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Halb Europa in Brandenburg
(2020)
Die Mark Brandenburg gehörte zu den am stärksten vom Dreißigjährigen Krieg verwüsteten Gebieten. Diese zogen sich wie ein breiter Streifen von Nordost- über Mitteldeutschland bis an den Mittel- und Oberrhein. Nachdem der junge brandenburgische Kurfürst Friedrich Wilhelm im März 1643 nach langen Jahren im Kriegsexil in seine Stammlande zurückgekehrt war, musste er feststellen, dass diese gründlich ruiniert waren. Dort hatte der Krieg vor allem in den 1630er Jahren nach dem Einfall des schwedischen Königs Gustav II. Adolf in Pommern besonders heftig gewütet.
Mehr noch als in den Städten hatten die Menschen in den Dörfern und unbefestigten Flecken unter den Söldnerheeren zu leiden gehabt. Die ständigen Durchmärsche des Kriegsvolks, dessen Einquartierungen und Übergriffe führten zu Hungersnöten, Pestwellen und Massenflucht der Zivilbevölkerung. Der Wiederaufbau der Mark Brandenburg sollte sich, auch wenn er schon in den letzten Kriegsjahren eingesetzt hatte, wegen des wirtschaftlichen Zusammenbruchs, der massiven Zerstörungen und der enormen Menschenverluste als äußerst langwierig erweisen.
Die in den Kriegswirren erlittenen Traumata der Menschen prägten – nicht nur in Brandenburg – bis zum Ersten Weltkrieg die Erinnerungskultur der nachfolgenden Generationen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit Einwirkungen des Unionsrechts auf Doppelbesteuerungsabkommen. Werden Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Staaten geschlossen, die zugleich Mitglied der Europäischen Union sind, haben diese zusätzlich das Unionsrecht, insbesondere die Grundfreiheiten und Richtlinien, zu beachten. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, wie das grundsätzlich vorrangige Unionsrecht auf die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen einwirkt, wann diese Regelungen dennoch anzuwenden sind und wie die Vorschriften für das jeweils nationale Steuerrecht sowie die Doppelbesteuerungsabkommen ausgestaltet werden dürfen.
Auf der Grundlage verschiedener Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs schafft die Arbeit eine Grundlage für die verlässliche Beurteilung vorliegender und künftiger Fälle, findet dabei einen Ausgleich zwischen dem Unionsrecht und dem jeweils nationalen Steuerrecht und zeigt Möglichkeiten für die Staaten auf, Steuervermeidungsmodelle zu verhindern.
The notion of ‘epiphenomenon’ is usually used to exclude certain
aspects of a scientific object because they are considered to be deduced from others. In linguistics, restrictions of the research object were made, invoking the notion of ‘epiphenomenon’, which was partially done with a polemical attitude, and was always responded to polemically. The best-known definition of languages as an epiphenomenon is that proposed by Chomsky, who declared that the specific realisations of language do not warrant scientific attention, but there were early relegations of properties of individual languages to the domain of an epiphenomenon of grammar, to the domain of an art and not a science. These relegations from a certain point of abstraction did advance theories of language, even though they took a point of abstraction that did not correspond to the complexity of language.