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Vertragsgestaltung ist ein praktisch sehr relevantes Thema, das wegen der Justizorientierung in der Wissenschaft noch weitgehend stiefmütterlich behandelt wird. In dieser Untersuchung wird, zumindest für die besonders delikate Konstellation bei komplexen Kooperationen des Staats mit Privaten (ÖPP/PPP), Abhilfe geschaffen. Dabei gründet die Analyse auf einer fundierten Typisierung und Charakterisierung der Probleme solcher Projekte. Den theoretischen Rahmen liefert eine effizienzorientierte Studie institutionenökonomischer Ansätze, namentlich der Transaktionskostentheorie und der Prinzipal-Agenten-Theorie, rückversichert über die praxisorientierten Grundregeln der vertraglichen Risikoverteilung. So gelingt es praktische Formulierungsvorschläge für Standardprobleme der Vertragsgestaltung, wie Leistungsbestimmungen, Anpassungsmechanismen, Konfliktbeilegungsregeln, Informationsmechanismen und Kündigungsregeln zu finden. Diese werden auch aus den Erfolgsbedingungen erläutert.
In der modernen Kampfführung ist ein steigender Trend zu unbemannten und autonomen Systemen zu beobachten. Doch inwieweit gelingt es dem Recht, mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten? Ist der Einsatz vollautonomer Systeme noch mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar? Die Autorin untersucht zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Programmierung von vollautonomen Systemen und geht, sofern möglich, hierbei bereits auf technische Umsetzungsmöglichkeiten ein. Zugleich werden Grenzen der autonomen Entscheidungsfindung, wie z. B. bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit eines Angriffs, aufgezeigt. In einem zweiten Teil untersucht die Autorin die Problematik der Entscheidungs- und Legitimitätskette bei Einsätzen autonomer Systeme. Waren bisher stets einzelne Soldaten bzw. ihre Befehlshaber für Kriegsverbrechen verantwortlich, so stellt sich bei vollautonomen Systemen die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines rechtswidrigen Einsatzes. Inwieweit kann ein technischer Defekt oder die Fehlprogrammierung eines Systems noch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Befehlshabern und militärischem Personal führen? Hierbei werden die Lücken des geltenden Völkerstrafrechts deutlich, welches bisher nur begrenzt eine Strafbarkeit für Fahrlässigkeit und Unterlassen vorsieht.
Obwohl in den unionalen Verträgen bis heute keine Vorschrift bezüglich einer Staatshaftung der Mitgliedstaaten für Entscheidungen ihrer Gerichte existiert, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einer Reihe von Entscheidungen eine solche Haftung entwickelt und präzisiert. Die vorliegende Arbeit analysiert eingehend diese Rechtsprechung mitsamt den sich daraus ergebenden facettenreichen Rechtsfragen. Im ersten Kapitel widmet sich die Arbeit der historischen Entwicklung der unionsrechtlichen Staatshaftung im Allgemeinen, ausgehend von dem bekannten Francovich-Urteil aus dem Jahr 1991. Sodann werden im zweiten Kapitel die zur Haftung für judikatives Unrecht grundlegenden Entscheidungen in den Rechtssachen Köbler und Traghetti vorgestellt. In dem sich anschließenden dritten Kapitel wird der Rechtscharakter der unionsrechtlichen Staatshaftung – einschließlich der Frage einer Subsidiarität des unionsrechtlichen Anspruchs gegenüber bestehenden nationalen Staatshaftungsansprüchen – untersucht. Das vierte Kapitel widmet sich der Frage, ob eine unionsrechtliche Staatshaftung für judikatives Unrecht prinzipiell anzuerkennen ist, wobei die wesentlichen für und gegen eine solche Haftung sprechenden Argumente ausführlich behandelt und bewertet werden. Im fünften Kapitel werden die im Zusammenhang mit den unionsrechtlichen Haftungsvoraussetzungen stehenden Probleme der Haftung für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen detailliert erörtert. Zugleich wird der Frage nachgegangen, ob eine Haftung für fehlerhafte unterinstanzliche Gerichtsentscheidungen zu befürworten ist. Das sechste Kapitel befasst sich mit der Ausgestaltung der unionsrechtlichen Staatshaftung für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen durch die Mitgliedstaaten, wobei u.a. zur Anwendbarkeit der deutschen Haftungsprivilegien bei judikativem Unrecht auf den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch Stellung genommen wird. Im letzten Kapitel wird der Frage nachgegangen, ob der EuGH überhaupt über eine Kompetenz zur Schaffung der Staatshaftung für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen verfügte. Abschließend werden die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit präsentiert und ein Ausblick auf weitere mögliche Auswirkungen und Entwicklungen der unionsrechtlichen Staatshaftung für judikatives Unrecht gegeben.
Investment control has experienced a considerable increase in importance in M&A transactions, as it has been constantly adapted to real economic conditions and successively tightened. The result is a partially inconsistent review regime that contains value contradictions and creates legal uncertainties. In a comprehensive approach, this doctoral thesis analyzes the problems of the current investment control regime and states concrete reform proposals.
The steadily rising number of investor-State arbitration proceedings within the EU has triggered an extensive backlash and an increased questioning of the international investment law regime by different Member States as well as the EU Commission. This has resulted in the EU's assertion of control over the intra-EU investment regime by promoting the termination of bilateral intra-EU investment treaties (intra-EU BITs) and by opposing the jurisdiction of arbitral tribunals in intra-EU investor-State arbitration proceedings. Against the backdrop of the landmark Achmea decision of the European Court of Justice, the book offers an in depth analysis of the interplay of international investment law and the law of the European Union with regard to intra-EU investments, i.e. investments undertaken by an investor from one EU Member State within the territory of another EU Member State. It specifically analyses the conflict between the two investment protection regimes applicable within the EU with a particular emphasis on the compatibility of the international legal instruments with the law of the European Union. The book thereby addresses the more general question of the relationship between EU law and international law and offers a conceptual framework of intra-European investment protection based on the analysis of all intra-EU BITs, the Energy Charter Treaty and EU law, as well as the arbitral practice in over 180 intra-EU investor-State arbitration proceedings. Finally, the book develops possible solutions to reconcile the international legal standards of protection with the regionalized transnational law of the European Union
Pensionskassen
(2022)
Die Kapitalanlage von Pensionskassen in Investmentfonds wird dadurch erschwert, dass sich die sie betreffenden aufsichts- und steuerrechtlichen Normen widersprechen. Die den Pensionskassen aufsichtsrechtlich zugestandene Kaitalanlage, wird durch die aktuelle Lesart ihrer Steuerbefreiung beschränkt. Die Steuerbefreiung soll demnach entfallen, soweit die Pensionskasse durch die Kapitalanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Dann sei die dauernde Einkünfte- und Vermögensbindung für die Zwecke der Kasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c KStG nicht gesichert. Das benachteiligt die Pensionskassen bei der Erwirtschaftung von Rentenleistungen. Zugleich findet diese Lesart bei der Auslegung der entsprechenden steuerrechtlichen Normen keinen Zuspruch.
Durch das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) wurden die sog. Entstrickungsregeln des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG sowie des § 12 Abs. 1 HS 1 KStG in das deutsche Steuerrecht aufgenommen. Die Vorschriften verfolgen das Ziel, das deutsche Besteuerungssubstrat abzusichern. Hierzu führte der Gesetzgeber gesetzestechnisch das Tatbestandsmerkmal des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ein. Die Bedeutung dieses Begriffs sowie der Anwendungsbereich der Entstrickungsregeln sind seitdem in der Literatur vielfach diskutiert worden. Weitere Unsicherheit ergibt sich aus den Urteilen des BFH zur Aufgabe der finalen Entnahmetheorie. Diese betreffen zwar nicht das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik als gesetzliches Tatbestandsmerkmal, da sie zu einer Rechtslage vor Geltung des SEStEG ergangen sind. Inhaltlich setzen sich die Entscheidungen jedoch ebenfalls mit der Möglichkeit Deutschlands auseinander, sein Besteuerungsrecht gegenüber anderen Staaten durchzusetzen.
Gegenstand dieser Studie ist die Auslegung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts in der Form, in der es als Tatbestandsmerkmal Eingang in die Steuergesetze gefunden hat. Die Änderungen des SEStEG mit der Verwendung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik als normatives Tatbestandsmerkmal betrafen neben dem EStG und KStG auch das AStG und das UmwStG. Darüber hinaus könnte es das Potential für weitere zukünftige steuergesetzliche Regelungen zur Absicherung des deutschen Steueraufkommens aufweisen.
Der Gesetzgeber hat im Jahre 2006 in § 4 Abs. 1 S. 3 EStG und § 12 Abs. 1 S. 1 KStG zentrale ertragsteuerliche Entstrickungstatbestände eingefügt. Sie ordnen bei Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts die Rechtsfolgen einer Entnahme bzw. einer Veräußerung oder Überlassung zum gemeinen Wert an.
Jenny Broekmann untersucht die zweite Variante (Nutzungsentstrickung) dieser Entstrickungstatbestände hinsichtlich Voraussetzungen und Rechtsfolge. Dabei analysiert sie auch die erforderlichen Abgrenzungen des Nutzungstatbestandes und den Bezugspunkt des deutschen Besteuerungsrechts. Insbesondere geht sie der Frage nach, ob dem Nutzungstatbestand ein eigenständiger Anwendungsbereich verbleibt und ob dieser auch vor dem Hintergrund abkommensrechtlicher Regelungen bestehen kann. Abschließend erarbeitet sie für die Formulierung und systematische Stellung der Nutzungsentstrickung Verbesserungsvorschläge.
Immer wieder gelingt es Konzernen durch geschickte gesellschaftsrechtliche Konstrukte, ihre Verantwortlichkeit für wettbewerbsrechtliche Verstöße auszugliedern oder sich dieser gänzlich zu entziehen.
Dem begegnet das Europäische Wettbewerbsrecht in Bußgeldverfahren seit einiger Zeit mit der Zusammenfassung rechtlich selbständiger Gesellschaften zu einem Unternehmen als »wirtschaftliche Einheit«.
Diese Untersuchung widmet sich der methodischen Grundlegung dieses wettbewerbsrechtlichen Unternehmensbegriffs. Sie geht zudem der Frage nach, ob er sich auf das Deutsche Wettbewerbsrecht, insbesondere auf kartellrechtliche Schadensersatzklagen übertragen lässt.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach Existenz und Umfang des Schädigungsverbots im Völkerrecht. Dabei liegt der Arbeit das Verständnis zugrunde, dass auch rechtmäßige Handlungen der Staaten durch die zunehmende Interdependenz zu Beeinträchtigungen bis hin zu Schädigungen bei anderen Staaten führen können. Dabei wurden die Referenzgebiete mit Blick darauf gewählt, dass es sich beim Umweltvölkerrecht um ein gewohnheitsrechtlich verankertes Schädigungsverbot zum Schutze der territorialen Souveränität handelt, beim Welthandelsrecht und Währungsrecht das Schädigungsverbot in Form einer vertraglichen Ausgestaltung vorliegt und beim Steuerrecht überlegt werden kann, welche grundsätzlichen Überlegungen zur Akzeptanz eines Schädigungsverbots in einem Gebiet führen, das jedenfalls auf multilateraler Ebene noch nicht vertraglich durchdrungen ist.
Staatsklimahaftung
(2021)
Klimaklagen nehmen stetig an Relevanz zu. Für rechtliche Untersuchungen gibt es dabei diverse Anknüpfungspunkte. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit Staatshaftungsansprüche wegen Klimaschäden gegen Deutschland bzw. die EU begründbar sind, wenn eingegangene Verpflichtungen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen nicht eingehalten werden. Hierfür werden der deutsche Amtshaftungsanspruch gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG, der unionsrechtliche Staatshaftungsanspruch gegen die Mitgliedstaaten und der Anspruch aus Art. 340 Abs. 2 AEUV gegen die EU näher untersucht. Am Ende der Arbeit werden Überlegungen zu rechtspraktischen Perspektiven der Staatsklimahaftung angestellt, um die Erfolgs- und Realisierungsaussichten zu verbessern.
»European Environmental Law and its Influence on Grandfathering – a Limiting Factor?«: How to deal with conflicts that arise between legally permitted activities and nature despite prior comprehensive environmental assessments? The author examines this question regarding EU species, habitat protection and environmental damage law. The material EU environmental law requirements for the use of permits are outlined, as well as the administrative instruments for their enforcement. A differentiation is made between permits under the Federal Immission Control Act and plan approvals.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der ertrag- und schenkungsteuerlichen Behandlung von Vermögensübertragungen, die disquotal, also nicht dem Beteiligungsverhältnis entsprechend, erfolgen. Bezogen auf das Verhältnis zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern untersucht die Arbeit die Motive für disquotale Leistungen, die möglichen Vermögensübertragungstatbestände und deren tatsächliche Ausgestaltung. Gewollte disquotale Vermögensübertragungen lassen sich am besten mit verdeckten Gewinnausschüttungen und verdeckten Einlagen erreichen. Die gesellschaftsrechtlichen Beschränkungen spielen hierbei keine große Rolle. Ertragsteuerrechtlich werden die disquotalen Vermögensübertragungen durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung anerkannt. Schenkungsteuerrechtlich ist die Behandlung dagegen problematisch und teilweise nicht sachdienlich. Im Ergebnis wird ein Lösungsansatz dargeboten, der auch die Besonderheiten im Wirtschaftsleben unter Einschaltung einer GmbH berücksichtigt.
Regeln virtueller Welten
(2014)
Während das nationale und das europäische Wettbewerbsrecht seit vielen Jahrzehnten eine differenzierte Regelung und wissenschaftliche Durchdringung erfahren haben, ist ein vergleichbarer wettbewerbsrechtlicher Normenbestand auf internationaler Ebene nicht zu verzeichnen. Diese Dissertation greift diese Forschungslücke auf und plädiert für die Schaffung eines internationalen, multilateralen Wettbewerbsrechts. Dabei wird der Bestand an hard-law und soft-law untersucht und als Ergebnis gefordert, neue multilaterale Wettbewerbsregelungen zu entwerfen. In institutioneller Hinsicht ist zu fragen, innerhalb welcher internationaler Organisation dies sinnvoll erfolgen kann. Insgesamt unternimmt die Dissertation den Versuch, mögliche Konturen einer globalen Wettbewerbsrechtsordnung aufzuzeigen und vertieft zu begründen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen. Werden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten geschlossen, die zugleich Mitglied der Europäischen Union sind, haben diese zusätzlich das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten und Richtlinien, zu beachten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie das grundsätzlich vorrangige Unionsrecht auf die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen einwirkt, wann diese Regelungen dennoch anzuwenden sind und wie die Vorschriften für das jeweils nationale Steuerrecht sowie die Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet werden dürfen.
Auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs schafft die Arbeit eine Grundlage für die verlässliche Beurteilung vorliegender und künftiger Fälle, findet dabei einen Ausgleich zwischen dem Unionsrecht und dem jeweils nationalen Steuerrecht und zeigt Möglichkeiten für die Staaten auf, Steuervermeidungsmodelle zu verhindern.
Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen.
Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht.
In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte.
Afin de promouvoir l’abolition universelle de la peine de mort, les Etats et organisations internationales, qui forment une communauté fonctionnelle abolitionniste, recourent à des stratégies juridiques. Ces stratégies sont fondées en droit, et opèrent tant sur le contenu du droit (stratégies normatives) que sur la mise en œuvre du droit (stratégies opérationnelles). Pour ce qui concerne d’une part les stratégies normatives abolitionnistes, la communauté fonctionnelle abolitionniste s’appuie sur l’article 6 du Pacte international relatif aux droits civils et politiques, qui encadre la peine de mort et l’assorti de restrictions. Elle promeut ainsi des abolitions partielles en se fondant sur des résolutions de l’Assemblée générale, sur le soft law du Comité des droits de l’homme et sur d’autres traités afin de les densifier et de les interpréter extensivement. De la même manière, la communauté fonctionnelle abolitionniste se fonde sur d’autres abolitions partielles qui sont encore en cours de coutumiérisation, bien que celle-ci se heurte à l’objection persistante de certains Etats. Pour ce qui concerne d’autre part les stratégies opérationnelles abolitionnistes, la communauté fonctionnelle abolitionniste œuvre tant dans le cadre interétatique que dans le cadre transnational, afin de promouvoir la mise en œuvre des normes encadrant la peine de mort. Ces stratégies juridiques abolitionnistes sont dès lors des facteurs de développement et de mise en œuvre non-centralisée du droit international, qui interrogent sur le poids de la majorité des Etats dans l’évolution du droit international, et posent la question de la reconnaissance de l’existence et de la pertinence de valeurs méta-juridiques comme la dignité humaine.
Die Arbeit befasst sich zunächst mit der Analyse und Einordnung des Begriffs der Daseinsvorsorge und deren Erbringung durch den Staat. Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei die Energieversorgung als klassische Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge.
Weiterhin wird der durch die Liberalisierung der Energieversorgung im Jahr 1998 eingeleitete Wandel von sog. natürlichen Monopolen, hin zu einem wettbewerblichen System betrachtet. Dabei wird aufgezeigt, dass sich durch die Einführung des Wettbewerbs weder die damit erhofften Kostenreduzierungen, noch das von Kritikern befürchtete Sterben der kommunalen Energieversorger bewahrheitet haben. Statt einer freien Preisbildung im Wettbewerb ist es zu einer faktischen Verlagerung der früher staatlich festgesetzten Energiepreisgenehmigung auf die Gerichte gekommen, die hierfür jedoch nicht ausgelegt sind. Kommunale Stadtwerke haben sich in der wettbewerblichen Energieversorgung dagegen so gut behauptet, dass seit einiger Zeit ein Trend zur Rekommunalisierung von Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu verzeichnen ist.
Diesem offensichtlichen Wunsch nach einer gesteigerten Einflussnahme der Gemeinden auf die örtliche Energieversorgung läuft der aktuelle Rechtsrahmen der energierechtlichen Konzessionsvergabe in Gestalt des § 46 EnWG und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung der Zivilgerichte zuwider. Die Arbeit zeigt auf, dass von Beginn der Liberalisierung der kommunale Einfluss auf die örtliche Konzessionsvergabe schrittweise und stetig beschnitten wurde, so dass gegenwärtig ein Zustand der Aushöhlung erreicht ist, der als unzulässiger Eingriff in den geschützten Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie i.S.d. Art. 28 II GG anzusehen ist.
Inhalt der Arbeit ist es, einen Überblick über die historische Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung in Deutschland vom 18. Jahrhundert bis heute zu geben sowie ihre praktische Bedeutung zu analysieren. Dabei wird zwischen den unterschiedlichen Gesetzgebungen, Rechtsprechungen und den theoretischen Lösungsansätzen der öffentlich-rechtlichen Gefährdungshaftung unterschieden und insbesondere letzteres problematisiert. Ferner wird auf das Verhältnis zu den grundrechtlichen Schutzpflichten, den sozialen Risikotatbeständen, dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch und den Tumultschäden eingegangen.
Obwohl sieben der neun Menschenrechtsverträge auf Ebene der Vereinten Nationen die Möglichkeit eines Staatenbeschwerdeverfahrens eröffnen, kam dieser Verfahrensart über Jahrzehnte hinweg keinerlei praktische Bedeutung zu. Im Frühjahr 2018 erreichten den CERD-Ausschuss dann jedoch gleich drei verschiedene Staatenmitteilungen. Die erstmalige Aktivierung des Verfahrens fast 50 Jahre nach Inkrafttreten des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD) kann dabei als eine historische Entwicklung bezeichnet werden.
Vor diesem Hintergrund bietet dieses Buch erstmals eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Staatenbeschwerdeverfahren nach Art. 11-13 CERD und den sich daraus ergebenden völkerrechtlichen Fragen. Unter Auswertung der jüngsten Praxis des CERD-Ausschusses und der ad hoc Vergleichskommission wird die Funktionsweise des Verfahrens detailliert dargestellt, wobei immer wieder Parallelen zu den Mechanismen anderer Vertragsregime gezogen werden. Auf diese Weise soll die Arbeit auch zu dem Verständnis vergleichbarer Staatenbeschwerdeverfahren anderer Menschenrechtsverträge beitragen und zugleich die Bedeutung des Phänomens zwischenstaatlicher Streitbeilegung in Menschenrechtsfragen stärker in den Vordergrund rücken.
Die Trennung von Werbung und Programm gilt als »Magna Charta« des Medienrechts. In der Medienpraxis scheinen jedoch andere Spielregeln zu herrschen: Werbung soll dort so unauffällig wie möglich in das redaktionelle Programm eingebaut werden, um mit dem potenziellen Käufer erfolgreich zu kommunizieren. Immer neue programmintegrierte Werbeformen entstehen, die Programme darauf ausrichten, Markenprodukte in Szene zu setzen. Dieser Widerspruch zwischen Recht und Praxis bildet den Hintergrund dieser Arbeit. Im Schwerpunkt wird der Rechtsbegriff der Schleichwerbung im nationalen Medienrecht untersucht. Für die Bestimmung der verbotenen programmintegrierten Werbeform im Fernsehen und Internet stellt der Rundfunkstaatsvertrag die entscheidende Rechtsgrundlage dar. Insbesondere spielt die Schleichwerbung im Zusammenhang mit dem Influencer-Marketing eine große Rolle und daher klärt die Arbeit, was Werbebetreibende in sozialen Medien beachten müssen. Ferner werden die Aktualität und Angemessenheit der heutigen Regeln analysiert. Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Wolf-Rüdiger-Bub-Preis des Vereins der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise im Steuerrecht, insbesondere im Grunderwerbsteuerrecht. Hierbei werden die historischen, dogmatischen und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkte der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beleuchtet. Im Anschluss werden diese Ergebnisse auf die Besonderheiten des Grunderwerbsteuergesetzes bezogen. Neben einer allgemeinen Darstellung grunderwerbsteuerrechtlicher Vorschriften, steht die Entwicklung und die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise am Beispiel des § 1 Abs. 2a GrEStG im Mittelpunkt der Analyse. Die Gesetzesänderungen zu § 1 Abs. 2a GrEStG sowie die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs aus den Jahren 2013, 2014 und 2015 werden in diesem Zusammenhang eingehend dargestellt und in Bezug auf die wirtschaftliche Betrachtungsweise und ihrer Bedeutung im Grunderwerbsteuergesetz erläutert.
Das Leistungsstörungsrecht des polnischen Obligationsgesetzbuchs von 1933 und das deutsche Recht
(2019)
Als Folge der mehr als 120-jährigen Teilungszeit galten in Polen nach 1918 fünf verschiedene Zivilrechte. Die Verabschiedung eines Obligationsgesetzbuches 1933 war ein wesentlicher Schritt zur innerstaatlichen Rechtsvereinheitlichung. Die Bedeutung des deutschen Rechts in diesem Prozess wird in dem vorliegenden Buch am Beispiel des Leistungsstörungsrechts untersucht. Anhand ausgewählter Faktoren werden die Rahmenbedingungen damaliger polnischer Gesetzgebung beleuchtet, die durch die unterschiedliche Entwicklung der ehemaligen drei Teilungsgebiete geprägt waren. Die Autorin nimmt auch auf die Biographien der Gesetzesautoren Bezug. Eine Auswertung des damaligen deutschen Schrifttums zeigt zudem, dass das Gesetz in der deutschen Rechtswissenschaft positiv wahrgenommen wurde.
Das Buch befasst sich mit der Frage, ob und wie international tätige Unternehmen europäische Auslandsverluste bei der inländischen Besteuerung geltend machen können. Im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung steht die Rechtsprechungsentwicklung des EuGH seit der Rechtssache Marks & Spencer. Mit zunehmender Anzahl an Gerichtsentscheidungen wurde die grenzüberschreitende Verlustverrechnung im Rahmen der 'finalen Verluste' Gegenstand intensiver und kontroverser Rechtsdiskussion. Die vorliegende Arbeit nimmt eine kritische Bestandsaufnahme des nationalen Steuerrechts vor. Dabei untersucht der Autor, welche Folgen mit der EuGH-Rechtsprechung einhergehen und welche Lösungsansätze einen gangbaren Weg ebnen könnten, um dem Europäischen Gedanken eines gemeinsamen Binnenmarkts gerecht zu werden.
Der Verfasser beschäftigt sich mit der Frage des Glaubensübertritts in einem Asylverfahren. Dabei nimmt er Zeitpunkt, Art und Umstände des Religionswechsels in den Blick. Ferner untersucht er, wie die sogenannte Konversion von den zuständigen Behörden und Gerichten zu behandeln und zu bewerten ist. Einführend gibt er einen Überblick zum völkerrechtlichen Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit sowie typischen Gefährdungslagen. Überdies befasst er sich mit den Rechtsgrundlagen des Asyl- und Flüchtlingsschutzrechts und stellt Verbindungen zum Flucht- und Verfolgungsgrund der Religion her.
Schwerpunkt bildet die Untersuchung der Verfahrensstadien, in denen die Konversion relevant wird. Dabei berücksichtigt der Verfasser die nationale und europäische Rechtsprechung. Von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen zum Zusammenspiel von staatlichen Ermittlungspflichten und Mitwirkungsgeboten von Asylantragstellenden, wobei den Besonderheiten des grund- und menschenrechtlichen Mehrebenensystems Rechnung getragen wird.
Zentral sind ferner die Ausführungen zum Umgang mit Taufurkunden und sonstigen Bescheinigungen über die religiöse Überzeugung. Besonderes Gewicht liegt auf der verfassungsrechtlichen Stellung der Religionsgemeinschaften und der Frage, ob die Entscheidung einer Religionsgemeinschaft, ein neues Mitglied aufzunehmen, die Behörde im Asylverfahren bindet. Diesem Problem widmet sich der Verfasser unter Heranziehung der relevanten Literaturstimmen und einschlägigen Rechtsprechung.
Der rechtswissenschaftliche Beitrag bietet den beteiligten Akteuren nicht nur eine Einführung in das Themengebiet des Glaubensübertritts im Asylverfahren, sondern gibt den Lesenden auch eine praxistaugliche Handlungsunterstützung rund um die wichtigsten Fragen einer Konversion im Asylverfahren an die Hand. Praktische Bezüge entstehen beispielsweise dadurch, dass wichtige Impulse und Empfehlungen für eine gleichermaßen moderne, rechtsstaatliche und grundrechtsorientierte Verfahrensführung entwickelt werden.
Das Petitionsrecht und die Ausgestaltung des Petitionsverfahrens zum Landtag des Freistaates Sachsen
(2009)
Nils-Hendrik Grohmann beschäftigt sich mit dem noch andauernden Stärkungsprozess der UN-Menschenrechtsvertragsorgane. Er analysiert, welche rechtlichen Befugnisse die Ausschüsse haben, ob sie von sich aus Vorschläge einbringen können und inwieweit sie ihre Verfahrensweisen bisher aufeinander abgestimmt haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ausschüssen und der Frage, welche Rolle das Treffen der Vorsitzenden bei der Stärkung spielen kann.
Die Zuwanderung und der Integration von Zuwanderern aus den GUS-Staaten in Deutschland ist eine bedeutsame politische und rechtliche Thematik. Diese Thematik ist in Deutschland bisher noch wenig untersucht und nur in Teilbereichen bearbeitet. Deshalb untersucht das vorgestellte Werk folgende Fragen und Aspekte: Analyse der Zuwanderung aus den GUS-Staaten; Darstellung von Zuwanderungsgruppen aus den GUS-Staaten und ihres rechtlichen Status; die Wellen der Zuwanderung anhand der Zuwanderer aus den GUS-Staaten, einschließlich (Spät)Aussiedlern und jüdische Zuwanderern, tschetschenischen Asylsuchenden, Familienangehörige, Studierende, qualifizierte Arbeitskrafte usw., Analyse der Integrationsprogramme und Integrationsmaßnahmen für die Zuwanderer aus den GUS-Staaten; Darstellung der Integrationschancen und Integrationshemmnisse am Beispiel der Zuwanderer aus den GUS-Staaten, einschließlich das Recht auf Annerkennung der akademischen und beruflichen Qualifikation, das Recht auf Arbeit u.a., die russischen Rückkehr- und (Reintegrations-) Programme für die im Bundesgebiet lebenden Zuwanderer aus den GUS-Staaten – ihre Analyse und Bewertung. Eine weitere Besonderheit der Veröffentlichung besteht darin, dass die Autorin Ihre wissenschaftlichen Ausführungen zur rechtlichen Stellung der GUS-Zuwanderer und zu den Erfolgen bei ihrer Integration, aber auch zu den Integrationshemmnissen und Integrationsproblemen auf eine soziologische Befragung von Zuwanderern aus den GUS-Staaten in den Ländern Brandenburg und Berlin stützt. Die empirische Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1991 bis 2009.
Die Frage der steuerlichen Behandlung gemischt privat und betrieblich-beruflich veranlasster Aufwendungen ist auf akademischer und praktischer Ebene ein ewiges Streitthema. Mit der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 (GrS 1/06) wurde eine Kehrtwende in der fast vier Jahrzehnte geltenden Grundlagenrechtsprechung eingeleitet, welche eine umfangreichere steuerliche Berücksichtigung gemischter Aufwendungen ermöglicht. Ein umfassendes Aufteilungsgebot gilt jedoch auch künftig nicht. Dieses Grundlagenwerk erarbeitet und untersucht die Grundsätze der steuerlichen Behandlung gemischter Aufwendungen umfassend und berücksichtigt neben der historischen und aktuellen Rechtsprechung u.a. auch verfahrensrechtliche Aspekte. Die Arbeit stellt für die akademische Auseinandersetzung und für die praktische Arbeit gleichsam eine fruchtbare Basis dar.
Der Autor ist Steuerberater in Berlin und Lehrbeauftragter für Steuerlehre an der Universität Potsdam.
Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis
(2016)
Die Förderungswürdigkeit und die Förderungsfähigkeit mittelständischer Unternehmen ist ein gesamteuropäisches, wirtschaftspolitisches Anliegen. Hiervon zeugen zum einen zahlreiche Regelungen im Primär-, Sekundär-, Verfassungs- und einfachgesetzlichem Recht, zum anderen auch die Bedeutung der mittelständischen Unternehmen im wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen Gefüge. So herrscht innerhalb der Europäischen Union nicht nur der Slogan „Vorfahrt für KMU“, sondern auch die im Frühjahr 2014 verabschiedeten Vergaberichtlinien legten ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des Zugangs der KMU zum öffentlichen Beschaffungsmarkt. Denn gemessen am Steuerungs- und Lenkungspotenzial der Auftragsvergabe, deren Einfluss auf die Innovationstätigkeit der Wirtschaft sowie deren Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Wettbewerbstätigkeit auf der einen Seite und dem gesamtwirtschaftlichen Stellenwert der mittelständischen Unternehmen auf der anderen Seite, sind mittelständische Unternehmen trotz zahlreicher europäischer und nationaler Initiativen im Vergabeverfahren unterrepräsentiert. Neben der undurchsichtigen Regelungsstruktur des deutschen Vergaberechts, unterliegen die mittelständischen Unternehmen vom Beginn bis zum Ende des Vergabeverfahrens besonderen Schwierigkeiten. Dieser Ausgangsbefund wurde zum Anlass genommen, um die Möglichkeiten der Mittelstandsförderung durch Vergaberechtsgestaltung und Vergaberechtspraxis erneut auf den Prüfstand zu stellen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den aktuellen Regelungen des deutschen Aufenthaltsrechts in Bezug auf die Möglichkeiten des Familiennachzuges. Es werden Schwachstellen der aktuellen Regelungen aufgezeigt, Ursachen, Rechtfertigungsgründe und mögliche Lösungsansätze betrachtet.
Schwerpunkt der Betrachtung sind die Konflikte, welche sich unter dem Begriff der Inländerdiskriminierung zusammenfassen lassen. Hierzu wird das Phänomen der Inländerdiskriminierung untersucht und die im Kontext des Familiennachzuges hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH betrachtet. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Figur des grenzüberschreitenden Bezuges, welche der EuGH im Ergebnis mittlerweile aufgelöst hat. Als Ergebnis dieses Abschnittes der Arbeit wird festgestellt, dass eine Unterscheidung von Nachzug zu Deutschen oder zu Unionsbürgern gegen Gleichheitssätze verstößt und aufzuheben ist.
Weiterhin betrachtet die Arbeit verschiedene alternative Lebensmodelle neben der klassischen verschiedengeschlechtlichen Ehe. In Bezug auf gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften werden auch nach Einführung der „Ehe für alle“ weitere Schwachstellen verortet, die vor allem darauf fußen, dass Nachzugsrechte vom Bestehen eines Instituts abhängen, welches in großen Teilen der Welt nicht gibt. In Hinblick auf nichtehelichen Lebensgemeinschaften wird hingegen die geltende Rechtslage als ausreichend betrachtet. Zuletzt betrachtet die Arbeit Ehemodelle, welche im deutschen Recht nicht vorgesehen und anerkannt sind. Dies sind die Zwangs-, Kinder- und Mehrehe. Es wird beleuchtet, wie das deutsche Recht und insbesondere das Aufenthaltsrecht mit diesen Ehen umgeht und welcher Zweck mit den bestehenden Regelungen verfolgt wird. Während der Gesetzgeber den Schutz der Opfer solcher Eheschließungen vor Augen hatte, kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass vielmehr eine weitere Gefährdung eintritt, welche nur zu vermeiden wäre, wenn auch diese Ehemodelle zunächst anerkannt würden und den Opfern im Inland sodann Hilfe angeboten würde.
Insgesamt stellt die Arbeit gravierende Mängel in menschenrechtlicher Hinsicht im bestehenden Recht des Familiennachzugs fest und schlägt eine generelle Neuordnung vor.
Die betrachteten Regelungen entsprechen dem Regelungsstand im Juli 2018.
Die Arbeit widmet sich den Haushaltssperren auf den verschiedenen Ebenen und untersucht, ob ein einheitliches Instrument der Haushaltssperre im deutschen Recht existiert, oder ob sich hinter dem Begriff der Haushaltssperre verschiedene haushaltsrechtliche Maßnahmen verbergen. Dazu werden auf verfassungsrechtlicher Ebene der Aspekt der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 II 2 GG sowie die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 II GG betrachtet. Auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene werden u.a. Sperrvermerke, Globale Minderausgaben, haushaltswirtschaftliche Sperren sowie Bewirtschaftungssperren eingehend dargestellt und erörtert. Ergänzend werden Aspekte wie weitere Instrumente zur Kontrolle des Haushalts und Rechtsschutz gegen Haushaltssperren dargestellt und Regelungsvorschläge unterbreitet. Im Fazit wird festgestellt, dass »Haushaltssperren« zu komplex und unterschiedlich sind, um ein einheitliches Institut der Haushaltssperre darstellen zu können.
Das Totenfürsorgerecht
(2022)
Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den allgegenwärtigen Fragen, welches rechtliche Schicksal der menschliche Körper nach dem Tod nimmt, ob der Leichnam vererbt wird und wer in welchem Umfang über ihn bestimmen darf. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass das Totenfürsorgerecht als wesentlicher Bestandteil des - im Grundgesetz als Staatszielbestimmung zu verankernden - sog. postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Wahrung der Pietät ziele und zuvörderst dem Willen des Verstorbenen verpflichtet sei. Bei unbekanntem Verstorbenenwillen dürfe der Totenfürsorgeberechtigte aber in einigen wenigen Bereichen auch eigene Entscheidungen über den ihm anvertrauten Leichnam treffen. Der Umgang mit dem Leichnam lasse sich bislang keinem bekannten Rechtsinstitut zuordnen und stelle Gewohnheitsrecht dar. Gegenwärtig herrsche Rechtsunsicherheit. Zur Behebung des gesetzgeberischen Defizits schlägt die Autorin ein Bundesgesetz vor und unterbreitet hierfür einen Gesetzesvorschlag.
Dem Unternehmenskauf geht eine langwierige Planungs- und Verhandlungsphase voraus. Dabei steht vor allem der gegenseitige Informationsaustausch beider Parteien im Vordergrund. Der Grundsatz der informationellen Selbstverantwortung zwingt zunächst jede Partei, die vorherrschende Informationsasymmetrie auf eigenes Risiko zu beseitigen. Das wird seitens der Rechtsprechung stets anhand von außervertraglichen Aufklärungspflichten zugunsten des Käufers korrigiert, wenn Treu und Glauben es im Einzelfall gebieten. Die Untersuchung widmet sich der Konkretisierung des Inhalts, der Reichweite und Rechtsfolgen der vorvertraglichen Aufklärungspflichten unter Auswertung bisher ergangener Rechtsprechung und Beiträgen im Schrifttum. Ein besonderes Augenmerk wird dabei neben dem Institut der culpa in contrahendo auf die Voraussetzungen der §§123, 444 BGB gelegt. Ferner wird die Bedeutung von Treu und Glauben gem. §242 BGB für die Entstehung von Aufklärungspflichten vor dem Hintergrund der spezifischen Interessenlage der Parteien und der Besonderheiten des Unternehmenskaufs beleuchtet.
Thema dieses Buches ist die Umsatzsteuerorganschaft, die als ein Relikt der Bruttoallphasenumsatzsteuer heute nur der Verwaltungsvereinfachung dienen soll. Die steigende Zahl an höchstrichterlichen Entscheidungen zu ihrer Anwendung deutet jedoch schon an, dass sie mehr als nur eine Verwaltungsvereinfachung für die Betroffenen bereithält. Der Autor analysiert anhand der systematischen Stellung und der historischen Entwicklung die heutige Anwendung der Umsatzsteuerorganschaft im nationalen Recht. Ziel der Analyse ist, die einzelnen Merkmale mit einem konsistenten Definitionsinhalt zu versehen, auch vor dem Hintergrund der MwStSystRL. Hieraus lassen sich schließlich ihre Bedeutungen ableiten, insbesondere auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens.
Die Untersuchung widmet sich mit der Besteuerung von Ordensgemeinschaften einem bisher in der Rechtswissenschaft vernachlässigten Thema, aus dem größeren Themenbereich der Besteuerung des Dritten Sektors. Die Vernachlässigung verwundert, kommt den Ordensgemeinschaften doch seit Jahrhunderten mit denen von ihnen in Deutschland betriebenen sozialen Einrichtungen eine erhebliche Bedeutung zu. Die vorliegende Arbeit schließt diese Lücke in ansprechender Weise. Durch die Bearbeitung entsteht auch ein übergreifendes Bild des geltenden Besteuerungsregimes im Dritten Sektor und seiner Problemfelder.
Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.
Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages i.S.v. § 291 AktG zwischen Organgesellschaft und Organträger voraus und bedingt so Verflechtungen von Steuer- und Gesellschaftsrecht, die Anlass für Kritik an der Organschaft und für Bestrebungen zu deren grundlegender Modernisierung unter Verzicht auf den Gewinnabführungsvertrag geben.
Die Arbeit untersucht, welche kapital- und konzerngesellschaftsrechtlichen Problemstellungen zu Tage träten, sollte ein Gruppenbesteuerungssystem implementiert werden, das keinen Gewinnabführungsvertrag verlangt. Die Untersuchung erfolgt für verschiedene Reformmodelle, die – wie die Organschaft – nach der Zurechnungsmethode arbeiten oder eine Steuerkonsolidierung durch Leistung so genannter Gruppenbeiträge zulassen. Die auftretenden gesellschaftsrechtlichen Konfliktlagen und Lösungswege werden für Gruppenmitglieder in der Rechtsform der GmbH und der AG getrennt systematisch dargestellt.
Die Verweigerung des Militärdienstes und seine Folgen sind angesichts andauernder bewaffneter Konflikte immer häufiger Gegenstand von Asylanträgen. Die Autorin untersucht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung von Wehrdienstverweigerern anhand verschiedener Fallgruppen und unter Einbeziehung zahlreicher Entscheidungen von angloamerikanischen, europäischen und deutschen Gerichten. Dabei widmet sie sich dem Spannungsfeld zwischen dem Wehrdienst als Grundpflicht und dem Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen. Zudem beleuchtet sie das Verhältnis des Flüchtlingsrechts zum humanitären Völkerrecht und Völkerstrafrecht, bettet also das Flüchtlingsrecht in andere Teilbereiche des Völkerrechts ein.
Das Weisungsrecht nach Art. 85 Abs. 3 GG : Inhalt, Grenzen und haftungsrechtliche Dimensionen
(2003)
Werbeblocker im Internet
(2021)
Werbeblocker berühren zahlreiche, bislang ungeklärte Rechtsfragen. Während Werbeblocker bisher vor allem anhand des Lauterkeitsrechts beurteilt worden sind, zeigt diese Arbeit, dass vielmehr urheberrechtliche Wertungen entscheidend sind. Diese werden mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH ausführlich hergeleitet.
Weiterhin wird der Begriff des Mitbewerbers im Lauterkeitsrecht fortentwickelt und mit der Bezugnahme auf die geschäftlichen Entscheidung auf ein neues Fundament gestellt.
Die Arbeit analysiert zudem umfassend die Rechtmäßigkeit der Handlungsalternativen der Webseitenbetreiber und der Reaktionsmöglichkeiten der Werbeblocker aus lauterkeitsrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht unter Berücksichtigung der DS GVO.