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Verzerrte Beteiligung
(2018)
Die Beteiligung von Bürgern abseits der institutionell geregelten Wahlen gilt vermehrt als Allheilmittel gegen die Erosion bürgerschaftlichen Engagements. Eine Vielzahl von Autoren haben auf den Missstand aufmerksam gemacht, dass Beteiligung abseits von Wahlen nur von wenigen, oftmals privilegierten Personen genutzt wird, die Beteiligung demnach verzerrt sei. Dieser Artikel nimmt als erster sowohl die ungleiche Beteiligung als auch die Verzerrung eines konkreten Abstimmungsergebnisses in den Blick.
Für den Volksentscheid über das Bauprojekt Stuttgart 21 (S21) aus dem Jahr 2011 wird ein kontrafaktisches Wahlergebnis aller Nichtwähler geschätzt. Durch die Verknüpfung von Makro-Daten auf Gemeindeebene mit einem Vorhersagemodell auf Individualebene wird der Beteiligungs-Bias geschätzt. Dieser liegt über dem von Wahlen, jedoch niedriger als bei Petitionen und Demonstrationen. Das kontrafaktische Abstimmungsergebnis prognostiziert eine verstärkte Ablehnung von S21.
Die Setzung strategischer Ziele sowie die Zuordnung und Umsetzung dazugehörender Maßnahmen sind ein wesentliches Element, um die Innovationsfähigkeit von Organisationen zu erhalten. In den vergangenen Jahren ist auch an Hochschulen die Strategiebildung deutlich vorangetrieben worden. Dies betrifft verschiedene Handlungsfelder, und es werden verschiedene Ansätze verfolgt. Der vorliegende Beitrag greift am Beispiel der Universität Potsdam drei in den vergangenen Jahren adressierte Strategiebereiche heraus: IT, E-Learning und Forschungsdaten. Die damit verbundenen Prozesse waren in unterschiedlichem Maß von Partizipation geprägt. Die gesammelten Erfahrungen werden reflektiert, und es werden Empfehlungen für Strategieentwicklungsprozesse abgeleitet.
Die Stadtwerkebetriebe, zumindest diejenigen die im Strom- und Gassektor tätig sind, sind meist nicht mehr im Stadtwerke Eigenbetrieb organisiert, sondern von den Kommunen in den vergangenen zwei Jahrzehnten in die Privatrechtsform der GmbH ausgegliedert worden. Hinzu kommt, dass diese kommunalen Unternehmen in einem Energiebinnenmarkt agieren, der durch die EU-Marktliberalisierung entstanden ist. Die unternehmerische Verselbstständigung der Stadtwerke GmbH von politischer Steuerung wird durch das Credo des Neuen Steuerungsmodells bestärkt, das gerade in der unternehmerischen Unabhängigkeit die Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg sieht. Diese Rahmenbedingungen zwingen die Unternehmen der kommunalen Wirtschaft, sich ausschließlich nach unternehmerischen und marktinduzierten Systemen zu richten. Dass die Logik des unternehmerischen Handelns keinen Platz lässt für eine politische Steuerung der Unternehmen, wird zum Legitimationsproblem für die kommunale Wirtschaft. Denn eine ausschließliche Orientierung an den Überschüssen der kommunalen Unternehmen legitimiert nicht den öffentlichen Zweck, weder politisch noch organisationsrechtlich. Die Gemeinwohlorientierung ist konstitutiver Bestandteil der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung. Hier wird die These hervorgebracht, dass Bürgerbeteiligung in dieser Situation von den Stadtwerken zugelassen wird, um dieses Legitimationsdefizit abzuschwächen. Zwei Fälle werden qualitativ analysiert und verglichen: erstens die Stadtwerke Wolfhagen GmbH, die anhand von Bürgerbeteiligung Akzeptanz für einen Windpark generieren wollen. Zweitens die Stadtwerke Potsdam GmbH, die aus einer - hier als PR-Krise beschriebenen - Situation heraus, Legitimation mit verschiedenen Instrumenten der Bürgerbeteiligung wiederherzustellen versuchen.
Kommunale Kinder- und Jugendgremien sind eine Möglichkeit, junge Menschen in der Kommune zu beteiligen. Die Masterarbeit beschäftigt sich mit den kommunalen Kinder- und Jugendgremien im Land Brandenburg, über die es in der wissenschaftlichen Literatur nur wenige Erkenntnisse gibt. Die Arbeit gibt einen Überblick über die bestehenden Gremien und zeigt, welche Kinder und Jugendliche sich beteiligen und wie der Entwicklungsstand der Gremien ist. Ausgehend von der Partizipationsleiter von Hart geht die Arbeit zudem in zwei Fallstudien in Senftenberg und Oranienburg der Frage nach, ob es sich bei den Kinder- und Jugendgremien um ernstgemeinte Partizipation handelt.
Dass sich die repräsentative Demokratie in Deutschland im Wandel befindet, ist nicht neu und kaum umstritten. Herausforderungen im Kontext der Partizipation und Repräsentation rufen ihrerseits Probleme auf Seiten der Input-Legitimation hervor. Demgemäß ist das grundlegende demokratiepolitische Anliegen dieser Arbeit, am Beispiel der Bundes- und Berliner Landesebene darzustellen, wie der repräsentative Politikprozess partizipativer und dennoch effektiv gestaltet werden kann. Basierend auf der philosophischen Strömung des Pragmatismus verfolgt und diskutiert die Arbeit die Synthese aus der pragmatistischen Demokratiekonzeption von Archon Fung und dem empirischen Forschungsprogramm der kriterienbasierten Evaluation demokratischer Innovationen. Dabei wird das analytische Vorgehen Archon Fungs kritisch erweitert, um dem dieser Arbeit zugrunde liegenden Konzept einer komplexen Bürgergesellschaft – als normativer und praktischer Bezugspunkt – gerecht zu werden. Fungs Konzept wird demnach um die liberale Sphäre der Öffentlichkeit, mithin um die zivilgesellschaftlichen Handlungszusammenhänge ergänzt. Auf Grundlage der Diskussion von demokratischen Innovationen werden schließlich demokratie- und engagementpolitische Handlungsempfehlungen in der Dimension der Partizipation und in der Dimension der Repräsentation formuliert. Mithin verfolgt die Arbeit eine problem- und lösungsorientierte Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Gleichwohl ist die Arbeit als eine pragmatistisch angeleitete Konzeptstudie für die Entwicklung einer beteiligungsorientierten Praxis in der repräsentativen Demokratie zu verstehen, die trotz ihres theoretischen Charakters ganz im Sinne des Pragmatismus die notwendige empirische Orientierung aufweist. Damit wird das zuweilen problematische Verhältnis zwischen Politischer Theorie und empirischer Demokratieforschung überwunden.
Konzepte, nach denen sich die demokratische Mitwirkung der Bürger vornehmlich in Wahlen erschöpft, gehören spätestens seit „Stuttgart 21“ der Vergangenheit an. Indes ist die Bürgerbeteiligung auch jenseits solcher Großprojekte längst zu einem beherrschenden Thema der Zeit herangewachsen. Das gilt zumal für die kommunale Ebene. Dort werden traditionsreiche Partizipationsformen nicht nur intensiv genutzt, sondern zunehmend um neue Beteiligungsvarianten ergänzt und in innovativen Modellprojekten fortentwickelt. Dabei treten zwei Antriebskräfte besonders hervor. Zum einen fordern die Bürger nach den Maximen „Mitmachen, Mitwirken, Mitentscheiden“ deutlich verbesserte Partizipationsmöglichkeiten ein. Zum anderen setzen die Kommunen verstärkt auf bürgerschaftliches Engagement zur Erschließung Ressourcen privater Akteure für die Bereitstellung öffentlicher Leistungen. Übergreifende Perspektive ist die Ausbildung einer Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune zur Optimierung des Gemeinwohls.
Für die kommunale Praxis ist das partizipationsgestützte Miteinander von Verwaltung. Politik und Bürgerschaft in Systementwürfen, Leitbildern, Organisations- und Verfahrensmodellen sowie lokalen Beteiligungsformaten konkretisiert. Doch verbinden sich mit den alten und neuen Ansätzen der Bürgerbeteiligung noch eine ganze Reihe offener Fragen – so etwa nach den rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der neuen kommunalen Beteiligungskultur, nach Erfolgsbedingungen und konkreten Erfahrungen mit der Umsetzung von Partizipationsmodellen.
Auf der 21. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Instituts (KWI) der Universität Potsdam wurden Schlüsselthemen der Neuen Partizipationskultur in der Bürgerkommune, namentlich der normativen Rahmenbedingungen und politischen Direktiven, Modernisierungsimpulse und Aktivierungsstrategien, Erfolgsbedingungen und spezifische Problemlagen einschließlich der Fallstricke in der Praxis und nicht zuletzt ausgewählter Einsatzfelder mit den dazugehörigen Erfahrungen diskutiert.
Als Folge der demografischen Entwicklungen und der finanziellen Engpässe vieler Bundesländer kommt es seit einigen Jahren in den meisten Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland erneut zu tiefgreifenden Verwaltungsreformen auf kommunaler Ebene. Mit Hilfe von Verwaltungsstruktur-, Funktional- und Kreisgebietsreformen wird versucht, die Verwaltungseffektivität zu erhöhen sowie die kreislichen Aufgaben- und Territorialstrukturen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Nach Auffassung vieler Reformer kann die angestrebte Effektivitätssteigerung, die insbesondere zu Kostenersparnissen und Synergieeffekten führen soll, v. a. durch eine deutliche Vergrößerung der Verwaltungsräume erreicht werden.
Neben dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der lokalen Verwaltungsstrukturen zu erhöhen, das zumeist im Mittelpunkt der Reformvorhaben steht, gilt es jedoch gleichermaßen, die Legitimität lokalen Handelns durch Demokratie und bürgerschaftliche Teilhabe zu erhalten. Der Gesetzgeber steht daher vor der Aufgabe, beide Zielvorstellungen in einem Reformprozess zu berücksichtigen und die Größe der administrativen Einheiten so zu gestalten, dass in ihnen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Effizienz und Bürgernähe entsteht.
Ausgehend von dieser Problematik werden jene Thesen und Annahmen aufgegriffen, die im Zusammenhang mit dem Urteil des LVerfG M-V vom 26. Juli 2007 im Kontext von Effizienz und Partizipation stehen, und auf die Kreisgebietsreform im Freistaat Sachsen übertragen. Konkret werden die Auswirkungen des territorialen Neuzuschnitts der sächsischen Landkreise auf die Wahrnehmung des kommunalpolitischen Ehrenamts erstmals auch durch eine breite Empirie untersucht.