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„Wir schaffen das!“
(2016)
Tagungsbericht: Hander, Manuela ; Heinisch, Inga-Lena: „Mord im Namen der Ehre - Hintergründe von „Ehrenmorden", eine weit verbreitete Form der Gewalt gegen Frauen" <2005, Berlin> / veranst. vom Kurdistan Kultur- und Hilfsverein e.V. in Kooperation mit dem Forum Berliner Migrantinnenprojekte und mit Unterstützung der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit am 28. September 2005
Inhalt: Edzard Schmidt-Jortzig Menschenrechtliche Entwicklung in Deutschland im Lichte des internationalen Vertragsrechts Thomas Buergenthal Die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für den internationalen Menschenrechtsschutz Hans Christian Krüger Der europäische Menschenrechtsschutz in einem veränderten Europa Norman Weiß 50 Jahre Allgemeine: Erklärung der Menschenrechte — Zusammenfassender Bericht über die übrigen Veranstaltungen Eckart Klein Zur Eröffnung der Ausstellung „Menschenrechte für alle" — 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte am 28. August 1998
Der Verfasser geht in seiner Untersuchung der Frage nach, welche Rechtsgarantien den in Guantánamo Bay auf Kuba gefangengehaltenen Personen zustehen. Er erläutert die tatsächlichen Verhältnisse, untersucht den Rechtsstatus der betroffenen Personen und prüft, welches Recht auf sie anwendbar ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die Regelungen des humanitären Völkerrechts, insbesondere des III. Genfer Abkommens, und die einschlägigen Menschenrechtsvorschriften. Der Verfasser erläutert das Verhältnis, in dem beide Bereiche zueinander stehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verbringung der Gefangenen nach Guantánamo Bay sie nicht vogelfrei macht. Dies gilt insbesondere für die Habeas-corpus-Rechte, denen sich die Studie widmet. Die Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung muß grundsätzlich überprüfbar sein. Dies gilt für Kriegsgefangene - die überdies hinsichtlich bestimmter Haftbedingungen zu privilegieren wären - ebenso wie sonstige Personen. Zwar kann unter bestimmten Bedingungen das Habeas-corpus-Recht begrenzt und sogar außer Kraft gesetzt werden; der Verfasser hält diese Bedingungen jedoch nicht für gegeben.
„Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" <2003, Berlin> / [Tagungsbericht]
(2003)
Tagungsbericht: Schäfer, Bernhard: Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" <2003, Berlin> /Tagungsbericht „Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" veranstaltet vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR), amnesty international Deutschland (ai) und der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) vom 27. bis zum 28. Juni 2003 im Rathaus von Berlin
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Individualbeschwerden, die von den UN-Vertragsüberwachungsorganen – mit Ausnahme des Menschenrechtsausschusses – von August 2006 bis September 2007 behandelt wurden. Alle zitierten Dokumente sind über die Seiten des Büros der Hohen Kommissarin der für Menschenrechte der Vereinten Nationen (OHCHR) einsehbar.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Arbeit der Vertragsüberwachungsorgane von sechs der auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Menschenrechtsverträge im Jahre 2006. Nicht eingeschlossen ist die Arbeit des Menschenrechtsausschusses, der über die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte1 (Zivilpakt) wacht. Über seine Tätigkeit wird in den Ausgaben des nächsten Jahrgangs des MenschenRechtsMagazins berichtet. Der vorliegende Überblick beruht auf den bereits veröffentlichten Dokumenten der jeweiligen Ausschüsse und den Informationen des Büros der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR).
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Arbeit der Vertragsüberwachungsorgane von sechs der auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Menschenrechtsverträge im Jahre 2005. Nicht eingeschlossen ist die Arbeit des Menschenrechtsausschusses, der über die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte1 (Zivilpakt) wacht. Über seine Tätigkeit wird wie gewohnt ausführlich in Heft 1 und 2 des nächsten Jahrgangs des MenschenRechtsMagazins berichtet. Der vorliegende Überblick beruht auf den bereits veröffentlichten Ausschußdokumenten und den Informationen des Büros der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte.
Inhalt: - I. Einleitung - II. Entwicklungsbedingungen und Probleme - II.1. Die konkrete Problemlage nach 1989 - II.2. Überlagernde Effekte - III. Die Lösungsansätze - III.1. Funktional- und Gebietsreform - III.2. Qualitätsaspekte - III.3. Reaktion auf Europäisierung - III.4. Adaption von Tendenzen aus der Privatwirtschaft - IV. Fazit
Zwischen Sein und Sollen
(2015)
Zwischen Recht und Moral
(2005)
Zum Wohle des Vaterlands
(2008)
Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.
Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die überarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 für das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht geklärt ist oder ob es noch weiteren Klärungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis im Einzelnen und viele der damit zusammenhängenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verhältnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es möglich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam, an dem der Verfasser derzeit tätig ist, publizieren zu können.
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte // Friederike Brinkmeier
I. Einleitung
II. Warum Notstandsklauseln in Menschenrechtsverträgen?
III. Menschenrechtsschranken
IV. Derogation von Menschenrechten
V. Verhältnis Menschenrechtsschutz - humanitäres Völkerrecht
VI. Der 11. September 2001 und Bedeutung für den Notstand
VII. Abschließende Thesen
Anhang
Zum Problem der Einschränkung und Außerkraftsetzung von Menschenrechten in Krisenzeiten - Ein Vergleich der EMRK und des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
Menschenrechte von LGBTQI+-Personen sind in keinem Vertragswerk ausdrücklich geregelt. Dementsprechend obliegt ihr Schutz der Rechtsprechung, die in den vergangenen Jahren ein ausdifferenziertes Schutzsystem etabliert hat, das sich vor allem auf den allgemeinen Schutz vor Diskriminierung, aber auch auf etwa das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens stützt. Der Beitrag stellt die historische Entwicklung dieser LGBTQI+-Menschenrechte dar und trägt die aktuellen Rechtsquellen sowie die wichtigsten Entscheidungen zusammen, die weltweit und insbesondere in Europa diese Rechte gestärkt haben. National und international begegnen rechtliche Probleme dort, wo immer spezifischere Fragestellungen auf weltweit politische Instabilität trifft. Dazu zählen etwa die Stigmatisierung von sog. Konversionsmaßnahmen und die Eintragung von Trans*personen ins Geburtenregister.
Ziviles Personal in Friedenseinsätzen und Wahlbeobachtung - Die Rolle des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) // Winrich Kühne in Zusammenarbeit mit Wibke Hansen und Julia Hett
Ziviles Personal in Friedenseinsätzen und Wahlbeobachtung - Die Rolle des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) - Diskussionszusammenfassung // Norman Weiß
rezensiertes Werk: Lein, Yehezkel ; Cohen-Lifshitz, Alon: Under the guise of security. Routing the Separation Barrier to Enable the Expansion of Israeli Settlements in the West Bank. - BIMKOM (Planners for Planning Rights) ; B'Tselem (The Israeli Information Center for Human Rights in the Occupied Territories), 2005. ISSN 0793-S20X.
Inhaltsübersicht I. Ziele, Maßstäbe und Grundmuster des internationalen Menschenrechtsschutzes II. Strukturen und allgemeine Bedeutung von Individualbeschwerdeverfahren III. Zum Gewinn eines speziellen Individualbeschwerdeverfahrens nach der Kinderrechtskonvention IV.Zur Einklagbarkeit der Konventionsrechte V. Fazit
Rezensierte Werke: Mobilfunk, Mensch und Recht : Podiumsdiskussion zum Internationalen Tag der Menschenrechte, gehalten am 16. Dezember 2005 / Wolfram Karl ... (Hrsg.). Mit Beitr. von Gerd Oberfeld ... [Österreichisches Institut für Menschenrechte] . - Salzburg : Österreichisches Inst. für Menschenrechte, 2006. - 148 S. : graph. Darst. - (Menschenrechte konkret ; 1) ISBN: 978-3-9502273-0-7 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte vor neuen Herausforderungen : aktuelle Entwicklungen in Verfahren und Rechtsprechung; Seminar des Österreichischen Instituts für Menschenrechte am 29.9.2006 / Wolfram Karl ... (Hrsg.). Mit Beitr. von Christoph Schwaighofer; Wolfram Karl; Philip Czech. - Salzburg : Österreichisches Inst. für Menschenrechte, 2007. - 165 S. - (Menschenrechte konkret ; 2) ISBN: 978-3-9502273-1-4
rezensiertes Werk: Karl, Wolfram (Hrsg.): Internationale Gerichtshöfe und nationale Rechtsordnung, Internationales Symposium am Österreichischen Institut für Menschenrechte am 28. und 29. November 2003 in Salzburg zu Ehren von em.o.Univ.-Prof. DDr. Dr. h.c. Franz Matscher(Schriften des Österreichischen Instituts für Menschenrechte ; Bd. 9). - Kehl a. Rh. [u.a.] : N.P. Engel Verl., 2005. - 254 S. ISBN 3-88357-135-0
Menschenrechte fangen nicht erst auf der Polizeiwache an, sondern bereits nach dem Frühstück (Sieghart). Der - auf einer Ringvorlesung an der Universität Magdeburg beruhende - Beitrag erläutert die Entwicklung und rechtliche Verankerung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Nach einer Beschreibung der zur Verfügung stehenden Kontrollmechanismen wendet er sich aktuellen Streitfragen wie Universalität der Menschenrechte oder sozialen Grundrechten in den Verfassungen einiger deutscher Bundesländer zu.
1. Zur Typologisierung dreier Klassen von enschenrechten Menschenrechten 1.1 Rechtssystematisch 1.2 Historisch 1.3 Philosophisch 1.4 Politikwissenschaftlich 2. Die Klasse der WSK-Rechte 2.1. WSK-Rechte insgesamt 2.2 Teilklasse: Wirtschaftliche Rechte 2.3 Teilklasse: Soziale Rechte 2.4 Teilklasse: Kulturelle Rechte 3. Die WSK-Rechte im Einzelnen 3.1 Arbeit 3.2 Gerechte Arbeitsbedingungen 3.3 Gewerkschaftsbildung/Streikrecht 3.4 Soziale Sicherheit 3.5 Schutz der Familie 3.6 Angemessener Lebensstandard 3.7 Ernährung 3.8 Wohnen 3.9 Eigentum 3.10 Gesundheit 3.11 Bildung 3.12 Teilhabe am kulturellen Leben 3.13 Geistiges Eigentum 3.14 Wasser 4. Theorien globaler Gerechtigkeit
Kurz vor ihrem sechzigsten Geburtstag ist die europäische Union mit inneren und äußeren Herausforderungen konfrontiert und befindet sich in einer tiefen Krise. Am 1. März 2017 legte Kommissionspräsident Juncker das „Weißbuch über die Zukunft der Europäischen Union“ vor, in dem er verschiedene Szenarien darlegt und zur Diskussion über die anste-henden Entscheidungen einlädt. Diese Papier versteht sich als ein solcher Diskussionsbei-trag.
Inhaltsübersicht I. Ausgangslage II. Datenmaterial und Stichprobe III. Fragestellung und Methode der Datenanalyse IV. Ergebnisse 1. Vorgeschichte und traumatische Erlebnisse 2. Beschwerden und Diagnosestellung 3. Behandlungsbedarf und Reisefähigkeit 4. Hinweise zum Sprachverständnis 5. Argumentationslinien V. Interpretation und Schlußfolgerungen
Westsahara
(2001)
Inhaltsübersicht I. Einführung II. Rechtliche Grundlagen für das Verbot der Kinderarbeit a) Die Kinderrechtskonvention b) Die Internationale Arbeitsorganisation und ihre Regelungen c) Die Konferenz über Kinderarbeit in Amsterdam und Oslo 1997 d) Aktivitäten der Vereinten Nationen und von UNICEF e) Resümee III. Sozialklauseln zur Bekämpfung von Kinderarbeit a) Allgemeines b) Vereinbarkeit von Sozialklauseln mit dem Prinzip des freien Welthandels? c) Interessenlage der Akteure zum Einsatz von Sozialklauseln- die Gewerkschaften IV.Bewertung
Wechselwirkungen zwischen UN-Politik und UN-Forschung in Deutschland
I. Einleitung
II. Zur UN-Forschung in Deutschland
III. Wechselbeziehungen in und zwischen UN-Forschung und UN Politikin Thesen
IV. Ansatzpunkte für künftige Diskussionen
Wechselwirkungen zwischen UN-Politik und UN-Forschung in Deutschland - Diskussionszusammenfassung
In diesem Text soll zweierlei gezeigt werden. Erstens, weil Menschen Rechte haben, gibt es wenigstens einige Tiere, die Rechte haben (I.). Zweitens, wir können die Rechte von Tieren nicht willkürfrei auf die Art begrenzen, die wir selber bilden; Menschen sind nicht die einzigen Tiere, die Rechte haben (II.).
Vorwort
(2011)
Vor vierzig Jahren
(2000)
Vor achtzig Jahren
(2020)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Vor achtzig Jahren
(2006)
Die Locarno-Verträge haben in der völkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgenössische Publizistik beschäftigte sich ausführlich mit diesem Thema, wobei das Verhältnis von Verständigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand.
Später gehörte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der Völkerbundsgeschichte, der Völkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. Für die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abrüstungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Erörterung steht bislang aus.
In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen Überblick über das Vertragswerk zunächst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und Lösungsansätze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des Völkerbundes erfolgt.
Die Beziehungen zwischen den Vereinten Nationen und nichtstaatlichen Akteuren
haben seit den 1990er Jahren einen radikalen Wandel erlebt. Nach der
Rio-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 stand in den Vereinten Nationen
zunächst die Frage im Vordergrund, wie der gewachsenen Bedeutung
der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Arbeit und den Strukturen der
Weltorganisation Rechnung getragen werden könnte. Seit Ende der 1990er Jahre
dominierten innerhalb der Vereinten Nationen und einiger ihrer Spezialorgane
und Sonderorganisationen zunehmend die Bemühungen, Privatunternehmen
und ihre Interessenvertreter aktiver in die Arbeit der Vereinten Nationen zu integrieren.
Dies geschah zum einen in Form unterschiedlichster bilateraler Kontakte
und Kooperationsvorhaben zwischen Unternehmen und UN-Akteuren, zum anderen
im Rahmen von Dialogveranstaltungen und gemeinsamen Initiativen von
Regierungen, zwischenstaatlichen Gremien, Wirtschaftsvertretern und NGOs, für
die im Folgeprozess der Rio-Konferenz der Begriff der Multistakeholder-Partnerschaften
geprägt wurde.
Der folgende Beitrag nimmt diese Entwicklung kritisch unter die Lupe. Er
zeichnet im Zeitraffer nach, wie sich die Beziehungen zwischen den Vereinten
Nationen und nichtstaatlichen Akteuren gewandelt haben, beschreibt das Ausmaß
und die Bandbreite der neuen Partnerschaftsansätze, erörtert Risiken und
Nebenwirkungen dieses Paradigmenwechsels in der internationalen Politik und
skizziert zum Schluss, welche Konsequenzen sich daraus für die Vereinten Nationen
abzeichnen.
Der Beitrag übersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der französische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zulässige Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungsäußerungsfreiheit eingeordnet.
rezensiertes Werk: Verlag Zeit-Fragen (Hrsg.): Das Rote Kreuz oder Kubismus Allüren? Zur überflüssigen Debatte um ein neues Rotkreuz-Symbol und zur Neutralität als Voraussetzung („Conditio sine qua non") für humanitäre Hilfeleistung im Krieg, Sonderdruck aus der Wochenzeitung Zeit-Fragen. Sonderdruck aus der Wochenzeitung Zeit-Fragen. - Zürich : 2002. - 60 S.