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Ansprüche?
(2007)
Belasten ungelöste Vermögensfragen die deutsch-polnischen Beziehungen? Auf der einen Seite stehen Deutsche, die im Zuge des Potsdamer Abkommens entschädigungslos enteignet wurden und nun Rückforderungsansprüche stellen. Auf der anderen Seite gibt es den Beschluss des polnischen Parlaments aus dem Jahre 2004, der im Potsdamer Abkommen fixierte iegsentschädigungen von Deutschland fordert – ungeachtet des polnischen Verzichts auf Reparationszahlungen von 1953. Die Beiträge von Tobias H. Irmscher und Jan Sandorski setzen sich mit der Rechtmäßigkeit dieser Ansprüche auseinander und suchen nach Lösungsansätzen. Dabei bieten sie unterschiedliche Sichtweisen auf die historischen Ereignisse und analysieren, ob die Vermögensfragen tatsächlich ungelöst sind.
Das Ende der Ratlosigkeit
(2007)
Inhalt: - Fünf Ausgangsfaktoren 1. Der ursprüngliche Verfassungsvertrag ist gescheitert 2. Die Beibehaltung von Nizza ist keine Option 3. Zentrale Neuerungen des Verfassungsvertrags sollten gesichert werden 4. Inakzeptable Kompromisse gefährden Ratifizierung 5. Überwindung der Verfassungskrise erfordert komplexe Lösungsstrategie - Fünf Rettungsmodelle zur Zukunft des Verfassungsvertrags 1. Nizza Plus– Ausschöpfen des geltenden Primärrechts 2. Verfassung Minus und Verfassung Minus-Minus 3. Avantgarde- oder Kerneuropa-Modell 4. Verfassung Plus und Verfassung Plus-Plus 5. Änderung des geltenden Nizza-Vertrags – Mini-Vertrag, Core Treaty oder Vertrag zur Reform des Vertrags von Nizza - Die Wiederbelebung der EU – von der Notwendigkeit eines neuen Großprojekts - Fahrplan zum weiteren Vorgehen
Inhalt: - Das Europäische Parlament in der Systementwicklung der EU - Die parlamentarische Beteiligung auf Regierungskonferenzen – Von Nizza nach Rom - Das Europäische Parlament im Konvent - Die Bilanz: Das Parlament zwischen Konvent und Regierungskonferenz - Potenziale: Neue Legislativverantwortung - Der Verfassungsvertrag im EP: Die Bewältigung der Krise oder ein neuer Anfang? - Systembildende Funktionen unterhalb der Schwelle der Vertragsänderung - Reformen aufgrund des Selbstorganisationsrechts der Organe - Reformen durch Interinstitutionelle Abkommen - Reformen durch organrechtliche Beschlüsse - Die Grenzen der informellen Inkraftsetzung
Die Bundeswehr
(2007)
aus dem Vorwort "Der europäische Verfassungsprozess hat viele Überraschungen erlebt. Überraschend war bereits der Umstand, dass schon kurz nach dem Nein der irischen Wähler zum Vertrag von Nizza im Jahr 2001 dieser Vertrag noch unverändert in Kraft treten konnte und – im Fall des Scheiterns einer europäischen Verfassung – weiterhin Gültigkeit besitzen wird. Kaum vorhersehbar war aber auch, dass sich schon kurz darauf im Jahr 2003 ein Konsens in einem Verfassungskonvent für eine Reform fand, die eine Änderung von weiten Teilen des Vertrags von Nizza vorschlug. Und schließlich dürfte auch im Herbst 2004 die Unterschrift der 25 Staats- und Regierungschefs unter einen leicht modifizierten Reformtext für Überraschung gesorgt haben, dessen Unterzeichnung noch kurz zuvor von Polen und Spanien auf dem EUGipfel im Dezember 2003 blockiert wurde. Auch wenn die Ratifikation dieses Vertrags durch die zahlreich angekündigten Referenden und die inzwischen gescheiterten Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden wohl zur schwersten Hürde im Verfassungsprozess wurde, so ist es für die Beobachter der Ereignisse wenig überraschend, dass die Bundesregierung während ihrer sechsmonatigen Ratspräsidentschaft einen Versuch zur Wiederbelebung des Verfassungsvertrags unternehmen möchte." Thomas König und Stephanie Daimer, 2007