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Am 1. Januar 1995 sind Finnland, Schweden und Österreich der Europäischen Union beigetreten. Um einen Einblick in die Situation im landwirtschaftlichen Sektor der drei neuen Mitgliedstaaten zu schaffen und ihre Position innerhalb der Europäischen Union darzulegen, wurde im Rahmen eines Praktikums beim Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) dieser statistische Überblick erstellt. Der Bericht beschreibt in seinem ersten Teil die wirtschaftliche Bedeutung der landwirtschaftlichen Produktion in diesen Ländern, analysiert ihre Zusammensetzung und zeigt die Entwicklung einzelner Produkte in den letzten 15 Jahren. Im zweiten Teil wird die Einkommenssituation in der Landwirtschaft Finnlands, Schwedens und Österreichs beurteilt. Dabei wird besonders auf die Bedeutung einzelner Positionen, insbesondere der Steuern und Subventionen, für das landwirtschaftliche Einkommen eingegangen, und durch ihre Veränderungen die Einkommensentwicklung erklärt. In beiden Teilen wird auf Veränderungen, die im Beitrittsjahr 1995 zu beobachten waren, gesondert eingegangen. In beiden Teilen werden die jeweils beschriebenen Resultate den Daten der Europäischen Union der 12 Mitglieder (EUR12) zum Vergleich gegenübergestellt und auf Entwicklungen, die nach dem Beitritt im Jahr 1995 zu beobachte waren, gesondert eingegangen.
Eine der grundlegenden Aufgaben der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ist neben der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung, die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards für Landwirte und in der Landwirtschaft Beschäftigte. Im Vertrag von Rom wurde daher unter anderem das Ziel festgehalten, "der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten"1. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (EUROSTAT) veröffentlicht jedes Frühjahr Ergebnisse von Schätzungen zur aktuellen Entwicklung des Einkommens aus der landwirtschaftlichen Produktion in der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten in Form von drei Einkommensindikatoren. Da diese Indikatoren nach dem Wandel, der sich in den letzten Jahrzehnten in der Landwirtschaft und in der Agrarpolitik vollzogen hat, zur vollständigen Beschreibung der wirtschaftlichen Lage des landwirtschaftlichen Sektors nicht mehr ausreichen, werden zusätzlich dazu Statistiken zum Gesamteinkommen landwirtschaftlicher Haushalte erhoben. Allerdings werden bisher die beiden Statistiken von EUROSTAT getrennt geführt und analysiert. Dieser Bericht legt die beiden unterschiedlichen Konzepte zur Beschreibung der Einkommenssituation in der Landwirtschaft dar, und stellt sie einander gegenüber. Darüber hinaus werden Indikatoren zur Messung des Einkommens landwirtschaftlicher Haushalte definiert. Anschließend wird für eine Datenreihe der Bundesrepublik Deutschland von 1973 bis 1992 die Entwicklung des Einkommens in der Landwirtschaft anhand dieser Indikatoren untersucht. Dazu werden zunächst die einzelnen Größen der beiden Statistiken in ihrer Zusammensetzung und ihrer Entwicklung eingehend analysiert und miteinander in Verbindung gesetzt, so daß schließlich eine globale Analyse der Entwicklung des Einkommens in der Landwirtschaft ermöglicht wird. Schließlich werden die in der Einkommenssituation des landwirtschaftlichen Haushaltes beobachteten Entwicklungstendenzen mit der Einkommenssituation des nichtlandwirtschaftlichen selbständigen und des durchschnittlichen Haushaltes verglichen. Der letzte Abschnitt befaßt sich noch einmal, unterstützt durch die Datenreihe aus der Bundesrepublik, mit der Konstruktion und Vergleichbarkeit der Indikatoren aus den beiden unterschiedlichen Statistiken.
Since 2002, keywords like service-oriented engineering, service-oriented computing, and service-oriented architecture have been widely used in research, education, and enterprises. These and related terms are often misunderstood or used incorrectly. To correct these misunderstandings, a deeper knowledge of the concepts, the historical backgrounds, and an overview of service-oriented architectures is demanded and given in this paper.
Die Studie beschäftigt sich mit den Auswirkungen der von Deutschland geschlossenen bilateralen Investitionsschutzverträge (Bilateral Investment Treaties, BITs) auf die wirtschaftliche, soziale und ökologische Regulierung von ausländischen Investitionen. Die Analyse der 137 deutschen BITs sowie die Auswertung relevanter Schiedsgerichtsentscheidungen hat folgende zentrale Ergebnisse hinsichtlich der Einschränkung staatlicher Regulierungsmöglichkeiten ergeben: Aufgrund eines breiten Enteignungsbegriffs kann eine umweltpolitische Regulierung, die wirtschaftliche Auswirkungen auf ausländische Investoren hat, eine Verpflichtung zur Entschädigung nach sich ziehen, denn den deutschen BITs ist nicht klar zu entnehmen, dass staatliche Regulierung im Regelfall nicht als Enteignung gelten sollte. Empirisch kann weder eine Verbindung zwischen dem Abschluss von BITs und einem Anstieg des Investitionsvolumens noch ein Automatismus zwischen dem Zufluss von privatem Kapital und wirtschaftlicher Entwicklung hergestellt werden. Im Gegenteil sind sogar staatliche Maßnahmen, die für kapitalimportierende Länder eine Möglichkeit wären, den wirtschaftlichen Nutzen von ausländischen Investitionen zu erhöhen, durch Regelungen in den BITs untersagt. Problematisch im Bereich geistiges Eigentum ist, dass Rechtsinhaber vor einem internationalen Schiedsgericht Entschädigung einklagen können, wenn staatliche Regulierung im öffentlichen Interesse zu einem enteignungsgleichen Eingriff führt. Dienstleistungen unterliegen aufgrund ihrer Eigenschaften besonders stark der staatlichen Regulierung, so dass auch hier Konflikte bezüglich des Enteignungsschutzes und des Grundsatzes der gerechten und billigen Behandlung entstehen. Bei der Beteiligung privater Unternehmen in der Daseinsvorsorge ist problematisch, dass jede Verletzung vertraglicher Zusicherungen durch den Gaststaat aufgrund der Abschirmungsklausel als Verstoß gegen die deutschen BITs gilt. Damit erschweren die Verträge, die häufig über lange Zeiträume geschlossen sind, Reaktionen staatlicher Stellen auf neu auftretende Regulierungsbedürfnisse. Im Bereich des Arbeitnehmerschutzes und der Sozialpolitik kann in bestimmten Konstellationen die Verschärfung von Arbeitsstandards gegen die Abschirmungsklausel verstoßen oder die Umverteilung von Land ohne volle Entschädigung mit dem Enteignungsschutz in Konflikt geraten. Bei der Besteuerung ausländischer Investoren können insbesondere Widersprüchlichkeiten im Steuerrecht, die sich zuungunsten ausländischer Investoren auswirken, als Verstoß gegen den Grundsatz der Inländerbehandlung interpretiert werden, selbst wenn ihnen keine protektionistische Intention zugrunde liegt. Auch das Investor-to-State Verfahren trägt dazu bei, dass der Ausgleich zwischen Investitionsschutz und legitimen staatlichen Regulierungsinteressen teilweise nur unzureichend gelingt. Das liegt unter anderem an seiner Nichtöffentlichkeit, der fragmentarischen Natur der Entscheidungen und der fehlenden Nähe der Schiedsgerichte zu den tatsächlichen und rechtlichen Hintergründen der Streitigkeiten. Als Konsequenz aus den genannten Problembereichen werden Reformvorschläge für deutsche bilaterale Investitionsabkommen als ein erster Schritt zur Schaffung eines Gleichgewichts zwischen Investorenrechten und Investorenpflichten entwickelt. Durch eine Reform sollten den Gaststaaten größere Handlungsspielräume eröffnet und ihre Flexibilität erhöht werden, um den ökonomischen Nutzen ausländischer Investitionen für Entwicklungsländer zu steigern und allen Ländern eine Regulierung von Investitionen im öffentlichen Interesse zu ermöglichen.
In der vorliegenden Arbeit wird die Funktion verschiedener Bibelbezüge im Romanwerk Theodor Fontanes untersucht. Dabei wird die These vertreten, dass Fontanes Verweise auf biblische Texte nicht etwa bloß als theologische Positionierungen zu lesen seien, sondern dass er die Bibel als Speicher an kulturellem Wissen in Form von Narrativen, Personen, Geflügelten Worten etc. begreift, den er in seiner Leserschaft voraussetzen kann und durch den er Themen wie Normativität und Diskursivität mit einer besonderen Tiefe in der Spannung von Text und Prätext verhandeln kann. Im Zentrum der Untersuchung stehen dabei Verwendungen von Bibelbezügen als hochkommunikative Diskursschablonen für poetologische Selbstreflexionen sowie für politische oder frömmigkeits-praktische Kontroversen.
El Aleph
(2017)
Der argentinische Schriftsteller Jorge Luis Borges (1899-1986) gilt als ein Literat, der bereits in seinen Werken der 30er und 40er Jahre des 20. Jahrhunderts Strukturen geschaffen hat, die später die Postmoderne prägen sollten. Foucault hat sich auf ihn berufen. Borges Erzählungen sind insbesondere von intertextuellen Bezugnahmen und sich in Paradoxien verstrickende Narrative durchzogen. Die Folge ist ein dezentrierter sowie dialogisierender Text, der keine eindeutige Aussage hervorbringt, sondern in einer vielstimmigen und unabgeschlossenen Textauslegung zur Wirkung kommt.
Die vorliegende Studie stellt zur Diskussion, ob ein wesentlicher Grund für Borges’ innovatives, die literarische Postmoderne prägendes Textkonzept darin gesehen werden kann, dass sich der argentinische Schriftsteller nachweislich mit jüdischer Schriftkultur auseinandergesetzt hat. Geht man davon aus, dass die in jüdischer Tradition kultivierte mehrschichtige Textdeutung zugleich einen permanenten, unendlichen Rezeptionsprozess zur Folge hat wird deutlich, dass diese Tradition nicht nur kompatibel zu Borges’ Literatur ist, sondern auch zahlreiche Reflexionen in der modernen Literatur und Literaturforschung angeregt hat.
We analyse different Gibbsian properties of interactive Brownian diffusions X indexed by the lattice $Z^{d} : X = (X_{i}(t), i ∈ Z^{d}, t ∈ [0, T], 0 < T < +∞)$. In a first part, these processes are characterized as Gibbs states on path spaces of the form $C([0, T],R)Z^{d}$. In a second part, we study the Gibbsian character on $R^{Z}^{d}$ of $v^{t}$, the law at time t of the infinite-dimensional diffusion X(t), when the initial law $v = v^{0}$ is Gibbsian.