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2013 jährte sich das Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention zum 60. Mal. Seit ihrem Bestehen hat die Konvention insbesondere durch den auf ihrer Grundlage gegründeten Gerichtshof den Schutz der Menschenrechte in Europa wesentlich gestärkt. Mit ihren mittlerweile 47 Vertragsparteien ist sie zu einem gesamteuropäischen Grundrechtsschutzsystem geworden, dessen Akzeptanz sich nicht zuletzt an den in den vergangenen Jahren rasant gestiegenen Fallzahlen zeigt. Dennoch steht die EMRK auch in der Zukunft vor besonderen Herausforderungen. Dieser Band stellt den Versuch einer Bilanz der vergangenen 60 Jahre dar und enthält die Beiträge der Vortragenden des Workshops „60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – die Konvention als ‚living instrument‘“, der anlässlich des Jubiläums durch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam veranstaltet wurde. Schwerpunktmäßig beschäftigen sich die Beiträge mit der Rechtsfortbildung durch den EGMR, insbesondere mittels einer dynamischen Auslegung der Konvention, der konstitutionellen Dimension der EMRK, der Durchsetzung seiner Urteile sowie dem Reformbedarf aufgrund gestiegener Arbeitsbelastung.
Aliens, intregration
(2008)
Besteht ein Anspruch auf den Tod nach der Europäischen Menschenrechtskonvention? : der Fall Pretty
(2003)
This article seeks to explain the 2013 coalition between the CDU and the Greens in the German federal state of Hesse. It applies traditional office-seeking and policy-seeking coalition formation theories to the case alongside a new explanation underscoring the influence of past behaviour on coalition partnership; namely, the negative impact of a pre-electoral commitment breach on future coalition formation. The results show that pure office-seeking cannot explain the coalition outcome. Instead, as the analysis of textual data extracted from political parties' manifestos shows, there has been a constant process of policy approximation between the CDU and the Greens in Hesse. Additionally, we find evidence suggesting that the SPD's breach on their promise not to rely on support by the Left Party in 2008 shaped the CDU's refusal to coalesce with the SPD in 2013. The findings add to our understanding of the interplay between office-seeking and policy-seeking motivations as well as the personal enmities of key actors in shaping the coalition formation. The study further offers insights into the new German coalition option between the Greens and the CDU, which can serve as a blueprint at the national level.
Das globale Menschenrechtssystem : Entwicklungsstand und Voraussetzungen seiner Verwirklichung
(2009)
Das globale Menschenrechtssystem : Entwicklungsstand und Voraussetzungen seiner Verwirklichung
(2009)
Das Verbot rassischer Hetze und die Strafbarkeit der sog. Holocaustlüge : Art. 19/20 des IPbpR
(2002)
Eine wertorientierte Rechtsordnung ist vor die Aufgabe gestellt, gegebenenfalls konfligierende Werte untereinander in Ausgleich zu bringen: Freiheit der Meinungsäußerung einerseits, das Verbot bestimmter Inhalte, um Ehre und Leben von Menschen zu schützen, andererseits. Der Aufsatz stellt den Umfang der Meinungsäußerungsfreiheit nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte dar und beschreibt die Möglichkeiten zulässiger Beschränkungen. Er geht weiterhin auf die Strafbarkeit der sogenannten Holocaustlüge in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Der Aufsatz bestimmt den Begriff der völkerrechtlichen "Diskriminierung" und stellt die allgemeinen völkervertraglichen und völkergewohnheitsrechtlichen Grundlagen zum Schutz vor Rassendiskriminierung vor. Sodann geht die Autorin auf die Regelungen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte zum Diskriminierungsschutz ein und verdeutlicht den Schutzbereich und die innerstaatliche Bedeutung von Art. 26 an Fallbeispielen.
Diese Studie will aufzeigen, welche Rolle der Achtung und Förderung der Menschenrechte in den Außenbeziehungen der Europäischen Union zukommt, und prüfen, welche Folgerungen daraus im innergemeinschaftlichen Bereich gezogen werden können. Dazu wird zunächst ein Überblick über die Entwicklung des Schutzes der Menschenrechte in den Außenbeziehungen, insbesondere im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft gegeben. Daran schließt sich eine Darstellung der Rechtfertigung dieser Politik an. Die sodann vorzunehmende Würdigung ihrer heutigen Bedeutung schließt auch Fragen der Überwachung und Rechtsfolgen von Verstößen ein. Abschließend werden mögliche Rückwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik diskutiert.
Die EMRK und nationales Recht : Deutschland - eine Spurensuche / Österreich - ein Köningsweg?
(2004)
Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt : ein Handbuch für die Praxis
(2004)
Der Aufsatz stellt die geschichtliche Entwicklung der Menschenrechtsidee überblickartig dar, beschreibt Stationen ihrer Verwirklung und erläutert den gegenwärtigen völkerrechtlichen Menschenrechtsschutz. Die normativen Grundlagen und Möglichkeiten der Überwachung der so gesetzten Standards werden beschrieben. Abschließend nimmt der Aufsatz aktuelle Herausforderungen an den Menschenrechtsschutz zu Beginn des neuen Jahrtausends in den Blick. Es handelt sich um die gekürzte Fassung eines Beitrages, der im Sommer 2001 in einem Sammelband veröffentlicht wird.
Die Studien analysiert die seit dem Beitritt mittel- und osteuropäischer Staaten nach dem Fall der Mauer ergangene Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschen-rechte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Hauptgegenstände der entschiedenen Fälle werden gruppiert und die Ergebnisse der Entscheidungen kommentiert. Als Ergebnis wird festgestellt, daß die Unterschiede zwischen Beschwerden aus den alten und neuen Mitgliedstaaten recht gering sind. Dies zeigt, daß nach der - mehrere Jahre in Anspruch nehmenden - Aufarbeitung der aus den Transformationsprozessen resultie-renden Probleme die europäische Rechtsgemeinschaft, wie sie in der Satzung des Europa-rates und der Präambel der Europäischen Menschenrechtskonvention beschworen wird, Realität sein wird. Unsicherheitsfaktoren wie der Beitritt Rußlands und die Zunahme von Beschwerdeverfahren trotz der zwischenzeitlich eingetretenen Reform des Überwachungsmechanismus werden für die Zukunft zu berücksichtigen sein.
Die Rechtsstellung des Ausländers in der Praxis des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen
(2000)
Die Reform des Amtsrechts der Staatsanwaltschaft : europarechtliche und völkerrechtliche Impulse
(2005)
Die Untersuchung legt zunächst das geltende Amtsrecht der Staatsanwaltschaft dar und gibt dann einen Überblick über die verschiedenen Stadien der seit vielen Jahrzehnten geführten Reformdiskussion. Dieser sollen durch Impulse aus dem Europarecht und dem Völkerrecht neue Argumente zugeführt werden. Die Europäischen Gemeinschaften betreiben die Einführung eines Europäischen Staatsanwaltes. Dieser soll im Rahmen der Betrugsbekämpfung zu Lasten des Gemeinschaftshaushaltes Ermittlungen durchführen. Seine Rechtsstellung unterscheidet sich signifikant von der des deutschen Staatsanwalts. Hinzu kommen bedenkenswerte Hinweise für die Rechtsstellung von Anklägern aus dem Völkerrecht. So sind die Ankläger vor dem Internationalen Strafgerichtshof und den Ad-hoc-Straftribunalen für das ehemalige Jugoslawien und für Ruanda selbständige Organe dieser Gerichte und ausdrücklich weisungsfrei. Dieses Buch untersucht, inwieweit Europa- und -in geringerem Ausmaß- Völkerrecht die Diskussion über die Reformbedürftigkeit des Amtsrechts der Staatsanwälte in Deutschland zu beeinflussen vermögen.
Die RolleInternationaler Organisationen bei der Normierung und Durchsetzung der Menschenrecht
(1999)
Der Beitrag zeichnet die völkerrechtlichen Normierungen des Verbotes der Todesstrafe nach und erläutert, welche Beschränkungen der staatlichen Souveränität im Bereich der Todesstrafe auferlegt sind. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß es kein generelles, jeden Staat bindendes Verbot der Todesstrafe gibt. Noch ist es so, daß ein Staat sich direkt und ausdrücklich zur Abschaffung der Todesstrafe bekennen muß solange er dies nicht tut, ist die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei Beachtung bestimmter rechtsstaatlicher Kautelen völkerrechtlich gesehen zulässig.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch die Europäische Menschenrechtsarchitektur ins Wanken gebracht. Der Europarat reagierte schnell und beendete die Mitgliedschaft der Russischen Föderation. Aus diesem Anlass blickt der Beitrag zurück auf die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat. Seit dem Beitritt vor 26 Jahren haben Konfrontationen die – oftmals kurzen– Phasen der Kooperation überschattet. Das wirft die Frage auf, inwieweit die „Politik des Dialogs“ gegenüber der Russischen Föderation geeignet war, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern. Der Beitrag legt zudem die rechtlichen Grundlagen von Beitritt und Ende der Mitgliedschaft dar und untersucht, wie sich der Ausschluss auf die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirkt. Der Ausschluss Russlands stellt einen Wendepunkt dar. Zwar wird damit ein potenziell gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Jedoch entsteht durch die geschlossene Reaktion der restlichen Mitgliedstaaten auch ein Momentum für Reformen und eine Rückbesinnung auf das Gründungsziel des Europarates – die kollektive Durchsetzung der Menschenrechte.
Dignity after measure
(2005)
Dispersing the fog
(2020)
Countries in the Middle East generally fare poorly in Transparency International’s Corruption Perceptions Index. One of the biggest challenges for the anti-corruption-regime in the Middle East are the many forms of corruption that are not being recognised as such on the local level, if assessed against a culturally relativistic benchmark. Our paper seeks to establish a unifying ground by providing a functional analysis of corruption which is both, normatively guiding and culturally sensitive. We demarcate our work as follows: (1) our reference point will be the phenomenon of institutional corruption, whereas (2) our working definition of corruption will conceive of corruption as a violation of role-specific norms that is motivated by the role-occupier’s private motives. In an attempt to offer a comprehensive approach, corruption will be viewed on two differing levels. On the external level, we will begin with an investigation of features within a norm-order that typically instantiate corruption. We will argue that corruption is externally conditioned by an authority’s inability to enforce and (re)establish the norms of conduct that ought to be action-guiding in office. This changes the expectation-structure within a norm-order and erodes public trust in the authorities, giving rise to willing perpetrators. Complementing this, the internal level of our framework will emphasize the motivational deficits of corrupt acts. It will be argued that this deficit can typically be found in societies that lack civic virtues. This, we suspect, is the functional reason why corrupt societies have such a hard time to overcome the problem: they lack both features and are, as a consequence, caught in a vicious circle as they struggle to strengthen civil society and consolidate institutional structures – whereas corruption increasingly disappears from the radar as it becomes accepted reality.
Einführung in die Tagung
(2015)
Grußwort des Dekans
(2015)
This chapter consists of three parts. In the first part, I will give a short overview about the integration of the protection of the environment into German constitutional law. This section will start with the presentation of the relevant provision, Art. 20a BL. Then, I will elaborate on its legal character. In the second part, I will make some brief remarks on the practical implications of Art. 20a BL. Finally, I will present some preliminary conclusions.
Human Rights
(2002)
Human Rights
(2010)
The nineteenth century witnessed restoration and reformation, the heyday of the nation state in Europe and inter-state cooperation at the same time. Driven by technical progress, communication across borders became an everyday phenomenon demanding transnational cooperation and regulation. Whereas in the political field irregular conferences turned out to be an appropriate instrument for governing transnational cooperation, a more constant and institutionalised matter proved to be adequate for technical cooperation.
In 1865, the International Telegraph Convention set up a relevant administrative union which merged in 1932 with the International Radiotelegraph Union from 1906 to form the newly labelled International Telecommunication Union (ITU). The parties to the ITU met regularly in so-called plenipotentiary conferences every 3 years. Already in 1875 the International Telegraph Convention was completely redrafted and the organisation’s structure changed. The contracting parties created an instrument that paved the way for a modern form of international standard setting. The new, simplified convention contained only general provisions of a policy nature that would remain in effect for an “indeterminate length of time” (Art. 20), detailed rules of a transitory and specific nature that might be subject to frequent changes with the progress of technology were put into the “Regulations for international service” (also known as the Telegraph Regulations). The newly established “administrative conferences” attended by technical experts from the member states were responsible for revising the regulations when necessary.
This was an early example of the transferral of power from sovereign nation states to an international organisation in order to govern transnational communication effectively. The administrative unions, as the first examples in modern history, show the ability of self-interested rational agents to overcome collective action dilemmas, i.e. situations where cooperation avoids sub-optimal outcomes for cooperators. The newly created institutions shaped a spirit of cooperation and the practice of standard setting proved that cooperation is effective. Furthermore, they show the spill-over effects of cooperation: increased cooperation in one area leads to increased cooperation in other areas.
Menschenrechte
(2000)
Das erste umfassende deutschsprachige Lexikon über die Vereinten Nationen enthält einen menschenrechtlichen Schwerpunktteil. Dieser Beitrag gibt eine grundlegende Einführung in die geistesgeschichtliche Entwicklung der Menschenrechte. Außerdem erläutert er in geraffter Form die Normierung von Menschenrechten auf der universellen Ebene. Abschließend werden verschiedene, häufig diskutierte Problemfelder behandelt. Hierzu zählen Fragen der Universalität von Menschenrechten, das Recht auf Entwicklung und die Durchsetzung und Förderung von Menschenrechten.
Das Buch enthält eingangs eine Einführung in den Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene, die die erschiedenen Institutionen, Garantieen und Überwachungsmechanismen vorstellt. Der zweite Beitrag beschreibt die historische Entwicklung des Minder-heitenschutzes und seine heutige Ausformung. Im dritten Beitrag wird der Schutz vor Folter auf internationaler und europäischer Ebene behandelt und auf Fragen eingegangen, die sich in diesem Zusammenhang für die Bundesrepublik Deutschland stellen. Der vierte Abschnitt erörtert die sprachenrechtliche Situation von Minderheiten, wobei besonderes Augenmerk auf die Rechtsentwicklung in Europa gelegt wird. Im letzten Beitrag diskutiert der Autor den Zusammenhang von Rassismus und Menschenrechten.
Menschenrechte und Bioethik
(2004)
Menschenrechtsausschuß
(2000)