2024)
Mithilfe von Preisalgorithmen sind Unternehmen in der Lage, automatische und wechselseitige Preisanpassungen vorzunehmen. Dadurch können klassische Kartellkonstellationen mangels konspirativer Treffen in den Hintergrund treten. Die Arbeit zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von Preisalgorithmen einen Verstoß gegen das europäische Kartellverbot begründen kann. Dazu werden Fallkonstellationen beleuchtet, die ein algorithmisches Zusammenwirken sowohl unmittelbar zwischen Wettbewerbern als auch mittelbar über einen Dritten begründen. Ferner wird auch auf algorithmenspezifische Compliance-Maßnahmen eingegangen. Schließlich werden die praktischen Herausforderungen bei der Aufdeckung und dem Nachweis solcher Kartelle aufgezeigt.
Lust auf Verzicht
(2024)
Der globale Klimawandel nimmt weiter bedrohlich zu. Hitzewellen, Flutkatastrophen und Waldbrände gehören fast schon zum Alltag. Trotzdem ist die Bereitschaft in der deutschen Bevölkerung gering, selbst einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das überrascht, denn in Umfragen bekennt sich immer eine große Mehrheit zum Klimaschutz. Allerdings haben wohl viele einen Klimaschutz im Kopf, der persönlich nichts kosten und nichts verändern darf.
Ingo Balderjahn setzt sich mit diesem Widerspruch aus verhaltenswissenschaftlicher Sicht auseinander und legt offen, warum viele weiterhin ungebremst verschwenderisch und klimaschädlich konsumieren. Andererseits gibt es durchaus Menschen, die deutlich weniger konsumieren, als sie sich finanziell leisten könnten. Diese Minderheit in Deutschland verzichtet freiwillig auf eher unnötige und kurzlebige Güter - ohne irgendetwas dabei zu entbehren. Im Gegenteil: Genügsame Konsumgewohnheiten stärken die persönliche Selbstbestimmung, Unabhängigkeit und Zufriedenheit.
Vergangenheit ist vergangen, Geschichte wird gemacht. An diesem Konstruktionsprozess sind nicht nur die historischen Akteur:innen und deren Quellen, sondern in besonderem Maße auch die Historiker:innen, die sich mit diesen auseinandersetzen, beteiligt. Sie sind es, die die Quellen erst zum Sprudeln bringen. Was dabei zutage tritt, ist somit in hohem Maße von den Forschenden selbst, von ihren Vorannahmen und Methoden aber auch von ihren sozialen, kulturellen und biografischen Prägungen abhängig. Das hier vorgestellte Prozessmodell versucht, diese als Einflussfaktoren zu fassen und sichtbar zu machen, um auf dieser Basis eine erweiterte wissenschaftliche (Selbst-)Reflexion zu ermöglichen.
Landesrecht Brandenburg
(2024)
Die topaktuelle 27. Auflage mit den wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg für Studium, Referendariat und juristische Praxis berücksichtigt u.a. Änderungen des Landeswahlgesetzes, des Polizei- und des Pressegesetzes, des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungsordnung sowie des Schiedsstellen-, Schlichtungs- und Gütestellengesetzes. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Gliederungen und ein ausführliches Register führen schnell zur gesuchten Norm, die durchgängige Satznummerierung gewährleistet präzise Zitierfähigkeit. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen.
Leitfaden für die Erstellung von kommunalen Aktionsplänen zur Steigerung der urbanen Klimaresilienz
(2024)
Die durch Klimaveränderungen hervorgerufenen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt werden immer offensichtlicher: Neben der gesundheitlichen Gefährdung durch Hitzewellen, die deutschlandweit seit einigen Jahren eine steigende Rate an Todes- und Krankheitsfällen zur Folge hat sind in den letzten Jahren zunehmend Starkniederschläge und daraus resultierenden Überschwemmungen bzw. Sturzfluten aufgetreten. Diese ziehen zum Teil immensen wirtschaftlichen Schäden, aber auch Beeinträchtigungen für die menschliche Gesundheit – sowohl physisch als auch psychisch – sowie gar Todesopfer nach sich. Es ist davon auszugehen, dass diese Extremwetterereignisse zukünftiger noch häufiger auftreten werden.
Um die Bevölkerung besser vor den Folgen dieser Wetterextreme zu schützen, sind neben Klimaschutzmaßnahmen auch Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen zur Steigerung der kommunalen Klimaresilienz dringend notwendig. Dazu bedarf es einerseits einer Auseinandersetzung mit den eigenen kommunalen Risiken und daraus resultierenden Handlungsbedarfen, und andererseits eines interdisziplinären, querschnittsorientierten und prozessorientierten Planens und Handelns. Aktionspläne sollen diese beiden Aspekte bündeln.
In den letzten Jahren sind einige kommunale und kommunenübergreifende (Hitze-) aufgestellt worden. Diese unterscheiden sich jedoch in ihrem Inhalt und Umfang zum Teil erheblich. Mit dem vorliegenden Leitfaden soll eine effektive Hilfestellung geschaffen werden, um Kommunen bzw. die kommunale Verwaltung auf dem Weg zum eigenen Aktionsplan zu unterstützt. Dabei fokussiert der Leitfaden auf die Herausforderungen, die sich durch vermehrte Hitze- und Starkregenereignisse ergeben. Er stützt sich auf schon vorhandene Arbeitshilfen, Handlungsempfehlungen, Leitfäden und weitere Hinweise und verweist an vielen Stellen auch darauf. So soll ein praxistauglicher Leitfaden entstehen, der flexibel anwendbar ist. Mit Hilfe des vorliegenden Leitfadens können Kommunen ihre Aktivitäten auf Hitze oder Starkregen fokussieren oder einen umfassenden Aktionsplan für beide Themenbereiche erstellen.
Das in diesem Beitrag vorgestellte Projektseminarkonzept reagiert auf eine wahrgenommene Distanz und Unsicherheit Studierender im Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde gegenüber religionsbezogenen Themen. Mittels verschiedener Strategien wurde, ausgehend von der Conceptual Change-Forschung, zur Wahrnehmung und Reflexion des eigenen kulturellen Standortes und der eigenen Konzepte in Bezug auf Religion(en) angeregt. Ihren Lernprozess haben die Studierenden in Arbeitsjournaleinträgen festgehalten. Diese Einträge wurden wiederum mittels einer qualitative Inhaltsanalyse untersucht. Nach der Darstellung der dabei erhobenen religions- und unterrichtsbezogenen Vorstellungen der Studierenden werden im Beitrag Anregungen gegeben, inwiefern die analysierten Befunde als Grundlage für die Verbesserung der Hochschullehre im Fachbereich dienen können.
Der Band ist den existenziellen Turbulenzen gewidmet, die dem Menschen nicht als katastrophales Ereignis widerfahren, sondern seinen unentrinnbaren Alltag formen. Egal ob Verschiebungen im universitären Selbstverständnis (Vinken), Umgang mit geschlechtlicher Abweichung (Ungelenk; Hordych), Brüchen im Familiengefüge (Brook; Goldmann), Kampf gegen Abholzung (Nixon), technische Totalüberwachung im Alltag (Søilen/Maurer), narratologische Erkundungen von Zeit oder Gattung (Horst; Pierstorff; Reisener), stets erweist sich scheinbar banaler Alltag als erstaunlich produktiver Ausgangspunkt für gesellschaftliche, künstlerische und denkerische Prozesse. Das Gewöhnliche des Alltags ist nicht länger bloß statische Folie für einbrechende Ereignisse – es ist selbst als generatives Werden nobilitiert, das nun aber doppelbödige Wertung annimmt: Alltag verliert im Zuge einer Philosophie der Moderne das Verlässliche (Hüsch; Khurana), wird bedrohlich; zugleich bietet diese neue Unruhe des Alltags, sein "trouble", aber auch Chancen für Veränderung und feministisch-kritische oder künstlerische Intervention.
An die Revolution 1848/49 wird als wesentliches Ereignis deutscher Demokratiegeschichte erinnert; die Beteiligung von Frauen nimmt jedoch bis heute im kollektiven Gedächtnis einen untergeordneten Stellenwert ein. Die vorliegende Masterarbeit beschäftigt sich aus diesem Grund spezifisch mit der Rolle der Frauen in der Revolution 1848/49 und bietet Anregungen für die Integration des Themas in den Politikunterricht.
Wie die Ergebnisse der Arbeit verdeutlichen, nutzten zahlreiche Frauen die Aufbruchsstimmung der 1840er Jahre, um sich auf verschiedene Arten und Weisen politisch zu engagieren. Zwar blieben viele dabei innerhalb der dichotomen Geschlechterteilung verhaftet, welche auf dem sich im 19. Jahrhundert herausbildenden bürgerlichen Geschlechtermodell beruhte. Einige überschritten diese Grenzen jedoch trotz harter Sanktionen auch bewusst.
Sichtbar wird, dass die weibliche Beteiligung zu diesem Zeitpunkt noch nicht zur grundsätzlichen Infragestellung der Geschlechterpolarität führte, aber die Frauen zunehmend den öffentlichen Raum auch für sich beanspruchten und damit die Grundlagen für die deutsche Frauenbewegung der folgenden Jahrzehnte schufen.
Die schulische Thematisierung der Rolle der Frauen in der Revolution 1848/49 bietet sich sowohl im Geschichts- und Politikunterricht als auch fächerübergreifend hinsichtlich vielfältiger Anknüpfungspunkte an. Die Integration des Themas in den Unterricht kann insbesondere dazu beitragen, das historische Erbe der Anfänge der Frauenbewegung zu bewahren, und es zudem für die Vermittlung demokratischer Werte nutzbar machen.
Die fortschreitende Digitalisierung durchzieht immer mehr Lebensbereiche und führt zu immer komplexeren sozio-technischen Systemen. Obwohl diese Systeme zur Lebenserleichterung entwickelt werden, können auch unerwünschte Nebeneffekte entstehen. Ein solcher Nebeneffekt könnte z.B. die Datennutzung aus Fitness-Apps für nachteilige Versicherungsentscheidungen sein. Diese Nebeneffekte manifestieren sich auf allen Ebenen zwischen Individuum und Gesellschaft. Systeme mit zuvor unerwarteten Nebeneffekten können zu sinkender Akzeptanz oder einem Verlust von Vertrauen führen. Da solche Nebeneffekte oft erst im Gebrauch in Erscheinung treten, bedarf es einer besonderen Betrachtung bereits im Konstruktionsprozess. Mit dieser Arbeit soll ein Beitrag geleistet werden, um den Konstruktionsprozess um ein geeignetes Hilfsmittel zur systematischen Reflexion zu ergänzen.
In vorliegender Arbeit wurde ein Analysetool zur Identifikation und Analyse komplexer Interaktionssituationen in Software-Entwicklungsprojekten entwickelt. Komplexe Interaktionssituationen sind von hoher Dynamik geprägt, aus der eine Unvorhersehbarkeit der Ursache-Wirkungs-Beziehungen folgt. Hierdurch können die Akteur*innen die Auswirkungen der eigenen Handlungen nicht mehr überblicken, sondern lediglich im Nachhinein rekonstruieren. Hieraus können sich fehlerhafte Interaktionsverläufe auf vielfältigen Ebenen ergeben und oben genannte Nebeneffekte entstehen. Das Analysetool unterstützt die Konstrukteur*innen in jeder Phase der Entwicklung durch eine angeleitete Reflexion, um potenziell komplexe Interaktionssituationen zu antizipieren und ihnen durch Analyse der möglichen Ursachen der Komplexitätswahrnehmung zu begegnen.
Ausgehend von der Definition für Interaktionskomplexität wurden Item-Indikatoren zur Erfassung komplexer Interaktionssituationen entwickelt, die dann anhand von geeigneten Kriterien für Komplexität analysiert werden. Das Analysetool ist als „Do-It-Yourself“ Fragebogen mit eigenständiger Auswertung aufgebaut. Die Genese des Fragebogens und die Ergebnisse der durchgeführten Evaluation an fünf Softwarentwickler*innen werden dargestellt. Es konnte festgestellt werden, dass das Analysetool bei den Befragten als anwendbar, effektiv und hilfreich wahrgenommen wurde und damit eine hohe Akzeptanz bei der Zielgruppe genießt. Dieser Befund unterstützt die gute Einbindung des Analysetools in den Software-Entwicklungsprozess.
Unternehmenssteuerrecht
(2024)
Das Unternehmenssteuerrecht gilt als schwierige Spezialmaterie. Wer in diesem praktisch wichtigen Rechtsgebiet den Durchblick behalten will, muss die relevanten Zusammenhänge verstehen. Der stringente Aufbau und zahlreiche – zumeist an die BFH-Rechtsprechung angelehnte – Beispiele des „Hüttemann/Schön" erleichtern ebenso wie viele Querverweise den Überblick und die Durchdringung der Zusammenhänge.
Das Werk eröffnet nicht nur interessierten Studierenden der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Steuerwissenschaften einen systematischen Zugang zum Unternehmenssteuerrecht. Er richtet sich auch an Praktiker, die bei ihrer beratenden und gestaltenden Tätigkeit auf hinreichende Kenntnisse und ein vertieftes Verständnis dieses Rechtsgebiets angewiesen sind.
Sexualität in der Geschichte
(2024)
Jelena Tomović führt in diesem Band durch die Entwicklungen unserer sexuellen Sprache und Praktiken. Sie zeigt, dass die Art und Weise, wie über Sexualität gesprochen wird, nicht nur ein Spiegelbild, sondern auch ein treibender Faktor für soziale Veränderungen ist. Die Studie stellt die konventionelle Vorstellung von Sexualität in Frage und führt die Lesenden in eine Welt der subtilen Nuancen und kulturellen Veränderungen. Mit kommunikationstheoretischen Ansätzen, dem praxeologischen Ansatz, ihrer sozialkonstruktivistischen Grundannahme und einem klaren Fokus auf Akteur*innen bietet die Autorin eine frische Perspektive auf die Geschichte der Sexualität. Das Buch eröffnet neue Wege für die Erforschung und das Verständnis von Intimität und sozialer Kommunikation.
Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen.
Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht.
In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.
Der Fall des T. Annius Milo bietet für den Lateinunterricht großes didaktisches Potenzial. Denn an seinem Beispiel kann die Lektüre eines lateinischen Textes hervorragend mit realienkundlichen Aspekten verknüpft und es können plausible Bezüge zur Gegenwart hergestellt werden. Die vorliegende Masterarbeit zeigt, welch reiches Themenspektrum in Ciceros Rede Pro Milone steckt. Dazu zählen der historische Kontext des Falls, der Tatbestand des Mordes und der Ablauf des damaligen Gerichtsverfahrens. Darüber hinaus wird das römische Recht mit dem heutzutage in Deutschland geltenden Strafrecht verglichen. Und zu guter Letzt wird hier die Glaubwürdigkeit verschiedener schriftlicher Zeugnisse geprüft, insbesondere die Frage, ob die überlieferte Rede das einstige Prozessgeschehen in authentischer Weise widerspiegelt.
Digital Fashion
(2024)
Das virtuelle Kleid als mediale und soziokulturelle Alltagserscheinung der Gegenwart bildet den Gegenstand der vorliegenden interdisziplinären Unter-suchung. An der Schnittstelle zwischen Menschen, Medien und Mode ist das virtuelle Kleid an unrealen Orten und in synthetischen Situationen ausschließlich auf einem Screen erfahrbar. In diesem Dispositiv lassen sich Körperkonzepte, Darstellungskonventionen, soziale Handlungsmuster und Kommunikations-strategien ausmachen, die zwar auf einer radikalen Ablösung vom textilen Material beruhen, aber dennoch nicht ohne sehr konkrete Verweise auf das textile Material auskommen. Dies führt zu neuen Ansätzen der Auseinandersetzung mit Kleidern, die nun als Visualisierung gebündelter Datenpakete zu betrachten sind. Die dynamische Entwicklung neuer Erscheinungsformen und deren nahtlose Einbindung in traditionelle Geschäftsmodelle und bestehende Modekonzepte macht eine Positionsbestimmung notwendig, insbesondere im Hinblick auf gegenwärtige Nachhaltigkeitsdiskurse um immaterielle Produkte. Für diese Studie liefern die hinter den Bildern liegenden Prozesse der ökonomischen Ausrichtung, der Herstellung, der Verwendung und der Rezeption den methodologischen Zugang für die Analyse. Mithilfe eines typologisierenden Instrumentariums wird aus der Vielzahl und Vielfalt der Darstellungen ein Set an forschungsleitenden Beispielen zusammengestellt, welche dann in einer mehrstufigen Kontextanalyse zu einer begrifflichen Fassung des virtuellen Kleides sowie zu fünf Kontexteinheiten führen. Am Beispiel des virtuellen Kleides zeichnet diese Untersuchung den technischen, gesellschaftlichen und sozialen Wandel nach und arbeitet seine Bedeutung für zukünftige Modeentwicklungen heraus. Damit leistet die Untersuchung einen Beitrag zur medien- und sozialwissenschaftlichen Modeforschung der Gegenwart.
Beerdigen oder verbrennen?
(2024)
Ausgehend von der Beobachtung, dass die aktuelle Digitalisierungsforschung die Ambivalenz der Digitalisierung zwar erkennt, aber nicht zum Gegenstand ihrer Analysen macht, fokussiert die vorliegende kumulative Dissertation auf die ambivalente Dichotomie aus Potenzialen und Problemen, die mit digitalen Transformationen von Organisationen einhergeht. Entlang von sechs Publikationen wird mit einem systemtheoretischen Blick auf Organisationen die spannungsvolle Dichotomie hinsichtlich dreier ambivalenter Verhältnisse aufgezeigt: Erstens wird in Bezug auf das Verhältnis von Digitalisierung und Postbürokratie deutlich, dass digitale Transformationen das Potenzial aufweisen, postbürokratische Arbeitsweisen zu erleichtern. Parallel ergibt sich das Problem, dass auf Konsens basierende postbürokratische Strukturen Digitalisierungsinitiativen erschweren, da diese auf eine Vielzahl von Entscheidungen angewiesen sind. Zweitens zeigt sich mit Blick auf das ambivalente Verhältnis von Digitalisierung und Vernetzung, dass einerseits organisationsweite Kooperation ermöglicht wird, während sich andererseits die Gefahr digitaler Widerspruchskommunikation auftut. Beim dritten Verhältnis zwischen Digitalisierung und Gender deutet sich das mit neuen digitalen Technologien einhergehende Potenzial für Gender Inklusion an, während zugleich das Problem einprogrammierter Gender Biases auftritt, die Diskriminierungen oftmals verschärfen. Durch die Gegenüberstellung der Potenziale und Probleme wird nicht nur die Ambivalenz organisationaler Digitalisierung analysierbar und verständlich, es stellt sich auch heraus, dass mit digitalen Transformationen einen doppelte Formalisierung einhergeht: Organisationen werden nicht nur mit den für Reformen üblichen Anpassungen der formalen Strukturen konfrontiert, sondern müssen zusätzlich formale Entscheidungen zu Technikeinführung und -beibehaltung treffen sowie formale Lösungen etablieren, um auf unvorhergesehene Potenziale und Probleme reagieren. Das Ziel der Dissertation ist es, eine analytisch generalisierte Heuristik an die Hand zu geben, mit deren Hilfe die Errungenschaften und Chancen digitaler Transformationen identifiziert werden können, während sich parallel ihr Verhältnis zu den gleichzeitig entstehenden Herausforderungen und Folgeproblemen erklären lässt.
Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert.
Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet.
Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden.
Körper – Karte – Text
(2024)
Rabelais' Pentalogie um die Riesen Gargantua und Pantagruel spiegelt Aspekte des sich verändernden Weltbildes ihrer Entstehungszeit. Diese Studie untersucht auf der Folie der Theorie des Simulakrum Schrift, wie Körpermodellierungen und kartographisches imaginaire durch den Autor als Strategien der Verhüllung verborgener Botschaften eingesetzt werden. Sie zeigt an ausgewählten Beispielen des Quart Livre die Aufweichung der Grenzen von Körper, Karte und Text und deren Durchdringung. Die Metaphorizität des Textes gibt Aufschluss über seine Autoreflexivität und bewirkt eine gleichsam ganzheitliche Lektüreerfahrung. Schließlich avanciert die Fiktion in ihrer Trugbildhaftigkeit als grotesk-sinnlicher Körper und polysemantische Karte zum Welterklärungsmodell, das jedoch erst dechiffriert werden muss.