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Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, welche Auswirkung die Zunahme irregulärer Migration aus den Gebieten Afrikas südlich der Sahara in die Europäische Union (EU) auf die politischen Beziehungen der Regionen zueinander hat. Wissenschaftliche Arbeiten zu internationaler und irregulärer Migration und ihrer Auswirkung auf die Internationalen Beziehungen sind bisher die Ausnahme. Die vorliegende Arbeit leistet einen Beitrag dazu, diese Lücke zu füllen und Migration aus einer politikwissenschaftlichen Perspektive zu beleuchten. Durch eine fundierte Analyse können Politikstrategien der Afrikanischen und der Europäischen Seite aufgezeigt, die Chancen der Interessensdurchsetzung bewertet und die Wirkung der Kooperation auf die Problematik der irregulären Migration eingeschätzt werden. Die Arbeit baut auf den gängigen Theorien der Internationalen Beziehungen auf, die Hypothesen beruhen auf einer Gegenüberstellung der kooperationspolitischen Annahmen des Neorealismus und des neoliberalen Institutionalismus. Die empirische Überprüfung beruht auf einer qualitativen Inhaltsanalyse zugänglicher Dokumente und Verträge der EU und der African Union (AU) sowie der Westafrikanischen Regionalorganisation ECOWAS. Ergänzt wird die Dokumentenstudie um Experteninterviews mit afrikanischen Botschaftern in Berlin. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Zunahme irregulärer Migration zu einer Veränderung in der Europäisch-Afrikanischen Kooperation geführt hat. Migrationspolitik ist zu einem strategischen Bereich der EU-Außenpolitik gegenüber Afrika geworden. In der Europäischen Politik überwiegen trotz Anerkennung der entwicklungspolitischen Möglichkeiten regulärer Migration restriktive Ansätze. Diese wirken sich nachteilig auf die Afrikanischen Herkunftsländer aus und begünstigen eine weitere Zunahme irregulärer Migration. Um angemessene Politikstrategien zu entwickeln ist aufgrund einer nicht zu erwartenden Veränderung der Europäischen Politik insbesondere die Afrikanische Seite gefragt. Hier dominierte in der Vergangenheit eine kritische Haltung gegenüber Personenfreizügigkeit. Erst seit kurzem kommt es zu einer abgestimmten supranationalen Positionierung auf ECOWAS- und AU-Ebene, in der positive Wirkungen regulärer Migration anerkannt werden. Diese spiegeln sich aber bisher nicht in nationalstaatlichen Politiken wider.
Die Magisterarbeit beschäftigt sich mit der politischen Förderung der geringfügigen Beschäftigung sowie der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und deren Bedeutung für eine gleichstellungsorientierte Familien- und Arbeitsmarktpolitik. Als Ausgangspunkt wird die Frage gestellt, ob geringfügige Beschäftigung und haushaltsnahe Dienstleistungen einen Arbeitsmarkt für Frauen im Niedriglohnsektor schaffen oder ob sie eine Perspektive zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Carearbeit bieten. Dazu wird die Perspektive der Beschäftigten in sogenannten Minijobs als auch der NutzerInnen haushaltsnaher Dienstleistungen analysiert. Als theoretischer Rahmen liegt der Arbeit die These der geschlechterkritischen, vergleichenden Wohlfahrtsstaatforschung zugrunde, dass Policies familialisierende und defamilialisierende Wirkungen haben können. Auf Grundlage dieses Rahmens werden zwei Gesetze und deren gleichstellungspolitische Wirkung analysiert (Familienleistungsgesetz und 2. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – Hartz II). Die Arbeit gelangt zu dem Ergebnis, dass trotz der engen Verflechtung der beiden Politikfelder Arbeitsmarkt- und Familienpolitik ein Mismatch zwischen den analysierten Gesetzen besteht. Insbesondere hinsichtlich der geringfügigen Beschäftigung gelangt die Arbeit aus einer gleichstellungspolitischen Perspektive zu dem Urteil, dass sie sich am modernisierten Ernährermodell orientiert und Frauen auf die Rolle als Zuverdienerin festlegt. Auf diese Weise werden Anreize für eine geschlechterspezifische Arbeitsteilung gelegt.
Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Vergleich von Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) mit Sophie von La Roches "Erscheinungen am See Oneida" (1798) und Henriette Frölichs "Virginia oder Die Kolonie von Kentucky" (1820). Die Texte werden ausgehend von der Annahme untersucht, dass Macht ein asymmetrisches Verhältnis ist, das durch Konsens entsteht (Laclau und Mouffe), und auch Geschlechterverhältnisse als Machtverhältnisse verständlich werden, da Geschlecht keine natürliche Gegebenheit, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt ist (Butler). Dementsprechend werden die Texte in einem Spannungsfeld von Anpassung und Subversion verstanden.
Das Ziel der Arbeit ist es, die Vielfalt unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten von Social Software in der Hochschullehre unter einer didaktischen Perspektive kritisch in den Blick zu nehmen. So wird entsprechenden Webanwendungen im mediendidaktischen Diskurs das Potenzial zugesprochen, Lern- und Bildungsprozesse zu unterstützen. Jenseits dieser Potenziale sind bisher jedoch kaum typische Probleme beachtet worden, die mit dem Einsatz von Social Software in der Hochschule einhergehen. Zur Annäherung an den Forschungsgegenstand werden im ersten Teil der Arbeit (lehr- und) lerntheoretische Potenziale von Social Software anhand von Literatur aufgearbeitet. Für die Entwicklung eines konzeptuellen Rahmens für eine vergleichende Darstellung unterschiedlicher Umsetzungen werden ferner verschiedene didaktische Beschreibungs- und Analysemodelle diskutiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird eine systematische – jedoch vom Umfang her begrenzte und dementsprechend exemplarische – Sichtung und Analyse empirisch basierter Arbeiten zum Einsatz von Social Software in der Hochschullehre durchgeführt. Mit Hilfe eines modifizierten didaktischen Szenariomodells wird die Vielfalt unterschiedlicher Einsatzformen kategoriengeleitet dargestellt. Als zentrales Thema hinsichtlich typischer Probleme konnte das Ausbleiben studentischer Partizipation sowie der Umgang der Lehrenden mit dieser Problematik herausgearbeitet werden.
Der vorliegende Text befasst sich heuristisch mit der Frage der Integration des Entfremdungsbegriffs der Kritischen Theorie in die Subjektwissenschaft, unter besonderer Berücksichtigung der subjektwissenschaftlichen Lerntheorie Klaus Holzkamps als Vertreter der Kritischen Psychologie. Ausgangspunkt ist die aus meiner Auseinandersetzung mit beiden Theorien entstandene Hypothese, dass (aus guten Gründen) der Begriff der Entfremdung in der Subjektwissenschaft gemieden, aber nicht durch ein anderes, kompatibles Konzept ersetzt wurde, dass die in der Entfremdung gefassten Dimensionen fassen könnte. Dies eröffnet auch die Frage, ob der Entfremdungsbegriff in einer Weise rekonstruiert werden kann, dass er für die Subjektwissenschaft anknüpffähig ist. Die Arbeit ist eine kategoriale und damit theoretisch-wissenschaftliche; sie betrifft aber in ihrem Bezug zu unserer Handlungsfähigkeit als gesellschaftliche Subjekte direkt Themen gesellschaftlicher (Selbst-)Organisation, in der Annahme, dass Theorie eine Bedeutung für die politische, pädagogische und andere Praxis hat und dass sie jene Erklärungsmuster bildet, mit denen wir für uns begründen, was warum passiert – und was deshalb getan werden muss. Wie Entfremdung in der bürgerlichen Gesellschaft funktioniert, in der Familie, in der Schule, auf der Arbeit, in Werbung und Fernsehen, das hat die Kritische Theorie in Anknüpfung an marxistische sozio-ökonomische Analysen umfassend analysiert. Den ersten Vertretern der Kritischen Theorie ging es bei der Ausarbeitung des Phänomens der Entfremdung um die Antwort auf die Frage, warum es weder in den 1920ern und Anfang der 30er Jahre noch nach dem NS-Faschismus eine Revolution gab. Beim Lesen vor allem der späten Texte von Adorno und Marcuse vermittelt sich eine relative Hoffnungslosigkeit; die kapitalistische Ideologie habe sich im Zuge der Vergesellschaftung so in den Köpfen zementiert, dass ein In-Frage-stellen des Status quo kaum möglich sei. Für eine emanzipatorische pädagogische oder politische Praxis sind diese Schlussfolgerungen enttäuschend, weil sie eine kritische Analyse der Gesellschaft liefert, dem Subjekt aber die Handlungsfähigkeit zur grundlegenden Veränderung seiner Lebensbedingungen weitgehend abspricht. Ein weiteres Problem liegt im Konzept der Entfremdung selbst, da von den Wissenschaftler_innen bestimmt wird, wer entfremdet ist und wer nicht. Die Menschen können (beispielsweise nach Marcuse) gerade aufgrund ihrer fortgeschrittenen Entfremdung dieser nicht mehr selbst gewahr werden. Die Kritische Psychologie im Gegensatz dazu setzt handlungsfähige Subjekte, die "nicht im Kapitalismus wie in einem Käfig" sitzen (Holzkamp 1984b). Dies begründet sich im subjektwissenschaftlichen Zugang der Erklärung menschlichen Handelns, das heißt der Einnahme des Subjektstandpunkts zur Erforschung desselben im Rahmen begründungstheoretischer Diskursmodelle.
Die empirische Arbeit untersucht den interlingualen Transfer von französischen und deutschen Filmtiteln im vergangenen Jahrhundert. Sie basiert auf einem Korpus von 3.200 französischen Originaltiteln und ihren deutschen Neutiteln und schließt eine Forschungslücke der Filmtitelübersetzung für das Sprachenpaar deutsch-französisch. Im theoretischen Teil werden die text- und übersetzungswissenschaftlichen Grundlagen dargelegt. Filmtitel bilden eine eigene Textsorte, die unter Zuhilfenahme der Textualitätskriterien von de Beaugrande/Dressler spezifiziert wird. Anhand ausgewählter Beispiele aus dem Korpus werden maßgebliche Funktionen von Filmtiteln, wie Werbung, Information, Identifikation, Kontakt und Interpretation erörtert. Auf E. Prunčs Translationstypologie basieren jene fünf Strategien, die bei der Übertragung von französischen Filmtiteln in den deutschen Sprach- und Kulturraum zum Einsatz kommen: Identität, Analogie, Variation, Innovation sowie hybride Formen. Ausführlich werden Übersetzungen von Umtitelungen abgegrenzt. Die Auswertung des Korpus ergibt, dass Titelinnovation die am häufigsten angewandte Strategie beim Titeltransfer im gesamten Untersuchungszeitraum darstellt, während Titelidentitäten am seltensten zum Einsatz kommen. Die Betrachtung kürzerer Zeitspannen zeigt gewisse Tendenzen auf, beispielsweise die deutliche Zunahme von Hybridtiteln in jüngster Zeit. Erstmals wird in dieser Arbeit das Phänomen der Mehrfachbetitelungen in verschiedenen deutschsprachigen Ländern aufgegriffen, indem nach Motiven für unterschiedliche Neutitel in Deutschland, der ehemaligen DDR und Österreich gesucht wird. Den Abschluss bildet eine Betrachtung der Filmtitel aus rechtlicher und ökonomischer Perspektive, denn zusammen mit ihren Filmen stellen Titel von hoher Kommerzialität geprägte Texte dar, und wie jedes Wirtschaftsgut erfahren auch sie eine präzise juristische Regulierung.
Mit dem in §18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgeschriebenen Leistungsentgelt soll u.a. die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gesteigert werden. Eine motivationssteigernde Wirkung wird jedoch von Seiten der Motivationsforschung bestritten. Sie geht im Gegenteil davon aus, dass eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB) zu einer Verdrängung der intrinsischen Motivation (Crowding-Out Effekt) führen kann. Mithilfe eines empirischen Tests der Motivation Crowding Theorie gelangt diese Arbeit zu einem differenzierteren Urteil. Es wird gezeigt, dass im Beispiel der Kreisverwaltung Potsdam Mittelmark die subjektive Wahrnehmung der LOB durch den einzelnen Beschäftigten darüber entscheidet, ob dessen Motivation verstärkt oder verdrängt wird. Jene Beschäftigten, die sich durch die LOB kontrolliert fühlen, weisen eine signifikant geringere PSM und intrinsische Motivation als diejenigen auf, die die LOB als fördernd wahrnehmen. Als zentraler Faktor für das Urteil der Beschäftigten wird die wahrgenommene Fairness des Systems identifiziert.
Seit Mitte 1950er Jahre hatten Bundesregierungen immer wieder betont, dass die Bundesrepublik „kein „Einwanderungsland“ sei. Das Bekenntnis der Rot-Grünen Koalition zum „Einwanderungsland“ und die Reformen im Bereich des Staatsbürgerschaftsrechts (1999), des Arbeitsrechts (2000) und der Zuwanderung (2004) markierte daher für viele Experten einen Paradigmawandel in der deutschen Immigrations- und Integrationspolitik. Dieser Wandel ist nie systematisch untersucht worden. Für den Zeitraum von 1981 bis 2005 geht die Arbeit auf der Basis einer stichwortbasierten Inhaltsanalyse und eines Gesetzgebungsindexes deshalb den Fragen nach, (1) inwieweit sich Veränderungen in der politischen Zuwanderungsdiskussion in Deutschland am Beispiel des Deutschen Bundestags nachweisen lassen (Diskursebene), (2) inwiefern die gesetzliche Steuerung und Regulierung von Immigration und Integration in dieser Periode von Liberalisierungstendenzen gekennzeichnet war (Policyebene), und (3) in welchem Verhältnis Diskurs und Policy zueinander stehen. Politische, ökonomische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen werden dabei berücksichtigt. Theoretisch basiert die Arbeit auf den Annahmen der Punctuated Equilibrium Theory, die etwas ausführlicher dargestellt und mit den Konzepten Paradigma, Frame und Policywandel verbunden wird.
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre greift die schulische Sprachförderung im Land Berlin vor allem auf das Merkmal der „nichtdeutschen Herkunftssprache“ (ndH) zurück. Mit der Einführung dieses Merkmals entschied sich der Landesgesetzgeber dafür, die – aus seiner Sicht weiterhin dringend notwendige – Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Schule nicht mehr an eine ausländische Staatsbürgerschaft, sondern, ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Schüler, an das Vorherrschen einer nichtdeutschen Kommunikationssprache in der Familie anzuknüpfen. An diesem Ansatz hat sich auch durch die Novellierung des Berliner Schulgesetzes im Jahre 2004 nichts Grundsätzliches geändert. Neben der Bedeutung des Merkmals ‚ndH‘ für die individuelle Sprachförderung in Schulen kommt diesem Merkmal – zusammen mit dem erst unlängst aufgewerteten weiteren Sprachfördermerkmal „Lernmittelbefreiung“ (LmB) – jedoch nunmehr auch eine zentrale Rolle bei der Zumessung von Sprachfördermitteln und Personalressourcen zu. In der Vergangenheit ist das Merkmal ‚ndH‘ allerdings wegen seiner angeblich diskriminierenden und vermeintlich segregierenden Wirkung mehrfach in die Kritik geraten, die sich, ausgelöst durch einen Vorfall an einer Kreuzberger Grundschule im Jahre 2012, noch einmal verstärkt hat. So wird neben der Tatsache, dass das Merkmal ‚ndH‘ überhaupt erhoben und der Sprachförderung zugrunde gelegt wird, auch die Praxis der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, auf den sog. Schulporträts im Internet ‚ndH‘-Quoten zu veröffentlichen, angegriffen und die Abschaffung dieser Praxis gefordert. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beantwortung der Frage nach der Berechtigung dieser Kritik. Ausgehend von einer Darstellung zur Einführung und Entwicklung des Merkmals ‚ndH‘ unter Berücksichtigung der zuvor geltenden Rechtslage und einer Darstellung der aktuellen rechtlichen Grundlagen der schulischen Sprachförderung im Land Berlin wird dieses Merkmal einer näheren Betrachtung unterzogen. Nach einer Bestimmung des Merkmals ‚ndH‘, einer Erläuterung der einschlägigen Regelungen zur ‚ndH‘-Sprachförderung und einem Vergleich mit dem zusätzlich bestehenden Fördermerkmal ‚LmB‘ im Kontext der aktuellen Bestimmungen wird zunächst ein Überblick über wesentliche Aspekte der schulischen Sprachförderung auf der Grundlage des Merkmals ‚ndH‘ in der Praxis gegeben, in den wiederum das Vergleichsmerkmal ‚LmB‘ einbezogen wird. Daran knüpft die Untersuchung der These an, das Merkmal ‚ndH‘ bzw. zumindest seine Veröffentlichung im Rahmen der Schulporträts der Senatsschulverwaltung habe diskriminierende Wirkung und führe zu einer Segregation der Schülerschaft. Im Anschluss daran wird als zusätzliche Überlegung der Frage nach der tatsächlichen Notwendigkeit einer sich an dem Merkmal ‚ndH‘ und damit einer familiären Kommunikationssprache orientierenden Sprachförderung nachgegangen, die, wenn sie denn bejaht werden könnte, etwaige Diskriminierungs- und Segregationswirkungen rechtfertigte.