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Vorwort des Autors: Die vorliegende Studie erging aus einer empirischen Untersuchung, die im Rahmen einer Dissertation zum Thema „Wettbewerb in kommunalen Inhousebetrieben“ bei Herrn Prof. Dr. Reichard am Lehrstuhl Public Management an der Universität Potsdam durchgeführt worden ist. Die gesonderte Veröffentlichung dieser empirischen Studie durch das Kommunalwissenschaftliche Institut verfolgt das Ziel, die äußerst interessanten Ergebnisse dieser empirischen Untersuchung einer breiten kommunalen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierbei bot sich die Chance, den Ergebnissen und Schlussfolgerungen einen weit größeren Raum zu gewähren als es im Rahmen der Dissertation möglich gewesen ist. Insofern handelt es sich hier nicht um einen Auszug der Dissertation, sondern um eine ausführlichere und teilweise auch weiterführende Betrachtung empirischer Befunde zur Frage, ob die Voraussetzungen für Marktwettbewerb zwischen internen Dienstleistungsbetrieben der Kommunen und externen Anbietern bereits gegeben sind. Da für Marktwettbewerb zahlreiche Reformaspekte des Neuen Steuerungsmodells gegeben sein müssen, bedeutete dies gleichsam die Frage nach dem Stand der kommunalen Verwaltungsreform, die im Zuge der empirischen Untersuchung den 87 Großen Kreisstädten in Baden-Württemberg gestellt worden ist. Um diese empirische Fragestellung verstehen zu können, behandelt diese Studie vorab die Frage, weshalb und in welchem Rahmen Marktwettbewerb für kommunale Inhousebetriebe sinnvoll sein kann und welche Unterschiede zu bisher angewandten Wettbewerbsformen bestehen.
Vorwort: Immer mehr Bürgerinnen und Bürger nutzen die vielfältigen Möglichkeiten der neuen elektronischen Medien. Dabei erfreut sich insbesondere das Internet einer zunehmenden Beliebtheit und steigender Nutzerzahlen. Damit verbunden steigt auch die Zahl der Webauftritte und Internetangebote. Doch einem Teil der Internet-Community bleibt der Zugang zu vielen dieser Angebote versagt. Dies sind vor allem Menschen mit Behinderungen, aber auch Nutzer, deren verwendete Hard- und Software zur Darstellung der angebotenen Inhalte seitens der Anbieter nicht unterstützt werden. Im Wesentlichen geht es um zwei Arten von „Barrieren“ bei der Nutzung von Informationstechnik: Zum einen um technische Barrieren bei der Darstellung und zum anderen um kognitive Barrieren bezüglich des Verstehens der dargestellten Inhalte. Die Schaffung barrierefreier Informationstechnik ist deshalb ein wichtiges Kriterium bei der Ausgestaltung öffentlicher Internetauftritte und -angebote. Hierzu gibt es eine Reihe rechtlicher Regelungen, unter anderem im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) oder der Barrierefreien Informationstechnikverordnung (BITV), deren Umsetzung in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt ist. Auch wenn die Kommunen in manchen Bundesländern – so auch in Brandenburg – von den gesetzlichen Regelungen ausgenommen sind, ist eine Realisierung barrierefreier Internetauftritte von Kommunen wünschenswert, um allen Bürgern einen gleichwertigen Zugang zu kommunalen Interangeboten zu ermöglichen. Um vor allem die kommunale Praxis bei der Erstellung barrierefreier Internetangebote zu unterstützen, hat das Kommunalwissenschaftliche Institut (KWI) der Universität Potsdam im Dezember 2004 einen Workshop unter dem Titel „Barrierefreie Internetauftritte – Aspekte der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes in elektronischen Medien“ veranstaltet. Ziel war es, umfassende Informationen zum Thema „Barrierefreiheit“ zu vermitteln sowie Hinweise und Lösungsmöglichkeiten für die Realisierung barrierefreier Internetauftritte zu geben. Im Mittelpunkt standen dabei folgende Fragen: Was können und sollen kommunale Internetauftritte leisten? Was bedeutet Barrierefreiheit bezüglich „elektronischer Medien“ und welche Auswirkungen ergeben sich daraus für die Gestaltung von Internetauftritten? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es und welche Geltungsbereiche haben sie im Einzelnen? Welche technischen Lösungen kommen für die Erstellung barrierefreier Internetseiten in Betracht? Das vorliegende Arbeitsheft ist Teil der Dokumentation der Ergebnisse des Workshops. Die einzelnen Beiträge fassen die Vorträge der Referenten zusammen.
Kommunalfinanzen
(2005)
Vorwort: Die finanzielle Ausstattung der Kommunen ist ein Dauerthema. Auch gerade die aktuellen Entwicklungen machen deutlich, wie existentiell wichtig dieses Thema ist und vor allem, wie es von politischen Entscheidungen auf Bundes- und Landesebene beeinflusst wird. Im vorliegenden Arbeitsheft „Kommunalfinanzen“ finden Sie Beiträge zur derzeitigen Debatte. In einem einleitenden Aufsatz wird der verfassungsrechtliche Anspruch der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung diskutiert. Dieser Anspruch ist zwar im Artikel 28 Abs. 2 Satz 3 GG verankert, bedarf aber der landesgesetzlichen Konkretisierung, die in allen Bundesländern unterschiedlich gestaltet ist. Helmut Seitz verdeutlicht in seinen Ausführungen die Herausforderungen, vor denen die öffentlichen Haushalte angesichts der demographischen Veränderungen stehen. Insbesondere die Kosten der sozialen Sicherung, wie sie derzeit gestaltet sind, werden die öffentlichen Haushalte in einem Maße belasten, dass bislang kaum abschätzbar noch schwieriger berechenbar ist. Thomas Lenk und Hans-Joachim Rudolph diskutieren – vor dem Hintergrund einer notwendigen Gemeindefinanzreform – die unterschiedlichen finanziellen Ausgleichssysteme der Bundesländer. Schwerpunkt sind dabei die Ausgleichsregelungen für kommunale Schlüsselzuweisungen bei mangelnder Deckung des Finanzbedarfs. Neben verallgemeinernden Überlegungen zu allkokativer und redistributiver Funktion der Finanzausgleichssysteme steht vor allem die praktische Ausgestaltung in den Bundesländern im Mittelpunkt. Oliver Klein stellt in seinem Beitrag die aktuellen Modelle zur Reform der Gemeindefinanzen vor und unterzieht sie einer kritischen Analyse. Im Mittelpunkt der meisten Vorschläge steht die Reform der Gewerbesteuer, die die Kommunen traditionell als „ihre“ Steuer begreifen. Ob eine solche selektive Maßnahme ausreicht, um die Gemeindefinanzen zukunftssicher zu gestalten, darf allerdings bezweifelt werden.
Hartz IV und die Kommunen
(2005)
Vorbemerkungen: Seit Januar 2005 ist das „Hartz IV Gesetz“ in Kraft und wird in den Bundesländern und Kommunen umgesetzt. Mit der Zusammenführung von Arbeitslosen-und Sozialhilfe ist es die bisher grundlegendste und größte Arbeitsmarktreform in der Bundesrepublik. Liegen bereits erste Erfahrungen der Umsetzung von Hartz IV vor, so ist es dennoch zu früh, diese Reform umfassend zu bilanzieren und zu werten. Sowohl in der Wissenschaft als auch in der politischen Praxis werden die Konzepte und Umsetzungsstrategien mit ihrem Erfolgsaussichten konträr diskutiert. In dem vorliegenden KWI-Arbeitsheft werden unterschiedliche Positionen zum Reformwerk aus wissenschaftlicher und gesellschaftspolitischer Perspektive eingefangen. In den Beiträgen von Werner Jann und Günther Schmid sowie Dagmar Ziegler werden die Hartz-Reformen am Arbeitsmarkt in ihrem grundlegenden Strukturen und Zielstellungen sowie Strategien für Brandenburg vorgestellt. Rolf Seutemann diskutiert diese Fragen aus der Sicht der Bundesagentur fürArbeit. Hartmut Bauer und Hans-Günter Henneke untersuchen in ihren Beiträgen die verfassungsrechtlichen Fragestellungen von Hartz IV. Rolf Lindemann und Annett Fritz sowie Claudia Schiefelbein stellen erste Erfahrungen bei der Umsetzung von Hartz IV durch den Landkreis Elbe-Elster (Brandenburg) und die Stadt Potsdam mit der Potsdamer Arbeitsgemeinschaft zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (PAGA) vor. Passend zur Thematik werden Ergebnisse einer Studie der Europäischen Union zu den Beziehungen zwischen Sozialsystemen und aktiven Arbeitsmarktpolitiken wiedergegeben.