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IT-Strafrecht
(2011)
Inhalt: - I. Einleitung - II. Entwicklung des IT-Strafrechts - II.1. Computerstrafrecht - II.1.1. Das Zweite Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 15. Mai 1986 - II.1.2. Das 41. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. August 2007 - II.2. Internetstrafrecht - II.2.1. Das Informations- und Kommunikationsdienstegesetz vom 22. Juli 1997 - II.2.2. Weitere Änderungen im Internetstrafrecht - II.3. Parallelen zwischen Computer- und Internetstrafrecht - III. Schluss
Inhalt: I. Einleitung und Problemstellung II. Der Erwerb einer Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung III. Extraterritoriale Kollektiveinbürgerungen IV. Aktuelle Einbürgerungspraxis in Mittel- und Osteuropa V. Die Beurteilung extraterritorialer Kollektiveinbürgerungen anhand völker- und menschenrechtlicher Normen und Prinzipien VI. Anwendung der Prinzipien auf die Einbürgerungspraxis der mittel- und osteuropäischen Staaten VII. Schlussfolgerung
Inhalt: - I. Identität und Diskurs - II. Islam und Menschenrechte - 1. Struktur des Menschenrechtsdiskurses - 2. Ansätze des Menschenrechtsdiskurses - a. Fremdheit von Menschenrechten - b. Aneignung von Menschenrechten - c. Angleichungsversuche - i. Textueller Ansatz - ii. Evolutionärer Ansatz - iii. Intentioneller Ansatz - iv. Hermeneutischer Ansatz - v. Pragmatischer Ansatz - 3. Resultate des islamischen Menschenrechtsdiskurses - III. Fazit
Stichwort
(2007)
Stichwort
(2005)
I. Einleitung
II. Soziale Sicherung als Bestandteil entwicklungspolitischer Agenden – Eine internationale Perspektive
III. Internationale Politikdiffusion und nationaler Politikwandel – Konzeptionelle Grundlagen
IV. Die Rolle internationaler Politikdiffusion für den Wandel sozialer Sicherungssysteme
– Empirische Evidenz
V. Schlussfolgerungen
Inhalt: - I. Einleitung - II. Probleme der Menschenrechte - 1. Menschenrechte und Naturrecht - 2. Gesetz versus Recht - 3. Amerikanischer Konservatismus - III. Der Arabische Frühling - 1. Der Begriff der Revolution - 2. Ziviler Ungehorsam und von Wahlenunabhängige Proteste - IV. Von Revolution zum Rechtsstaat - 1. Vernunftrechte und Verrechtlichung der Menschenrechte - 2. Verrechtlichung der sozialen Rechte - 3. Moralische Pflichten versus Rechtsansprüche - 4. Zukunft des Arabischen Frühlings undsoziale Gerechtigkeit - V. Schlussfolgerungen
Inhaltsübersicht I. Ausgangslage II. Datenmaterial und Stichprobe III. Fragestellung und Methode der Datenanalyse IV. Ergebnisse 1. Vorgeschichte und traumatische Erlebnisse 2. Beschwerden und Diagnosestellung 3. Behandlungsbedarf und Reisefähigkeit 4. Hinweise zum Sprachverständnis 5. Argumentationslinien V. Interpretation und Schlußfolgerungen
Inhalt: - I. Einführung - II. Überblick über das InteramerikanischeMenschenrechtssystem - III. Aspekte eines effektiven Individualrechtsschutzes - IV. Das Interamerikanische Individualbeschwerdeverfahren in der Praxis - 1. Zugänglichkeit des Verfahrens: Beschwerdezahlen - 2. Zugänglichkeit des Verfahrens: Anzahlder Verfahren vor dem Gerichtshof - 3. Die Verfahrensdauer - 4. Der Verfahrensverlauf - 5. Der Ausgang des Verfahrens - 6. Die Umsetzung der Anordnungen durchdie Staaten V. Fazit
Der Beitrag erinnert an das wechselvolle Leben des Friedensnobelpreisträgers Henry Dunant, sucht nach biografischen Wurzeln seines von Menschlichkeit und Würde getragenen Verhaltens und macht auf seine Leistungen aufmerksam. Er will aber auch die Frage nach der Bedeutung des humanitären Völkerrechts im Verhältnis von Krieg und Frieden nicht außer Acht lassen.
Tagungsbericht: Brinkmeier, Friederike: internationale Tagung, Die Würde des Menschen ist (un)antastbar - Menschenrechtserziehung auf dem Prüfstand <2002, Lutherstadt Wittenberg>: Tagungsbericht / Die Würde des Menschen ist (un)antastbar - Menschenrechtserziehung auf dem Prüfstand, internationale Tagung des UNESCO-Lehrstuhls für Menschenrechtserziehung der Universität Magdeburg, dem Kultusministerium, dem Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales, der Landeszentrale für politische Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 24. und 25. Januar 2002
The protection of the right to education by international law [rezensiert von] Eddie Bruce-Jones
(2006)
Rezensiertes Werk: The protection of the right to education by international law : including a systematic analysis of article 13 of the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights / by Klaus Dieter Beiter. - Leiden [u.a.] : Nijhoff, 2006. - XLVI, 719 S. - (Schriftenreihe: International studies in human rights ; 82) ISBN: 90-04-14704-7
Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Fall Billy et al. gegen Australien zum Schutz der Beschwerdeführenden vor den Folgen des Klimawandels wurde als bedeutsamer Erfolg gefeiert. Der Ausschuss bewertet allerdings nur die Adaptationsmaßnahmen Australiens als unzureichend. Der Artikel untersucht, ob die Entscheidung einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Klimaschutz- und Klimaanpassungsrechts auf Menschenrechtsebene leistet. Eine nähere Analyse der Entscheidungsgründe zeigt, dass sie weniger progressiv sind als teilweise angenommen. Dennoch stellt die Entscheidung einen Präzedenzfall dar, der angesichts der zunehmenden Bedeutung der Klimaanpassung, auch für nationale Gerichte und regionale Menschenrechtsgerichtshöfe wegweisend ist.
Befähigung und Ermöglichung
(2009)
Indigene Rechte und COVID-19 (Brasilien) – indigenes Land und Gesundheit unter ernster Bedrohung
(2022)
In Vorbereitung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 36 zum Recht auf Leben vollzieht der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen eine begriffliche Wendung: Fortan wird der Ausschuss nicht mehr von “vulnerable persons”, sondern von “persons in situations of vulnerability” sprechen. Zugleich scheint in der Wendung ein geändertes Verständnis von Vulnerabilität zu liegen, welches strukturelle Ungleichheiten und äußere Umstände, die Verwundbarkeit erzeugen, begrifflich erfasst. Das neue Verständnis scheint damit auch die Problematik der Zuschreibung von Verwundbarkeit zu entschärfen, die ihrerseits zu Marginalisierung betroffener Individuen führen kann. Der Beitrag vollzieht die Debatte um das neue Verständnis von Vulnerabilität im Menschenrechtsausschuss nach, und kontextualisiert diese innerhalb der aktuellen Spruchpraxis des Ausschusses. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Klimafällen, welche, so wird argumentiert, in besonderer Weise äußere, vulnerabilitätsproduzierende Umstände adressieren. Schließlich werden die potenziellen Stärken und Schwächen der begrifflichen Wendung reflektiert.
Menschenrechte in Mosambik
(1998)
Spätestens seit dem Brand einer Textilfabrik in Karatschi, Pakistan, deren Hauptabnehmer das deutsche Textilunternehmen KiK war, ist die Frage nach der zivilrechtlichen Justiziabilität von Menschenrechtsverletzungen im Ausland auch in der Bundesrepublik angekommen. Parallel hierzu hatte bereits der Einsturz des Rana Plaza, einem Fabrikgebäude in Dhaka, Bangladesch, das zahlreiche Zulieferfirmen der europäischen sowie u.s.-amerikanischen Bekleidungsindustrie beherbergte, traurige Berühmtheit erlangt. Beide Vorfälle hatten in den Industriestaaten des globalen Nordens eine nachhaltige Debatte darüber ausgelöst, welche Verantwortung inländischen Abnehmerunternehmen für die Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards entlang der global angelegten Lieferkette zukommt. An deren vorläufigem Ende steht eine Reihe von Spezialgesetzen, die heimischen Betrieben ausdifferenzierte Sorgfalts- und Überwachungspflichten bezüglich der Arbeitsbedingungen in den – häufig im globalen Süden gelegenen – Produktionsstätten auferlegen.
Als Folge dieses geostrategischen Nord-Süd-Konfliktes wohnt in Deutschland erhobenen Menschenrechtsklagen im Regelfall ein grenzüberscheitendes Moment inne, weshalb sich die Rechtsverfolgung individuell Betroffener mit den Fragen des Internationalen Privatrechts nach der gerichtlichen Zuständigkeit sowie des anwendbaren Sachrechts konfrontiert sieht. Dass ein Verfahren bereits auf dieser Ebene scheitern kann, verdeutlicht auf paradigmatische Weise das eingangs erwähnte Verfahren gegen KiK vor dem LG Dortmund, in welchem das ungünstige pakistanische Verjährungsrecht zur Anwendung gelangte.
Rechtspolitisch wird die Funktion des Rechtsgebietes indes unterschiedlich beurteilt. Während ein Ansatz gleichsam auf materieller Ebene die Entwicklung spezieller Sorgfaltsnormen für Unternehmen in Abnehmerstaaten verfolgt („Verantwortungslösung“), führt eine andere Auffassung den Kern der Problematik nicht auf das – oftmals durchaus funktionale – Produktionslandrecht, sondern vielmehr auf dessen strukturelle Durchsetzungsdefizite zurück („Kognitionslösung“).
Der Beitrag vollzieht die Implikationen beider Ansätze für Zivilprozesse in Deutschland nach. Hierfür wird die Menschenrechtsklage zunächst in das deutsche Verfahrensrecht eingeordnet (I.) bevor die Rolle des Internationalen Privatrechtes erörtert werden kann (II.). Anschließend werden sowohl die Sorgfaltsregime in den Abnehmerstaaten (III.) als auch Rechtsbehelfe in den Produktionsländern am Beispiel Bangladeschs (IV.) in den Blick genommen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Tätigkeit der Überwachungsorgane der anderen wichtigen Menschenrechtsverträge auf UN-Ebene im Jahre 2004 und ergänzt damit den Beitrag von Sebastian Schulz in diesem Heft (S. 5). Gleichzeitig wird in knapper Form auf die bevorstehenden Sitzungen der Vertragsorgane in diesem Jahr hingewiesen. Die Informationen beruhen auf den Angaben des Büros der Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen (www.ohchr.org) und sind auf dem Stand vom 15. März 2005.
I. Einleitung II. Rechtsvergleichende Zusammenfassung zur Strafbarkeit des Menschenhandels im deutschen, österreichischen und schweizerischen Strafgesetzbuch III. Rechtsvergleichende Zusammenfassung zur Strafverfolgung und zum Schutz der Opfer von Menschenhandel in Deutschland, Österreich und in der Schweiz IV. Abschließende Bemerkungen zur Vereinbarkeit der Rechtslage in Deutschland, Österreich und in der Schweiz mit den internationalen Anforderungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und Ausblicke auf zukünftigen Handlungsbedarf
Menschenrechte leben lernen
(2009)
Rezensiertes Werk: Meck, Ute: Selbstmordattentäter - sterben, um zu töten : wie werden Menschen zu Selbstmordattentätern?; wie entstehen und funktionieren ihre Ideologien?; wie kann man dem Selbstmordterrorismus sinnvoll begegnen?; eine psychologische Analyse. - Frankfurt [am Main] : Verl. für Polizeiwissenschaft, 2007. - 208, LVII S. ISBN: 978-3-86676-002-8
"lebensformen+lebenswissen"
(2006)
1. Die Rezeption der Französischen Revolution in den deutschen Staaten; 2. Deutsche Intellektuelle und der Ausbruch der Französischen Revolution; 3. Über das revolutionäre Demokratieverständnis während der „Grande Terreur“; 4. Deutsche Kritik an der Französischen Revolution; 5. Friedrich Schillers Rezeption der Ereignisse in Frankreich; 6. Die verschiedenen Einstellungen deutscher Intellektueller gegenüber der Revolution; 7. Christoph Martin Wieland über grundsätzlichen Unterschiede zu Frankreich; 8. Georg Forster und die Mainzer Republik; 9. Charakterisierung deutscher Intellektueller im Zuge der „Grande Terreur“; 10. Goethe und die Französische Revolution; 11. Zusammenfassung
Recht auf Demokratie
(2012)
Inhalt: I. Problemstellung II. Demokratieprinzip im Völkerrecht III. Selbstbestimmungsrecht der Völker IV. Enthält das Recht auf „Selfdetermination“ ein Recht auf „Selfgovernment“? V. Umfang und Inhalt des Rechts auf Demokratie der Bürger und Völker VI. Durchsetzbarkeit der Rechte auf Demokratie VII. Ergebnisse