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Die Transformation der öffentlichen Verantwortung im Bereich der sozialen Wohlfahrt führte in den letzten Jahren zu einem gestiegenen Forschungsinteresse an Mitarbeiten-den, die sich an der Schnittstelle zwischen öffentlicher Verwaltung und direktem Kontakt zu Klient*innen befinden. Die vorliegende Arbeit geht am Beispiel der Schulsozialarbeit an Potsdamer Grundschulen der Frage nach, inwieweit Vertrauen in Klient*innen die Nutzung von Ermessensspielräumen durch Schulsozialarbeiter*innen beeinflusst. Das Street-Level Bureaucracy Framework nach Michael Lipsky spannt dabei den theoretischen Rahmen, während qualitative Interviews mit Schulsozialarbei-ter*innen die Basis für die Beantwortung der Forschungsfrage darstellen. Die Ergebnis-se zeigen, dass ein geringeres Maß an Vertrauen in Klient*innen dafür sorgt, dass Schulsozialarbeiter*innen durch Bewältigungsstrategien wie der Rationierung von Res-sourcen und dem gedanklichen Rückzug von Klient*innen versuchen, ihre Arbeitslast zu verringern. Ein höheres Maß an Vertrauen in Klient*innen sorgt hingegen dafür, dass sie ihre Ermessensspielräume zu Gunsten dieser Klient*innen nutzen, zum Beispiel durch das Umgehen von Datenschutzregeln zur effektiveren Fallbearbeitung.
Zunehmend komplexe Herausforderungen und Aufgaben lassen sich nicht mehr mit den bisherigen Strukturen, Methoden und Prozessen der klassischen Verwaltung bewältigen. Vielmehr gewinnen Ansätze und Methoden des New Work im öffentlichen Sektor angesichts der sich stetig ändernden und dynamischen Arbeitswelt eine immer größere Bedeutung. Umso mehr besteht die Notwendigkeit, sich in der Verwaltung agil aufzustellen. Unter Agilität wird hierbei die Fähigkeit einer Organisation verstanden, sich schnell verändernden Rahmenbedingungen flexibel und dynamisch anzupassen.
Im Fokus dieser Arbeit steht der Einfluss von Agilität auf die Führungskräfte-Mitarbeiter-Beziehung. Mittels einer halbstandardisierten Online-Befragung im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und im Bezirksamt Neukölln von Berlin wird zunächst der vorliegende Agilitätsgrad mit dem Fokus auf agile Organisationsstrukturen, agile Organisationskultur und agile Führung ermittelt und sodann anhand der Qualität der dyadischen Arbeitsbeziehung von Führungskraft und Mitarbeiter (LMX-Qualität) überprüft, inwiefern die agile Arbeitsweise im Vergleich zu einer nicht-agilen Arbeitsumgebung die Beziehung beeinflusst.
Im Ergebnis der Untersuchung zeigt sich, dass ein positiver Zusammenhang zwischen Agilität und der Führungskräfte-Mitarbeiter-Beziehung besteht. Es stellt sich in beiden Ämtern ein mäßig bis starker Agilitätsgrad heraus, wobei besonders agile Führungseigenschaften zu den wesentlichen Faktoren zählen, die eine hochqualitative Beziehung begünstigen. Während im Bezirksamt ein Zusammenhang zwischen Agilität und hoher LMX-Qualität ermittelt wurde, konnte dieser nicht für die untersuchte Stichprobe des Landesamts festgestellt werden. Dennoch ließ sich in beiden Behörden ein positiver Einfluss von Agilität auf zumindest die Entwicklung einer erfolgreichen Führungskräfte-Mitarbeiter-Beziehung erfassen.
Hauptanliegen dieser Bachelorarbeit ist es, verschiedene Interpretationsmöglichkeiten des Films „Zoomania“ aufzuzeigen und für dessen politikdidaktische Potenziale im Rahmen eines kompetenzorientierten Politikunterrichts zu sensibilisieren. Außerdem werden allgemeine Aspekte des didaktisch-reflektierten Einsatzes von Spielfilmen im Politikunterricht diskutiert.
Dazu wurde die zum Themenbereich vorhandene fachwissenschaftliche, fach- und mediendidaktische Literatur interdisziplinär aufgearbeitet und der Film „Zoomania“ erstmalig politikdidaktisch analysiert sowie hinsichtlich seiner Eignung für den Unterricht beurteilt.
Das Ergebnis dieses Vorgehens sind die folgenden vier inhaltlichen politikdidaktischen Potenziale, die die exemplarische Bedeutung von „Zoomania“ für ebendiese allgemeinen und potenziell unterrichtsrelevanten Sachverhalte versinnbildlichen: Rassismus, Vorurteile und Toleranz; Macht; Female Empowerment; Neoliberalismus und Promotion neoliberaler Werte.
Insbesondere durch die enthaltenen unterrichtspraktischen Schlussfolgerungen richtet sich diese Arbeit vordergründig an Politiklehrerinnen und -lehrer, die dazu ermuntert werden sollen, „Zoomania“ als motivierendes Unterrichtsmedium zum Erschließen des Politischen zu nutzen. Dies verlangt jedoch auch nach der Lektüre der vorliegenden Thesis, dass der Film vertiefend didaktisch analysiert und daraufhin zielgerichtet eingesetzt wird.
Die Praktische Fahrerlaubnisprüfung dient der Erfassung und Beurteilung der Fahrkompe-tenz von Fahrerlaubnisbewerbern. Die aus dieser Prüfung gewonnenen Rückschlüsse auf das Niveau der Fahrkompetenz sollen insbesondere auch der Weiterentwicklung des Bewerbers dienen. Bisher erhalten Bewerber nur bei nicht bestandener Praktischer Fahrerlaubnisprü-fung eine Auflistung der wichtigsten Fehler, die zum Nichtbestehen geführt haben. Für ein zielgerichtetes Weiterlernen ist es aber notwendig, dass die Ergebnisse der Leistungserfas-sung und der Leistungsbewertung gemäß prüfungsdidaktischer Grundsätze pädagogisch an-spruchsvoll an alle Fahranfänger (unabhängig vom Prüfungsergebnis) zurückgemeldet wer-den.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die Gestaltungsgrundlagen und einen Umset-zungsvorschlag für ein kompetenzbezogenes und lernförderliches Rückmeldesystem für die Praktische Fahrerlaubnisprüfung zu erarbeiten. Dieses Rückmeldesystem soll in der Praxis erprobt werden. Darüber hinaus sollen anhand einer Bewerberbefragung zur Nutzerzufrie-denheit Erkenntnisse für die Weiterentwicklung gewonnen werden. Der Entwicklungs- und Erprobungsprozess des optimierten Rückmeldesystems lässt sich in drei Projektphasen auf-teilen:
1. Im Zuge der Optimierungsarbeiten zur Praktischen Fahrerlaubnisprüfung wurde in der ersten Projektphase ein neues Rückmeldesystem erarbeitet, das aus einem kompetenz-bezogenen mündlichen Auswertungsgespräch und einer ergänzenden schriftlichen Rückmeldung einschließlich weiterführender Lernhinweise für alle Bewerber besteht. Dieses Rückmeldesystem soll einerseits die Fahranfänger dabei unterstützen, die Leis-tungsbewertung inhaltlich besser zu verstehen sowie ein zielgerichtetes Weiterlernen ermöglichen. Andererseits soll es die Bewerber dazu motivieren, die festgestellten Kompetenzdefizite weiter zu bearbeiten, und dadurch Lernzuwachs fördern.
2. Das Rückmeldesystem wurde in der zweiten Projektphase in verschiedenen Modell-
regionen Deutschlands anhand von ca. 9.000 realen Praktischen Fahrerlaubnisprüfun-gen erprobt. Die Fahrerlaubnisbewerber, die in den Modellregionen an einer optimier-ten Praktischen Fahrerlaubnisprüfung teilgenommen und somit eine schriftliche Rückmeldung gemäß der optimierten Vorgaben bzw. einen individuellen Zugangscode zum Downloadbereich erhalten haben, wurden zu einer Befragung eingeladen. Dabei wurden vor allem Aspekte der Akzeptanz und der Lernwirksamkeit aus Sicht der Be-werber erfasst. Ziel war es, die Qualität der verkehrspädagogischen Gestaltung des Rückmeldesystems und seinen Nutzen zu untersuchen, um die erprobte Rückmeldung weiterzuentwickeln. Für die Bewerberbefragung wurde eine Onlinebefragung mit ei-nem standardisierten Fragebogen durchgeführt.
3. Die Erprobungs- und Befragungsergebnisse dienten in der dritten Projektphase der Ableitung von Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung des Rückmeldesystems. Die vorliegenden Ergebnisse der Felderprobung deuten darauf hin, dass die Bereitstel-lung einer schriftlichen, ausführlichen Rückmeldung zu den Prüfungsleistungen der Praktischen Fahrerlaubnisprüfungen insgesamt als nützlich und gewinnbringend ange-sehen wird. Allerdings wurde auch deutlich, dass bezüglich der Umsetzung noch Op-timierungspotenzial besteht. Im Anschluss an die Erprobung wurde die schriftliche Rückmeldung daher – ausgehend von den Nutzererfahrungen während der Felderpro-bung – umfassend überarbeitet und eine revidierte Version vorgelegt.
Als Ergebnis der Arbeit liegt ein in mehreren Schritten entwickeltes, empirisch fundiertes und erprobtes Rückmeldesystem vor, das eine differenzierte Kompetenzrückmeldung er-möglicht. Die umfassende Rückmeldung bietet künftig einerseits eine verbesserte Ausgangs-lage für eine ggf. anschließende Wiederholungsprüfung und andererseits ist es dem Bewer-ber anhand der aufgezeigten Stärken und Schwächen auch nach einer bestandenen Prüfung möglich, diese Rückmeldung für das weitere Lernen zu nutzen.
Sowohl in der intersektionalen Ungleichheitsforschung als auch in feministischer Geschlechterforschung bleibt der Fokus bezüglich Themen wie Geschlechterdiskriminierung der Geschlechtergerechtigkeit - trotz der jahrelangen Erkenntnis über die Vielzahl von Geschlechtsidentitäten - zumeist nur auf Lebenssituationen von Männern und Frauen. Dies erweist sich jedoch als höchst problematisch, da Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität in einem hohen Maß von Diskriminierung und sozialer Ungleichheit betroffen sind. In der Abschlussarbeit wird deswegen mit Hilfe einer intersektionalen Perspektive auf diese Forschungslücke eingegangen. Es wird dabei die Frage gestellt, welche Möglichkeiten und Grenzen das Konzept der Intersektionalität in Bezug auf die Erforschung von Diskriminierungserfahrungen von Personen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität bietet und worauf die soziale Ungleichheit dieser Personengruppe basiert. Hierfür wird zunächst nicht nur auf grundlegende geschlechtersoziologische Theorien eingegangen sowie das Konzept der Intersektionalität erläutert, sondern auch ausführlich der Wissenschaftsstand zu nicht-binären Personen nachgezeichnet. Bei der darauffolgenden Analyse der Diskriminierungserfahrungen werden vor allem die sprachliche Benachteiligung, die Invalidierung der Geschlechtsidentität sowie die durch Institutionen und systematische Strukturen hervorgerufene, besonders dramatische soziale Ungleichheit deutlich. Aus einer intersektionalen Perspektive zeigen sich zudem deutliche Unterschiede zwischen nicht-binären Personen, wobei sich vor allem der Einfluss von Rassismus als äußerst auffällig erweist. Die soziale Ungleichheit der nicht-binären Personen lässt sich dabei zu einem großen Teil durch die in der Gesellschaft vorherrschende Heteronormativität und dem Alltagswissen über eine vermeintliche Dualität der Geschlechter erklären. Im Hinblick auf die Fruchtbarkeit einer intersektionalen Perspektive auf Diskriminierungserfahrungen von nicht-binären Personen zeigen sich Grenzen des Konzepts vor allem bei der notwendigen Limitierung der Kategorienanzahl und bei einer Herangehensweise, welche den Begriff der Intersektionalität wörtlich nimmt. Möglichkeiten bei der Verwendung einer Mischung aus antikategorialen und interkategorialen Ansatzes sind hingegen, eine Kritik an Ausschlüssen in der Forschung zu sozialer Ungleichheit, die kritische Sichtbarhaltung der machtvollen Prozesse hinter Kategorisierungen und das Aufzeigen von Unterschieden innerhalb ansonsten als homogen behandelten sozialen Gruppen. Um das Ausmaß an Diskriminierung für nicht-binäre Personen zu reduzieren, werden deswegen abschließend sowohl strukturelle Veränderung als notwendig erachtet als auch ein aufgeklärter, respektvoller und einschließender Umgang mit nicht-binären Personen in der Wissenschaft und im Alltag.
Die Wissenschaftsfreiheit ist ein Grundrecht, dessen Sinn und Auslegung im Rahmen von Reformen des Hochschulsystems nicht nur der Justiz, sondern auch der Wissenschaft selbst immer wieder Anlass zur Diskussion geben, so auch im Zuge der Einführung des so genannten Qualitätsmanagements von Studium und Lehre an deutschen Hochschulen. Die vorliegende Dissertationsschrift stellt die Ergebnisse einer empirischen Studie vor, die mit einer soziologischen Betrachtung des Qualitätsmanagements unterschiedlicher Hochschulen zu dieser Diskussion beiträgt.
Auf Grundlage der Prämisse, dass Verlauf und Folgen einer organisationalen Innovation nur verstanden werden können, wenn der alltägliche Umgang der Organisationsmitglieder mit den neuen Strukturen und Prozessen in die Analyse einbezogen wird, geht die Studie von der Frage aus, wie Akteurinnen und Akteure an deutschen Hochschulen die Qualitätsmanagementsysteme ihrer Organisationen nutzen. Die qualitative inhaltsanalytische Auswertung von 26 Leitfaden-Interviews mit Prorektorinnen und -rektoren, Qualitätsmanagement-Personal und Studiendekaninnen und -dekanen an neun Hochschulen ergibt, dass die Strategien der Akteursgruppen an den Hochschulen im Zusammenspiel mit strukturellen Aspekten unterschiedliche Dynamiken entstehen lassen, mit denen Implikationen für die Lehrfreiheit verbunden sind: Während die Autonomie der Lehrenden durch das Qualitätsmanagement an einigen Hochschulen unterstützt wird, sind sowohl Autonomie als auch Verantwortung für Studium und Lehre an anderen Hochschulen Gegenstand andauernder Konflikte, die auch das Qualitätsmanagement einschließen.
Das kommunale System des Landes Brandenburg wurde seit der Deutschen Wiedervereinigung durch eine Vielzahl von territorialen und funktionalen Verwaltungsreformen verändert.
Das hier vorliegende Arbeitsheft des kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam stellt diese zurückliegenden Reformen sowie den momentanen Verwaltungsaufbau und die Bevölkerungsstruktur des Landes Brandenburg dar (Stand: 1.Juli 2018). Die demographische Entwicklung war und ist dabei ein wichtiger Reformfaktor. Zudem werden verfassungsrechtliche Grundlagen für kommunale Reformen im Land Brandenburg erörtert.
Anschließend werden die möglichen Auswirkungen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 für zukünftige Reformen des Brandenburgischen Kommunalsystems anhand einer Fallstudie aus der Modellregion Oderlandregion diskutiert. Dieses Gesetz stellt einen Wendepunkt in der bisherigen Reformstrategie des Landes Brandenburg dar, da Reformen erstmals auf freiwilliger Basis durchgeführt werden sollen.
Durch eine Netzwerkanalyse wird in der Fallstudie insbesondere auf Akteurskonstellationen im Reformprozess eingegangen. Dabei zeigt sich, dass die Hauptverwaltungsbeamten reformwilliger Gemeinden großen Einfluss auf Entscheidungsprozesse nehmen.
Die Stadtwerkebetriebe, zumindest diejenigen die im Strom- und Gassektor tätig sind, sind meist nicht mehr im Stadtwerke Eigenbetrieb organisiert, sondern von den Kommunen in den vergangenen zwei Jahrzehnten in die Privatrechtsform der GmbH ausgegliedert worden. Hinzu kommt, dass diese kommunalen Unternehmen in einem Energiebinnenmarkt agieren, der durch die EU-Marktliberalisierung entstanden ist. Die unternehmerische Verselbstständigung der Stadtwerke GmbH von politischer Steuerung wird durch das Credo des Neuen Steuerungsmodells bestärkt, das gerade in der unternehmerischen Unabhängigkeit die Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg sieht. Diese Rahmenbedingungen zwingen die Unternehmen der kommunalen Wirtschaft, sich ausschließlich nach unternehmerischen und marktinduzierten Systemen zu richten. Dass die Logik des unternehmerischen Handelns keinen Platz lässt für eine politische Steuerung der Unternehmen, wird zum Legitimationsproblem für die kommunale Wirtschaft. Denn eine ausschließliche Orientierung an den Überschüssen der kommunalen Unternehmen legitimiert nicht den öffentlichen Zweck, weder politisch noch organisationsrechtlich. Die Gemeinwohlorientierung ist konstitutiver Bestandteil der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung. Hier wird die These hervorgebracht, dass Bürgerbeteiligung in dieser Situation von den Stadtwerken zugelassen wird, um dieses Legitimationsdefizit abzuschwächen. Zwei Fälle werden qualitativ analysiert und verglichen: erstens die Stadtwerke Wolfhagen GmbH, die anhand von Bürgerbeteiligung Akzeptanz für einen Windpark generieren wollen. Zweitens die Stadtwerke Potsdam GmbH, die aus einer - hier als PR-Krise beschriebenen - Situation heraus, Legitimation mit verschiedenen Instrumenten der Bürgerbeteiligung wiederherzustellen versuchen.
Dieses Sonderheft der Schriftenreihe des Lehrstuhls für Public und Nonprofit Management präsentiert Ergebnisse eines studentischen Beratungsprojekts aus dem Wintersemester 2018/19. Dabei wurde eine Vision für eine digitalisierte öffentliche Verwaltung entworfen. Unter Anwendung von Szenariomethoden wurden Zukunftsszenarien entwickelt und getestet, die sich entweder mit Bürger*innen und Unternehmen als Kund*innen der Verwaltung, den öffentlich Beschäftigen oder der Aufbau- und Ablauforganisation in der Verwaltung beschäftigen.
Gesetzgebungsmehrheiten in parlamentarischen Systemen mit ihrem Dualismus aus Regierungslager und Oppositionsparteien bilden sich nicht frei. Vielmehr findet ihre Koordination in einem Spannungsfeld aus den programmatischen Positionen der Akteure und ihrem opportunistischen Wettbewerb untereinander statt. Diese Problematik bricht die Arbeit auf drei konkrete Fragestellungen herunter, im Rahmen derer sie die Konfliktmuster zwischen Akteuren bei der legislativen Mehrheitskoordination unter Mehrheitsregierungen in den deutschen Landesparlamenten untersucht: 1) Inwieweit hängt es von programmatischen Positionen oder vom opportunistischen Wettbewerb des Neuen Dualismus zwischen Regierungslager und Oppositionsparteien ab, ob Oppositionsparteien und Regierungslager bei der Bildung von Gesetzgebungsmehrheiten kooperieren oder konfligieren? 2) Inwieweit kommt es vor dem Hintergrund unterschiedlicher programmatischer Positionen und opportunistischer Überlegungen zu Konflikt statt Kooperation zwischen Koalitionsakteuren bei der Bildung gemeinsamer Gesetzgebungsmehrheiten? Letztere Fragestellung wird sodann auch in den Kontext des bundesrepublikanischen Kooperativföderalismus eingebettet: 3) Inwieweit geht die Bildung von Gesetzgebungsmehrheiten bei der Ausführung von Bundesgesetzen in Mischkoalitionen (bestehend aus Parteien, die sich auf Bundesebene in konkurrierenden Lagern gegenüberstehen) mit mehr Konflikt einher als in ebenenübergreifend kongruenten Regierungskoalitionen?
Theoretisch wird ein rationalistisches Modell der grundlegenden Handlungsanreize bei der Bildung von Gesetzgebungsmehrheiten in den deutschen Landesparlamenten erarbeitet. Auf dieser Basis beschäftigt sich die Arbeit damit, wie die Akteure strategisch programmatische und opportunistische Anreize zu Konflikt und Kooperation abwägen. Die Arbeit leitet dann konkrete Determinanten ab, die vorwiegend – aber nicht nur – mittels quantitativer Methoden getestet werden. Die Arbeit stützt sich dabei auf eine größtenteils neu zusammengestellte Gesetzgebungsdatenbank aus 3.359 Gesetzgebungsvorgängen aus 23 Legislaturperioden zwischen 1990 und 2013 in den Ländern Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt.
Die Analyse der Konfliktmuster zwischen Oppositionsparteien und Regierungslager zeigt, dass programmatische Distanz einer Oppositionspartei zum Regierungslager für Oppositionsverhalten eine Rolle spielt; dies gilt jedoch auch für opportunistische Aspekte (so lässt sich beispielsweise ein kompetitiveres Oppositionsverhalten beobachten, wenn nach der letzten Wahl ein vollständiger Regierungswechsel erfolgte). Oppositionsverhalten erscheint dabei recht kleinteilig ausgeprägt. Neben Unterschieden zwischen Legislaturperioden treten solche auch innerhalb von Legislaturperioden zwischen Akteuren sowie zwischen Gesetzentwürfen auf. Die Analyse generellen Koalitionskonflikts weist darauf hin, dass ein nicht unerheblicher Teil von Koalitionskonflikt strukturell bedingt ist. Handelt es sich bei einer gebildeten Regierungskoalition um die Wunschkoalition der beteiligten Parteien, so ist dies Koalitionskonflikt abträglich. Selbiges gilt für eine größere Mehrheitsmarge des Regierungslagers. Darüber hinaus ergeben sich Hinweise, dass die Ausführung von Bundesgesetzen unter Mischkoalitionen bei bundespolitischer Abgrenzung der Koalitionspartner mit mehr Koalitionskonflikt einhergeht als eine Ausführung unter kongruenten Koalitionen.
Der Beitrag der Arbeit ist polymorph angelegt. Sie hilft zunächst, die Strategien von Akteuren im Gesetzgebungsprozess besser zu verstehen. Als normativer Beitrag tritt auf einer zweiten Ebene die bessere Erforschung etwaiger nachteiliger Effekte des Neuen Dualismus unter Mehrheitsregierungen hinzu. Gleichzeitig soll die Arbeit drittens in der Zusammenschau helfen, die Mechanik der parlamentarischen Systeme in den Ländern selbst zu erhellen und besser normativ bewerten zu können. Hintergrund sind hier die jahrzehntealten Debatten um das beste Regierungssystem und -format der deutschen Länder als subnationale Entitäten. Die dritte Fragestellung dieser Arbeit konnte diese Debatte zudem mit einem neuen Aspekt bereichern. Wissen darüber, inwieweit die Ausführung von Bundesgesetzen in den Ländern je nach ebenenübergreifendem Koalitionsmuster in unterschiedlichem Ausmaß mit einem ‚coalition governance‘-Problem verbunden ist, fügt der Forschung zum föderalen Entscheiden in der Bundesrepublik eine neue und beachtenswerte Facette hinzu. Denn dabei handelt es sich um eine föderal bedingte mechanische Beeinträchtigung der Mehrheitskoordination in den Landesparlamenten selbst, die die potenziell gegebene föderale Flexibilität bei der Ausführung von Bundesgesetzen hemmt. Dies ebnet den Weg zu neuen Debatten darüber, wie in den deutschen Ländern mehr legislative Abstimmungsflexibilität ermöglicht werden kann als unter den bisher üblichen Mehrheits-Koalitionsregierungen.