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Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Entwickelt wird ein Dokument Management System zur elektronischen, Client-Server-basierten Publikation und Langzeitarchivierung von Hochschulschriften für die Universitätsbibliothek Potsdam. Der zu konzipierende Dokumentenserver muss den bibliothekarischen Anforderungen im Hinblick auf die Sicherung von Authentizität und Integrität des Servers und der einzelnen Textdokumente entsprechen. Eine Analyse der Eignung verbreiteter Dateiformate zur dauerhaften Speicherung unter Berücksichtigung von Verfügbarkeit, Strukturierbarkeit, Konvertierbarkeit und Austauschbarkeit sowie Recherchierbarkeit erbringt eine langfristig anzustrebende Präferenz für XML als Archivierungs- und Rechercheformat sowie PDF und/oder HTML als Präsentationsformate. Die Formalerfassung erfolgt über die Anreicherung des Dokumentes mit Metadaten nach dem DC qualified Standard, die in einer Datenbank strukturiert abgelegt sind. Der dauerhafte Zugang zur Publikation kann durch Verwendung einer zitierfähigen URN (Persistent Identifier) gesichert werden. Bestehende Archivierungssysteme werden untersucht und auf Vereinbarkeit mit den lokalen Bedürfnissen geprüft. Ein Workflow für die Anlieferung von Dokument und beschreibenden Metadaten durch den Autor und die weitere Bearbeitung durch die Bibliothek wird erarbeitet und die technische Umsetzung mittels Perl, HTML, XML und einer MS Access Datenbank beschrieben. Der Dokumentenserver ermöglicht performantes Retrieval und ist als Dataprovider mit einer OAI-Schnittstelle für den weltweiten, standardisierten Datenaustausch ausgestattet. Das System kann in wissenschaftlichen Informationseinrichtungen als Internet- oder Intranet-Repositorium eingesetzt werden. (Fremdreferat)
Die moderne Kultur- und Sozialgeschichte lässt sich – auf den Ebenen des Transports, der Informationsübertragung und der interpersonellen Kommunikation – als ein sich permanent steigernder Beschleunigungsprozess beschreiben. Insbesondere neuartige Medientechnologien verkürzen die zeitlichen Intervalle der Kommunikation zunehmend. Es ist davon auszugehen, dass sich die dem Geschwindigkeitsimperativ unterliegenden neuen Kommunikationsbedingungen in sprachlichen Innovationen niederschlagen und diese wiederum Indikatoren für Sprachwandel sind. In der jüngsten linguistischen Forschung wird allerdings vielfach die These geäußert, der Sprachgebrauch in den neuen Medien indiziere fundamentale Veränderungen der Schriftlichkeit und führe zu einem sprachlichen Verfall besonderen Ausmaßes. Diese These soll am Beispiel schriftbasierter Alltagskommunikation – vom Telegramm über den Brief und der Internetkommunikation bis hin zur SMS-Kommunikation – in medien-, kultur- und texthistorischen Zusammenhängen überprüft werden. Es geht darum, die kulturhistorischen Modalitäten der Medien- und Beschleunigungsgenese aufzudecken und spezifische mediale und kontextuelle Bedingungen sprachlicher Veränderungen herauszustellen.
Vergleich von Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) mit Sophie von La Roches "Erscheinungen am See Oneida" (1798) und Henriette Frölichs "Virginia oder Die Kolonie von Kentucky" (1820). Die Texte werden ausgehend von der Annahme untersucht, dass Macht ein asymmetrisches Verhältnis ist, das durch Konsens entsteht (Laclau und Mouffe), und auch Geschlechterverhältnisse als Machtverhältnisse verständlich werden, da Geschlecht keine natürliche Gegebenheit, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt ist (Butler). Dementsprechend werden die Texte in einem Spannungsfeld von Anpassung und Subversion verstanden.
Die hier vorliegende Magisterarbeit beschäftigt sich mit der bisher unbekannten pädagogischen Biographie des jüdischen Lehrers, Schulleiters, Museumsgründers und Zionisten Hans Herbert Hammerstein/ Yisrael Shiloni (1901-1996). Eingebunden in die Darstellung des bildungshistorischen Kontexts beleuchtet der Beitrag alle relevanten Lebensabschnitte des Protagonisten. Wichtigste Station seines pädagogischen Werdegangs ist die „Private Jüdische Volksschule Bonn“. Zwischen 1934 bis 1937 gründete und leitete Hammerstein/ Shiloni diese Einrichtung, die vielleicht die einzige jüdische Volksschule ihrer Zeit war, die ausschließlich nach reformpädagogischen Prinzipien arbeitete. Nicht unerwähnt soll auch das „Museum Deutsches Judentum“ bleiben, dass den Abschluss seines pädagogischen Lebensweges bildet. Hammerstein/ Shiloni gründete diese Institution 1971 in Israel, um die Geschichte des deutschen Judentums zu dokumentieren. Das Museum besteht bis heute als „Museum der deutschsprachigen Juden – Kulturzentrum der Jeckes“ in Tefen und nimmt einen festen Platz in der israelischen Museumslandschaft ein. Hammersteins/ Shilonis Leben ist trotz seiner Einzigartigkeit doch zugleich exemplarisch für die Generation deutscher Zionisten, die nach dem Ersten Weltkrieg den Zionismus als Erziehungs- und Bildungsprojekt verstand und ihre persönliche, kulturelle sowie politische Identität aus ihm schöpfte. Damit leistet diese biographische Arbeit sowohl einen Beitrag zur Geschichte der weitgehend vergessenen jüdischen Reformpädagogik, als auch zur Bildungsgeschichte der deutschen Juden im 20. Jahrhundert.
Die Magisterarbeit beschäftigt sich mit der politischen Förderung der geringfügigen Beschäftigung sowie der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und deren Bedeutung für eine gleichstellungsorientierte Familien- und Arbeitsmarktpolitik. Als Ausgangspunkt wird die Frage gestellt, ob geringfügige Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen einen Arbeitsmarkt für Frauen im Niedriglohnsektor schaffen oder ob sie eine Perspektive zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Carearbeit bieten. Dazu wird die Perspektive der Beschäftigten in sogenannten Minijobs als auch der NutzerInnen haushaltsnaher Dienstleistungen analysiert. Als theoretischer Rahmen liegt der Arbeit die These der geschlechterkritischen, vergleichenden Wohlfahrtsstaatforschung zugrunde, dass Policies familialisierende und defamilialisierende Wirkungen haben können. Auf Grundlage dieses Rahmens werden zwei Gesetze und deren gleichstellungspolitische Wirkung analysiert (Familienleistungsgesetz und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz II). Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass trotz der engen Verflechtung der beiden Politikfelder Arbeitsmarkt- und Familienpolitik ein Mismatch zwischen den analysierten Gesetzen besteht. Insbesondere hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigung gelangt die Arbeit aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive zu dem Urteil, dass sie sich am modernisierten Ernährermodell orientiert und Frauen auf die Rolle als Zuverdienerin festlegt. Auf diese Weise werden Anreize für eine geschlechterspezifische Arbeitsteilung gelegt.
Zu Beginn des Koreakrieges hatte im benachbarten Japan ein Mann de facto alle Macht in seinen Händen, der seit 1942 Oberbefehlshaber der alliierten Truppen im Pazifik gewesen war und am 2. September 1945 mit der Entgegennahme der japanischen Kapitulation den Zweiten Weltkrieg beendete – Douglas MacArthur. Der General, der den Pazifik einst als angelsächsischen See bezeichnet hatte, war unter seiner administrativen Leitung maßgeblich verantwortlich für die japanische Nachkriegsentwicklung und stand nun vor der neuen Herausforderung des Oberbefehls über die Truppen der Vereinten Nationen in Korea. Der über alle Maßen erfolgsverwöhnte MacArthur hatte die an Profilierungsmöglichkeiten nicht zu überbietenden Weltkriege genutzt, um zu einem der höchstdekorierten Offiziere der US-Militärgeschichte aufzusteigen. Innerhalb seines pazifischen Machtbereiches hatte er sich über die Jahre den Status eines quasi souveränen Staatsoberhauptes aufgebaut – mit einem eigenen Verwaltungsapparat, einer eigenen Armee und einem eigenen Geheimdienst, und er betrieb, einem souveränen Herrscher entsprechend, auch seine ganz eigene Politik. In dieser Arbeit wird, ausgehend von der These – MacArthur habe, einen Plan verfolgend, seine Position genutzt, um den Versuch zu unternehmen, den für ihn sehr gelegen und keineswegs überraschend kommenden Krieg in Korea zu einem Entscheidungsschlag gegen den asiatischen Kommunismus auszuweiten, nationalistischen Kräften zur Macht zu verhelfen und den dann endlich nicht mehr zu übertreffenden militärischen Ruhm politisch zu instrumentalisieren, um zur republikanischen Präsidentschaftskandidatur zu gelangen – zunächst das Hauptaugenmerk auf MacArthurs Beziehung zu Mao Tse-tungs Gegenspieler Chiang Kai-shek, dem Machthaber im Süden Koreas, Syngman Rhee, und deren mögliche strategische Einbeziehung sowie zur demokratischen Truman-Administration gelegt. Im zweiten Schwerpunkt werden, beginnend mit dem kurzen Entwurf eines Persönlichkeitsprofils MacArthurs, seine militärischen und politischen Ziele plausibilisiert. Dabei dient die weiter oben formulierte These als Blaupause für die Betrachtung des Kriegsverlaufes mit einem agierenden, aktiv seinen Plan verfolgenden General MacArthur, dessen (politisches) Handeln auch nach seiner Absetzung durch Präsident Truman noch unter dem Licht dieses Plans betrachtet werden kann.
Die empirische Arbeit untersucht den interlingualen Transfer von französischen und deutschen Filmtiteln im vergangenen Jahrhundert. Sie basiert auf einem Korpus von 3.200 französischen Originaltiteln und ihren deutschen Neutiteln und schließt eine Forschungslücke der Filmtitelübersetzung für das Sprachenpaar deutsch-französisch. Im theoretischen Teil werden die text- und übersetzungswissenschaftlichen Grundlagen dargelegt. Filmtitel bilden eine eigene Textsorte, die unter Zuhilfenahme der Textualitätskriterien von de Beaugrande/Dressler spezifiziert wird. Anhand ausgewählter Beispiele aus dem Korpus werden maßgebliche Funktionen von Filmtiteln, wie Werbung, Information, Identifikation, Kontakt und Interpretation erörtert. Auf E. Prunčs Translationstypologie basieren jene fünf Strategien, die bei der Übertragung von französischen Filmtiteln in den deutschen Sprach- und Kulturraum zum Einsatz kommen: Identität, Analogie, Variation, Innovation sowie hybride Formen. Ausführlich werden Übersetzungen von Umtitelungen abgegrenzt. Die Auswertung des Korpus ergibt, dass Titelinnovation die am häufigsten angewandte Strategie beim Titeltransfer im gesamten Untersuchungszeitraum darstellt, während Titelidentitäten am seltensten zum Einsatz kommen. Die Betrachtung kürzerer Zeitspannen zeigt gewisse Tendenzen auf, beispielsweise die deutliche Zunahme von Hybridtiteln in jüngster Zeit. Erstmals wird in dieser Arbeit das Phänomen der Mehrfachbetitelungen in verschiedenen deutschsprachigen Ländern aufgegriffen, indem nach Motiven für unterschiedliche Neutitel in Deutschland, der ehemaligen DDR und Österreich gesucht wird. Den Abschluss bildet eine Betrachtung der Filmtitel aus rechtlicher und ökonomischer Perspektive, denn zusammen mit ihren Filmen stellen Titel von hoher Kommerzialität geprägte Texte dar, und wie jedes Wirtschaftsgut erfahren auch sie eine präzise juristische Regulierung.
Diese Arbeit behandelt die Frage, welche Auswirkungen eine EU-Mitgliedschaft der Türkei auf die europäischen Sicherheitsbeziehungen haben würde. Es wird die sicherheitspolitische Situation in- und außerhalb der türkischen Staatsgrenzen analysiert. Auf Basis der Rational Choice Theorie vom Akteurzentrierten Institutionalismus wird gezeigt mit welchen Herausforderungen die Europäische Union konfrontiert wäre und die Frage behandelt, ob eine so genannte Privilegierte Partnerschaft eine mögliche Alternative zu einer Vollmitgliedschaft sein kann.
In dieser Arbeit wird die Interaktion der Protagonisten in den Romanen von Horacio Castellanos Moya untersucht. Betrachtet werden die Bücher: La diabla en el espejo (2000), El arma en el hombre (2001), Donde no estén ustedes (2003), Insensatez (2004) und Desmoronamiento (2006). In der Reihenfolge abnehmender sozialer Distanz geht es nacheinander um Konzepte von professionellen Beziehungen, Freundschaft, familiären Beziehungen und Intimität. Geprüft wird hierbei die These, dass all diese Beziehungen als von Gewaltverhältnissen unterwandert dargestellt werden. Zum anderen soll eine detaillierte Analyse Aufschluss über Inszenierungsweisen, Implikationen und Folgen der dargestellten Gewalt ermöglichen. Als zentral erweisen sich hierbei einerseits der Begriff des „Epitaphs“, wie ihn Jacques Derrida in seiner Politiques de l’ amitié entwickelt und andererseits die „Theorie des kommunikativen Rabens“, welche Ottmar Ette in seinem Band ÜberLebenswissen: die Aufgabe der Philologie darstellt. Die Arbeit hofft außerdem dazu beizutragen, den Bekanntheitsgrad Castellanos Moyas, als einem herausragenden Vertreter zentralamerikanischer Belletristik, zu erhöhen.