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Zur Abschaffung des Gutachterverfahrens in der Vertragspsychotherapie – ein Qualitätsverlust?
(2021)
Zielsetzung: Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Fragestellung, inwiefern das Gutachterverfahren in der Vertragspsychotherapie ein zuverlässiges Qualitätsinstrument darstellt und ob sich aus der geplanten Abschaffung des Gutachterverfahrens das Risiko einer Qualitätsminderung in der ambulanten Psychotherapie ergibt.
Methodik: Es wurde eine Literaturrecherche durchgeführt. Arbeiten von den Jahren 2000 bis 2020 wurden berücksichtigt, welche sich mit dem Gutachterverfahren als Qualitätsmerkmal der ambulanten Psychotherapie befassen. Um die unterschiedlichen Standpunkte der zitierten Autor_innen zu diskutieren, wurde auch Bezug auf weiterführende Literatur genommen.
Ergebnisse: Das Gutachterverfahren scheint empirisch nicht sicher als zuverlässiges Qualitätsmerkmal der ambulanten Psychotherapie herangezogen werden zu können. Die Annahme, dass sich durch eine gutachterbefreite Vertragspsychotherapie eine Qualitätsminderung der Psychotherapie ergibt, wird durch die hier zusammengefassten Arbeiten insgesamt nicht gestützt.
Das nationale Recht wird mehr und mehr durch EG-Recht beeinflussst. In diesem Zusammenhang ergeben sich bei denjenigen EG-Rechtsakten, die anders als EG-Verordnungen nicht unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten, sondern von diesen in nationales Recht umgesetzt werden müssen, vielfältige Probleme. Diese Probleme behandelt der Verfasser aus der Sicht des Anwalts in einer Weise, dass diejenigen, die sich in der Praxis mit derartigen Umsetzungsfragen zu beschäftigen haben, wertvolle Hinweise für eine konkret zu lösende Umsetzungsproblematik erhalten. Ergänzt und damit noch transparenter werden seine Lösungsvorschläge dadurch, dass der Verfasser sie im zweiten Teil der Untersuchung auf die konkrete Fragestellung anwendet, inwieweit es zu einer Umsetzung bzw. ordnungsgemäßen Umsetzung der in den Jahren 1988 bis 2001 erlassenen Fleischhygienegebührenrechtsakte der EG gekommen ist. Diese Arbeit wurde betreut von Professor Dr. D.C. Umbach an der Universität Potsdam. Aus dem Inhalt: Abgrenzung der Umsetzungszuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Anforderungen an das Vorliegen eines Umsetzungsaktes sowie an eine ordnungsgemäße Umsetzung. Rechtsfolgen bei Umsetzungsverstößen. Prozessuale Fragen.