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Challenges, Triggers and Initiatorsof Climate Policies and Implications for Policy Formulation
(2020)
Fünf Jahre Mindestlohn
(2020)
Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 war nach der Agenda 2010 die bedeutendste Arbeitsmarktreform der letzten 20 Jahre. Durch das relativ hohe Eingriffsniveau – etwa 4 Millionen oder 11% aller Erwerbstätigen verdienten vor der Einführung weniger als die neue Bruttolohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde – und die nahezu umfassende Gültigkeit, waren Hoffnungen und Befürchtungen gleichermaßen groß und viele Fragen zu den Wirkungen offen. Heute, fünf Jahre nach der Einführung und basierend auf zahlreichen, breit angelegten Evaluationsstudien, ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Die Löhne im unteren Bereich sind gestiegen, ohne dass es zu einem größeren Abbau an Beschäftigung gekommen ist. Gleichzeitig hat der Mindestlohn aber nicht die Zahl der Transferbezieher verringert. Auch das Armutsrisiko hat nicht abgenommen. Der Mindestlohn ist in vielerlei Hinsicht nicht existenzsichernd und wird auch nicht vollumfänglich durchgesetzt. Insofern wurde fünf Jahre nach der Einführung zwar einiges erreicht, wichtige Ziele aber auch verfehlt. Die Politik ist gefordert.
Das Klimaschutzgesetz hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet: den Einstieg in eine CO2-Bepreisung als künftiges Leitinstrument der Klimapolitik. Auf den ersten Blick ist der CO2-Preis unter einer Fülle von Fördermaßnahmen und ordnungsrechtlichen Regelungen verschüttet, deren Wirksamkeit und Kosten höchst unsicher sind. Der CO2-Preis ist aber so angelegt, dass er langfristig das dominante Instrument einer europäisch harmonisierten Klimapolitik werden kann. Der angedeutete Paradigmenwechsel der deutschen Klimapolitik öffnet damit die Tür, die europäische und internationale Kooperation zu stärken. Dazu ist es aber notwendig, neben der europäischen auch die globale Klimapolitik neu auszurichten. Auch dort sollten sich die Verhandlungen statt auf nationale Mengenziele auf CO2-Preise konzentrieren. Die erforderliche Kooperation wird möglich, wenn die Regierungen Transferzahlungen strategisch und reziprok nutzen. So könnte die Effektivität der Klimapolitik erhöht werden und es ließen sich die entstehenden Verteilungskonflikte entschärfen.
Mit der Reform des Gründungszuschusses im Jahr 2011 wurden die Rahmenbedingungen der Gründungsförderung für Arbeitslose im Sozialgesetzbuch III umfassend reformiert und die Förderzahlen reduzierten sich drastisch. Insgesamt ist das Arbeitsmarktinstrument weiterhin ein Erfolg: Die meisten Geförderten sind auch knapp 3,5 Jahre nach der Gründung noch selbstständig und etwa ein Drittel von ihnen hat mindestens einen Beschäftigen. Von denjenigen, die ihre Selbstständigkeit inzwischen beendet haben, sind die meisten sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Damit haben Geförderte eine deutlich höhere Beschäftigungsquote als vergleichbare Personen ohne diese Förderung. Auch ihre monatlichen Nettoverdienste sowie ihre Jobzufriedenheit sind höher. Verbesserungspotenzial gibt es allerdings bei der sozialen Absicherung: Geförderte zahlen seltener in eine Rentenversicherung oder in die Arbeitslosenversicherung ein und sind mit ihrer sozialen Absicherung unzufriedener als vergleichbare Personen.