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Aus dem Inhalt:
▪ Die Interpretation von Menschenrechtsnormen durch die Vertragsausschüsse der Vereinten Nationen
▪ Kinderrechtliche Aspekte zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten nach § 104 Abs. 13 AufenthG
▪ 25 Jahre nach dem „Asylkompromiss“ – die neopragmatische Entwicklung der Menschenrechte von Asylsuchenden
▪ Zur Historie und Zukunft der Meinungsfreiheit. Der dauernde Kampf um ein bewegtes Gut
Jahresbericht 2016
(2018)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2016 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.
Jeder Jurist ein Ethiker
(2018)
Dieses Promotionsvorhaben wird versuchen den Begriff der Due-Diligence im Rahmen des Menschenrechts- und Umweltschutzes weiterzuentwickeln. Dieser Terminus verweist auf einen vernünftigen Verhaltensstandard und wird öfters zum Schädigungsverbot in Verbindung gebracht. Ein bekanntes Synonym dafür ist die „Sorgfaltspflicht“. Nach dieser Norm müssen alle voraussehbaren Verletzungsrisiken (Personen-, Sach- und Umwelt) durch die Ergreifung von allen nötigen und angemessenen Maßnahmen vorgebeugt werden (s. z.B. Trail-Smelter und Korfu-Kanal Entscheidung). Dieser Begriff wird gegenwärtig weltweit verwendet um Globalisierungsprobleme zu adressieren, wie z.B. der mangelnde Klimaschutz oder die mangelnde Reglementierung von Transnationalen Unternehmen. Die Emergenz dieser offenen und allgemeinen Norm ist eindeutig und wird durch die Tatsache erleichtert, dass sie in viele Rechtssysteme vorhanden ist. Zum Beispiel, in dem bekannten Urgenda v. Holland Fall, fordert der Gerichtshof von Den Haag vom Staat eine angemessenere Aufsicht im Klimaschutz, da die ursprünglichen Reduktionsziele von Treibhausgasemissionen nicht die wissenschaftlichen Anforderungen entsprachen. Dieser Fall hat viele andere Klagen inspiriert. Der französische Gesetzgeber verpflichtet darüber hinaus seit kurzem mit dem Gesetz zur „devoir de vigilance“ herrschende Unternehmen zur Veröffentlichung eines ‚Sorgfaltsplans‘, so dass die Auswirkungen des gesamten Unternehmens auf die Menschenrechte und die Umwelt effektiv vorgebeugt werden. Dieses Gesetz hat auch die letzten UN-Vertragsverhandlungen bzgl. Multinationalen Unternehmen geprägt. In Anbetracht dessen, wird diese rechtsvergleichende Studie die Verrechtlichung der Norm und ihre Verbreitung in anderen Rechtssysteme untersuchen, so dass der Menschenrechts- und Umweltschutz effektiv gewährleistet werden kann, auch wenn die Politik und Unternehmen es verhindern wollen.
Aus dem Inhalt:
▪ Auf dem Weg zu einem menschenrechtlichen Schutz vor Abschiebung für Schwerkranke? Anmerkungen zum Paposhvili-Urteil des EGMR
▪ Der EGMR und die Derogation von Menschenrechten – Werden Notstände zu akzeptierten Dauerzuständen in Zeiten des Terrorismus?
▪ EGMR: Wolter und Sarfert ./. Deutschland – Ungleichbehandlung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Erbrecht
In welcher Beziehung steht die praktische Philosophie zur Wirklichkeit der Menschenrechtsfragen in Recht und Politik? Wie kann und soll sie sich ihrem komplexen Gegenstand nähern? Inwieweit kommt ihr die Aufgabe zu, politisches Geschehen konkret zu kommentieren und Vorschläge für die Implementierung menschenrechtstheoretischer Annahmen zu machen? Wie lässt sie sich als anwendungsorientierte Disziplin denken, die jenseits reiner Begründungsdiskurse einen Beitrag zur globalen Stärkung der Menschenrechtsidee leistet?
Der vorliegende Sammelband geht diesen und verwandten Fragen in acht Beiträgen mit jeweils einem Kommentar nach und regt damit zum Nachdenken über das Selbstverständnis zeitgenössischer Menschenrechtsphilosophie an.
Transitional Justice
(2019)
Heute wird selbstverständlich von einer aktiven Zivilgesellschaft als relevanter Akteurin des politischen Prozesses ausgegangen. Dies gilt für den innerstaatlichen Rahmen ebenso wie für die völkerrechtliche Ebene. Das Engagement zivilgesellschaftlicher Akteure im verfassungsrechtlich eingehegten Rahmen des politischen Prozesses ist mit Fragen verbunden, denen sich dieser Aufsatz nähern wird. Zunächst wird der Begriff der Zivilgesellschaft hergeleitet (I) und danach wird auf die Funktionen der Öffentlichkeit in einem rechtsstaatlich verfaßten republikanischen Gemeinwesen eingegangen (II), bevor zum Schluß aktuelle Themen, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben, vorgestellt und als erste Forschungsfragen formuliert werden (III).
Am 30. Juni 2018 fand die vierzehnte Konferenz des Forschungskreises Vereinte Nationen zum Thema „Herausforderungen für die gegenwärtige deutsche UN-Politik“ statt.
Die Konferenz widmet sich ihrem Schwerpunktthema in drei Vorträgen, in denen einerseits die offizielle Sicht des Auswärtigen Amtes dargestellt und andererseits die Herausforderungen aus wissenschaftlicher Perspektive analysiert werden. Tanja Brühl nimmt hierzu eine Gesamtbetrachtung der deutschen UN-Politik aus rollentheoretischer Sicht vor, während Theodor Rathgeber die deutsche Menschenrechtspolitik angesichts der im UN-Menschenrechtsrat bestehenden Herausforderungen untersucht.
Der Band enthält drei weitere Texte, die Forschungsergebnisse zu aktuellen Entwicklungen präsentieren. Klaus Hüfner erörtert das aktuelle finanzielle Engagement Deutschlands in den Vereinten Nationen. Yanina Bloch zieht eine Bilanz nach den ersten acht Jahren der Tätigkeit von UN Women. Helmut Volger analysiert neue Fortschritte bei der Reform der Arbeitsmethoden des UN-Sicherheitsrates.
Jahresbericht 2017
(2019)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 22 Jahren. Der Jahresbericht 2017 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.
Aus dem Inhalt:
▪ Human Rights as a Limit to Utopian Thinking?
▪ Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs
▪ Der Interlaken-Prozess, die Erklärung von Kopenhagen
und die Verwirklichung der Menschenrechte in Europa
▪ Das Recht auf Bildung: Völkerrechtlicher Rahmen
und nationale Umsetzung im Schulwesen
Human Rights Lawyering
(2019)
Editorial
(2019)
The UN Guiding Principles and the Future of Business
and Human Rights Regulation (Tagungsbericht)
(2020)
Vor achtzig Jahren
(2020)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Menschenrechte lassen sich begreifen als Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen, und ihr Grundanliegen ist es, die natürliche Freiheit des Menschen gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen durch die von Staaten und heute auch von supranationalen Organisationen ausgeübte Hoheitsgewalt zu schützen. Sie sind somit nicht nur elementare Rechtsverbürgungen. Sie künden auch von der Rolle des Individuums in der Gemeinschaft, und in ihnen spiegelt sich die Vorstellung vom Staat. Menschenrechte gelten als Errungenschaft der Neuzeit. Die geistesgeschichtlichen Wurzeln dieser mit der Natur des Menschen untrennbar verknüpften Rechte reichen jedoch weit zurück. Das vorliegende Werk zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte von der Antike bis in die heutige Zeit nach.
Herausforderungen staatlicher Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen in Lateinamerika
(2020)
Christie Miedema: Not a Movement of Dissidents. Amnesty International Beyond the Iron Curtain
(2020)
Aus dem Inhalt:
• Herausforderungen staatlicher Schutzprogramme für Menschenrechtsverteidiger*innen in Lateinamerika
• Kopftuchverbote im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Lichte des unionsrechtlichen Diskriminierungsschutzes
• Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2019 – Teil I: Staatenberichte
Jahresbericht 2018/2019
(2020)
Das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam (MRZ) besteht seit 25 Jahren. Der Jahresbericht 2018/2019 gibt neben einer Einleitung zu Entstehung, Entwicklung und Aufgaben des MRZ vor allem Informationen zur Organisationsstruktur und zu der Tätigkeit im Berichtszeitraum. Das Spektrum der Arbeitsergebnisse reicht von der Forschung über Veranstaltungen bis hin zu Publikationen. Zudem verweist der Bericht auf die von seinen Angehörigen gehaltenen Lehrveranstaltungen zu menschenrechtsrelevanten Themen.
Aus dem Inhalt:
• Gemeinschaftliches Eigentum indigener Völker – Recht und Rechtsdurchsetzung am Fall Lhaka Honhat gegen Argentinien
• „Spiel mir das Lied vom Tod“: Die Pflichten des Staates beim Umgang mit freiverantwortlicher Lebensbeendigung – Eine Untersuchung unter Berücksichtigung der deutschen und europäischen höchstrichterlichen Rechtsprechung
• Die Individualbeschwerde vor dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen: Ein Instrument zur effektiven Durchsetzung der Kinderrechte?
Recht im Ausnahmezustand
(2020)
Viele Länder weltweit haben im Bemühen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu stoppen oder wenigstens zu verlangsamen, drastische Maßnahmen ergriffen: Schulen, Universitäten und kulturelle Einrichtungen sind geschlossen, öffentliche Plätze dürfen nicht betreten und das Zuhause nur in dringenden Fällen verlassen werden. Damit schränken einige der Maßnahmen sogar fundamentale Menschenrechte ein. Matthias Zimmermann sprach mit Prof. Dr. Andreas Zimmermann, dem Direktor des Potsdamer MenschenRechtsZentrums (MRZ), und Prof. Dr. Norman Weiß, der seit vielen Jahren am MRZ tätig ist, über die Menschenrechte im Ausnahmezustand.
Aus dem Inhalt:
- Die Rolle Nationaler Menschenrechtsinstitutionen bei der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte: Paradoxien und Potenziale
- Lehrbuchbeispiel des Versagens: Die Schutzverantwortung und die Rohingya in Myanmar
- Rechtsfragen der Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Aus dem Inhalt:
– Replik auf Felix Brönners Beitrag im MRM – MenschenRechtsMagazin Heft 1/2 2019 „Koloniale Kontinuitäten im Menschenrechtsdiskurs“ S. 24 – 37 (Teil 1)
– Der Nachweis von Verletzungen der Menschenrechte durch Satellitenbilder – Dargestellt am Beispiel der Praxis von Untersuchungskommissionen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen
– Kinder als Menschenrechtsverteidiger:innen – Anforderungen an ein förderliches Umfeld für das Engagement von Kinder
Jahresbericht 2020
(2021)
Im Berichtszeitraum standen nicht so sehr einzelne Menschenrechte im Fokus, sondern die komplexe und sektorübergreifende Verletzung von Menschenrechten durch unternehmerisches Handeln einerseits und durch den menschengemachten Klimawandel andererseits.
In einem Interview vom 4. April 2020 äußerten sich Andreas Zimmermann und Norman Weiß gegenüber der Pressestelle der Universität Potsdam zur Einschränkung von Grund- und Menschenrechten im Rahmen der Pandemiebekämpfung und gelangten dabei zu dem Ergebnis, dass sich die damaligen Maßnahmen verfassungsrechtlich und völkerrechtlich im Rahmen des Zulässigen bewegten. Bei internen Beratungen wurde beschlossen, das Thema fundiert im Jahr 2022 aufzuarbeiten.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch die Europäische Menschenrechtsarchitektur ins Wanken gebracht. Der Europarat reagierte schnell und beendete die Mitgliedschaft der Russischen Föderation. Aus diesem Anlass blickt der Beitrag zurück auf die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat. Seit dem Beitritt vor 26 Jahren haben Konfrontationen die – oftmals kurzen– Phasen der Kooperation überschattet. Das wirft die Frage auf, inwieweit die „Politik des Dialogs“ gegenüber der Russischen Föderation geeignet war, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern. Der Beitrag legt zudem die rechtlichen Grundlagen von Beitritt und Ende der Mitgliedschaft dar und untersucht, wie sich der Ausschluss auf die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirkt. Der Ausschluss Russlands stellt einen Wendepunkt dar. Zwar wird damit ein potenziell gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Jedoch entsteht durch die geschlossene Reaktion der restlichen Mitgliedstaaten auch ein Momentum für Reformen und eine Rückbesinnung auf das Gründungsziel des Europarates – die kollektive Durchsetzung der Menschenrechte.
Kollektiv zum Recht
(2022)
Indigene Rechte und COVID-19 (Brasilien) – indigenes Land und Gesundheit unter ernster Bedrohung
(2022)
Aus dem Inhalt:
- Kollektiv zum Recht: Der Kollektivbeschwerdemechanismus zur Europäischen Sozialcharta
- 30 Jahre Ratifizierung der UN-Kinderrechte. Wie steht es um das Prinzip des Kindeswohlvorranges ? Zum Umsetzungsstand in Deutschland am Beispiel kindgerechter Justiz
- EGMR, Vavřička u. a. ./. Tschechische Republik (47621/ 13), Urteil vom 8. April 2021 – Pflichtimpfungen für Kinder
Aus dem Inhalt:
Themenschwerpunkt: Pandemie und Menschenrechte
- Prozeduralisierung gegen Diskriminierung? Menschen mit Behinderungen, das Bundesverfassungsgericht und das ‚Triage-Problem‘ in der Pandemie
- Aus der Krise lernen – grund- und menschenrechtliche Erwägungen der Corona-Schutzmaßnahmen als Vorbild für einen ambitionierten Klimaschutz
- Die Impfpflicht-Debatte auf dem philosophischen Prüfstand
Bericht über die Tätigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2021 – Teil II: Individualbeschwerden
Lockdown für Menschenrechte?
(2022)