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Vorlesungen mit Skript Themen: - Die Rechts- und Geschäftsfähigkeit - Das Rechtsgeschäft, das Zustandekommen des Vertrages, Abgabe und Zugang von Willenserklärungen - Die Auslegung von Willenserklärungen - Die Anfechtung von Willenserklärungen - Die Stellvertretung - Die Vertragsfreiheit und der Kontrahierungszwang - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB)
Sozialrechtshandbuch
(2022)
Vorlesungen mit Skript Themen: - Die Entstehung des Schuldverhältnisses - Der Inhalt des Schuldverhältnisses - Der Grundsatz von Treu und Glauben - Das Erlöschen des Schuldverhältnisses - Die Einreden - Der Schadensersatz wegen Pflichtverletzung - Der Inhalt und Umfang des Schadensersatzpflicht - Der Gläubigerverzug - Die Beteilungung Dritter am Schuldverhältnis
§§ 366 - 372
(2009)
Die Methodenlehre ist das Grundlagenfach mit der größten Nähe zur Praxis. Dennoch bewegt sie sich oftmals auf einer hohen Abstraktionsebene und ihr Zweck wird im juristischen Alltag, im Studium oder in der Praxis nicht immer erreicht. Dominiert vom Zivil- und insbesondere Arbeitsrecht, werden Besonderheiten des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts ebenso wenig allgemein zur Kenntnis genommen wie (wieder) aktuelle Ansätze etwa der Rechtsrhetorik, der ökonomischen Analyse und der praktischen Jurisprudenz. Es sind eher interne Diskussionen, die innerhalb der Fachdisziplinen und in den noch kleineren Kreisen der methodisch Denkenden geführt werden. Im Zentrum des Kolloquiums stand daher die Frage, ob es eine allgemeine Methodenlehre gibt oder jeweils spezifische Methoden. Ziel war es, über Generationen, Fächergrenzen und Schulen hinaus ins Gespräch zu kommen. Der Tagungsband vereint die Referate und kurzen Zusammenfassungen der anregenden Diskussionen.
Das vorliegende Werk ist das Ergebnis der 4. Woche des Russischen Rechts an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Moskauer Staatlichen Juristischen Universität O. E. Kutafin hielten Vorträge zum Völkerrecht, Verfassungs- und Staatsangehörigkeitsrecht, Bürgerlichen Recht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Finanzrecht und Bankrecht. Das russische Recht befindet sich nach dem Ende der Sowjetunion im Wandel. Die Beiträge zeugen vom hohen Stand der Jurisprudenz an der Moskauer Staatlichen Juristischen Universität O. E. Kutafin. Die Wochen des Russischen Rechts tragen dazu bei, das Recht der Russischen Föderation bei uns in Deutschland bekannt zu machen und rechtsvergleichend zur Diskussion zu stellen.
Die Moskauer Staatliche Juristische O. E. Kutafin Universität (Akademie) und die Juristische Fakultät der Universität Potsdam arbeiten seit 2007 mit hohem wissenschaftlichem Ertrag zusammen. Ihre gemeinsamen Anstrengungen um das Verständnis und die Entwicklung des Rechts in Russland und in Deutschland finden in den Wochen des Russischen Rechts ihren Ausdruck. In den Beiträgen spiegelt sich das wissenschaftliche Denken auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft zweier Länder wider, deren Rechtsschulen seit jeher ein historisches Band verbindet. Ius est ars aequi et boni – Nach dem Wahren und Guten durch das Recht streben beide Partner. Den thematischen Schwerpunkt der 2. Woche des Russischen Rechts, Potsdam, 2012, bildeten – neben zivilrechtlichen Fragestellungen – das Zusammenwirken und der wechselseitige Einfluss von Staat und Kirche in Russland und Deutschland. Wo harsche Gegensätze zwischen Staat und Kirche das Bild prägen, wo die eine Seite die andere gar bekämpft, dominieren Unrecht und Willkür. Wo aber zwischen Staat und Kirche gegenseitiges Vertrauen und Wohlwollen herrschen, wo Konflikte rechtsstaatlich, mithin friedlich, ausgetragen werden, lässt sich das Wahre finden, und das Gute gedeiht. Diese Einsicht zu fördern und zu verbreiten, war ein Ziel der Konferenz.
Die Methodenlehre ist das Grundlagenfach mit der größten Nähe zur Praxis. Dennoch bewegt sie sich oftmals auf einer hohen Abstraktionsebene und ihr Zweck wird im juristischen Alltag, im Studium oder in der Praxis nicht immer erreicht. Dominiert vom Zivil- und insbesondere Arbeitsrecht, werden Besonderheiten des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts ebenso wenig allgemein zur Kenntnis genommen wie (wieder) aktuelle Ansätze etwa der Rechtsrhetorik, der ökonomischen Analyse und der praktischen Jurisprudenz. Es sind eher interne Diskussionen, die innerhalb der Fachdisziplinen und in den noch kleineren Kreisen der methodisch Denkenden geführt werden. Im Zentrum des Kolloquiums stand daher die Frage, ob es eine allgemeine Methodenlehre gibt oder jeweils spezifische Methoden. Ziel war es, über Generationen, Fächergrenzen und Schulen hinaus ins Gespräch zu kommen. Der Tagungsband vereint die Referate und kurzen Zusammenfassungen der anregenden Diskussionen.