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Deutschland landet in europäischen Rankings zur Verwaltungsdigitalisierung regelmäßig im hinteren Mittelfeld. Die bisherige Bilanz der Digitalisierung für die deutsche öffentliche Verwaltung ist trotz verstärkter Anstrengungen aller föderaler Ebenen, wie sie insbesondere in der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zum Ausdruck kommen, nach wie vor als eher ernüchternd einzuschätzen. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der vorliegende Beitrag mit der Umsetzung, den Hürden und ausgewählten Wirkungsaspekten der Verwaltungsdigitalisierung auf kommunaler Ebene. Die empirische Basis bildet eine 2019 abgeschlossene Studie zur digitalen Transformation in einem Schlüsselbereich bürgerbezogener Leistungserbringung, den städtischen Bürgerämtern, welche die am meisten nachgefragten kommunalen Dienstleistungen bereitstellen. Aus der Analyse lassen sich wichtige Erkenntnisse für die zukünftige Entwicklung der Digitalisierung öffentlicher Leistungserbringung in Deutschland ableiten.
Die Digitalisierung der öffentlichen Leistungserbringung für die Bürger bildet gegenwärtig einen Schwerpunkt der Modernisierungsaktivitäten in Staat und Verwaltung. Hinsichtlich der digitalen Informationsbereitstellung hat es zwar deutliche Fortschritte gegeben, insgesamt zeigt sich jedoch eine allenfalls moderate „E-Government-Performanz“ bei der digitalen Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern sowie bei Transaktionen, d. h. der medienbruchfreien Abschließbarkeit von Verwaltungsvorgängen. Als wesentliche Gründe für die ernüchternde Bilanz der lokalen Verwaltungsdigitalisierung sind neben technischen, rechtlichen, finanziellen und personellen Barrieren insbesondere politische und institutionelle Hürden zu nennen. Viele Probleme sind zudem auch bei E-Government-Funktionen (z. B. der Online-Formulare oder elektronischen Bezahlmöglichkeiten) zu verzeichnen. Positiv schneidet dagegen die elektronische Terminvergabe ab, die in den Bürgerämtern zu wesentlichen Prozess- und Serviceverbesserungen geführt hat. Allerdings sind neben positiven Effekten, wie beispielsweise schnelleren Bearbeitungszeiten und kürzeren Wartezeiten, auch dysfunktionale Digitalisierungseffekte zu verzeichnen, wie erhöhter Arbeitsstress aufgrund eines gestiegenen Kommunikationsaufkommens (v. a. durch Email) und der damit einhergehenden Verlagerung des Arbeitsaufkommens vom Frontoffice ins Backoffice.
Im vorliegenden Beitrag steht das Zusammenspiel von institutioneller Kompetenzverteilung im föderalen Mehrebenensystem und Funktionsfähigkeit der Verwaltung im Bereich der Integrationspolitik im Zentrum. Dieser Verwaltungsbereich gewinnt zunehmend an Bedeutung, da sich für den Personenkreis der ca. 983.000 anerkannten Flüchtlinge, die länger oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden, inzwischen neue Problemlagen ergeben, welche vor allem Fragen der Arbeitsmarktintegration, Aus- und Weiterbildung und berufsbezogenen Sprachförderung betreffen. Es wird der Leitfrage nachgegangen, welche institutionellen Strukturen und Aufgabenprofile sich im Bereich der Integrationsverwaltung im föderalen Mehrebenensystem herausgebildet haben und inwieweit diese sich als funktional und leistungsfähig oder als reformbedürftig erwiesen haben. Dabei wird auf Aspekte der Zentralisierung, Dezentralisierung und Verwaltungsverflechtung als wesentliche Institutionalisierungsoptionen eingegangen und aufgezeigt, dass in einigen Bereichen mehr Entflechtung in Form von Dezentralisierung und Aufgabenabschichtung „nach unten“ sinnvoll erscheint, während in anderen Handlungsfeldern verstärkte Bündelung und (besser funktionierende) Verwaltungsverflechtung angebracht wären.
Der Beitrag untersucht das Wechsel- und Zusammenspiel von öffentlichem Verwaltungshandeln und Legitimität. Ausgegangen wird davon, dass in den letzten Jahren sowohl die Input- als auch die Outputdimension staatlicher Legitimationsbeschaffung signifikante Veränderungen durchlaufen haben, die die öffentliche Verwaltung intensiv berühren. Mit Rückgriff auf die anderen Beiträge des Schwerpunktheftes und unter Hinzuziehung weiterer Erkenntnisse wird überblicksartig untersucht, ob sich die Legitimationsproduktion durch Verwaltungshandeln verändert hat und wenn ja, inwiefern. Im Ergebnis ergibt sich ein partieller Wandel hinsichtlich der Legitimationsquellen von Verwaltungshandeln. Sowohl im Input-Bereich (Transparenzgesetze, vorgezogene Bürgerbeteiligung) als auch im Output-Bereich (z.B. Normenkontrollrat) gibt es neue bzw. einen stärkeren Einsatz schon bekannter Instrumente (Expertenkommissionen). Ob dieser Wandel der Instrumente und der potenziellen Quellen von Legitimation allerdings tatsächlich die Legitimität des Verwaltungshandelns verändert, also zu einer Legitimitätssteigerung führt, wird teils skeptisch beurteilt und bedarf daher weiterer empirischer Untersuchung.
Neo-Weberianischer Staat
(2019)