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Achtsames Erleben unterstützt die Reflexionsfähigkeit, wenn die Aufmerksamkeit entsprechend gelenkt und Raum und Zeit dafür zur Verfügung gestellt werden. Der Beitrag zeigt Achtsamkeit im Kontext der (beruflichen) Lehrkräftebildung als unterstützenden Faktor zur Entwicklung von Reflexionsfähigkeit. Insbesondere im Hinblick auf Selbstwahrnehmung und Beziehungsgestaltung bieten sich hier Potenziale, die der akademisch geprägten ersten Phase der Lehrkräftebildung noch immer weitgehend fremd geblieben sind. Es werden Einblicke in praktische Ansätze gegeben.
In der Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz befindet sich das Manuskript einer Rezension von Humboldts Kosmos (Band 1), das der Berliner Pädagoge Karl Friedrich von Klöden kurz nach dem Erscheinen des Buches für die „Vossische Zeitung“ verfasste. Manuskript und gedruckter Text werden in dem folgenden Artikel reproduziert. Ihr Vergleich bietet die seltene Gelegenheit, die Entstehung eines Dokumentes zu verfolgen, das als ein Beispiel für die Humboldt-Rezeption im 19. Jahrhundert gelten kann.
Über kaum ein Thema werden so hitzige Debatten geführt wie über Geschlechtsidentität. Das Wissen darum, dass Gender sozial konstruiert ist, wird von Anti-Gender Aktivist*innen häufig als ‚Gender-Ideologie‘ bezeichnet und ruft heftige Gegenreaktionen hervor. Dies gilt nicht nur in Deutschland – sondern länderübergreifend. Auffällig viele der transnationalen Anti- Gender Mobilisierungen der letzten 20 Jahre finden bezogen auf Bildungseinrichtungen statt. Dieser Beitrag widmet sich der besonderen Rolle der Universität und der Wissenschaft für transnationale Anti-Gender Diskurse. Anhand verschiedener Beispiele zeige ich auf, dass das Verhältnis zwischen Anti-Gender Bewegungen und Wissenschaft geprägt ist von widersprüchlichen Dynamiken, von Abgrenzung aber auch Imitation. In ihrem Zusammenspiel wirken beide Dynamiken mobilisierend und tragen zum Erstarken regressiver Rollenbilder und antidemokratischer rechter Bewegungen in der breiteren Gesellschaft bei. Der letzte Teil des Beitrags ruft daher zu mehr Selbstreflexion der wissenschaftlichen Praxis auf Grundlage feministischer und intersektionaler Ansätze auf.
Über kaum ein Thema werden so hitzige Debatten geführt wie über Geschlechtsidentität. Das Wissen darum, dass Gender sozial konstruiert ist, wird von Anti-Gender Aktivist*innen häufig als ‚Gender-Ideologie‘ bezeichnet und ruft heftige Gegenreaktionen hervor. Dies gilt nicht nur in Deutschland – sondern länderübergreifend. Auffällig viele der transnationalen Anti- Gender Mobilisierungen der letzten 20 Jahre finden bezogen auf Bildungseinrichtungen statt. Dieser Beitrag widmet sich der besonderen Rolle der Universität und der Wissenschaft für transnationale Anti-Gender Diskurse. Anhand verschiedener Beispiele zeige ich auf, dass das Verhältnis zwischen Anti-Gender Bewegungen und Wissenschaft geprägt ist von widersprüchlichen Dynamiken, von Abgrenzung aber auch Imitation. In ihrem Zusammenspiel wirken beide Dynamiken mobilisierend und tragen zum Erstarken regressiver Rollenbilder und antidemokratischer rechter Bewegungen in der breiteren Gesellschaft bei. Der letzte Teil des Beitrags ruft daher zu mehr Selbstreflexion der wissenschaftlichen Praxis auf Grundlage feministischer und intersektionaler Ansätze auf.
Eine übliche Erzählung verknüpft lange Studienzeiten und hohe Abbrecherquoten im Informatikstudium zum einen mit der sehr gut bezahlten Nebentätigkeit von Studierenden in der Informatikbranche, die deutlich studienzeitverlängernd sei; zum anderen werde wegen des hohen Bedarfs an Informatikern ein formeller Studienabschluss von den Studierenden häufig als entbehrlich betrachtet und eine Karriere in der Informatikbranche ohne abgeschlossenes Studium begonnen. In dieser Studie, durchgeführt an der Universität Potsdam, untersuchen wir, wie viele Informatikstudierende neben dem Studium innerhalb und außerhalb der Informatikbranche arbeiten, welche Erwartungen sie neben der Bezahlung damit verbinden und wie sich die Tätigkeit auf ihr Studium und ihre spätere berufliche Perspektive auswirkt. Aus aktuellem Anlass interessieren uns auch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Arbeitstätigkeiten der Informatikstudierenden.
Reflexion wird in diesem Artikel als Rückmeldung (Feedback) zu einem Sprachlernstand begriffen. Es soll anhand eines Fallbeispiels (IRF-Sequenz) aus dem Unterricht Deutsch als Zweitsprache (DaZ) der Frage nachgegangen werden, wie sich die Feedback-Interaktion gestaltet und inwiefern sich ihr Gelingen oder Misslingen erklären lässt. Dazu wird die evidenzbasierte Forschung zum effektiven Feedback nach Hattie (u. a. Hattie 2020; Hattie & Zierer 2020; Wisniewski & Zierer 2018) in die Analyse einbezogen. Zu wissen, welche Wirkung Feedbacks erzielen, hilft (angehenden) Lehrer:innen, das eigene Handeln zu reflektieren.
V3-Deklarativa – wie z.B. ‚Auf einmal der Hund hat sich mies erschrocken‘ – kommen sowohl bei bilingualen als auch bei monolingualen L1-Sprecher:innen des Deutschen vor. Im Rahmen einer korpuslinguistischen Analyse anhand des RUEG-Korpus (Wiese et al. 2021) untersucht diese Masterarbeit die folgende Fragestellung: In welchen Kontexten verwenden mono- und bilinguale Sprecher:innen des Deutschen genuines V3? Dabei bezieht sich der Begriff ‚Kontext‘ sowohl auf das Setting, in dem die V3-Deklarativa produziert werden (mediale und konzeptionelle Mündlichkeit und Schriftlichkeit), als auch den linguistischen Kontext (syntaktische, semantische, informationsstrukturelle und phonologische Eigenschaften der präverbalen Konstituenten). Die Korpusuntersuchung ergibt, dass V3-Belege in allen Settings und in allen Sprecher:innengruppen auftreten. Die bilingualen Sprecher:innen verwenden insgesamt häufiger V3 als die monolingualen, wobei jedoch große Frequenzunterschiede je nach Heritage-Sprache vorliegen. Hinsichtlich der präverbalen Konstituenten bestätigt sich die bereits in der vorherigen Forschung identifizierte Tendenz zur syntaktischen Abfolge Adverbial-Subjekt und zur semantischen Abfolge Zeit-Person. Neben Temporaladverbialen erscheinen insbesondere Satzadverbiale als initiale Konstituente. Auf Ebene der Informationsstruktur kann den initialen Adverbialen zu fast 94% die Funktion eines Diskurslinkers oder Framesetters zugeschrieben werden, was die These einer informationsstrukturellen Motivation der V3-Stellung bekräftigt. Eine zweite Korpusanalyse anhand des Korpus Falko der Humboldt-Universität zu Berlin zeigt, dass sich auch bei V3-Deklarativa fortgeschrittener DaF-Lernender eine informationsstrukturelle Motivation der Syntax geltend machen lässt. Insgesamt plädiert die Masterarbeit somit für einen ressourcenorientierten Blick auf V3-Strukturen.
‚Maise Jeschurun‘
(2023)
Übungsbuch zur Stochastik
(2023)
Dieses Buch stellt Übungen zu den Grundbegriffen und Grundsätzen der Stochastik und ihre Lösungen zur Verfügung. So wie man Tonleitern in der Musik trainiert, so berechnet man Übungsaufgaben in der Mathematik. In diesem Sinne soll dieses Übungsbuch vor allem als Vorlage dienen für das eigenständige, eigenverantwortliche Lernen und Üben.
Die Schönheit und Einzigartigkeit der Wahrscheinlichkeitstheorie besteht darin, dass sie eine Vielzahl von realen Phänomenen modellieren kann. Daher findet man hier Aufgaben mit Verbindungen zur Geometrie, zu Glücksspielen, zur Versicherungsmathematik, zur Demographie und vielen anderen Themen.
Kein anderer Akteur prägte die ersten Dezennien der Preußischen Seehandlung so sehr wie Carl August von Struensee. Als deren Direktor und dann als preußischer Finanzminister initiierte er zwischen 1782 und seinem Tod im Jahr 1804 bereits maßgeblich den langen Transformationsprozess der Seehandlung vom königlichen Wachs- und Salzmonopol hin zu einer Staatsbank, der erst im 20. Jahrhundert zum Abschluss kommen sollte. In dem Beitrag wird Struensee sowohl als Wirtschaftstheoretiker in den ökonomischen Diskursen der Aufklärung zwischen Physiokratie und Frühliberalismus situiert als auch als ein Finanzpolitiker mit konsequent europäischem Handlungshorizont vor dem Hintergrund einer beschleunigten globalen und kolonialen Mächtekonkurrenz porträtiert.
Öffentliches Finanzrecht
(2023)
In seinem Lehrbuch behandelt Thorsten Ingo Schmidt das Finanzverfassungs-, Haushalts- und Vermögensrecht von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherungen und Europäischer Union. Ausgehend von den historischen und systematischen Grundlagen stellt er zunächst das Finanzverfassungsrecht im Bundesstaat unter besonderer Berücksichtigung des Finanzausgleichs dar. Sodann erläutert er die Schuldenbremse für Bund und Länder, die weiteren Haushaltsgrundsätze und das Haushaltsverfahren. Zudem erklärt er das staatliche Vermögensrecht einschließlich der Sondervermögen, der öffentlichen Sachen und der öffentlichen Unternehmen. Diesen staatlichen Regelungen stehen das Recht der Kommunalfinanzen und die finanziellen Bestimmungen für die Sozialversicherungen gegenüber. Der Vergleich mit dem Finanzrecht der Europäischen Union schärft den Blick für die Vor- und Nachteile der deutschen Vorschriften. Nach einer Darstellung des Rechtsschutzes im öffentlichen Finanzrecht wagt der Autor einen Ausblick auf die Zukunft des öffentlichen Finanzrechts.
§§ 78a GVG
(2023)
§§ 327-327u
(2023)
§§ 253-299a
(2023)
Die Kommentierung umfasst neben der Zivilprozessordnung auch die relevanten Nebengesetze (wie EGZPO, GVG, KapMuG und MediationsG) sowie das europäische und internationale Zivilprozessrecht. Selbstverständlich sind alle relevanten Gesetzesänderungen sowie die neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre berücksichtigt.
Umfassende Kommentierung zum Verfahren vor den Landgerichten bis zum Urteil.
§2 Anwendungsbereich
(2023)
§ 651v BGB Reisevermittlung
(2023)
§ 651s BGB Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter
(2023)
§ 651n BGB Schadensersatz
(2023)
§ 651m BGB Minderung
(2023)
§ 651l BGB Kündigung
(2023)
§ 651k BGB Abhilfe
(2023)
§ 651j BGB Verjährung
(2023)
§ 5 Maßgebendes Verfahren
(2023)
§ 31 Angemeldete Marken
(2023)
§ 30 Lizenzen
(2023)
§ 286 Einziehung
(2023)
§ 27 Rechtsübergang
(2023)
§ 219a StGB
(2023)
„Und damit ist der Gesetzentwurf angenommen“, heißt es am Freitag den 24. Juni 2022 um 10:33 Uhr im Deutschen Bundestag. Unter Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde soeben die Streichung des § 219a StGB beschlossen. § 219a StGB stellte es bis dahin unter Strafe, wenn Ärzt:innen frei zugänglich Informationen zum Schwangerschaftsabbruch etwa auf ihrer Website zur Verfügung stellten. Der vorliegende Beitrag gibt einen chronologischen Überblick über diese nun historische Norm von deren Entstehung bis zu ihrer jüngst beschlossenen Abschaffung.
Eine vollumfängliche Beleuchtung des § 219a StGB ist insbesondere aufgrund der divergierenden Ansichten zur Geschichte der Norm, des Normcharakters und der mit der Abschaffung einhergehenden weiteren Reformbestrebungen lohnenswert.
Der französische Autor Michel Houellebecq und sein literarisches Werk sorgen in der medialen Öffentlichkeit regelmäßig für Skandale, die Vorwürfe reichen von bewusster Provokation bis hin zu diversen Diskriminierungen. Dabei unterstützt Houellebecq durch seine mediale Selbstinszenierung die Verwischung zwischen sich selbst als realer Person und den Erzählstimmen seiner Texte. Dies führt auch in der Literaturwissenschaft zu wiederholten Versuchen, dem Schriftsteller und seinen Romanen eine politische Position zuzuschreiben.
Im Gegensatz dazu ist das Ziel dieser Abschlussarbeit, am Beispiel des 2015 bei Flammarion publizierten Romans Soumission – welchem neben Misogynie auch Islam- und Homofeindlichkeit vorgeworfen wurde –, herauszustellen, wie der Text Widerstände gegen konkrete politische Positionierungen und starre Bedeutungszuschreibungen aufweist. Über eine Analyse der Männlichkeits- und Weiblichkeitsentwürfe im Sinne dekonstruktiver Gendertheorien sowie über eine intertextuelle und postkoloniale Perspektivierung werden die Ambivalenz und das provokative Potential des Textes herausgearbeitet. Das intertextuelle Verweisspiel des Romans und die Systemreferenz zur Décadence, besonders durch Bezüge zu Einzeltexten und zur Biografie des Autors Joris-Karl Huysmans, bilden eine wichtige Grundlage sowohl für das zentrale Thema der religiösen Konversion, die textimmanente Bedeutung der Literatur, als auch für die Geschlechterkonstruktionen. Trotz der Stereotypisierung von Frauenfiguren, deren gesellschaftlicher Wert vom sexuellen Begehren eines Mannes abhängt, oder der orientalistischen Darstellung des Islams entwirft Soumission eine komplexe Inszenierung von Männlichkeitsvorstellungen. Dies zeigt sich in der verunsicherten männlichen Identität des Protagonisten François, die zwischen universalem Anspruch und individueller Einzigartigkeit changiert und gleichzeitig, wie auch jene von anderen männlichen Figuren, eine strikte, stereotype Geschlechterbinarität unterläuft. Die Verunsicherung der Identität des Protagonisten spiegelt die der französischen Gesellschaft wider, dabei verfügen nur der fiktive Islam und dessen Genderpolitik über ausreichend Stärke, dem kulturellen Verfall des Westens etwas entgegenzusetzen. Der religiösen Konversion zum Islam wird eine korrektive und erlösende Funktion zugeschrieben, die in dem Akt der Unterwerfung ihren Höhepunkt findet.
In den Translationsprozessen von französischer, christlich geprägter in eine muslimisch fundierte Kultur offenbart sich nicht nur ein Angriff auf die akademische Bildungselite Frankreichs, sondern auch auf das Wissen der Literatur. Indem eine Re- und Uminterpretation literarischer Texte durch den Protagonisten und weitere Figuren für die neue fundamentalistische Gesellschaftsordnung vorgenommen wird, offenbart sich neben binären Geschlechterkonstruktionen und diversen politischen Positionierungen auch das nationale Narrativ der französischen Literatur als labile Fiktion.
Zwischen Modellierung und Stakeholderbeteiligung - Wissensproduktion in der Energiewendeforschung
(2023)
Die Dekarbonisierung des Energiesystems ist Teil der international im Rahmen des Pariser Klimaabkommens beschlossenen CO2-Minderungsstrategie zur Bekämpfung des Klimawandels. Nach den Verhandlungen und Beschlüssen der Klimaziele stehen politische Entscheider weltweit nun vor der Frage, wie sie diese erreichen können. Dies produziert eine hohe politische Nachfrage nach Wissen um die direkten und indirekten Effekte verschiedener Instrumente und potentiellen Entwicklungspfade einer Energiewende. Dieser gesellschaftliche Bedarf an wissenschaftlichen Antworten zu Lösungsoptionen wurde im Rahmen einer Klimafolgenforschung, genauer einer Klimapolitikfolgenforschung, aufgenommen. Der relativ neue Zweig einer Energiewendeforschung hat sich weltweit entwickelt, steht dabei allerdings vor der doppelten Herausforderung: Erstens befindet sich das Objekt der Forschung nicht im luftleeren Raum, sondern innerhalb ökonomischer, sozialer und politischer Zusammenhänge, hier gesellschaftliche Einbettung genannt. Denn die Frage, wie die Energiewende erreicht werden kann, wird auch außerhalb der Wissenschaft debattiert und stellt damit ein Aushandlungsfeld unterschiedlicher Interessen und Narrative dar. Zweitens befindet sich das zu untersuchende Objekt in der Zukunft, hier unter dem Terminus des strukturellen Nicht-Wissens zusammengefasst. Diese beiden Bedingungen führen dazu, dass konventionelle Methoden der empirischen Sozialforschung nicht greifen und eine Öffnung und Transformation der Wissenschaft in Hinblick auf neue Methoden vonnöten ist (Nowotny 2001, Ravetz 2006, Schneidewind 2013). In dieser Arbeit untersuche ich zwei Möglichkeiten, wie mit der Herausforderung, Wissen unter der Bedingung des strukturellen Nicht-Wissens und der gesellschaftlichen Einbettung zu produzieren, in der Energiewendeforschung umgegangen wird. Einerseits wird dies durch die Einbeziehung von Stakeholdern, also nicht-wissenschaftlicher Akteure, in den Forschungsprozess getan. Andererseits ist die Nutzung von komplexen ökonometrischen Modellen zur Berechnung von Implikationen und energiewirtschaftlichen Entwicklungspfaden zu einem zentralen Mittel der Wissensgenerierung in der Energiewendeforschung avanciert. Damit wird der als Problem verstandenen strukturellen Bedingung des Nicht-Wissens insofern begegnet, als dass die Ergebnisse von Stakeholder-Involvement und von Modellierungsarbeiten zweifelsohne neues Wissen zur Verfügung stellen. Uneinigkeit besteht jedoch darin, worüber dieses Wissen etwas aussagt: Sind es Interessen oder legitime Perspektiven, die Stakeholder in den Forschungsprozess einbringen und sind Modelle vereinfachte Darstellungen der Welt oder sind sie Ausdruck der Vorstellung des Modellierers?
Im Rahmen der EuGVVO hat der Kläger seine Klage grundsätzlich in dem Staat zu erheben, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Ausnahmen hiervon gibt es insbesondere in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen. Der Versicherungsnehmer und der Verbraucher können gegen den Versicherer bzw. gegen den Unternehmer insbesondere an ihrem Wohnsitz gerichtlich vorgehen. Der Arbeitnehmer kann seine Klage gegen den Arbeitgeber zwar nicht an seinem Wohnsitz, aber an dem Ort erheben, an dem oder von dem aus er gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (gewöhnlicher Arbeitsort). Zuständigkeitsrechtliche Probleme ergeben sich, wenn der Versicherungsnehmer, der Verbraucher oder der Arbeitnehmer seine Forderung an einen Dritten abtritt. Dann ist in erster Linie zu klären, ob der Dritte die abgetretene Forderung auch an seinem Wohnsitz bzw. an seinem gewöhnlichen Arbeitsort erheben kann. Diese Problematik ist Gegenstand des Beitrags.
Befragungen von Expert*innen durch Schüler*innen sind eine im Unterricht und in den Methodenhandbüchern der allgemeinen Didaktik sowie insbesondere in der Politischen Bildung etablierte Praxis. Bei dieser Methode gelingt es jedoch nicht immer, die Schüler*innen abzuholen und im gewünschten Maße zu aktivieren. Aus der wissenschaftlichen Literatur und den gängigen Methodenhandbüchern geht hervor, dass Kommunikation zwischen Lehrkraft und Expert*in in der Vorbereitung der Befragung der entscheidende Ansatz sein kann, um die be-stehenden Probleme zu lösen. Dabei sind die konkreten Kommunikationsvorschläge in der Literatur wage und/oder widersprüchlich zueinander. Deswegen wird in dieser Arbeit untersucht, wie die Kommunikation zwischen Lehrkraft und Expert*in in Vorbereitung der Expert*innenbefragung gelingen kann.
Es werden sieben leitfadengestützte Interviews mit einer Dauer von 25 bis 60 Minuten mit Akteur*innen, die am Landtag Brandenburg mehrfach an der Durchführung von Expert*innenbefragungen beteiligt waren, geführt und mit einer qualitativen Inhaltsanalyse ausgewertet. Dabei wird zum ersten Mal die Perspektive von Expert*innen auf die Unterrichtsmethode erfasst. Die Analyse ergab, dass Kommunikation in der Vorbereitung auf schulische Expert*innenbefragungen positive Auswirkungen auf die Qualität des Lernangebots für die Schüler*innen und die Bereitschaft der Expert*innen zur Teilnahme haben kann. Dazu muss sie auf Augenhöhe stattfinden, zielorientiert, bewältigbar und zuverlässig sein. Für die Zielorientierung wird in dieser Arbeit eine eigene Definition schulischer Expert*innenbefragungen vorgeschlagen, die als Überbegriff von fünf zieldifferenten Unterrichtsmethoden fungiert. Dabei wird ein konkreter Vorschlag für den Kommunikationsprozess in mit personellen Ressourcen ausgestatteten Kontexten wie dem Landtag Brandenburg sowie für den direkten Kontakt entwickelt. Außer-dem wird gezeigt, dass eine auf solche Art gelungene Kommunikation andere Inhalte transportiert als die bisher in der didaktischen Literatur empfohlenen.
Nach Erkenntnissen der Sprachheilpädagogik bzw. Sprachtherapie laufen logopädische Leistungen derzeit überwiegend isoliert vom Bildungsgeschehen ab. Im sogenannten Pull-Out-Modell der Leistungserbringung gibt es keine räumliche, zeitliche und inhaltliche Verbindung mit dem Unterricht in der Grundschule (Reber, 2012). Eine Verknüpfung beider Leistungsdomänen erscheint aber in Bezug auf eine erfolgreiche Inklusion und Teilhabe von Kindern mit Sprach- und Sprechstörungen äußerst sinnvoll. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, in welcher Quantität und Qualität ein Austausch zwischen beiden Bereichen aus der Sicht von Grundschullehrkräften in Berlin derzeit erfolgt. Für die Untersuchung wurde ein Befragungswerkzeug entwickelt, womit die Perspektive der Lehrkräfte im Rahmen einer onlinegestützten Umfrage untersucht werden kann. Innerhalb einer Pilotierung konnten erste Daten gewonnen werden, die darauf hinweisen, dass es derzeit tatsächlich selten zu einer Zusammenarbeit kommt. Als wichtigste Hürde konnten dabei die fehlenden zeitlichen Ressourcen identifiziert werden. Anhand der Pilotierung konnten Vorschläge für eine verbesserte Anpassung des Befragungstools erarbeitet werden, so dass dieses nun die Grundlage für eine breiter angelegte Untersuchung bietet.
Die vorliegende Studie beschäftigt sich mit dem nach einer Strukturveränderung in der Sekundarstufe I entstandenen Schulmodell der Neuen Mittelschule. Untersucht wird, ob sich durch dieses Schulmodell und der damit intendierten neuen Lehr-, Lern- und Prüfungskultur Zusammenhänge zwischen gemessenen mathematischen Kompetenzen der Schüler und den durch Lehrer vergebenen Jahresnoten feststellen lassen.
Die Literaturrecherche macht deutlich, dass die Kritik an der Monokultur des leh-rerzentrierten Unterrichts zwar zu einer neuen Lehr-, Lern- und Prüfungskultur führt, deren Inhalte sind aber recht unterschiedlich, komplex und nicht eindeutig definiert. In der NMS soll die Leistungsbewertung als Lernhilfe fungieren, aber auch verlässliche Aussagen über die Leistung der Schüler treffen. Zur Wirkung der neuen Lernkultur in der NMS gibt es ebenso keine empirischen Befunde wie über die Wirkung der Leistungsbewertung.
An der empirischen Untersuchung nehmen 79 Schüler der sechsten Schulstufe aus drei Neuen Mittelschulen (dicht besiedelte, mittel besiedelte, dünn besiedelte Gemeinde) in Niederösterreich teil. In jeder Schule werden zwei Klassen untersucht. Dabei werden der Kompetenzstand in Mathematik, Schülerzentriertheit sowie Sozial- und Leistungsdruck aus Sicht der Schüler gemeinsam mit der Jah-resnote erhoben.
Für die Studie wird ein Pfadmodell entwickelt und mit einer Pfadanalyse ausge-wertet. Dabei zeigen sich zwar Zusammenhänge zwischen den gemessenen Kompetenzen in Mathematik und den Jahresnoten. Diese Jahresnoten besitzen über die Klasse bzw. die Schule hinaus aber nur eine bedingte Aussagekraft über die erbrachten Leistungen.
Von 2016 bis 2022 wurden im Rahmen des PSI-Projekts „Kompetenzerwerb in Schulpraktischen Studien – Spiralcurriculum“ N = 578 Lehramtsstudierende durch alle fünf Schulpraktischen Studien begleitet und mittels Online-Erhebung zu ihrem Kompetenzerleben in den Praxisphasen befragt. In retrospektiver Perspektive wurde der nachhaltige Einfluss der drei Bachelorpraktika auf das Kompetenzerleben der Masterstudierenden am Beginn ihres Schulpraktikums (Praxissemesters) untersucht, um konzeptionelle Schwerpunkte und intendierte Kompetenzziele des jeweiligen Praktikums im zugrundeliegenden Spiralcurriculum zu überprüfen. Die quantitativen Befunde verweisen auf die Wirkung aller drei Bachelor-Praxisphasen, wobei die Einschätzungen zum außerunterrichtlichen Praktikum in pädagogisch-psychologischen Handlungsfeldern (PppH) – hier die Skala „Erziehen“ – das Kompetenzerleben der Studierenden am stärksten aufklärt. Die qualitative Auswertung bekräftigt den Stellenwert der mit dem PppH verbundenen Handlungsfelder.
Studien zu langen Praxisphasen konnten aufzeigen, dass das Kompetenzerleben der Studierenden von Beginn bis zum Ende der Praxisphase zunahm. Auf Basis einer langfristig angelegten Evaluationsstudie zu allen bildungswissenschaftlichen und fachdidaktischen Praktika im Verlauf des Ba-/Ma-Lehramtsstudiums wurde auch das selbst eingeschätzte Kompetenzerleben Studierender im Schulpraktikum (Praxissemester) analysiert. Die empirische Befundlage deutet darauf hin, dass die Ausprägung des Kompetenzerlebens hinsichtlich SuSorientiertem Handeln, Unterrichtlichem Handeln und Wertvermittelndem Handeln über den Praktikumszeitraum zunimmt. Innovierend-kooperatives Handeln zeigt keine signifikante Entwicklung. Spezielle Einflüsse konnten vor allem durch das wahrgenommene Kompetenzerleben zu Beginn des Schulpraktikums, aber auch durch die jeweilige Nachbereitung der Fachdidaktik und der Bildungswissenschaften ermittelt werden. Die Befunde werden mit Blick auf die bisherige Forschungslage und die Stichprobe der Untersuchung kritisch diskutiert.
Menschenrechte von LGBTQI+-Personen sind in keinem Vertragswerk ausdrücklich geregelt. Dementsprechend obliegt ihr Schutz der Rechtsprechung, die in den vergangenen Jahren ein ausdifferenziertes Schutzsystem etabliert hat, das sich vor allem auf den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung, aber auch auf etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens stützt. Der Beitrag stellt die historische Entwicklung dieser LGBTQI+-Menschenrechte dar und trägt die aktuellen Rechtsquellen sowie die wichtigsten Entscheidungen zusammen, die weltweit und insbesondere in Europa diese Rechte gestärkt haben. National und international begegnen rechtliche Probleme dort, wo immer spezifischere Fragestellungen auf weltweit politische Instabilität trifft. Dazu zählen etwa die Stigmatisierung von sog. Konversionsmaßnahmen und die Eintragung von Trans*personen ins Geburtenregister.
Zukunftswissen?
(2023)
Zeitreisen erklären
(2023)
Die vorliegende Arbeit dreht sich um die Frage, wie sich schlüssig und im Einklang mit gängigen philosophischen Modellen von Zeit und Identität über Zeitreisen sprechen lässt. Dabei läuft die Darstellung nicht auf einen einzelnen theoretischen Ansatz hinaus, sondern zeigt verschiedene Implikationen von Zeitreisen angesichts unterschiedlicher Konzepte von Zeit und Persistenz auf.
Gearbeitet wird mit den Zeitreise-Modellen von Jack Meiland (1974), Geoffrey Goddu (2003) und Peter van Inwagen (2010) und insbesondere Überlegungen zu growing block-Universen und vierdimensionaler Identität werden weitergeführt.
Schwerpunkte der Arbeit liegen einerseits auf Erklärungen zu Veränderungen der Vergangenheit und andererseits auf dem Problem der Bilokation durch Zeitreisen in Zeiten, zu denen die Zeitreisende bereits existiert.
Nicholas J. J. Smith (2015) hat als notwendige Voraussetzung für die Erklärbarkeit von Veränderungen der Vergangenheit dia-hyper-chrone Identitätsbedingungen für Jahre gefordert. Ich zeige, dass es sich hierbei um eine zu starke Forderung handelt. Demnach ist die Erklärung von Veränderungen der Vergangenheit durch Annihilation in growing block-Universen, wie Goddu und van Inwagen sie einführen, legitim.
Bilokation stellt eine Herausforderung für personale Identität dar. Ich schlage eine überarbeitete Definition von gegenwärtigen zeitlichen Teilen vor, die es zulässt, dass mehr als ein zeitlicher Teil einer diachron identischen Person synchron präsent sein kann. Auf diese Weise muss nicht zwischen zeitlichen Teilen und Personenstadien differenziert werden, wie Ted Sider (2001) es tut.
Ich komme im Rahmen dieser Arbeit zu den Ergebnissen, dass erstens bisher kein Modell von Zeit oder Persistenz bekannt ist, für das Zeitreisen grundsätzlich auszuschließen sind. Eine umfangreiche Systematik über Möglichkeiten und Implikationen von Zeitreisen bleibt jedoch lückenhaft, solange keine präsentistischen Modelle von Zeitreisen vorliegen. Zweitens erweisen sich Zeitreisen, die keine Veränderungen verursachen, nicht als weniger problematisch als Zeitreisen, die Veränderungen verursachen. Erstere werfen eigene Probleme auf, wie das Motivationsproblem und die Frage nach der Determination durch Zukunftsfakten. Drittens lassen sich trotz all der geleisteten Erklärungen weiterhin Szenarien entwickeln, die suspekt bleiben. Dies verweist auf die weiterführende Frage, inwiefern Chronologie wesentlich und unverzichtbar ist für die Intelligibilität beispielsweise sozialer Interaktionen und Institutionen.