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In den vergangenen Jahren gewannen in der Personalwirtschaft Begriffe wie War for Talent und Fachkräftemangel immer mehr an Bedeutung. Unternehmen der Privatwirtschaft betreiben daher gezielt Personalmarketing - öffentliche Verwaltungen bisher kaum. Obwohl die Kombination aus einer überalterten Belegschaft, sinkenden Schulabsolventenzahlen und einem weitgehend unattraktiven Arbeitgeberimage insbesondere für öffentliche Verwaltungen die Gefahr eines eklatanten Mangels qualifizierter Nachwuchskräfte birgt. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach wie Personalmarketing in öffentlichen Verwaltungen bereits erfolgreich betrieben wird und welche Erfolgsfaktoren sich daraus für den Einsatz in anderen Verwaltungen ableiten lassen. Mit Hilfe der Analyse eines Best Practice-Ansatzes und auf der Basis der für die Privatwirtschaft bereits identifizierten Erfolgsfaktoren werden diese für den erfolgreichen Einsatz von Personalmarketing in der öffentlichen Verwaltung herausgearbeitet. Der Fokus des Praxisbeispiels liegt dabei auf der Rekrutierung von Nachwuchskräften für den mittleren und gehobenen allgemeinen nicht-technischen Verwaltungsdienst. Als Best Practice-Beispiel dient das Ausbildungsmarketing der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Ergebnis decken sich die grundsätzlichen Erfolgsfaktoren mit denen der Privatwirtschaft. Dazu gehören u. a. das Vorhandensein eines strategischen Konzepts, die Formulierung klarer und messbarer Ziele sowie das systematische Überprüfen der Effektivität und Effizienz des Personalmarketing sowie einzelner Instrumente. Für öffentliche Verwaltungen ist es zudem besonders wichtig das Arbeitgeberimage zu verbessern. Dies sollte bei der Ansprache von Nachwuchskräften mit Hilfe moderner Medien, durch Einblicke in Verwaltungsaufgaben und die Einbindung von Eltern und Schulen geschehen.
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Der Anstieg der Energiepreise kann zu einer länger anhaltenden Verteuerung von Gütertransporten führen. Welche Auswirkungen haben steigende Transportkosten auf die Entwicklung von Städtesystemen? Ein solcher Transportkostenanstieg hat in der Russischen Föderation nach der Preisliberalisierung 1992 real, d.h. in Relation zu den Preisen anderer Gütergruppen stattgefunden. Gleichzeitig stellt die Bevölkerungsstatistik der Russischen Föderation Daten bereit, mit deren Hilfe Hypothesen zur Entwicklung von Städtesystemen unter dem Einfluss steigender Transportkosten geprüft werden können. Diese Daten werden in der vorliegenden Arbeit umfassend ausgewertet. Den theoretischen Hintergrund liefert die Modellierung eines Städtesystems mit linearer Raumstruktur im Rahmen der Neuen Ökonomischen Geographie. Damit wird ein Werkzeug geschaffen, das auch auf weiträumige Städtesysteme mit ausgeprägter Bandstruktur angewendet werden kann. Die hier erstmals erfolgte ausführliche Erläuterung des zu Grunde liegenden Theorieansatzes versteht sich als Ergänzung der Standardlehrbücher der Raumwirtschaftstheorie. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchung bestätigen die Prognose des Modells, dass in großflächigen Ländern bzw. Regionen mit Ähnlichkeit zur unterstellten Raumstruktur ein Anstieg der Transportkosten Konzentrationstendenzen in den Zentren befördert, während die peripheren Regionen zunehmend abgekoppelt werden.
Das Erkenntnisziel der Analyse der Vermögenslage ist die Gewinnung von Informationen über das Vermögen eines Unternehmens und seine Investitionstätigkeiten. In dieser Arbeit stellt das Definitionssystem der Jahresabschlussanalyse (in der Fachliteratur auch Bilanzanalyse genannt) die theoretische Grundlage für die statistische Analyse der Vermögenslage in der Gesamtheit öffentlicher Unternehmen dar. Die Vermögenslage wird mit Hilfe der aus der Bilanz ablesbaren Kennzahlen analysiert. Dabei stellen die Posten der Bilanz ursprüngliche Merkmale dar, auf deren Grundlage die zu untersuchenden Merkmale – Kennzahlen der Vermögenslage gebildet werden. Da die Heterogenität öffentlicher Unternehmen die Vergleichbarkeit der untersuchten Kennzahlen erschwert, stellt die Aufbereitung der Bilanz (Bildung der Strukturbilanz) in diesem Zusammenhang einen wichtigen Zwischenschritt in der Analyse dar, der allerdings schon dem Wirtschaftsprüfer erhebliche Kopfschmerzen bereiten kann, geschweige dem Statistiker. Eine einheitliche Strukturbilanz soll die Vergleichbarkeit der Bilanzkennzahlen gewähren. Die Vorgehensweise bei der Aufbereitung der Bilanz für eine Strukturbilanz wird in der Fachliteratur nicht eindeutig festgelegt. Die fachlichen Beiträge dort bestehen überwiegend aus Hinweisen und Empfehlungen zum Vorgehen in einzelnen Untenehmen, was natürlich gut nachzuvollziehen ist, da jedes Unternehmen eine eigene Spezifik hat. An dieser Stelle muss jedoch ein Statistiker, der sich weniger mit den einzelnen Fällen beschäftigt, sondern die Massenphänomene untersucht, auf eine einheitliche Variante der Bilanzaufbereitung zurückgreifen. Auf die Besonderheiten der Datenaufbereitung für öffentliche Unternehmen und die Bildung der Strukturbilanz soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. In dem folgenden Abschnitt werden die zu untersuchenden Merkmale - Kennzahlen der Vermögenslage definiert. Diesem schließt sich der Abschnitt mit den empirischen Ergebnissen an. Die Berechnungen wurden sowohl für die ganze Grundgesamtheit öffentlicher Unternehmen als auch an einigen Stellen für ihre einzelnen Klassen durchgeführt.
Steuern in Fragilen Staaten
(2010)
Fragile states are characterized by institutions which do not have the political will or ability to reduce poverty in the interests of their citizen, to establish basic social security, to promote a successful development process, and to guarantee security and human rights. The regional disintegration processes after the period of imperialism and the fall of the iron curtain have created many new states, which still are politically unstable and unable for a sustainable development. In the literature such states are describes as "weak", "failing or failed", "collapsed", "conflict or post-conflict" - dependant on the extent of the particular state failure. Several indicators try to describe such states and partly allow for projections of the future development. Then the role of taxation is discussed in detail before recommendations for the development cooperation are presented. Obviously taxation plays a key role for the democratization process in fragile states.
Die Ergebnisse aus dreißig Fallstudien in deutschen Biotechnologieunternehmen wurden genutzt, um einen Leitfaden für Biotechnologieunternehmen zu entwickeln, der die Unternehmen im Prozess der Internationalisierung unterstützt. Der Leitfaden zur Internationalisierung umfasst: • Beschreibung relevanter Auslandsmärkte (USA, UK, Frankreich, Indien) • Auswahl geeigneter Auslandsmärkte • Ermittlung einer geeigneten Markteintrittsform • Darstellung von Good Practice in der Internationalisierung • Managementempfehlungen Im Rahmen der Fallstudien wurde die USA als wichtigster Auslandsmarkt für Dienstleistungen in der roten Biotechnologie (DLrBT) identifiziert, Großbritannien als wichtigster europäischer Markt. Auch Frankreich wurde als ein bedeutender Markt in Europa ermittelt, der für die Unternehmen jedoch sehr schwer zu bearbeiten ist aufgrund von hohen Markteintrittsbarrieren. Des weiteren wurde Indien, neben den genannten Märkten, als ein emergenter Markt in den Leitfaden aufgenommen. Mit dem Internationalisierungsleitfaden wurde ein Instrument entwickelt, das zu einer objektiveren Bewertung von Chancen und Risiken des Markteintritts in einen bestimmten Zielmarkt einen Beitrag leistet. Der Anwender wird angehalten sich systematisch mit den folgenden Themenkomplexen zu beschäftigen: • Was sind relevante k.o.-Kriterien für Zielmärkte? • Welche Umsatzchancen birgt der Zielmarkt? • Wie sind die generellen Verhältnisse im Zielmarkt (z.B. Käuferverhalten)? • Auf welche Akteure treffe ich im Zielmarkt (Kunden, Wettbewerber, Mittler)? • Wie trete ich am besten in den Markt ein? Im Leitfaden wird auch aufgezeigt, wie die Internationalisierung in „Good Practice“ Unternehmen der Biotechnologie abgelaufen ist. Die empirische Grundlage dafür bilden die Ergebnisse der Fallstudienarbeit. • Wie ist die Internationalisierung im Detail abgelaufen? • Wie erfolgte der Eintritt in Auslandsmärkte? • Was waren die Gründe für diesen Ablauf bzw. für diese Vorgehensweise? • Was waren die größten Barrieren? Im Leitfaden werden Rahmenbedingungen und Internationalisierungsstrategien diskutiert und das Born-Global Verhalten dem stufenartigen Vorgehen in der Internationalisierung gegenübergestellt und Managementempfehlungen präsentiert. Im Leitfaden werden Checklisten zur Länderauswahl, zur Einschätzung von Markteintrittsbarrieren und unternehmensinternen Kriterien für die Zielmarkterschließung angeboten. Der Leitfaden zur Internationalisierung ist eine praktische Handlungsanleitung für das Management von Biotechnologieunternehmen.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Entstehung der ersten deutschen Kolonien in Georgien sowie die wirtschaftlichen Aspekte ihrer Tätigkeiten. Im II. Kapitel wird kurz die Vorgeschichte der Beziehungen zwischen Deutschland und Georgien beschrieben. Es wird gezeigt, dass diese Beziehungen schon im dritten Jahrhundert begannen und nach der Eroberung Georgiens durch die Mongolen im 13. Jahrhundert unterbrochen wurden. Die Wiederherstellung der Beziehungen zwischen den Ländern fand im 17. Jahrhundert statt, wobei eine Intensivierung im 18. Jahrhundert beobachtet werden kann. Im III. Kapitel geht es um die Entstehung der deutschen Kolonien in Georgien; insbesondere entstanden viele deutsche Siedlungen in Ost-Georgien, in der Nähe der Hauptstadt Tbilissi (mit deutschen Bezeichnungen, z.B. Rosenthal, Marienfeld, Alexandersdorf, Petersdorf, Elenendorf usw.) und in Tbilissi. Das IV. Kapitel beschäftigt sich mit der Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeiten der deutschen Kolonien, insbesondere mit der Gründung von zahlreichen neuen kleinen und mittleren Unternehmen in der Nahrungsproduktion, Landwirtschaft und im Dienstleistungsbereich. Die kleinen und mittleren deutschen Unternehmen verwendeten modernes Know-how und Technologien aus Deutschland. Dies hat wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung Georgiens beigetragen.
Der vorgestellte Beitrag erforscht die wirtschaftlichen Tätigkeiten des großen deutschen Unternehmens Siemens und Halske in Georgien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diesbezüglich sind in der Arbeit die folgenden Schwerpunkte gesetzt worden: - Erforschung des Wirkens der Firma Siemens und Halske und seiner Folgen; - Darstellung der positiven und negativen Seiten des Einflusses auf die georgische Wirtschaft. Die wissenschaftliche und praktische Relevanz kann wie folgt formuliert werden: - Es wird begründet, dass die Firma Siemens und Halske durch ihre Aktivitäten in Georgien (Bau von Telegrafenleitungen, Einführung einer Reihe von Neuheiten in der Kupfer- und Erdölproduktion) eine entscheidende Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes spielte; - Die Aktivitäten der Firma, deren positive und negative Seiten sowie ihr Einfluss auf die georgische Wirtschaft werden im Einzelnen charakterisiert.
Der vorgestellte Beitrag erforscht die wirtschaftlichen Tätigkeiten der großen deutschen Unternehmen Gelsenkirchen AG, Deutscher Kaiser AG sowie weiterer Firmen und Banken in Georgien am Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts. Diesbezüglich sind in der Arbeit die folgenden Schwerpunkte gesetzt worden: - Erforschung des Wirkens der Firmen Gelsenkirchen AG und Deutscher Kaiser AG und seiner Folgen; - Darstellung der positiven und negativen Seiten ihres Einfluss auf die georgische Wirtschaft; - Darstellung der (insbesondere wirtschaftlichen) Beziehungen zwischen Deutschland und der Demokratischen Republik Georgien (1918 – 1921). Die wissenschaftliche und praktische Relevanz kann wie folgt formuliert werden: - Es wird begründet, dass die deutschen Firmen durch ihre Aktivitäten in Georgien (Bau von Eisenbahnlinien, Einführung einer Reihe von Neuheiten in der Kupfer- und Manganproduktion sowie der Metallverarbeitung) eine entscheidende Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes spielten; - Die Aktivitäten der Firmen, deren positive und negative Seiten sowie ihr Einfluss auf die georgische Wirtschaft werden im Einzelnen charakterisiert.