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Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch die Europäische Menschenrechtsarchitektur ins Wanken gebracht. Der Europarat reagierte schnell und beendete die Mitgliedschaft der Russischen Föderation. Aus diesem Anlass blickt der Beitrag zurück auf die wechselvolle Geschichte der Mitgliedschaft Russlands im Europarat. Seit dem Beitritt vor 26 Jahren haben Konfrontationen die – oftmals kurzen– Phasen der Kooperation überschattet. Das wirft die Frage auf, inwieweit die „Politik des Dialogs“ gegenüber der Russischen Föderation geeignet war, die Menschenrechtslage in Russland zu verbessern. Der Beitrag legt zudem die rechtlichen Grundlagen von Beitritt und Ende der Mitgliedschaft dar und untersucht, wie sich der Ausschluss auf die Anwendbarkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auswirkt. Der Ausschluss Russlands stellt einen Wendepunkt dar. Zwar wird damit ein potenziell gefährlicher Präzedenzfall geschaffen. Jedoch entsteht durch die geschlossene Reaktion der restlichen Mitgliedstaaten auch ein Momentum für Reformen und eine Rückbesinnung auf das Gründungsziel des Europarates – die kollektive Durchsetzung der Menschenrechte.
Privatheit gehört angesichts der neuen technischen Möglichkeiten und des von diesen (mit-)determinierten Verhaltens vieler Menschen zu den großen Themen des beginnenden 21. Jahrhunderts. Die vielfältigen Beiträge des Bandes nehmen die damit verbundenen Fragen in den Blick und untersuchen die sozialen Dimensionen des Privaten (Beate Rössler) auf der einen sowie die nationalen und internationalen Rechtsgrundlagen zum Schutz des Rechts auf Privatheit (Stephanie Schiedermair) auf der anderen Seite. Diese Sichtweisen werden durch Einbeziehung der internationalen Debatten über das Recht auf Privatheit (Norman Weiß) und den Rückgriff auf die literarische Behandlung der Unterscheidung von privat und öffentlich (Detlef von Daniels) ergänzt.
Die Autorinnen und Autoren machen wichtige Markierungen für künftige Debatten durch die Zusammenschau von historischen Entwicklungen und gesellschaftlichen Veränderungen sichtbar und verdeutlichen, inwieweit die Thematik „Privatheit im digitalen Zeitalter“ mit dem Einzug in diverse Lebensbereiche zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Einführung in die Tagung
(2015)
Grußwort des Dekans
(2015)
2013 jährte sich das Inkrafttreten der Europäischen Menschenrechtskonvention zum 60. Mal. Seit ihrem Bestehen hat die Konvention insbesondere durch den auf ihrer Grundlage gegründeten Gerichtshof den Schutz der Menschenrechte in Europa wesentlich gestärkt. Mit ihren mittlerweile 47 Vertragsparteien ist sie zu einem gesamteuropäischen Grundrechtsschutzsystem geworden, dessen Akzeptanz sich nicht zuletzt an den in den vergangenen Jahren rasant gestiegenen Fallzahlen zeigt. Dennoch steht die EMRK auch in der Zukunft vor besonderen Herausforderungen. Dieser Band stellt den Versuch einer Bilanz der vergangenen 60 Jahre dar und enthält die Beiträge der Vortragenden des Workshops „60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – die Konvention als ‚living instrument‘“, der anlässlich des Jubiläums durch das MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam veranstaltet wurde. Schwerpunktmäßig beschäftigen sich die Beiträge mit der Rechtsfortbildung durch den EGMR, insbesondere mittels einer dynamischen Auslegung der Konvention, der konstitutionellen Dimension der EMRK, der Durchsetzung seiner Urteile sowie dem Reformbedarf aufgrund gestiegener Arbeitsbelastung.