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Die Wirkung der Variablen ‚Intelligenz‘ und ‚Geräuschintensität‘ auf die unmittelbare Lernleistung wurde mit zwei Tests untersucht. Dadurch sollten die „Stimulus trace"-Theorie (Ellis 1963) und die „neural theory" (Spitz 1963) bei 45 deutschen, lernbehinderten Kindern geprüft werden. Der „Stimulus trace"-Faktor ließ sich für Geräuschreize nicht bestätigen. Es gab keinen Beweis für die Gültigkeit der neuralen Theorie. Bei Erhöhung der Lautstärke sank die Lernleistung in beiden Tests.
Auszug: Der Glaube an die Vollkommenheit der Schöpfung und an den damit verbundenen Gedanken einer allenthalben obwaltenden Gerechtigkeit in dieser Welt ist im alten Israel schon früh in die Krise geraten. Das Leiden der Gerechten und das Wohlergehen der Frevler hat die Frage nach einer ausgleichenden Gerechtigkeit zum existenzbedrohenden Zweifel werden lassen, dem die spätere Theologie des FrühJudentums, eingeschlossen der pharisäisch-rabbinsichen, durch den Gedanken einer nachweltlichen, jenseitigen, ausgleichenden Gerechtigkeit Herr zu werden suchte, wennanders sie nicht einem Dualismus verfallen wollte.
Die Inkompatibilität von Jahresabschlußprüfung und Unternehmensberatungen durch Wirtschaftsprüfer
(1977)
Inhalt: 1. Problemstellung 2. Auswirkungen von Unternehmensberatungen auf die faktische Unabhängigkeit 2.1. Die Gründe für eine Beeinträchtigung der faktischen Unabhängigkeit 2.2. Einflußfaktoren für die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß einer Unabhängigkeitsbeeinträchtigung 3. Auswirkungen von Unternehmensberatungen auf die wahrgenommene Unabhängigkeit 3.1 . Beschreibung der Untersuchung 3.2. Ergebnisse der Untersuchung 4. Schlußfolgerungen 4.1.Grundfragen zur Auslegung des Ausschlußtatbestandes Besorgnis der Befangenheit(§49 WPO) 4 2. Konsequenzen für die Berufstätigkeit des WP
Aufgrund der von Winkelmann und Schmalohr (1972) mitgeteilten Interkorrelationen der Subtests des HAWIK (außer Zahlennachsprechen), gewonnen an einer Stichprobe von N = 1020 sogenannten lernbehinderten Sonderschulanwärtern, wurde eine Reanalyse mit zwei unterschiedlichen faktorenanalytischen Techniken und zusätzlichen Kriterien zur Bestimmung der Zahl gemeinsamer Faktoren vorgenommen. Dabei wurde gezeigt, daß die von Winkelmann und Schmalohr (1972) ermittelte und von Schmalohr (1975) für die praktische Diagnostik empfohlene Lösung nicht invariant gegenüber verschiedenen faktorenanalytischen Techniken ist. Darüberhinaus genügt der dritte Faktor nicht dem sogenannten Fürntratt-Kriterium. Somit scheint lediglich die Extraktion von zwei Faktoren angemessen. Diese sind als Verbal- und Handlungsfaktor interpretierbar. Sie korrelieren in der gleichen Größenordnung miteinander wie der Verbal- und Handlungsteil des HAWIK und konfirmieren so die Annahme eines Generalfaktors. Die von Schmalohr für die Praxis empfohlene Prozedur zur Schätzung von Faktorwerten, welche sich auf eine orthogonale dreidimensionale Struktur bezieht, muß auf dem Hintergrund dieser Untersuchung als nicht adäquat bezeichnet werden.
Inhalt Stefan Schmidtchen: Analyse der Therapeut-Klient-Interaktion in der Kinderpsychotherapie Wilfried Hommers und Volker Trempler: Zum Verhalten von Lernbehinderten in Zwei-Personen-Spielen Christofer Wiesinger und Martin Schreiber: Zum Berufsbild des Heilerziehungspflegers — eine empirische Untersuchung Christofer Wiesinger und Martin Schreiber: Die Tätigkeiten des Heilerziehungspflegers — eine empirische Untersuchung mit Hilfe der Selbstbeobachtung Gerhard Eberle: Zum Problem der Anzahl gemeinsamer Faktoren des Hamburg-Wechsler-Intelligenztests für Kinder (HAWIK) bei sogenannten lernbehinderten Sonderschulanwärtern Jürgen Teumer: Merkmale sozialen und affektiven Verhaltens von Schülern mit Lippen-Kiefer-Gaumenspalte Richard v. Premerstein: Heilpädagogische Dokumentation
Die Methode der Matrix-Spiele, die in sozialpsychologischen Untersuchungen zur Erfassung von Kooperativität und Kompetitivität verwendet wurde, sollte auf ihre Tragfähigkeit in der Lernbehinderten-Forschung geprüft werden. Es wird über eine Untersuchung berichtet, in der zwei Nicht-Nullsummenspiele und ein Nullsummenspiel mit 56 lernbehinderten und 40 Normalschüler-Vpn durchgeführt wurden. Der Vergleich von Wahlhäufigkeiten zwischen Lernbehinderten und Normalschülern zeigte einige Unterschiede, die auf Retardierungen im Bereich der Kooperativität-Kompetitivität-Entwicklung hinwiesen. Die Diskussion der Ergebnisse unterstützt aber an Hand der Wahlbegründungen nicht eine sozialpsychologische, sondern eine risikobezogene Interpretation des Verhaltens der Vpn.
Die Stellung des Abschlußprüfers im Entscheidungs- und Kontrollprozess der Aktiengesellschaft
(1978)
Der folgende Beitrag untersucht die rechtlichen und faktischen Beziehungen des Abschlußprüfers zu den Organen der Aktiengesellschaft. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die (Macht-)Stellung des Abschlußprüfers nicht unbedingt die Publizitätsziele gewährleistet, sondern daß alle Belastungen aus einem Konflikt mit der Unternehmensleitung von dem Berufsethos der verantwortlichen Wirtschaftsprüfer aufgefangen werden müssen, zumal auch extern ihre Stellung nur unzulänglich abgesichert ist. Die Analyse schließt mit einem Katalog rechtspolitischer Alternativen. Die Vorschläge zielen darauf ab, den Einfluß des Vorstands auf die Prüfungsdurchführung so weit als möglich auf seine Funktion als Auskunftsperson zu reduzieren, die Kommunikations- und Sozialbeziehungen des Abschlußprüfers zum Aufsichtsrat und zur Hauptversammlung zu intensivieren und die Machtgrundlagen dieser Prüfungsadressaten zu erweitern.
Der folgende Beitrag behandelt (freiwillige) Prüfungen als Investition. Er zeigt auf, welche positiven und negativen Wirkungen mit Prüfungen verbunden sein können und welche Schwierigkeiten besteben, diese Wirkungen zu prognostizieren und zu bewerten. Er kommt zu dem Ergebnis, daß die Anwendungsbedingungen für quantitative Entscheidungsmodelle im allgemeinen nicht erfüllbar sind. Statt Investitionsrecbnungsverfabren sollten deshalb Nutzwertanalysen verwandt werden, um die Entscheidung über die Durchführung einer konkreten Prüfung vorzubereiten. Diese sind der Problemstruktur von Prüfungen angemessener; aber auch sie können die Subjektivität der Entscheidung nicht aufheben, sondern nur explizit darlegen. Der Beitrag untersucht abschließend einige Faktoren, die das Verhalten von Entscheidungsträgem in solchen Entscheidungssituationen beeinflussen.