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Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
In diesem Beitrag wird die Profitabilität und Wohlfahrtseffekte einer horizontalen Unternehmensfusion in einem räumlichen Wettbewerbsmodell mit asymmetrischer Nachfrage untersucht. Die Untersuchung wird für drei Unternehmen durchgeführt, von denen zwei miteinander fusionieren und eins unabhängig von dem fusionierten Unternehmen agiert. Die Standardtheorie über Unternehmensfusionen impliziert, dass Fusionen auf Grund des “business stealing effect” in integrierten Märkten häufig nicht profitabel sind. Die Resultate der Analyse im räumlichen Modell mit asymmetrischer Nachfragestruktur zeigen, dass dies in diesem Modellrahmen nicht zwingend so ist; eine Unternehmensfusion kann profitabel und wohlfahrtssteigernd sein, falls der Transportkostensatz relativ hoch ist und die Märkte eine nicht zu asymmetrische Größe aufweisen.
Zukunftsgerichtete, mitarbeiterorientierte Personalarbeit ist im Hinblick auf einen sich immer stärker verengenden Markt für Fach- und Führungskräfte der Schlüssel zum Unternehmenserfolg,, zum Bestehen im Wettbewerb auf sich weitenden Märkten. Aufgrund der Erkenntnis, daß qualifizierte, motivierte Mitarbeiter Humankapital sind, ist die Personalarbeit aus dem Schatten der sogenannten Produktivbereiche der Unternehmen herausgetreten und hat sich als Führungsfunktion sui generis etabliert. Gleichzeitig hat aber auch ihre Dienstleistungsfacette aufgrund immer differenzierterer Anforderungen an Umfang zugelegt. Die Personalleitung in Unternehmen jeglicher Größe sieht sich tagtäglich mit Problemen arbeits-, betriebsverfassungs- und sozialrechtlicher Natur konfrontiert. Fragen der Personalgewinnung, -aus- und -Weiterbildung, der Entlohnung sowie in Krisensituationen auch des Personalabbaus stellen sich ständig neu. Dieses Handbuch der Personalleitung ist als umfassendes Kompendium konzipiert, in dem zahlreiche Fachleute aus der Personalpraxis und -Wissenschaft aktuelles und fundiertes Führungs- und Verwaltungs-Know-how anbieten: • Rahmenbedingungen der Personalarbeit (Personalpolitik, -Organisation, -führung, Mitbestimmung, Soziale Sicherheit, Arbeitszeit) • Personen- und arbeitsplatzbezogene Leistungen (Entgelt, Betriebliche Sozialeinrichtungen und -maßnahmen, Betriebliche Altersversorgung, Neben-/Sozialleistungen, Arbeitssicherheit und -gestaltung) • Phasen der Personalarbeit (Personalanpassung, -planung, -marketing, Einführung neuer Mitarbeiter, Personaleinsatz, -abbau) • Einschätzung und Bewertung (Personalauswahl, Mitarbeiterbeurteilung, -gespräch, Arbeitszeugnis) • Qualifikation und Entwicklung (Personalaus- und -Weiterbildung, Personalentwicklung für Fach- und Führungskräfte, Organisationsentwicklung, Auslandseinsatz) • Administration (Personalverwaltung, -abrechnung, -Controlling, -information) • Entwicklungstendenzen (EG-Binnenmarkt, umweltbewußtes Personalmanagement) Das Werk wendet sich an Unternehmer, Personalleiter und Führungskräfte sämtlicher Ebenen mit Personalverantwortung, an Unternehmens- und Personalberater sowie an Studierende des Personalwesens und der Arbeitswissenschaft.
Inhalt: 1. Einleitung 1.1. Forschungsziele 1.2. Arbeitsmethodik 1.3. Aufbau der Pilotstudie 2. Kommunale Verwaltungsreform in Brandenburg 3. Die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark 3.1. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark 3.2. Das Personal der Kreisverwaltung 3.3. Verbeamtungskonzept 3.4. Folgen der Kreisgebietsreform 3.5. Gleichstellungsfragen 4. Verwaltungsreform im Landkreis Potsdam-Mittelmark 4.1. Zum Reformansatz 4.2. Weitere Reformschritte 4.3. Ziele der Reform 4.4. Leitbilddiskussion 4.5. Mitarbeiter und Reform 4.6. Personalrat und Reform 4.7. ÖTV und Reform 5. Personalfragen bei der Verwaltungsreform im Landkreis Potsdam-Mittelmark 5.1. Defizite im Personalbereich 5.2. Zur Arbeitsmotivation der Mitarbeiter in der Kreisverwaltung 5.3. Elemente des modernen Personalmanagements 5.4. Instrumente in der Personalarbeit - 5.4.1. Mitarbeiterbefragung - 5.4.2. Weiterbildung - 5.4.2. Weiterbildung 6. Ergebnisse der Pilotstudie 6.1. Besonderheiten der Verwaltungsreform in den neuen Bundesländern am Beispiel Potsdam-Mittelmark 6.2. Zwischenbilanz zur Umsetzung der Modernisierungskonzeption 6.3. Vorschläge für die Fortsetzung des Projekts
Was machen Verwaltungsmanager wirklich? : Explorative Ergebnisse eines Lehrforschungsprojekts
(2011)
Dieses Sonderheft der Schriftenreihe des Lehrstuhls für Public Management präsentiert ausgewählte Ergebnisse eines Lehrforschungsprojektes. Dabei wurde in Anlehnung an Mintzbergs Managementforschung die Frage gestellt, wie Führungskräfte in der Verwaltung tatsächlich ihre Organisationen steuern. Das Sonderheft enthält die explorativen Befunde aus drei empirischen Studien, die von Teilnehmern und Teilnehmerinnen des Seminars durchgeführt wurden.
Flexibilisierung und Individualisierung der Arbeitszeit setzt sich immer mehr durch. Arbeitsmarktpolitische und individuelle Gründe sprechen jedenfalls dafür. Auch die Tarifpartner zeigen sich immer aufgeschlossener, obwohl der rechtliche Geltungsrahmen vielfach noch gar nicht klar abgesteckt ist. Die zahlreichen Praxisbeispiele machen Mut, auf dem begangenen Weg fortzufahren. In diesem Buch werden wertvolle Informationen geliefert, die sowohl aus individueller als auch aus betrieblicher Sicht den Entscheidungsprozeß für eine zunehmende Arbeitszeitindividualisierung und -flexibilisierung erleichtern.