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Das Verbot rassischer Hetze und die Strafbarkeit der sog. Holocaustlüge : Art. 19/20 des IPbpR
(2002)
Eine wertorientierte Rechtsordnung ist vor die Aufgabe gestellt, gegebenenfalls konfligierende Werte untereinander in Ausgleich zu bringen: Freiheit der Meinungsäußerung einerseits, das Verbot bestimmter Inhalte, um Ehre und Leben von Menschen zu schützen, andererseits. Der Aufsatz stellt den Umfang der Meinungsäußerungsfreiheit nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte dar und beschreibt die Möglichkeiten zulässiger Beschränkungen. Er geht weiterhin auf die Strafbarkeit der sogenannten Holocaustlüge in der Bundesrepublik Deutschland ein.
Der Aufsatz bestimmt den Begriff der völkerrechtlichen "Diskriminierung" und stellt die allgemeinen völkervertraglichen und völkergewohnheitsrechtlichen Grundlagen zum Schutz vor Rassendiskriminierung vor. Sodann geht die Autorin auf die Regelungen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte zum Diskriminierungsschutz ein und verdeutlicht den Schutzbereich und die innerstaatliche Bedeutung von Art. 26 an Fallbeispielen.
I. Die Relevanz der Vereinten Nationen für eine Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union
II. Rechtliche und „pararechtliche" Grundlagen der EU-Zusammenarbeit
III. Praktische Gestaltung der EU-Zusammenarbeit bei den Vereinten Nationen
IV. Die Vereinten Nationen als Thema der Brüsseler Institutionen
V. Zur Vertretung der EU im Sicherheitsrat (einige abschließende Anmerkungen)
Seit 1999 gibt es die Potsdamer UNO-Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen. Inzwischen ist es eine gute Tradition geworden, daß sich UN-Forscher, Politiker und Diplomaten im Sommer zur Potsdamer UNO-Konferenz treffen.
Die Konferenzen des Forschungskreises Vereinte Nationen stehen im Zeichen des interdisziplinären Dialogs in der UN-Forschung zwischen Völkerrechts- und Politikwissenschaft und dienen zugleich der Standortbestimmung der deutschen UN-Forschung im internationalen Kontext.
Die vierte Konferenz des Forschungskreises, die am 28. und 29. Juni 2002 wiederum in den Räumen der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam stattfand, widmete sich der Zusammenarbeit der Vereinten Nationen mit der Europäischen Union und mit der NATO sowie den Problemen, die sich den Vereinten Nationen bei der Bekämpfung des Terrorismus in völkerrechtlicher Hinsicht und beim Schutz der Menschenrechte stellen.
Die in dieser Broschüre veröffentlichten Referate der vierten Konferenz machen zusammen mit den Diskussionen, die zusammenfassend dargestellt werden, deutlich, daß die Vereinten Nationen bei der Erfüllung ihrer durch die Charta gestellten Aufgaben auf die Zusammenarbeit mit regionalen politischen und militärischen Organisationen angewiesen sind. Bei der Auseinandersetzung mit politischen Konflikten, internationalen Krisen und aktuellen Herausforderungen wie dem internationalen Terrorismus sind ihnen dabei durch die machtpolitischen Realitäten deutliche Grenzen gesetzt und können sie oft weniger Akteur als vielmehr Schiedsrichter und Wahrer der Menschenrechte sein.