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Stetig steigende Studierendenzahlen und Studierendenerwartungen der „Generation Z“ als „Digital Natives“ stellen Hochschulen bei gleichbleibenden Lehrressourcen vor vielfältige technische, didaktische, organisationale und curriculare Herausforderungen. Aufgrund ihrer Diversität und Heterogenität gibt es keinen einheitlichen Weg der digitalen Transformation im Hochschulsektor. Curricula, Studienstrukturen, Präsenzlehre und digitale Lehr- und Lernangebote müssen auf die jeweiligen Hochschulen, Zielgruppen und Kooperationspartner zugeschnitten werden. Dabei müssen auch neue Zielgruppen erreicht werden, z.B. Berufstätige und Teilzeitstudierende, und die Individualisierung sowie die nationale und internationale Studierendenmobilität gefördert werden. Kompetenzen für die Informationsextraktion aus Lern- und Studienprozessen, (Big) Data Analytics und Visualisierung, Künstliche Intelligenz und Augmented Reality müssen in Hochschulen aufgebaut werden. Von der digitalen Transformation sind alle Bereiche von Hochschulen betroffen, z.B. Präsidien, Fakultäten und gleichgestellte Einrichtungen, Universitätsverwaltungen, Forschungseinrichtungen sowie zentrale und dezentrale (IT-)Dienstleister, die sich mit schnell verändernden Anforderungs- und Rollenprofilen anpassen müssen. Ferner sind rechtliche Rahmenbedingungen zu betrachten, z.B. Datenschutzanforderungen, um die Potenziale von digitalen Lehr- und Lernangeboten und von digitalen Medien in der Lehre zu erschließen. Dieser Track diskutiert theoretische, konzeptionelle, gestaltungsorientierte, empirische und verhaltensorientierte Beiträge.
Seit dem Jahr 2007 kooperieren die Moskauer Staatliche Juristische O. E. Kutafin Akademie und die Juristische Fakultät der Universität Potsdam mit hohem gegenseitigen Ertrag. Über den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn hinaus trägt die Partnerschaft zum Verständnis des anderen bei und hilft, die Gegensätze zu überwinden, welche das Verhältnis zwischen Deutschland und Russland im 20. Jahrhundert kennzeichneten. Im jährlichen Wechsel finden die Woche des Russischen Rechts in Potsdam und die Woche des Deutschen Rechts in Moskau statt. Der Band gibt die Vorträge namhafter Moskauer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wieder. Der Leser findet die Vorträge in russischer Sprache, jeweils mit Zusammenfassungen auf Deutsch. Das thematische Spektrum ist weit. Es reicht von der Kriminalistik, dem Völkerrecht, der Europäisierung des Russischen Rechts über die Einführung in das Russische Bankrecht und das Bankensystem der Russischen Föderation bis zur Einführung in das Internationale Privatrecht in Russland.
Die Methodenlehre ist das Grundlagenfach mit der größten Nähe zur Praxis. Dennoch bewegt sie sich oftmals auf einer hohen Abstraktionsebene und ihr Zweck wird im juristischen Alltag, im Studium oder in der Praxis nicht immer erreicht. Dominiert vom Zivil- und insbesondere Arbeitsrecht, werden Besonderheiten des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts ebenso wenig allgemein zur Kenntnis genommen wie (wieder) aktuelle Ansätze etwa der Rechtsrhetorik, der ökonomischen Analyse und der praktischen Jurisprudenz. Es sind eher interne Diskussionen, die innerhalb der Fachdisziplinen und in den noch kleineren Kreisen der methodisch Denkenden geführt werden. Im Zentrum des Kolloquiums stand daher die Frage, ob es eine allgemeine Methodenlehre gibt oder jeweils spezifische Methoden. Ziel war es, über Generationen, Fächergrenzen und Schulen hinaus ins Gespräch zu kommen. Der Tagungsband vereint die Referate und kurzen Zusammenfassungen der anregenden Diskussionen.
Die Beiträge des Sammelbandes sind im Rahmen eines Forschungs- und Doktoranden-seminars vorgetragen und diskutiert worden, das im Dezember 2010 in Potsdam stattfand und an dem Wissenschaftler der Staatlichen Universität für Wirtschaft und Finanzen, St. Petersburg, und Wissenschaftler der Lehrstühle für Statistik und Ökonometrie sowie für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftstheorie, der Universität Potsdam teilnahmen. Die Veröffentlichung der Aufsätze zeigt zum einen die Vielfalt der Forschungsfelder an beiden Universitäten, die sich aus den unterschiedlichen Schwerpunkten der wissenschaftlichen Einheiten ergeben, sie zeigt auch zum anderen in beispielhafter Weise die unterschiedlichen Forschungstraditionen und Forschungsstile an beiden Universitäten. Die Beiträge beziehen sich sowohl auf ausgewählte Branchen und als auch auf bestimmte raumwirtschaftliche Fragestellungen.
In den zeitgenössischen slavischen Literaturen ist Gewalt allgegenwärtig – als Echo der Revolutionen, Kriege, Diktaturen und Systemumbrüche des 20. Jahrhunderts, als Reaktion auf andauernde und neu ausbrechende Konflikte, als Faszination, Sensation und Kaufanreiz. Gewalt erscheint als narrativ-ästhetischer, tradierter Bestandteil der literarischen Darstellung und als aussagekräftiges, tabubrechendes Motiv. Dieser Band trägt die Ergebnisse einer internationalen Konferenz an der Universität Hamburg zusammen, die sich im Herbst 2012 diesem Thema unter der Trias "Verbrechen – Fiktion - Vermarktung" gewidmet hat. Das breite Spektrum der untersuchten Literaturen (von ost- und west- über südslavische Literaturen, von Prosa über Lyrik und Dramatik) aber auch der Blick über die Literatur hinaus (unter anderem auf Film und Musik), die Vielfalt der Themen, Darstellungsweisen und analytischen Zugänge ergeben ein vielfältiges Bild, das eine Annäherung an die Frage nach den Spezifika literarischer Gewaltdarstellungen ermöglicht.
Das vorliegende Werk ist das Ergebnis der 4. Woche des Russischen Rechts an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Moskauer Staatlichen Juristischen Universität O. E. Kutafin hielten Vorträge zum Völkerrecht, Verfassungs- und Staatsangehörigkeitsrecht, Bürgerlichen Recht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Finanzrecht und Bankrecht. Das russische Recht befindet sich nach dem Ende der Sowjetunion im Wandel. Die Beiträge zeugen vom hohen Stand der Jurisprudenz an der Moskauer Staatlichen Juristischen Universität O. E. Kutafin. Die Wochen des Russischen Rechts tragen dazu bei, das Recht der Russischen Föderation bei uns in Deutschland bekannt zu machen und rechtsvergleichend zur Diskussion zu stellen.