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Wasser ist rar im Nahen Osten. Die knappe Ressource wird immer häufiger zum Gegenstand politischer Konflikte in der ohnehin instabilen Region. Der Konflikt zwischen Israel und Palästina gilt als eines der gravierendsten Beispiele für diese Entwicklung: Wasser als umkämpftes Menschenrecht, Wasser als strategisches Mittel der Besetzungspolitik und Wasser als Gegenstand langwieriger Verhandlungen. Der Wasserkonflikt ist so alt wie der Nahostkonflikt selbst. Sogar mit Beginn des Oslo-Prozesses 1993 hat es weder einen grundlegenden Wandel im Wasserkonflikt, noch in der Aussicht auf Veränderung der Wasserknappheit gegeben. Immerhin können die Palästinenser in der momentanen Situation ihre eigene Wasserversorgung dort selbst verwalten, wo es ihnen laut der Übereinkünfte erlaubt ist. Jedoch ist diese Freiheit eine sehr begrenzte und eine endgültige Klärung dieses Streitpunktes wurde, zusammen mit Jerusalem, den Flüchtlingen, den Siedlungen und der Staatsbildung auf die Endstatusverhandlungen verschoben. Chadi Bahouth, Absolvent des Otto-Suhr-Instituts der Freien Universität Berlin, untersucht in seiner Doktorarbeit die Gründe für die ungelöste Wasserfrage. Er analysiert die historische und rechtliche Chronologie des Konfliktes, bietet Lösungsvorschläge für die Wasserkrise an und erklärt, warum die Region dennoch für Generationen nicht zur Ruhe kommen wird.
Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf.
Die europäische Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt), die bis zum 28. Dezember 2009 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden musste, stellt die Kommunen vor enorme rechtliche, verwaltungsorganisatorische und technische Herausforderungen. Zwei zentrale Anliegen der Richtlinie sind die Verpflichtung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners, über den im Anwendungsbereich der Richtlinie sämtliche erforderlichen Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können, sowie die Gewährleistung einer elektronischen Verfahrensabwicklung. Die Entscheidung über die konkrete verwaltungsorganisatorische Verortung des Einheitlichen Ansprechpartners ist von den Bundesländern zu treffen, die dabei durchaus unterschiedliche Wege gehen. Der vorliegende Tagungsband der 15. Jahrestagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam thematisierte die Instrumente der Dienstleistungsrichtlinie, diskutierte Strategien der Umsetzung und regte damit zu einem Erfahrungsaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis an.
Die vorliegende Zusammenstellung deutscher Menschenrechtspreise dokumentiert menschenrechtliches Engagement aus verschiedenen Perspektiven: - Erstens gibt die Sammlung einen Überblick über die von Einrichtungen und Organisationen vergebenen Menschenrechtspreise. Sie informiert über die Preise selbst und über die aktuellen Preisträger ebenso wie über die Wertvorstellungen und Ziele ihrer Stifter und deren postalische und elektronische Adressen, um bei der Suche nach möglichen Ansprechpartnern behilflich zu sein. - Zweitens vermittelt die Sammlung einen Eindruck von der Vielfalt menschenrechtlichen Handelns am Beispiel der aktuellen Preisträger und weist auf ihre herausragenden und zu würdigenden Leistungen hin. Die Zusammenstellung zeigt, dass Empathie und Empowerment möglich und dem Anliegen förderlich sind. - Drittens bekundet sie das Bedürfnis, den Einsatz für Menschenwürde und Schutz der Menschenrechte öffentlich zu ehren. Damit ist die Absicht verbunden, gesellschaftliches Interesse für diese Fragen zu wecken, die dem Ziel folgt, Menschenrechte leben zu lernen. Die überwiegende Mehrheit – das heißt 35 – der aktuell insgesamt 43 deutschen Menschenrechtspreise wurde erst in den letzten 20 Jahren eingerichtet. Das lässt auch auf den wachsenden Nachdruck im menschenrechtsverbundenen Auftreten (und Handeln) von politischen, konfessionellen, künstlerischen, sportlichen oder auch privatwirtschaftlichen Verantwortungsträgern schließen. Aus der Vielzahl der vergebenen Ehrenpreise wurden all jene Auszeichnungen in der Auflistung berücksichtigt, die entweder im Titel oder in der Beschreibung der Vergabekriterien und Begründungen auf die Begriffe der Menschenrechte und Menschenwürde Bezug nehmen. Grundlage der Daten und Einschätzungen sind in der Regel die Selbstdarstellungen der Vergabeeinrichtungen, wie sie ihren Homepages zu entnehmen waren. Die Web-Adressen – wie unter der Rubrik Kontakt jeweils angegeben – gelten als Beleg. Stichtag für den Rechercheschluss ist der 30. April 2010.
Das Erkenntnisziel der Analyse der Vermögenslage ist die Gewinnung von Informationen über das Vermögen eines Unternehmens und seine Investitionstätigkeiten. In dieser Arbeit stellt das Definitionssystem der Jahresabschlussanalyse (in der Fachliteratur auch Bilanzanalyse genannt) die theoretische Grundlage für die statistische Analyse der Vermögenslage in der Gesamtheit öffentlicher Unternehmen dar. Die Vermögenslage wird mit Hilfe der aus der Bilanz ablesbaren Kennzahlen analysiert. Dabei stellen die Posten der Bilanz ursprüngliche Merkmale dar, auf deren Grundlage die zu untersuchenden Merkmale – Kennzahlen der Vermögenslage gebildet werden. Da die Heterogenität öffentlicher Unternehmen die Vergleichbarkeit der untersuchten Kennzahlen erschwert, stellt die Aufbereitung der Bilanz (Bildung der Strukturbilanz) in diesem Zusammenhang einen wichtigen Zwischenschritt in der Analyse dar, der allerdings schon dem Wirtschaftsprüfer erhebliche Kopfschmerzen bereiten kann, geschweige dem Statistiker. Eine einheitliche Strukturbilanz soll die Vergleichbarkeit der Bilanzkennzahlen gewähren. Die Vorgehensweise bei der Aufbereitung der Bilanz für eine Strukturbilanz wird in der Fachliteratur nicht eindeutig festgelegt. Die fachlichen Beiträge dort bestehen überwiegend aus Hinweisen und Empfehlungen zum Vorgehen in einzelnen Untenehmen, was natürlich gut nachzuvollziehen ist, da jedes Unternehmen eine eigene Spezifik hat. An dieser Stelle muss jedoch ein Statistiker, der sich weniger mit den einzelnen Fällen beschäftigt, sondern die Massenphänomene untersucht, auf eine einheitliche Variante der Bilanzaufbereitung zurückgreifen. Auf die Besonderheiten der Datenaufbereitung für öffentliche Unternehmen und die Bildung der Strukturbilanz soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden. In dem folgenden Abschnitt werden die zu untersuchenden Merkmale - Kennzahlen der Vermögenslage definiert. Diesem schließt sich der Abschnitt mit den empirischen Ergebnissen an. Die Berechnungen wurden sowohl für die ganze Grundgesamtheit öffentlicher Unternehmen als auch an einigen Stellen für ihre einzelnen Klassen durchgeführt.
Aus dem Inhalt: 1. Einleitung 2. Der deutsche Wohlfahrtsstaat im internationalen Vergleich 2.1 Das liberale Wohlfahrtsregime und der Prototyp USA 2.2 Das sozialdemokratische Wohlfahrtsregime und der Prototyp Schweden 2.3 Das konservative Wohlfahrtsregime und der Prototyp Deutschland 3. Kinderarmut im Spiegel der Sozialpolitik 4. Kinderarmut als familienpolitische Herausforderung 5. Fazit und Ausblick
Mit dem Amtsantritt Barack Obamas wurden nach Jahren schwelender Kriegsgefahr mit dem Iran große Hoffnungen verbunden. Das Papier analysiert die der US-Regierung vorgelegten Iran-Strategiepapiere im Hinblick auf eine Lösung im Iran-Konflikt. Das Spektrum der angedachten Politik reicht von Scheindiplomatie zur Kriegslegitimation bis hin zu selektiver Annäherung. Zum Schluss wird der Frage nachgegangen, inwieweit tatsächlich eine Wende in der Iran-Politik Obamas zu erwarten ist.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Entstehung der ersten deutschen Kolonien in Georgien sowie die wirtschaftlichen Aspekte ihrer Tätigkeiten. Im II. Kapitel wird kurz die Vorgeschichte der Beziehungen zwischen Deutschland und Georgien beschrieben. Es wird gezeigt, dass diese Beziehungen schon im dritten Jahrhundert begannen und nach der Eroberung Georgiens durch die Mongolen im 13. Jahrhundert unterbrochen wurden. Die Wiederherstellung der Beziehungen zwischen den Ländern fand im 17. Jahrhundert statt, wobei eine Intensivierung im 18. Jahrhundert beobachtet werden kann. Im III. Kapitel geht es um die Entstehung der deutschen Kolonien in Georgien; insbesondere entstanden viele deutsche Siedlungen in Ost-Georgien, in der Nähe der Hauptstadt Tbilissi (mit deutschen Bezeichnungen, z.B. Rosenthal, Marienfeld, Alexandersdorf, Petersdorf, Elenendorf usw.) und in Tbilissi. Das IV. Kapitel beschäftigt sich mit der Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeiten der deutschen Kolonien, insbesondere mit der Gründung von zahlreichen neuen kleinen und mittleren Unternehmen in der Nahrungsproduktion, Landwirtschaft und im Dienstleistungsbereich. Die kleinen und mittleren deutschen Unternehmen verwendeten modernes Know-how und Technologien aus Deutschland. Dies hat wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung Georgiens beigetragen.
Der vorgestellte Beitrag erforscht die wirtschaftlichen Tätigkeiten des großen deutschen Unternehmens Siemens und Halske in Georgien in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Diesbezüglich sind in der Arbeit die folgenden Schwerpunkte gesetzt worden: - Erforschung des Wirkens der Firma Siemens und Halske und seiner Folgen; - Darstellung der positiven und negativen Seiten des Einflusses auf die georgische Wirtschaft. Die wissenschaftliche und praktische Relevanz kann wie folgt formuliert werden: - Es wird begründet, dass die Firma Siemens und Halske durch ihre Aktivitäten in Georgien (Bau von Telegrafenleitungen, Einführung einer Reihe von Neuheiten in der Kupfer- und Erdölproduktion) eine entscheidende Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes spielte; - Die Aktivitäten der Firma, deren positive und negative Seiten sowie ihr Einfluss auf die georgische Wirtschaft werden im Einzelnen charakterisiert.