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Bei der Entlassung von Mitarbeitern sind Interessenkonflikte vorprogrammiert. Gut begründete Positionen stehen sich bei diesen folgenreichen Personalentscheidungen oft unversöhnlich gegenüber. In den letzten Jahren waren vermehrt Kündigungen aufgrund von Bagatelldelikten in den Medien präsent. So wurde einer Kassiererin fristlos gekündigt, weil sie zwei Pfandbons unterschlagen haben sollte. Angesichts der Finanz- und Wirtschaftskrise, in der Banken Milliarden fehlinvestierten die Bankmanager jedoch kaum zur Rechenschaft gezogen wurden, verstärkte sich der Eindruck unbotmäßiger Härte und Ungerechtigkeit. Aber ist dieser Eindruck gerechtfertigt? Unterschiedliche Urteile der Instanzgerichte zu Bagatellkündigungen zeigen, dass im Arbeitsrecht nicht abschließend geklärt ist, wie in solchen Bagatellkündigungsfällen verfahren werden soll. Zudem stellt die Rechtskonformität einer Kündigung ohnehin kein abschließendes Kriterium dafür dar, ob sie auch aus ethischer Sicht gut ist. Das Ziel der Arbeit ist daher die Frage zu beantworten, wie Bagatellkündigungen moralisch zu bewerten sind. Ethisch relevante Aspekte werden zur Unterstützung von Personalentscheidungen in der Praxis identifiziert. Zunächst werden als Überblick die Ergebnisse einer Medienrecherche zu den Bagatellkündigungen dargestellt. Im ersten Untersuchungsschritt wird gefragt, warum eine Kündigung als Auflösung einer privaten Vertragsbeziehung rechtfertigungsbedürftig ist. An Praxisbeispielen wird dargestellt, welche Regelungen zum Kündigungsschutz bestehen und wie diese durch die Spezifika der Arbeitsbeziehung anhand ethischer Aspekte begründet werden. Bezugnehmend auf die Stakeholder-Sicht auf Wirtschaftsunternehmen und Überlegungen der Agenturtheorie wird gezeigt, dass die Beziehung im Arbeitskontext Spezifika aufweist, die übergebührliche Rechte und Pflichten begründen und auch in der psychologischen impliziten Vertragsbeziehung ihren Ausdruck finden. Es wird gezeigt, dass sich – insbesondere bei langjährigen Vertragsverhältnissen – ein prima-facie-Recht der Arbeitnehmer nicht gekündigt zu werden begründen lässt. Dieses Recht liegt im Status der Arbeitnehmer als rationalen moralfähigen Personen mit Anspruch auf Achtung ihrer Würde begründet. Aus der Personenhaftigkeit der Mitarbeiter entspringt der legitime Anspruch, rationale Gründe für Entscheidungen, welche sie betreffen, genannt zu bekommen. Es wird argumentiert, ein Arbeitgeber dürfe die Arbeitsbeziehung nur aufkündigen, wenn es hierfür objektiv gute Gründe gibt – ein grundsätzlicher Kündigungsschutz ist also nicht nur rechtlich sondern auch moralisch geboten. Daher schließt sich die Frage an, ob das Bagatelldelikt als Vertragspflichtverletzung ein guter objektiver Grund ist, welcher eine Kündigung rechtfertigt. Von Seiten der Kündigungsbefürworter wird argumentiert, das Vertrauensverhältnis sei durch die Tat zerstört. Daher wird geprüft, ob der Vertrauensverlust aufgrund des Bagatelldiebstahls ein guter Grund für die Kündigung ist. Ob das Bagatelldelikt als objektiver Grund für den Vertrauensverlust gewertet werden kann, hängt nun davon ab, ob der Mitarbeiter das Vertrauen tatsächlich missbraucht hat. Daraus folgt, dass sich die moralische Bewertung des Delikts an Prinzipien orientiert, die auch im Strafrecht gelten (Schuldprinzip, Unschuldsvermutung, Rechtsprinzips, Ultima-Ratio-Prinzip). Das Ergebnis der Untersuchung ist: Bagatelldelikte können aufgrund ihrer Spezifika anhand dieser gültigen Prinzipien schwerlich als objektiver Grund angesehen werden, der eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigt. Abschließend wird gezeigt, dass auch die vermeintliche präventive Wirkung der Kündigung nicht als guter Kündigungsgrund gelten kann. Mit spezialpräventiven Gründen kann die Kündigung ebenso wenig wie mit positiver als auch negativer generalpräventiver Wirkungen begründet werden. Insbesondere stellt eine Kündigung aus generalpräventiven Zwecken eine illegitime Instrumentalisierung des Mitarbeiters als Person dar. Zwar können Kündigungen bei Bagatelldelikten durchaus nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch moralisch gerechtfertigt sein. Aufgrund der Spezifika der Bagatelldelikte und der Vertrauenskündigung ist die fristlose Kündigung in den meisten vorliegenden Fällen aus ethischer Sicht aber nicht akzeptabel. Hohe Anforderungen an die Objektivität des Vertrauensverlustes, der als Kündigungsgrund dienen soll, sind aufgrund der schwächeren Machtposition der Mitarbeiter notwendig und klug im Sinne der Wahrung des betrieblichen und gesellschaftlichen Friedens. Es wird daher für ein grundsätzliches Abmahnungsgebot bei Bagatelldiebstählen plädiert, welche weitergehend durch eine Wertgrenze definiert werden können. Weitere Maßnahmen, mit denen man missbräuchlichen Bagatelldeliktkündigungen vorbeugen oder auf Bagatelldelikte reagieren kann werden im Ausblick genannt.
Vergleich von Bettine von Arnims "Dies Buch gehört dem König" (1843) mit Sophie von La Roches "Erscheinungen am See Oneida" (1798) und Henriette Frölichs "Virginia oder Die Kolonie von Kentucky" (1820). Die Texte werden ausgehend von der Annahme untersucht, dass Macht ein asymmetrisches Verhältnis ist, das durch Konsens entsteht (Laclau und Mouffe), und auch Geschlechterverhältnisse als Machtverhältnisse verständlich werden, da Geschlecht keine natürliche Gegebenheit, sondern ein gesellschaftliches Konstrukt ist (Butler). Dementsprechend werden die Texte in einem Spannungsfeld von Anpassung und Subversion verstanden.
Die moderne Kultur- und Sozialgeschichte lässt sich – auf den Ebenen des Transports, der Informationsübertragung und der interpersonellen Kommunikation – als ein sich permanent steigernder Beschleunigungsprozess beschreiben. Insbesondere neuartige Medientechnologien verkürzen die zeitlichen Intervalle der Kommunikation zunehmend. Es ist davon auszugehen, dass sich die dem Geschwindigkeitsimperativ unterliegenden neuen Kommunikationsbedingungen in sprachlichen Innovationen niederschlagen und diese wiederum Indikatoren für Sprachwandel sind. In der jüngsten linguistischen Forschung wird allerdings vielfach die These geäußert, der Sprachgebrauch in den neuen Medien indiziere fundamentale Veränderungen der Schriftlichkeit und führe zu einem sprachlichen Verfall besonderen Ausmaßes. Diese These soll am Beispiel schriftbasierter Alltagskommunikation – vom Telegramm über den Brief und der Internetkommunikation bis hin zur SMS-Kommunikation – in medien-, kultur- und texthistorischen Zusammenhängen überprüft werden. Es geht darum, die kulturhistorischen Modalitäten der Medien- und Beschleunigungsgenese aufzudecken und spezifische mediale und kontextuelle Bedingungen sprachlicher Veränderungen herauszustellen.
Die empirische Arbeit untersucht den interlingualen Transfer von französischen und deutschen Filmtiteln im vergangenen Jahrhundert. Sie basiert auf einem Korpus von 3.200 französischen Originaltiteln und ihren deutschen Neutiteln und schließt eine Forschungslücke der Filmtitelübersetzung für das Sprachenpaar deutsch-französisch. Im theoretischen Teil werden die text- und übersetzungswissenschaftlichen Grundlagen dargelegt. Filmtitel bilden eine eigene Textsorte, die unter Zuhilfenahme der Textualitätskriterien von de Beaugrande/Dressler spezifiziert wird. Anhand ausgewählter Beispiele aus dem Korpus werden maßgebliche Funktionen von Filmtiteln, wie Werbung, Information, Identifikation, Kontakt und Interpretation erörtert. Auf E. Prunčs Translationstypologie basieren jene fünf Strategien, die bei der Übertragung von französischen Filmtiteln in den deutschen Sprach- und Kulturraum zum Einsatz kommen: Identität, Analogie, Variation, Innovation sowie hybride Formen. Ausführlich werden Übersetzungen von Umtitelungen abgegrenzt. Die Auswertung des Korpus ergibt, dass Titelinnovation die am häufigsten angewandte Strategie beim Titeltransfer im gesamten Untersuchungszeitraum darstellt, während Titelidentitäten am seltensten zum Einsatz kommen. Die Betrachtung kürzerer Zeitspannen zeigt gewisse Tendenzen auf, beispielsweise die deutliche Zunahme von Hybridtiteln in jüngster Zeit. Erstmals wird in dieser Arbeit das Phänomen der Mehrfachbetitelungen in verschiedenen deutschsprachigen Ländern aufgegriffen, indem nach Motiven für unterschiedliche Neutitel in Deutschland, der ehemaligen DDR und Österreich gesucht wird. Den Abschluss bildet eine Betrachtung der Filmtitel aus rechtlicher und ökonomischer Perspektive, denn zusammen mit ihren Filmen stellen Titel von hoher Kommerzialität geprägte Texte dar, und wie jedes Wirtschaftsgut erfahren auch sie eine präzise juristische Regulierung.
Die hier vorliegende Magisterarbeit beschäftigt sich mit der bisher unbekannten pädagogischen Biographie des jüdischen Lehrers, Schulleiters, Museumsgründers und Zionisten Hans Herbert Hammerstein/ Yisrael Shiloni (1901-1996). Eingebunden in die Darstellung des bildungshistorischen Kontexts beleuchtet der Beitrag alle relevanten Lebensabschnitte des Protagonisten. Wichtigste Station seines pädagogischen Werdegangs ist die „Private Jüdische Volksschule Bonn“. Zwischen 1934 bis 1937 gründete und leitete Hammerstein/ Shiloni diese Einrichtung, die vielleicht die einzige jüdische Volksschule ihrer Zeit war, die ausschließlich nach reformpädagogischen Prinzipien arbeitete. Nicht unerwähnt soll auch das „Museum Deutsches Judentum“ bleiben, dass den Abschluss seines pädagogischen Lebensweges bildet. Hammerstein/ Shiloni gründete diese Institution 1971 in Israel, um die Geschichte des deutschen Judentums zu dokumentieren. Das Museum besteht bis heute als „Museum der deutschsprachigen Juden – Kulturzentrum der Jeckes“ in Tefen und nimmt einen festen Platz in der israelischen Museumslandschaft ein. Hammersteins/ Shilonis Leben ist trotz seiner Einzigartigkeit doch zugleich exemplarisch für die Generation deutscher Zionisten, die nach dem Ersten Weltkrieg den Zionismus als Erziehungs- und Bildungsprojekt verstand und ihre persönliche, kulturelle sowie politische Identität aus ihm schöpfte. Damit leistet diese biographische Arbeit sowohl einen Beitrag zur Geschichte der weitgehend vergessenen jüdischen Reformpädagogik, als auch zur Bildungsgeschichte der deutschen Juden im 20. Jahrhundert.
Der vorliegende Text befasst sich heuristisch mit der Frage der Integration des Entfremdungsbegriffs der Kritischen Theorie in die Subjektwissenschaft, unter besonderer Berücksichtigung der subjektwissenschaftlichen Lerntheorie Klaus Holzkamps als Vertreter der Kritischen Psychologie. Ausgangspunkt ist die aus meiner Auseinandersetzung mit beiden Theorien entstandene Hypothese, dass (aus guten Gründen) der Begriff der Entfremdung in der Subjektwissenschaft gemieden, aber nicht durch ein anderes, kompatibles Konzept ersetzt wurde, dass die in der Entfremdung gefassten Dimensionen fassen könnte. Dies eröffnet auch die Frage, ob der Entfremdungsbegriff in einer Weise rekonstruiert werden kann, dass er für die Subjektwissenschaft anknüpffähig ist. Die Arbeit ist eine kategoriale und damit theoretisch-wissenschaftliche; sie betrifft aber in ihrem Bezug zu unserer Handlungsfähigkeit als gesellschaftliche Subjekte direkt Themen gesellschaftlicher (Selbst-)Organisation, in der Annahme, dass Theorie eine Bedeutung für die politische, pädagogische und andere Praxis hat und dass sie jene Erklärungsmuster bildet, mit denen wir für uns begründen, was warum passiert – und was deshalb getan werden muss. Wie Entfremdung in der bürgerlichen Gesellschaft funktioniert, in der Familie, in der Schule, auf der Arbeit, in Werbung und Fernsehen, das hat die Kritische Theorie in Anknüpfung an marxistische sozio-ökonomische Analysen umfassend analysiert. Den ersten Vertretern der Kritischen Theorie ging es bei der Ausarbeitung des Phänomens der Entfremdung um die Antwort auf die Frage, warum es weder in den 1920ern und Anfang der 30er Jahre noch nach dem NS-Faschismus eine Revolution gab. Beim Lesen vor allem der späten Texte von Adorno und Marcuse vermittelt sich eine relative Hoffnungslosigkeit; die kapitalistische Ideologie habe sich im Zuge der Vergesellschaftung so in den Köpfen zementiert, dass ein In-Frage-stellen des Status quo kaum möglich sei. Für eine emanzipatorische pädagogische oder politische Praxis sind diese Schlussfolgerungen enttäuschend, weil sie eine kritische Analyse der Gesellschaft liefert, dem Subjekt aber die Handlungsfähigkeit zur grundlegenden Veränderung seiner Lebensbedingungen weitgehend abspricht. Ein weiteres Problem liegt im Konzept der Entfremdung selbst, da von den Wissenschaftler_innen bestimmt wird, wer entfremdet ist und wer nicht. Die Menschen können (beispielsweise nach Marcuse) gerade aufgrund ihrer fortgeschrittenen Entfremdung dieser nicht mehr selbst gewahr werden. Die Kritische Psychologie im Gegensatz dazu setzt handlungsfähige Subjekte, die "nicht im Kapitalismus wie in einem Käfig" sitzen (Holzkamp 1984b). Dies begründet sich im subjektwissenschaftlichen Zugang der Erklärung menschlichen Handelns, das heißt der Einnahme des Subjektstandpunkts zur Erforschung desselben im Rahmen begründungstheoretischer Diskursmodelle.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Beteiligungsmanagement und der damit verbundenen Steuerung öffentlicher Unternehmen auf kommunaler Ebene. Der Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Erkenntnis, dass eine Kommune keine absolute Kontrolle über ihre öffentlichen Unternehmen ausüben kann und sollte. Stattdessen wird angenommen, dass im Zuge einer effizienten Steuerung eine Fokussierung auf relevante Themen, Bereiche und Aktivitäten der öffentlichen Unternehmen erfolgt. Da die Steuerung öffentlicher Unternehmen aufgrund der Vielzahl involvierter Akteure nur schwierig zu untersuchen ist, steht in der vorliegenden Analyse die speziell für das kommunale Beteiligungsmanagement eingerichtete „Organisationseinheit Beteiligungsmanagement“ im Mittelpunkt. Die Forschungsfrage lautet: Welche Faktoren erklären den Steuerungsfokus einer „Organisationseinheit Beteiligungsmanagement“? Im Zuge einer explorativen Annäherung an die Forschungsfrage werden vier Perspektiven aus der Literatur verschiedener Forschungsgebiete, im Besonderen aber der Agencification-Literatur, hergeleitet: eine strukturelle, eine aufgabenspezifische, eine kulturell-vergangenheitsbezogene sowie eine umweltbezogene Perspektive. Mit Hilfe dieser Perspektiven werden sowohl verwaltungs- als auch unternehmenszentrierte Faktoren erarbeitet, deren Einfluss auf die Wahl des Steuerungsfokus untersucht wird. Das Ergebnis der explorativ-vergleichenden Fallstudie von insgesamt neun kommunalen Organisationseinheiten Beteiligungsmanagement zeigt, dass die untersuchten Faktoren entweder eine Intensivierung bzw. veränderte Verortung oder eine Diversifizierung des Steuerungsfokus erklären. Eine Diversifizierung bedeutet, dass eine Vielzahl verschiedener Fokusse berücksichtigt wird.
In dieser Arbeit wird die Interaktion der Protagonisten in den Romanen von Horacio Castellanos Moya untersucht. Betrachtet werden die Bücher: La diabla en el espejo (2000), El arma en el hombre (2001), Donde no estén ustedes (2003), Insensatez (2004) und Desmoronamiento (2006). In der Reihenfolge abnehmender sozialer Distanz geht es nacheinander um Konzepte von professionellen Beziehungen, Freundschaft, familiären Beziehungen und Intimität. Geprüft wird hierbei die These, dass all diese Beziehungen als von Gewaltverhältnissen unterwandert dargestellt werden. Zum anderen soll eine detaillierte Analyse Aufschluss über Inszenierungsweisen, Implikationen und Folgen der dargestellten Gewalt ermöglichen. Als zentral erweisen sich hierbei einerseits der Begriff des „Epitaphs“, wie ihn Jacques Derrida in seiner Politiques de l’ amitié entwickelt und andererseits die „Theorie des kommunikativen Rabens“, welche Ottmar Ette in seinem Band ÜberLebenswissen: die Aufgabe der Philologie darstellt. Die Arbeit hofft außerdem dazu beizutragen, den Bekanntheitsgrad Castellanos Moyas, als einem herausragenden Vertreter zentralamerikanischer Belletristik, zu erhöhen.
Mit dem in §18 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) festgeschriebenen Leistungsentgelt soll u.a. die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gesteigert werden. Eine motivationssteigernde Wirkung wird jedoch von Seiten der Motivationsforschung bestritten. Sie geht im Gegenteil davon aus, dass eine leistungsorientierte Bezahlung (LOB) zu einer Verdrängung der intrinsischen Motivation (Crowding-Out Effekt) führen kann. Mithilfe eines empirischen Tests der Motivation Crowding Theorie gelangt diese Arbeit zu einem differenzierteren Urteil. Es wird gezeigt, dass im Beispiel der Kreisverwaltung Potsdam Mittelmark die subjektive Wahrnehmung der LOB durch den einzelnen Beschäftigten darüber entscheidet, ob dessen Motivation verstärkt oder verdrängt wird. Jene Beschäftigten, die sich durch die LOB kontrolliert fühlen, weisen eine signifikant geringere PSM und intrinsische Motivation als diejenigen auf, die die LOB als fördernd wahrnehmen. Als zentraler Faktor für das Urteil der Beschäftigten wird die wahrgenommene Fairness des Systems identifiziert.
This document presents a formula selection system for classical first order theorem proving based on the relevance of formulae for the proof of a conjecture. It is based on unifiability of predicates and is also able to use a linguistic approach for the selection. The scope of the technique is the reduction of the set of formulae and the increase of the amount of provable conjectures in a given time. Since the technique generates a subset of the formula set, it can be used as a preprocessor for automated theorem proving. The document contains the conception, implementation and evaluation of both selection concepts. While the one concept generates a search graph over the negation normal forms or Skolem normal forms of the given formulae, the linguistic concept analyses the formulae and determines frequencies of lexemes and uses a tf-idf weighting algorithm to determine the relevance of the formulae. Though the concept is built for first order logic, it is not limited to it. The concept can be used for higher order and modal logik, too, with minimal adoptions. The system was also evaluated at the world championship of automated theorem provers (CADE ATP Systems Competition, CASC-24) in combination with the leanCoP theorem prover and the evaluation of the results of the CASC and the benchmarks with the problems of the CASC of the year 2012 (CASC-J6) show that the concept of the system has positive impact to the performance of automated theorem provers. Also, the benchmarks with two different theorem provers which use different calculi have shown that the selection is independent from the calculus. Moreover, the concept of TEMPLAR has shown to be competitive to some extent with the concept of SinE and even helped one of the theorem provers to solve problems that were not (or slower) solved with SinE selection in the CASC. Finally, the evaluation implies that the combination of the unification based and linguistic selection yields more improved results though no optimisation was done for the problems.