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Untersucht werden die von BulwienGesa erhobenen und aufbereiteten jahresdurchschnittlichen Wiederverkaufspreise von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern in 401 kreisfreien Städten und Landkreisen für die Jahre 2004–2017. Dabei zeigt sich eine Zunahme der regionalen Streuung im Zeitverlauf vor allem in der auf die Finanzkrise 2007–2009 folgenden Zeit. Im Durchschnitt der Regionen (Landkreise und kreisfreie Städte) steigen die Preise; sie entwickeln sich aber regional stark unterschiedlich (in manchen Regionen stagnieren sie oder sind gefallen). Dies führt auch zur Zunahme der Variationskoeffizienten, also der relativen Streuung der regionalen Preise. Dies deutet auf eine Zunahme der regionalen Disparitäten in der Bundesrepublik Deutschland. Besondere Divergenzen zeigen sich zwischen den alten und den neuen Bundesländern, wie auch zwischen prosperierenden kreisfreien Städten und deren Umland und ökonomisch schwächeren Städten und Landkreisen.
Bestehende Forschung hat gezeigt, dass die Reformbereitschaft von Führungskräften eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von Veränderungsprojekten ist. Dieser Artikel geht der Frage nach, wie erklärt werden kann, warum einige Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung reformbereiter sind als andere. Er greift dabei auf eine Führungskräftebefragung aus dem Jahr 2010 zurück, die auf den Einschätzungen von 351 Verwaltungsmanagern aus der Ministerialverwaltung von Bund und Ländern basiert. Eine statistische Analyse dieser Daten kommt zu dem Ergebnis, dass die typische reformbereite Führungskraft intrinsisch motiviert ist, auf eine aufgabenorientierte Führung setzt sowie Arbeitserfahrung außerhalb der öffentlichen Verwaltung und keine juristische Ausbildung besitzt. Sie arbeitet auf oberer Hierarchieebene, ist jedoch eher mit Fach- als mit Führungsaufgaben beschäftigt. Der Artikel vertieft und erläutert diese Befunde sowie deren Implikationen für die Verwaltungspraxis.
Der Beitrag konzentriert sich auf die neue einheitliche Behördenrufnummer D115, als aktuelles, innovatives eGovernment-Projekt der deutschen Verwaltungsmodernisierung. Als theoretische Grundlage der hier vorliegenden empirischen verwaltungswissen schaftlichen Analyse sekundiert der Multilevel-Governance-Ansatz, welcher die Mehrebenenverflechtung der politisch-administrativen Strukturen, die Vielschichtigkeit und die besondere Governancestruktur des Reformvorhabens am besten erfassen dürfte. Die Analyse der Funktionsweise der Behördenrufnummer D115, der beteiligten Akteure und deren institutionell bedingter Motivation kommt insgesamt zum Ergebnis, dass der Ansatz für das Modernisierungsprojekt als geradezu exemplarisch zu betrachten ist. Die Berücksichtigung des Mehrebenencharakters sowie der dabei zur Anwendung kommen den Netzwerk- und Steuerungsmechanismen sind bei einem solchen Projekt und künftigen eGovernment-Projekten unverzichtbar.
Der Transformationsprozess in der Mongolei stellt besonders für den wirtschaftlichen Bereich eine große Herausforderung dar. Bei der Umgestaltung von der Plan-zur Marktwirtschaft nehmen dabei Führungskräfte eine Schlüsselfunktion ein, da sie wesentlichen Einfluss auf den Gestaltungsprozess der sich neu orientierenden Unternehmen haben. Die Arbeit untersucht das Verhältnis der Führungskräfte zu ihren Mitarbeitern vor dem Hintergrund neocharismatischer Theorieansätze und kommt zum dem Schluss, dass es Hinweise auf transformationale Führung gibt. Dabei nehmen Gruppenprozesse, die Person der Führungskraft sowie traditionelle und sozialistisch sozialisierte Elemente zentrale Rollen ein. Des Weiteren gibt es Verweise auf Konzepte der Authentizität und der Geteilten Führung.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Beteiligungsmanagement und der damit verbundenen Steuerung öffentlicher Unternehmen auf kommunaler Ebene. Der Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Erkenntnis, dass eine Kommune keine absolute Kontrolle über ihre öffentlichen Unternehmen ausüben kann und sollte. Stattdessen wird angenommen, dass im Zuge einer effizienten Steuerung eine Fokussierung auf relevante Themen, Bereiche und Aktivitäten der öffentlichen Unternehmen erfolgt. Da die Steuerung öffentlicher Unternehmen aufgrund der Vielzahl involvierter Akteure nur schwierig zu untersuchen ist, steht in der vorliegenden Analyse die speziell für das kommunale Beteiligungsmanagement eingerichtete „Organisationseinheit Beteiligungsmanagement“ im Mittelpunkt. Die Forschungsfrage lautet: Welche Faktoren erklären den Steuerungsfokus einer „Organisationseinheit Beteiligungsmanagement“? Im Zuge einer explorativen Annäherung an die Forschungsfrage werden vier Perspektiven aus der Literatur verschiedener Forschungsgebiete, im Besonderen aber der Agencification-Literatur, hergeleitet: eine strukturelle, eine aufgabenspezifische, eine kulturell-vergangenheitsbezogene sowie eine umweltbezogene Perspektive. Mit Hilfe dieser Perspektiven werden sowohl verwaltungs- als auch unternehmenszentrierte Faktoren erarbeitet, deren Einfluss auf die Wahl des Steuerungsfokus untersucht wird. Das Ergebnis der explorativ-vergleichenden Fallstudie von insgesamt neun kommunalen Organisationseinheiten Beteiligungsmanagement zeigt, dass die untersuchten Faktoren entweder eine Intensivierung bzw. veränderte Verortung oder eine Diversifizierung des Steuerungsfokus erklären. Eine Diversifizierung bedeutet, dass eine Vielzahl verschiedener Fokusse berücksichtigt wird.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Motivation von Mitarbeitern an öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtungen. Anhand einer Mitarbeiterumfrage am Leibniz-Institut für Agrartechnik Potsdam-Bornim e. V. werden mehrere Hypothesen untersucht, die auf der Self-Determination-Theory basieren. Die Analyse zeigt, dass viele Befragte eine hohe autonome Motivation aufweisen. Insbesondere das Gefühl, Wahlmöglichkeiten und Gestaltungsspielräume bei der Arbeit zu besitzen, beeinflusst die Motivation positiv. Während Führungskräfte dieses Gefühl der Autonomie stärken können, haben Charaktereigenschaften keinen Einfluss hierauf. Darüber hinaus zeigt sich, dass in der Wissenschaft ein Gefühl der sozialen Eingebundenheit im Arbeitskontext keine bedeutende Rolle zu spielen scheint.
1. Teil A – Theoretische Grundlegung der Arbeit Die wissenschaftliche Arbeit beginnt mit der Darstellung der Problemstellung und der Zielsetzung der wissenschaftlichen Arbeit. Es wird deutlich aufgezeigt werden, dass sich die Lehre des Qualitätsmanagements (QM) nur sehr unzureichend mit den sozialen Aspekten der Information & Kommunikation (I&K) und dem organisatorischen Wandel beschäftigt hat. Aus diesen beiden Unterkapiteln werden die Forschungsfragen abgeleitet und der weitere Aufbau der Arbeit konstruiert. (Kapitel 1). Aufgrund der Problemstellung startet das zweite Kapitel im Rahmen der theoretischen Grundlagen mit der sozialen Systemtheorie. Die Entscheidung für die soziale Systemtheorie wird begründet. Im Zusammenhang mit den sozialen Aspekten der I&K werden die relevanten Erkenntnisbeiträge der sozialen Systemtheorien als einzelne Komponenten vorgestellt. Diese Komponenten werden dann zu einem systemtheoretischen I&K-Modell (SEM) zusammengefügt. (Kapitel 2). Damit die beiden Disziplinen QM und soziale Systemtheorie miteinander verbunden werden können, bedarf es im dritten Kapitel der Dissertation einer Vorstellung der dafür notwendigen und relevanten Inhalte des QM. Im Zuge der Vorstellung der Inhalte des QM werden diese bereits mit der sozialen Systemtheorie verknüpft, um damit aufzuzeigen, wie QMS durch I&K existieren und operieren (Kapitel 3). Das vierte Kapitel verbindet dann die beiden Disziplinen QM und soziale Systemtheorie miteinander, wodurch ein systemtheoretisches QM-Modell (SQM) entsteht. Dieses Modell erklärt den Zusammenhang von QM, I&K und organisatorischem Wandel(Kapitel 4). 2. Teil B – Empirische Untersuchung Für die empirische Untersuchung wird in Kapitel fünf das allgemeine Forschungsdesign hergeleitet werden. Darauf folgt die Vorstellung des Aufbaus und der Abfolge von Interviews und eines Fragebogens (Kapitel 5). Das sechste Kapitel erklärt die Zielsetzung, Hintergrund und Methodik der Experteninterviews mit den Qualitätsmanagementbeauftragten (QMB) und unter-sucht die gängige Praxis des QM bzgl. der sozialen Aspekte der I&K. (Kapitel 6). Das Kapitel sieben erklärt die Zielsetzung, Hintergrund und Methodik der Interviews mit den Unternehmen der Best-Practise (BP). (Kapitel 7). Im Kapitel acht werden die Ursache und Wirkung der sozialen Aspekte der I&K über die Unternehmenskultur im Rahmen eines QMS dargestellt. (Kapitel 8). Im Kapitel neun erfolgt ein Resümee der empirischen Untersuchungen. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen werden kritisch gewürdigt. Des Weiteren wird aufgezeigt, welcher weitere empirische Forschungsbedarf aufgedeckt wurde.(Kapitel 9). 3. Teil C - Abschluss Der Schlussteil der Arbeit beginnt mit dem zehnten Kapitel durch die Herleitung und Begründung von Verbesserungspotentialen und Handlungsempfehlungen für die Praxis im QM.(Kapitel 10). Im elften Kapitel erfolgt die Beantwortung der Forschungsfragen und der kritischen Würdigung der generierten Erkenntnisse.(Kapitel 11). Im zwölften Kapitel endet die Arbeit mit einem Ausblick auf weiteren Forschungsbedarf, welcher durch das Ergebnis dieser Arbeit entstanden ist (Kapitel 12).
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Mit dem in §18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgeschriebenen Leistungsentgelt soll u.a. die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gesteigert werden. Eine motivationssteigernde Wirkung wird jedoch von Seiten der Motivationsforschung bestritten. Sie geht im Gegenteil davon aus, dass eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB) zu einer Verdrängung der intrinsischen Motivation (Crowding-Out Effekt) führen kann. Mithilfe eines empirischen Tests der Motivation Crowding Theorie gelangt diese Arbeit zu einem differenzierteren Urteil. Es wird gezeigt, dass im Beispiel der Kreisverwaltung Potsdam Mittelmark die subjektive Wahrnehmung der LOB durch den einzelnen Beschäftigten darüber entscheidet, ob dessen Motivation verstärkt oder verdrängt wird. Jene Beschäftigten, die sich durch die LOB kontrolliert fühlen, weisen eine signifikant geringere PSM und intrinsische Motivation als diejenigen auf, die die LOB als fördernd wahrnehmen. Als zentraler Faktor für das Urteil der Beschäftigten wird die wahrgenommene Fairness des Systems identifiziert.
Stadtstruktur und Umwelt
(2011)
Im nachfolgenden Beitrag wird die Frage diskutiert, welche Strukturveränderungen Städte durch klimapolitisch motivierte Stadtplanung und -gestaltung erfahren. Es wird gezeigt, dass selbst tiefgreifende Veränderungen der bestehenden Stadtstrukturen durch Resuburbanisierung und durch das Prinzip der räumlichen Konzentration von Arbeiten und Wohnen nur marginale – wenn überhaupt – Beiträge zu den sogenannten "Klimazielen" leisten, wobei diese in der Klimaforschung nicht unumstritten sind, da der kausale Zusammenhang zwischen Klimaänderung und anthropogenen Emissionen nicht eindeutig geklärt ist.