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Verwaltungswissenschaft
(2019)
Das Werk ist im ersten Teil Grundlagen und Querschnittsfragen der Verwaltungswissenschaft gewidmet. Zunächst stellt der Verfasser die Erkenntnisobjekte "Verwaltungswissenschaft" und "Öffentliche Verwaltung" vor. Sodann vermittelt er dem Leser Aufgaben, Kulturen, Reformen und die Kontrolle der Verwaltung. Im zweiten Teil werden Verwaltungsbehörden als Organisationen und Handlungssysteme näher beleuchtet. Die betreffenden Kapitel behandeln die Aufbauorganisation, das Personal, die Koordination, das Verfahren und die Entscheidung.
Ist der Staat als Arbeitgeber heute noch attraktiv und konkurrenzfähig im Wettbewerb um Nachwuchs?
Das Werk greift die Einführung des Personalgewinnungszuschlags in § 43 BBesG auf, um die Herausforderungen und Lösungsmöglichkeiten zur Nachwuchssicherung des öffentlichen Dienstes aufzuzeigen. Nach umfassender Analyse der Fachkräftebasis und Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Dienstes ist die Ausgestaltung des Personalgewinnungszuschlags als besoldungsrechtliches Novum zentraler Gegenstand der Arbeit. Zudem stellt sich die Frage, ob der Personalgewinnungszuschlag in seiner Ausgestaltung und Funktion tatsächlich Rekrutierungsschwierigkeiten auf Bundesebene behebt. Die hierfür durchgeführte empirische Untersuchung gibt Antworten darauf.
Die Arbeit bietet einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten des Zuschlags und wendet sich an Wissenschaftler wie an Praktiker; erstmalig wird der Zuschlag monographisch untersucht.
Staatsrecht I
(2019)
Das Staatsrecht zählt sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung zu den zentralen Rechtsgebieten. Das Staatsorganisationsrecht bestimmt Aufbau und Verfahren der Staatsorgane und beeinflusst durch den Vorrang der Verfassung die gesamte Rechtsordnung.
Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtwahlstoff. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die staatstheoretischen Grundlagen und die europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt.
Vorteile auf einen Blick
- ausführliche Behandlung in Frageund-Antwort-Fällen
- systematische und umfassende Darstellung aktuell auf neuestem Rechtsstand.
Zur Neuauflage
Für die 4. Auflage wurde das Werk in zwei Bände aufgeteilt. Band I enthält eine ausführliche Darstellung des Staatsorganisationsrechts. Berücksichtigt wurde dabei die umfangreiche neue Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Rechtsbereich. Enthalten sind außerdem die aktuellen Einflüsse des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EGMR auf das deutsche Staatsrecht.
Zielgruppe
Für Studierende der Anfangs- und Fortgeschrittenensemester sowie zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung.
Literatur als Kunst
(2019)
Die Herausgeber der „Potsdamer Beiträge zur Sorabistik/Podstupimske pśinoski k Sorbistice“ sind erfreut, nach längerer Pause einen neuen Band veröffentlichen zu können. Gemeinschaftlich legen der Kulturwissenschaftler Tobias Preßler, welcher hier debütiert, und der ausgewiesene Denkmalpfleger i. R. Alfred Roggan, vier Artikel zur niedersorbischen Kulturgeschichte vor. Die Autoren widmen sich der sorbischen Sprache im Norden der Niederlausitz, ihrer ehemaligen Verbreitung und den Umständen ihres Verschwindens. Alle Beiträge nähern sich aus unterschiedlicher Perspektive diesem Thema, wobei die Schwerpunkte auf verschiedenen Zeiten und Regionen liegen. Mit Paul Thol wird sich einem Restaurator und Künstler zugewandt, dessen Werk und Schaffen in die bewegte 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts fällt. Diese Zeit bildet gleichsam den Abschluss einer epochenübergreifenden Darstellung zur Politik gegenüber den Sorben und ihrer Sprache, welche ein weiterer Artikel skizziert. In den beiden Herzstücken des Bandes wird der Leser in die frühe Neuzeit entführt. Es wird ein bisher wenig beachtetes Druckwerk aus dem Jahre 1694 vorgestellt, das seinerzeit bewusst in zwölf Sprachen herausgegeben wurde. Als wahres Kleinod der sorbischen Sprachgeschichte findet sich dieses Werk – ein Gedicht – überliefert, das in einem nunmehr ausgestorbenen Dialektzweig verfasst ist. Neben dem Gedicht selbst, werden auch dessen bisherige literarische Bearbeitungen sowie der Entstehungshintergrund des Druckes eingehender beschrieben. Der vierte Beitrag widmet sich einer Region, in welcher wohl der gleiche Dialekt wie der des Gedichtes gesprochen wurde. Bis zum Verklingen der Sprache im 18. Jahrhundert war sie hier genauso lebendig wie sie es heute noch in ihrem Kerngebiet ist.
Die vorliegende Abhandlung bereitet erstmals systematisch das Verhältnis von Rechtsordnung und Wirtschaftsordnung nach der Theorie der Interdependenz der Ordnungen von Walter Eucken auf.
Die meisten Juristen werden Walter Eucke noch mit dem Ordoliberalismus in Verbindung bringen, manche der Freiburger Schule zuordnen, die wenigsten jedoch seine 'Grundsätze der Wirtschaftspolitik' oder gar seine juristisch nicht minder gehaltvollen 'Grundlagen der Nationalökonomie' gelesen haben. Gerade die ersteren jedoch – sein nachgelassenes Hauptwerk – bilden nicht nur für Ökonomen, sondern auch für Juristen eine überaus anregende Lektüre.
Jedem Juristen, vor allem jedem Wirtschaftsrechtler, sollte eine beiläufige Beobachtung zu denken geben, die Walter Eucken in seinen 'Grundlagen der Nationalökonomie' angestellt hat: „Werden der Wissenschaft in zwei Jahrtausenden nur unsere wichtigsten Rechtsnormen bekannt sein, so wird sie von unserer Wirtschaftsordnung kein wirkliches Bild gewinnen".
Recht bei Tacitus
(2019)
Et corruptissima re publica plurimae leges: Ein Schriftsteller, der vor fast zweitausend Jahren mit einem halben Dutzend Worten die grassierende Verrechtlichung zum Gradmesser der Verdorbenheit eines Gemeinwesens zu machen vermochte, verdient nicht nur einer der größten Stilisten der Weltliteratur genannt zu werden, sondern sollte als hellsichtiger Zeitdiagnostiker auch der gegenwärtigen Jurisprudenz nicht gleichgültig sein.