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Die Danziger Verwaltungspraxis des frühen 19. Jahrhunderts im Nexus von Reform, Restauration, Emanzipation und antijüdischen Vorurteilen.
Michał Szulc analysiert die Umsetzung der staatlichen Judenpolitik in der preußischen Provinz am Beispiel Danzigs. Dabei zeigt er die Emanzipation der Juden als Kampfplatz von Interessengruppen und individuellen Akteuren. Der Autor untersucht sowohl die Diskussionen vor Ort als auch in machtpolitischen Zentren wie Berlin und Paris.
Deutlich wird dabei die Diskrepanz zwischen gesetzlicher Norm und Alltagspraxis, zwischen politischem Programm und dessen tatsächlicher Wirkung. In diesem politisch-rechtlichen Prozess setzten sich Staat und Stadt konfrontativ über die Lage der Juden in Danzig auseinander. Akteure wie Napoleon I., König Friedrich Wilhelm III. oder Staatskanzler Karl August von Hardenberg versuchten mit unterschiedlichem Erfolg das Ausmaß der Emanzipation ebenso so zu prägen, wie es 'einfache Leute', etwa der Rabbinatskandidat Bram oder der Stadtverordnete Zernecke, taten. Die Rollen der Protagonisten waren dabei variabel: Einige Staatsbeamte vertraten die Position der Stadt, manche Bürger die des Staates. Zudem entwickelte sich im Laufe der Debatte jenseits rechtlicher Normen eine lokale Praxis, die Juden mehr Raum in der Gesellschaft gewährte.
Z,E-Diene sind ein häufig auftretendes Strukturmerkmal in Naturstoffen. Aus diesem Grund ist die einfache Darstellung dieser Struktureinheit von großen Interesse in der organischen Chemie.
Das erste Ziel der vorliegenden Arbeit war daher die Weiterentwicklung der Ringschlussmetathese-/ baseninduzierten Ringöffnungs-/ Veresterungssequenz (RBRV-Sequenz) zur Synthese von (2Z,4E)-Diencarbonsäureethylestern ausgehend von Butenoaten. Dazu wurde zunächst die RBRV-Sequenz optimiert. Diese aus drei Schritten bestehende Sequenz konnte in einem Eintopf-Verfahren angewendet werden. Die Ringschlussmetathese gelang mit einer Katalysatorbeladung von 1 mol% des GRUBBS-Katalysators der zweiten Generation in Dichlormethan. Für die baseninduzierte Ringöffnung des β,γ-ungesättigten δ Valerolactons wurde NaHMDS verwendet. Die Alkylierung der Carboxylatspezies gelang mit dem MEERWEIN-Reagenz. Die Anwendbarkeit der Sequenz wurde für verschiedene Substrate demonstriert.
Die Erweiterung der Methode auf α-substituierte Butenoate unterlag starken Einschränkungen. So konnte der Zugang für α Hydroxyderivate realisiert werden. Bei der Anwendung der RBRV-Sequenz auf die α-substituierten Butenoate wurde festgestellt, dass diese sich nur in moderaten Ausbeuten umsetzen ließen und zudem nicht selektiv zu den (2E,4E)-konfigurierten α-substituierten-Dienestern reagierten.
Der Einsatz von Eninen unter den Standardbedingungen der RBRV-Sequenz gelang nicht. Erst nach Modifizierung der Sequenz (höhere Katalysatorbeladung, Wechsel des Lösungsmittels) konnten die [3]Dendralen-Produkte in geringen Ausbeuten erhalten werden.
Im zweiten Teil der Arbeit wurde der Einsatz von (2Z,4E)-Diencarbonsäureethylestern in der Totalsynthese von Naturstoffen untersucht. Dazu wurden zunächst die Transformationsmöglichkeiten der Ester geprüft. Es konnte gezeigt werden, dass sich (2Z,4E)-Diencarbonsäureethylester insbesondere zur Synthese von (2Z,4E)-Aldehyden sowie zum Aufbau der (3Z,5E)-Dien-1-in-Struktur eignen.
Anhand dieser Ergebnisse wurde im Anschluss die RBRV-Sequenz in der Totalsynthese eingesetzt. Dazu wurde zunächst der (2Z,4E)-Dienester Microsphaerodiolin in seiner ersten Totalsynthese auf drei verschiedene Routen hergestellt. Im Anschluss wurden sechs verschiedene Polyacetylene mit einer (3Z,5E)-Dien-1-in-Einheit hergestellt. Schlüsselschritte in ihrer Synthese waren immer die RBRV-Sequenz zum Aufbau der Z,E-Dien-Einheit, die Transformation des Esters in ein terminales Alkin sowie die CADIOT-CHODKIEWICZ-Kupplung zum Aufbau unsymmetrischer Polyine. Alle sechs Polyacetylene wurden zum ersten Mal in einer Totalsynthese synthetisiert. Drei Polyacetylene wurden ausgehend von (S)-Butantriol enantiomerenrein dargestellt. Anhand ihrer Drehwerte konnte eine Revision der von YAO und Mitarbeitern vorgenommen Zuordnung der Absolutkonfiguration der Naturstoffe vorgenommen werden.
Der Bittergeschmack warnt den Organismus vor potentiell verdorbener oder giftiger Nahrung und ist somit ein wichtiger Kontrollmechanismus. Die initiale Detektion der zahlreich vorkommenden Bitterstoffe erfolgt bei der Maus durch 35 Bitterrezeptoren (Tas2rs), die sich im Zungengewebe befinden. Die Geschmacksinformation wird anschließend von der Zunge über das periphere (PNS) ins zentrale Nervensystem (ZNS) geleitet, wo deren Verarbeitung stattfindet. Die Verarbeitung der Geschmacksinformation konnte bislang nicht gänzlich aufgeklärt werden. Neue Studien deuten auf eine Expression von Tas2rs auch im PNS und ZNS entlang der Geschmacksbahn hin. Über Vorkommen und Aufgaben dieser Rezeptoren bzw. Rezeptorzellen im Nervensystem ist bislang wenig bekannt.
Im Rahmen dieser Arbeit wurde die Tas2r-Expression in verschiedenen Mausmodellen untersucht, Tas2r-exprimierende Zellen identifiziert und deren Funktionen bei der Übertragung der Geschmacksinformationen analysiert. Im Zuge der Expressionsanalysen mittels qRT-PCR konnte die Expression von 25 der 35 bekannten Bittergeschmacksrezeptoren im zentralen Nervensystem der Maus nachgewiesen werden. Die Expressionsmuster im PNS sowie im ZNS lassen darüber hinaus Vermutungen zu Funktionen in verschiedenen Bereichen des Nervensystems zu. Basierend auf den Ergebnissen der Expressionsanalysen war es möglich, stark exprimierte Tas2rs mittels In-situ-Hybridisierung in verschiedenen Zelltypen zu visualisieren. Des Weiteren konnten immunhistochemische Färbungen unter Verwendung eines genetisch modifizierten Mausmodells die Ergebnisse der Expressionsanalysen bestätigen. Sie zeigten eine Expression von Tas2rs, am Beispiel des Tas2r131-Rezeptors, in cholinergen, dopaminergen, GABAergen, noradrenergen und glycinerg-angesteuerten Projektionsneuronen sowie in Interneuronen. Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit zeigen daher erstmals das Vorkommen von Tas2rs in verschiedenen neuronalen Zelltypen in weiten Teilen des ZNS. Dies lässt den Schluss zu, dass Tas2r-exprimierende Zellen potentiell multiple Funktionen innehaben. Anhand von Verhaltensexperimenten in genetisch modifizierten Mäusen wurde die mögliche Funktion von Tas2r131-exprimierenden Neuronen (Tas2r131-Neurone) bei der Geschmackswahrnehmung untersucht. Die Ergebnisse weisen auf eine Beteiligung von Tas2r131-Neuronen an der Signalweiterleitung bzw. -verarbeitung der Geschmacksinformation für eine Auswahl von Bittersubstanzen hin. Die Analysen zeigen darüber hinaus, dass Tas2r131-Neuronen nicht an der Geschmackswahrnehmung anderer Bitterstoffe sowie Geschmacksstimuli anderer Qualitäten (süß, umami, sauer, salzig), beteiligt sind. Eine spezifische „Tas2r131-Bittergeschmacksbahn“, die mit anderen potentiellen „Bitterbahnen“ teils unabhängige, teils überlappende Signalwege bzw. Verarbeitungsbereiche besitzt, bildet eine mögliche zelluläre Grundlage zur Unterscheidung von Bitterstoffen. Die im Rahmen dieser Arbeit entstandene Hypothese einer potentiellen Diskriminierung von Bitterstoffen soll daher in weiterführenden Studien durch die Etablierung eines Verhaltenstest mit Mäusen geprüft werden.
Gerät eine GmbH in eine finanzielle Krise, zeigen sich die Nachteile der beschränkten Haftung: Der GmbH wird ein Bankkredit oftmals versagt. Nicht selten besteht die einzige Möglichkeit darin, der Gesellschaft Kapital durch Gesellschafterdarlehen zuzuführen. Fordern die Gesellschafter später ihre Darlehen zurück und befindet sich die Gesellschaft noch in der Krise, ist die Rückzahlung für den Geschäftsführer mit erheblichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Risiken verbunden. Der Autor beleuchtet in der Publikation zum einen die zivilrechtliche Haftungsproblematik, insbesondere in Bezug auf § 64 GmbHG. Das Hauptaugenmerk legt der Autor auf die strafrechtlichen Risiken und untersucht die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Geschäftsführer bei der Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen wegen Untreue gemäß § 266 StGB strafbar macht. Dabei wird unter anderem untersucht, ob § 64 GmbH als pflichtwidrigkeitsbegründende Norm im Rahmen des § 266 StGB herangezogen werden kann. Vertieft geht der Autor auch der Frage nach, ob die Strafbarkeit des Geschäftsführers wegen eines Einverständnisses der Gesellschafter entfallen kann. Alle untersuchenden Fragen werden dabei stets an dem Präzisionsgebot gemessen, das das Bundesverfassungsgericht im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit des Untreuetatbestandes entwickelt hat.
E-Learning-Anwendungen bieten Chancen für die gesetzlich vorgeschriebene Inklusion von Lernenden mit Beeinträchtigungen. Die gleichberechtigte Teilhabe von blinden Lernenden an Veranstaltungen in virtuellen Klassenzimmern ist jedoch durch den synchronen, multimedialen Charakter und den hohen Informationsumfang dieser Lösungen kaum möglich.
Die vorliegende Arbeit untersucht die Zugänglichkeit virtueller Klassenzimmer für blinde Nutzende, um eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe an synchronen, kollaborativen Lernszenarien zu ermöglichen. Im Rahmen einer Produktanalyse werden dazu virtuelle Klassenzimmer auf ihre Zugänglichkeit und bestehende Barrieren untersucht und Richtlinien für die zugängliche Gestaltung von virtuellen Klassenzimmern definiert. Anschließend wird ein alternatives Benutzungskonzept zur Darstellung und Bedienung virtueller Klassenzimmer auf einem zweidimensionalen taktilen Braille-Display entwickelt, um eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe blinder Lernender an synchronen Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Nach einer ersten Evaluation mit blinden Probanden erfolgt die prototypische Umsetzung des Benutzungskonzepts für ein Open-Source-Klassenzimmer. Die abschließende Evaluation der prototypischen Umsetzung zeigt die Verbesserung der Zugänglichkeit von virtuellen Klassenzimmern für blinde Lernende unter Verwendung eines taktilen Flächendisplays und bestätigt die Wirksamkeit der im Rahmen dieser Arbeit entwickelten Konzepte.
Die sozialwissenschaftliche Dissertation nimmt den derzeitigen DIY-Trend, konkret den Handarbeitstrend, in den Fokus. Welche individuellen Gründe und gesellschaftliche Entwicklungen bewegen die Menschen, wieder gemeinsam und/oder allein zu nähen und zu stricken, alte Dinge aufzuwerten oder anders zu nutzen bzw. einfach kreativ zu sein? Ist es der Wunsch nach dem Besonderen, die Abgrenzung von Anderen, der wiedererwachte Sinn für Gemeinschaft oder die Freude an der praktischen Arbeit? Und nicht zuletzt, gibt es eine Verbindung von Handarbeit zu einer nachhaltig orientierten Lebensweise? Ist Handarbeit eine soziale Innovation?
Die Untersuchung basiert auf dem bereichsspezifischen Lebensstilkonzept, welches verschiedene gesellschaftliche Ebenen, die individuelle, gemeinschaftliche und gesellschaftliche Ebene, einschließt. Nach einer historischen Betrachtung der Handarbeit und einer ebenen-spezifischen Literaturschau einschließlich der Auswertung von Experteninterviews zum Thema Handarbeit erfolgt im empirischen Teil die Inhaltsanalyse von zwölf leitfadengestützten problemzentrierten Interviews mit Personen, die in ihrer Freizeit handarbeiten.
Die Untersuchung bestätigt die forschungsleitenden Annahmen. Es wird deutlich, dass bei der Herausbildung der Affinität zur Handarbeit alle drei gesellschaftlichen Ebenen relevant sind: Individuelle Vorerfahrungen und Motivationen spielen ebenso eine Rolle wie die Gemeinschaft und Vernetzung mit Anderen.Gesellschaftlich betrachtet zeigt die Arbeit, dass die historischen Brüche in der Bedeutung der Handarbeit für deren heutigen Stellenwert relevant sind. Handarbeit - und im weiteren Sinne DIY - wird als soziale Innovation wahrgenommen und kann bewusstseinsbildend hinsichtlich nachhaltig orientierter Lebensweisen wirken.