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"Woher kommt eigentlich ...?" : Sprachberatung und Sprachgeschichte an der Universität Potsdam
(2005)
Die Arbeit beschreibt die humanistische Reform des 'Triviums', also der grammatischen, dialektischen (logisch-argumentativen) und rhetorischen Ausbildung, wie sie sich in dem Zeitraum von 1480 bis 1540 an Schulen und Universitäten durchsetzte. Die Arbeit ist dabei sowohl historisch wie systematisch angelegt, indem sie die Lehrinhalte der jeweiligen Kunst an ausgewählten Lehrbüchern darstellt, gleichzeitig aber unter ständigem Rückbezug auf die scholastisch-mittelalterliche Tradition die humanistischen Neuerungen davon abgrenzt. Im Zentrum stehen Werke von Lorenzo Valla, Rudolf Agricola, Erasmus, Juan Luis Vives und Philipp Melanchthon. Es stellt sich dabei heraus, daß die humanistischen Neuerungen in erster Linie die Praxisbezogenheit des Triviums betreffen, erst aus dieser ergeben sich dann die inhaltlichen Neuerungen. Unter Praxisbezogenheit ist dabei sowohl die Ableitung von Grammatik, Dialektik und Rhetorik aus der Beobachtung ihrer immer schon vorgängigen Anwendung zu verstehen, als auch ihre Anwendung zum Zweck der sprachlichen, argumentativ-logischen und rhetorischen Analyse. D.h. das grammatische, dialektische und rhetorische Regelwerk wird auf deskriptivem Wege gewonnen, um wiederum in der Analyse auf die Praxis zurückgewendet zu werden. Dieser Analyse werden dabei von alltäglichen Äußerungen, politischen, religiösen oder sonstigen sachlichen Texten bis hin zu literarischen Werken alles unterzogen. In einem letzten Teil stellt die Arbeit drei solcher Analysen vor und versucht sich schließlich selbst an einer dialektisch-rhetorischen Analyse dreier dramatischer Bearbeitungen der Parabel vom verlorenen Sohn.
Der Aufsatz argumentiert, dass der entscheidende Punkt an Ortholph Fuchspergers "Dialectica deutsch" der Nachweis ist, dass es möglich ist, in deutscher Sprache zu argumentieren. Dies richtet sich gegen die alleinige Verwendung der lateinischen Sprache als wissenschaftlicher Sprache. Fuchsperger zieht damit eine Konsequenz aus der humanistischen Umbestimmung des ars-Begriffes als einer deskriptiven und nicht normativen Verfahrensweise.
Bereits seit Mitte der 1990er Jahre greift die schulische Sprachförderung im Land Berlin vor allem auf das Merkmal der „nichtdeutschen Herkunftssprache“ (ndH) zurück. Mit der Einführung dieses Merkmals entschied sich der Landesgesetzgeber dafür, die – aus seiner Sicht weiterhin dringend notwendige – Sprachförderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund in der Schule nicht mehr an eine ausländische Staatsbürgerschaft, sondern, ungeachtet der Staatsbürgerschaft der Schüler, an das Vorherrschen einer nichtdeutschen Kommunikationssprache in der Familie anzuknüpfen. An diesem Ansatz hat sich auch durch die Novellierung des Berliner Schulgesetzes im Jahre 2004 nichts Grundsätzliches geändert. Neben der Bedeutung des Merkmals ‚ndH‘ für die individuelle Sprachförderung in Schulen kommt diesem Merkmal – zusammen mit dem erst unlängst aufgewerteten weiteren Sprachfördermerkmal „Lernmittelbefreiung“ (LmB) – jedoch nunmehr auch eine zentrale Rolle bei der Zumessung von Sprachfördermitteln und Personalressourcen zu. In der Vergangenheit ist das Merkmal ‚ndH‘ allerdings wegen seiner angeblich diskriminierenden und vermeintlich segregierenden Wirkung mehrfach in die Kritik geraten, die sich, ausgelöst durch einen Vorfall an einer Kreuzberger Grundschule im Jahre 2012, noch einmal verstärkt hat. So wird neben der Tatsache, dass das Merkmal ‚ndH‘ überhaupt erhoben und der Sprachförderung zugrunde gelegt wird, auch die Praxis der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, auf den sog. Schulporträts im Internet ‚ndH‘-Quoten zu veröffentlichen, angegriffen und die Abschaffung dieser Praxis gefordert. Ziel der vorliegenden Arbeit ist die Beantwortung der Frage nach der Berechtigung dieser Kritik. Ausgehend von einer Darstellung zur Einführung und Entwicklung des Merkmals ‚ndH‘ unter Berücksichtigung der zuvor geltenden Rechtslage und einer Darstellung der aktuellen rechtlichen Grundlagen der schulischen Sprachförderung im Land Berlin wird dieses Merkmal einer näheren Betrachtung unterzogen. Nach einer Bestimmung des Merkmals ‚ndH‘, einer Erläuterung der einschlägigen Regelungen zur ‚ndH‘-Sprachförderung und einem Vergleich mit dem zusätzlich bestehenden Fördermerkmal ‚LmB‘ im Kontext der aktuellen Bestimmungen wird zunächst ein Überblick über wesentliche Aspekte der schulischen Sprachförderung auf der Grundlage des Merkmals ‚ndH‘ in der Praxis gegeben, in den wiederum das Vergleichsmerkmal ‚LmB‘ einbezogen wird. Daran knüpft die Untersuchung der These an, das Merkmal ‚ndH‘ bzw. zumindest seine Veröffentlichung im Rahmen der Schulporträts der Senatsschulverwaltung habe diskriminierende Wirkung und führe zu einer Segregation der Schülerschaft. Im Anschluss daran wird als zusätzliche Überlegung der Frage nach der tatsächlichen Notwendigkeit einer sich an dem Merkmal ‚ndH‘ und damit einer familiären Kommunikationssprache orientierenden Sprachförderung nachgegangen, die, wenn sie denn bejaht werden könnte, etwaige Diskriminierungs- und Segregationswirkungen rechtfertigte.
This paper discusses the use of XSLT stylesheets as a filtering mechanism for refining the results of user queries on treebanks. The discussion is within the context of the TIGER treebank, the associated search engine and query language, but the general ideas can apply to any search engine for XML-encoded treebanks. It will be shown that important classes of linguistic phenomena can be accessed by applying relatively simple XSLT templates to the output of a query, effectively simulating the universal quantifier for a subset of the query language. uni-potsdam.de/cgi-bin/publika/view.pl?id=206">
Einleitung I
(2009)