Refine
Year of publication
- 2023 (17)
- 2022 (35)
- 2021 (25)
- 2020 (24)
- 2019 (4)
- 2018 (9)
- 2017 (1)
- 2016 (2)
- 2015 (2)
- 2014 (11)
- 2013 (9)
- 2012 (12)
- 2011 (9)
- 2010 (3)
- 2009 (7)
- 2008 (16)
- 2007 (12)
- 2006 (32)
- 2005 (15)
- 2004 (41)
- 2003 (22)
- 2002 (18)
- 2001 (24)
- 2000 (16)
- 1999 (21)
- 1998 (11)
- 1997 (11)
- 1996 (15)
- 1995 (19)
- 1994 (8)
- 1993 (2)
- 1992 (3)
Document Type
- Article (456) (remove)
Is part of the Bibliography
- yes (456) (remove)
Keywords
- Rentenversicherung (3)
- European Union (2)
- Jahresrechnung (2)
- 1991 Polish-German Treaty (1)
- Abgabe (1)
- Artificial Intelligence Act (1)
- Biofuels (1)
- CESCR Committee (1)
- Committee of Ministers (1)
- Coronaimpfung (1)
Institute
- Öffentliches Recht (456) (remove)
Der Brexit
(2018)
Die Wasserknappheit in einigen Regionen Asiens, Afrikas und Südamerikas geht nicht nur auf den Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung zurück, sondern ist oft auch Folge der Ansiedlungspolitik global agierender Konzerne, die für ihre Produktionsstandorte in den Entwicklungsländern große Mengen an Nutzwasser brauchen. Nicht immer wird dabei auf die wasserwirtschaftlichen Interessen der einheimischen Bevölkerung Rücksicht genommen. Zur Rechtfertigung verweisen die Konzerne gern auf die positiven wirtschaftlichen Effekte für den Gaststaat. Dieses als „Water Grabbing“ bezeichnete Verhalten ist aus rechtlicher Perspektive bislang noch nicht problematisiert worden, wozu es jedoch großen Anlass gibt.
Werbung im Rundfunkrecht
(2022)
Das Öffentliche Medienrecht basiert auf verfassungs-, verwaltungs- und unionsrechtlichen Rechtsgrundlagen. Es bezieht sich im Kern auf die klassischen Medien des Rundfunks, der Presse und des Films, muss aber auch beweisen, dass es den Wandel hin zu den neuen Medien sachgerecht zu bewältigen versteht. Die Grundfragen dieses abwechslungsreichen Rechtsgebiets werden in dieser Klausur thematisiert.
Privatisierung der Raumfahrt
(2022)
Während Raumfahrt lange Zeit eine staatliche Angelegenheit war, nehmen in jüngerer Zeit die Weltraumaktivitäten privater Raumfahrtunternehmen kontinuierlich zu. Die Positionierung von Satelliten, das Angebot von Weltraumflügen für Private und der Abbau von Rohstoffen auf Himmelskörpern werden mittlerweile von privaten Akteuren geplant bzw. durchgeführt. Diese wirtschaftlichen Initiativen werfen die Frage auf, ob das in den 1960er Jahren entstandene Weltraumrecht hierauf adäquat vorbereitet ist und sachgerechte Antworten auf die neuen Herausforderungen zu geben vermag. Der Beitrag möchte aufzeigen, in welcher Weise private Raumfahrtunternehmen im existierenden Weltraumrecht bereits verortet sind und bei welchen Themen Handlungsbedarf für die internationale Gemeinschaft besteht.
Influencer-Marketing ist ein Phänomen der Werbebranche, dessen immense wirtschaftliche Bedeutung in reziproker Relation zu seiner rechtlichen Durchdringung steht. Während die Umsätze kontinuierlich steigen,1 steht die juristische Strukturierung erst am Anfang.2 Die rechtliche Einordnung dieser etwa seit 2007 existierenden Werbestrategie hat jedoch kürzlich durch drei parallele BGH-Urteile vom 09.09.2021 deutlichere Flankierungen erfahren.3 Hierdurch gewinnt die Thematik eine erhebliche Aktualität, die durch die nachfolgenden Ausführungen illustriert werden soll.
Die Präsentation von Werbung im TV setzt auf technisch immer ausgefeiltere Methoden, um dem Zuschauer die jeweilige Werbebotschaft zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird gelegentlich darauf hingewirkt, den Zuschauer nicht erkennen zu lassen, ob gerade noch das redaktionell-gestaltete Programm oder aber die ausschließlich kommerziellen Interessen dienende Werbung läuft. Diese bewusste Aufweichung der gebotenen Trennung von Programm und Werbung überschreitet klare medienrechtliche Grenzen, die der nachfolgende Beitrag thematisiert.
Weltraumrecht
(2020)
Alexander von Humboldt betätigte sich in unterschiedlichsten Wissensbereichen und vielen Disziplinen. Obwohl er natürlich kein Jurist war, hat er sich vielfach mit Problemen befasst, die zu seinen Lebzeiten und danach zu grundlegenden Fragen des in der Entstehung begriffenen Völkerrechts avancierten. So beschäftigte er sich mit dem Verbot der Sklaverei und der Abschaffung der Rassendiskriminierung, mit der Fixierung von territorialen Grenzen von Staaten, mit Seegrenzen, der Förderung des Welthandels und der Hoheitsgewalt im Luft- und im Weltraum. Viele dieser Fragen wurden später in internationalen Verträgen kodifiziert, weshalb man Humboldt als Vordenker des Völkerrechts bezeichnen kann. Diese von der internationalen Humboldt-Forschung bislang nicht als Forschungsfeld erkannte Dimension seines Wirkens wird nachfolgend erstmals vertiefend beleuchtet.
Erich Schwinge (1903 - 1994)
(2006)
Dachziegel
(2018)
Digitales Versammlungsrecht?
(2021)
Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist bekanntermaßen entwicklungsoffen. Geschützt werden also nicht nur historisch gewachsene „klassische“ Versammlungstypen. Immer wieder zeigen sich neuartige Erscheinungsformen, die es in den Schutzbereich des Art. GG Artikel 8 GG einzuordnen gilt. Aus jüngerer Zeit sind etwa Flashmobs oder Demonstrationen auf Schienen zur Fussnote 1 und mit Wohnmobilen zur Fussnote 2 zu nennen. Diskutiert werden auch Online-Versammlungen, bei denen die Teilnehmenden vollständig auf ein körperliches Zusammentreffen verzichten und sich nur virtuell via Computer oder Smartphone zusammenschalten. Angesichts absoluter und relativer Versammlungsverbote in coronabedingten Lockdowns zur Fussnote 3 steht mehr denn je die verfassungsrechtliche Dimension dieserart nichtphysischer Zusammentreffen im Streit. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit des Art. GG Artikel 8 GG im digitalen Zeitalter auch eine virtuelle Seite hat.
Die erste Welle der Corona-Pandemie klingt langsam ab. Der Shutdown ist einstweilen beendet, Lockerungen erfolgen allenthalben. Doch alles steht unter dem Vorbehalt einer möglichen zweiten Infektionswelle mit dann zu erwartenden neuerlichen Beschränkungen. Es ist ein richtiger Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz, wie das deutsche Versammlungsrecht bisher durch die virale Gesundheitskrise gekommen ist und welche Folgerungen zukünftig zu beachten sein werden. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf die Rechtsprechung gerichtet, die in bemerkenswerter Weise das staatliche Pandemie-Krisenrecht begleitete.
Treckerdemos und Klimastreik
(2020)
Der Beitrag zeigt die Entwicklung des Versammlungsrechts in der Rechtsprechung seit 2016 auf. Angesichts legislatorischer Ruhe steht die Judikatur des BVerfG und der Verwaltungsgerichte im Fokus der Betrachtung. In vielen Entscheidungen spiegeln sich aktuelle versammlungsrechtliche Problemstellungen wider. Art. 8 GG erweist sich als ein äußerst lebendiges Grundrecht, welches auch im digitalen Zeitalter nichts an seiner urdemokratischen Attraktivität und politischen Wirkkraft eingebüßt hat.
Art. 8 GG in der Pandemie
(2022)
Aktuelle Probleme der Rechtsetzung des Bundes und der Länder - eine normenhierarchische Gemengelage
(1997)
Zur Hochzonung der Flächennutzungsplanung auf die Ämter im Lande Brandenburg : ein neues Rastede?
(2005)
Administrative Law
(1996)
Hans Peters (1896 - 1949)
(2006)
Kirchen als Schulträger
(1995)
Grundrechte im Sonderstatus
(1992)
Die Rolle der Standardisierungsgremien im kooperativen Staat : die Deutsche Lebensmittelkommission
(2001)
Verwaltung, Armee, Gerichte
(1999)
Keine Reform für die Zukunft
(2021)
Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gestützt werden. Darüber hinaus führt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit § 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verfügung gestellt werden.
The anniversaries of the 1970 Warsaw and the 1990 2+4 Treaties give occasion to revisit the matter of minority protection in German-Polish relations. The interwar system established a problematic unevenness that tainted its acceptance, particularly from the Polish perspective. After 1990 the minority issues achieved an increased, albeit moderate, relevance in German-Polish relations. To some extent the 1991 Polish-German Treaty on Good Neighbourly Relations and Friendly Co-operation retains the unevenness of the inter-war period, as Art. 20(1) recognizes a German minority in Poland, but refuses to acknowledge a Polish minority in Germany. However, currently the thorniest issues concern various situations related to the “Silesians” in Poland, which the Polish government does not recognize as a protected minority under the European Council Framework Convention for the Protection of National Minorities.
Die Eingliederungsvereinbarung des SGB II ist das zentrale Steuerungsinstrument zur Grundsicherung für Arbeitsuchende. Richtiger Ansicht nach handelt es sich bei der Vereinbarung um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag der Massenverwaltung, der in das Konzept des aktivierenden Sozialstaates eingebunden ist. Die gesetzliche Regelungstechnik stößt vor allem aus zwei Gründen auf verfassungsrechtliche Vorbehalte, nämlich zum einen wegen einer Beschränkung der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit und zum anderen wegen einer Reduzierung des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes. Der Beitrag zeigt, daß sich die verfassungsrechtlichen Vorbehalte zerstreuen und die Eingliederungsvereinbarung ein überzeugendes Instrument zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit ist.
Vorwort
(2003)
Das Aufenthaltsrecht der Studenten, die Unionsbürgerschaft und intertemporales Gemeinschaftsrecht
(1995)
Die Landesverfassungsbeschwerde - ein Instrument zur Überprüfung der Anwendung von Bundesrecht?
(2000)