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So richtig schlüssig finden die Medienrechtler Marcus Schladebach und Hans-Christian Gräfe den Vorschlag der EU-Kommission für den Europäischen Media Freedom Act nicht. Unter einer überpathetischen Überschrift regelt er fiktive Fragen, die eigentlich keiner Regelung bedürfen. Zudem ohne Kompetenz auf dem Gebiet der Medienpolitik.
The sky is not the limit
(2022)
Das Öffentliche Medienrecht basiert auf verfassungs-, verwaltungs- und unionsrechtlichen Rechtsgrundlagen. Es bezieht sich im Kern auf die klassischen Medien des Rundfunks, der Presse und des Films, muss aber auch beweisen, dass es den Wandel hin zu den neuen Medien sachgerecht zu bewältigen versteht. Die Grundfragen dieses abwechslungsreichen Rechtsgebiets werden in dieser Klausur thematisiert.
Das ungefragte Zitieren aus Anwaltsschriftsätzen durch Presseorgane berührt verschiedene Grundrechte des Anwalts. Vertrauliche Strategien der Vertretung von Mandanten können so in die Öffentlichkeit geraten, was weder im Interesse des Anwalts noch des Mandanten liegt. Besonders betroffen von diesem Vorgehen der Presse sind Medienanwälte, die Persönlichkeitsrechtsverletzungen ihrer Mandanten verhindern wollen, sich aber dann mit ihren eigenen Äußerungen in den Zeitschriften zitiert sehen. Diese von den Gerichten durchaus unterschiedlich entschiedene Rechtsfrage soll zum Anlass genommen werden, um auf deren erhebliche Grundrechtsrelevanz für Anwälte aufmerksam zu machen und die juristischen Wertungseinheiten offenzulegen. Denn diese Frage betrifft einen zentralen Punkt nicht nur der Medienanwälte: Die effektive Vertretung des Mandanten.
Weltraumrecht
(2020)
Sechzig Jahre nach dem Beginn der Raumfahrt hat sich mit dem Weltraumrecht kontinuierlich ein völkerrechtliches Teilrechtsgebiet entwickelt, dessen Grundlagen und aktuelle Herausforderungen in diesem Lehrbuch behandelt und diskutiert werden. Ähnlich wie das Seerecht für die Meere oder das Luftrecht für den Luftraum versucht das Weltraumrecht, eine internationale Rechtsordnung für den verkehrlich neu erschlossenen Interaktionsraum, den Weltraum, zu schaffen. Dabei gilt es einerseits den Weltraum als Gemeinschaftsraum ohne einzelstaatliche Hoheitsgewalt zu bewahren, andererseits aber die vielfältigen staatlichen und neuerdings privaten Nutzungsinteressen im Weltraum zu berücksichtigen und in einen rechtlichen Ausgleich zu bringen. Der dem Menschen eigene Forscherdrang wird dafür sorgen, dass sich in Zukunft vermehrt weltraumrechtliche Fragen stellen werden.