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Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist.
Jahresbericht 2005
(2006)
Inhalt: 1. Allgemeiner Überblick 2. Organisationsstruktur des MRZ 2.1 Status des Zentrums 2.2 Leitung und Mitarbeiter 2.3 Beirat 2.4 Förderverein 3. Aktivitäten im Berichtszeitraum 3.1 Forschung 3.2 Promotionen 3.3 Tagungen 3.4 Lehre und Weiterbildung 3.5 Projektevaluierung 3.6 Publikationen – Neuerscheinungen 2005 3.7 Bibliothek 3.8 Chronologie der Aktivitäten 4. Abstract: Annual Report 2005 5. Anhang 5.1 Bisherige Tagungen 5.2 Schriften des MenschenRechtsZentrums 5.3 Satzung des MRZ
Jahresbericht 2004
(2005)
Inhalt 1. Allgemeiner Überblick 2. Organisationsstruktur 2.1 Status des MRZ 2.2 Leitung und Mitarbeiter 2.3 Beirat 2.4 Förderverein 3. Aktivitäten im Berichtszeitraum 3.1 Forschung 3.2 Promotionen 3.3 Tagungen 3.4 Lehre und Weiterbildung 3.5 Evaluierung von Einrichtungen und Projekten 3.6 Publikationen – Neuerscheinungen 2004 3.7 Bibliothek 3.8 Chronologie der Aktivitäten 4. Anhang 4.1 Bisherige Tagungen 4.2 Schriften des MenschenRechtsZentrums 4.3 Satzung des MRZ 5. Abstract: Annual 2004
Jahresbericht 2007
(2008)
Inhalt 1. Allgemeiner Überblick 2. Organisationsstruktur des MRZ 2.1 Status des Zentrums 2.2 Leitung und Mitarbeiter 2.3 Beirat 2.4 Förderverein 3. Aktivitäten im Berichtszeitraum 3.1 Forschung 3.2 Promotionen 3.3 Tagungen 3.4 Lehre und Weiterbildung 3.5 Publikationen – Neuerscheinungen 2007 3.6 Bibliothek 3.7 Chronologie der Aktivitäten 4. Anhang 4.1 Bisherige Tagungen 4.2 Schriften des MenschenRechtsZentrums 4.3 Satzung des MRZ 4.4 Hinweise auf Web-Seiten anderer Einrichtungen 4.5 Abstract
Im ersten Abschnitt dieses Artikels wird ein knapper Überblick über das Spektrum der in Deutschland eingerichteten Bioethik-Kommissionen gegeben. Damit die unterschiedlichen institutionellen Anbindungsmöglichkeiten deutlich werden, muß zwischen einer "lokalen", einer "föderalen" und einer "nationalen" Institutionalisierungsebene differenziert werden (I). Im zweiten Schritt sollen einige wichtige Kriterien zur Unterscheidung verschiedener Kommissionstypen kenntlich werden. Hier werden vor allem die drei Aspekte "politische Legitimation", "personelle Zusammensetzung" und "zeitliche Ausrichtung" zentral sein (II). Im Schlußabschnitt werden zunächst die wichtigsten Kritikpunkte rekapituliert, die in der einschlägigen Literatur zum Thema diskutiert werden. Am Ende soll dann kurz zur Andeutung kommen, wie den Bedenken gegen eine wachsende "Kommissionierung" bzw. Institutionalisierung biopolitischer Diskussionsprozesse zu begegnen wäre (III).
Die Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Zivilpakt : ein Handbuch für die Praxis
(2004)
Das vorliegende Handbuch bietet vertiefende Informationen zur Individualbeschwerde nach dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Das Handbuch richtet sich in erster Linie an Praktiker/innen, die in ihrer Arbeit mit Menschenrechtsverletzungen konfrontiert sind, insbesondere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Menschenrechtsorganisationen. In umfassender, aber komprimierter Form gibt es zuverlässige Hilfestellung bei der Einlegung einer Beschwerde. Darüber hinaus ist das Handbuch auch für Mitarbeitende in Ministerien, Universitäten und sonstigen Einrichtungen geeignet, die sich mit der Materie vertraut machen wollen. (Autorenreferat)