Refine
Has Fulltext
- no (36) (remove)
Year of publication
Document Type
- Monograph/Edited Volume (17)
- Doctoral Thesis (8)
- Article (5)
- Part of a Book (3)
- Other (2)
- Habilitation Thesis (1)
Language
- German (36) (remove)
Keywords
- Deutschland (36) (remove)
Institute
Fälle zum Zivilprozessrecht
(2019)
Strafrecht Allgemeiner Teil
(2021)
Datenbankbasierte epidemiologische Untersuchung über die Versorgung demenzerkrankter Patienten
(2016)
Hintergrund:
Demenz wird von der Weltgesundheitsorganisation als ein in der Regel chronisch oder progressiv verlaufendes Syndrom definiert, das von einer Vielzahl von Hirnerkrankungen verursacht wird, welche das Gedächtnis, das Denkvermögen, das Verhalten und die Fähigkeit, alltägliche Tätigkeiten auszuführen, beeinflussen. Weltweit leiden 47,5 Millionen Menschen unter Demenz und diese Zahl wird sich voraussichtlich bis zum Jahr 2050 verdreifachen.
In den vorliegenden Studien wurden zum Einem die Faktoren, welche mit dem Risiko einhergehen eine Demenz zu entwickeln, analysiert. Zum Anderen wurde die Persistenz der medikamentösen Behandlung von depressiven Zuständen mit Antidepressiva sowie die Persistenz der medikamentösen Behandlung von Verhaltensstörungen, therapiert mit Antipsychotika, bei Demenzpatienten untersucht.
Durchführung:
Alle drei Studien basieren auf den Daten der IMS Disease Analyzer-Datenbank.
Die Daten der Disease Analyzer-Datenbank werden über standardisierte Schnittstellen direkt monatlich aus dem Praxiscomputer generiert. Die Daten werden vor der Übertragung verschlüsselt und entsprechen in Umfang und Detaillierungsgrad der Patientenakte.
Risikofaktoren für eine Demenzdiagnose
Methode:
Insgesamt wurden in die Studie 11.956 Patienten mit einer Erstdiagnose (Indexdatum) einer Demenz (ICD 10: F01, F03, G30) zwischen Januar 2010 und Dezember 2014 eingeschlossen. 11.956 Kontrollpatienten (ohne Demenz) wurden den Patienten nach Alter, Geschlecht, Art der Krankenversicherung und Arzt zugeordnet. In beiden Fällen wurden die Praxisaufzeichnungen dazu verwendet, sicherzustellen, dass die Patienten vor dem Indexdatum jeweils 10 Jahre kontinuierlich beobachtet worden waren. Insgesamt wurden 23.912 Personen betrachtet.
Mehrere Erkrankungen, die möglicherweise mit Demenz assoziiert sind, wurden anhand von allgemeinärztlichen Diagnosen bestimmt (ICD-10-Codes): Diabetes (E10-E14), Hypertonie (I10), Adipositas (E66), Hyperlipidämie (E78), Schlaganfall (einschließlich transitorische ischämische Attacke, TIA) (I63, I64, G45), Parkinson-Krankheit (G20, G21), intrakranielle Verletzung (S06), koronare Herzkrankheit (I20-I25), leichte kognitive Beeinträchtigung (F06) und psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10). Das Vorhandensein mehrerer Medikamente, wie z. B. Statine, Protonenpumpenhemmer und Antihypertensiva (einschließlich Diuretika, Beta-Blocker, Calciumkanalblocker, ACE-Hemmer und Angiotensin-II), wurde ebenfalls bemessen.
Ergebnisse:
Das Durchschnittsalter für die 11.956 Demenzpatienten und die 11.956 der Kontrollkohorte war 80,4 (SD 5,3) Jahre. 39,0% der waren männlich. In dem multivariaten Regressionsmodell, wurden folgende Variablen mit einem erhöhten Risiko von Demenz in einem signifikanten Einfluß assoziiert: milde kognitive Beeinträchtigung (MCI) (OR: 2,12), psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (1,96), Parkinson-Krankheit (PD) (1,89), Schlaganfall (1,68), intrakranielle Verletzung (1,30), Diabetes (1,17), Fettstoffwechselstörung (1,07), koronare Herzkrankheit (1,06). Der Einsatz von Antihypertensiva (0,96), Statinen (OR: 0,94) und Protonen-Pumpen-Inhibitoren (PPI) (0,93) wurden mit einem verringerten Risiko der Entwicklung von Demenz.
Schlussfolgerung:
Die gefundenen Risikofaktoren für Demenz stehen in Einklang mit der Literatur. Nichtsdestotrotz bedürfen die Zusammenhänge zwischen der Verwendung von Statinen, PPI und Antihypertensiva und einem verringerten Demenzrisiko weiterer Untersuchungen.
Persistenz der Behandlung mit Antidepressiva bei Patienten mit Demenz
Methode:
Patienten wurden ausgewählt, wenn bei ihnen im Zeitraum zwischen Januar 2004 und Dezember 2013 eine Demenzdiagnose (ICD 10: F01, F03, G30) und eine erste Verordnung eines trizyklischen Antidepressivums oder selektiven Serotonin-
Wiederaufnahmehemmers (SSRI) oder Serotonin-Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmers (SSNRI) vorlagen. Ausgewählte Patienten wurden über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahre nach dem Indexdatum beobachtet. Das letzte Nachbeobachtungsdatum eines Patienten war der 31. Dezember 2014. Insgesamt standen 12.281 Patienten für die Persistenzanalyse zur Verfügung. Der Hauptzielparameter war die Abbruchrate der Antidepressivabehandlung innerhalb von sechs Monaten nach dem Indexdatum. Behandlungsabbruch wurde definiert als ein Zeitraum von 90 Tagen ohne diese Therapie.
Als demographische Daten wurden Alter, Art der Krankenversicherung (privat oder gesetzlich), Art der Praxis (Neurologe oder Allgemeinmediziner) und Praxisregion (Ost- oder Westdeutschland) erhoben. Die folgenden Demenzdiagnosen wurden berücksichtigt: Alzheimer-Krankheit (G30), vaskuläre Demenz (F01) und nicht näher bezeichnete Demenz (F03). Darüber hinaus wurde der Charlson-Komorbiditäts-Index als allgemeiner Marker für Komorbidität verwendet. Darüber hinaus wurden die folgenden Diagnosen als Komorbiditäten in die Studie aufgenommen: Depression (ICD 10: F32-33), Delir (F05), Typ-2-Diabetes mellitus (E11, E14), Hypertonie (I10), koronare Herzkrankheit (I24, I25), Schlaganfall (I63, I64), Myokardinfarkt (I21-23) und Herzinsuffizienz (I50).
Ergebnisse:
Nach sechs Monaten Nachbeobachtung hatten 52,7 % (von 12,281 Demenzpatienten) der mit Antidepressiva behandelten Demenzpatienten die Medikamenteneinnahme abgebrochen. Die multivariaten Regressionsanalysen zeigten ein signifikant geringeres Risiko für einen Behandlungsabbruch bei mit SSRRI oder SSNRI behandelten Patienten verglichen mit Patienten, die trizyklische Antidepressiva einnahmen. Es zeigte sich ein signifikant geringeres Risiko eines Behandlungsabbruchs bei jüngeren Patienten.
Schlussfolgerung:
Die Ergebnisse zeigen eine unzureichende Persistenz mit Antipsychotika bei Demenzpatienten unter Alltagsbedingungen. Es muss eine Verbesserung erreicht werden, um die in den Richtlinien empfohlene Behandlung sicherzustellen.
Persistenz der Behandlung mit Antipsychotika bei Patienten mit Demenz
Methode:
Diese Studie umfasste Patienten im Alter ab 60 Jahren mit Demenz beliebigen Ursprungs, die zwischen Januar 2009 und Dezember 2013 (Indexdatum) zum ersten Mal Antipsychotikaverordnungen (ATC: N05A) von deutschen Psychiatern erhielten. Der Nachbeobachtungszeitraum endete im Oktober 2015. Die Demenz wurde auf Grundlage der ICD-10-Codes für vaskuläre Demenz (F01), nicht näher bezeichnete Demenz (F03) und Alzheimer-Krankheit (G30) bewertet.
Der Hauptzielparameter war die Behandlungspersistenzrate über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten nach dem Indexdatum. Die Persistenz wurde als Therapiezeit ohne Absetzen der Behandlung, definiert als mindestens 180 Tage ohne Antipsychotikatherapie, geschätzt. Alle Patienten wurden für eine Dauer von bis zu zwei Jahren ab ihrem Indexdatum beobachtet.
Gleichzeitig auftretende Erkrankungen wurden anhand von Diagnosen (ICD-10-Codes) von Depression (F32, F33), Parkinson-Krankheit (G20), psychischer Störungen aufgrund bekannter physiologischer Erkrankungen (F06) und Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen aufgrund physiologischer Erkrankungen (F07) bestimmt. Als demographische Daten wurden Alter, Geschlecht und Art der Krankenversicherung (privat/gesetzlich) erhoben.
Ergebnisse:
12,979 Demenzpatienten mit einem Durchschnittsalter von 82 Jahre (52.1% leben in Pflegeheimen) wurden in diese Studie analysiert. Nach zwei Jahren Nachbeobachtung hatten 54,8 %, 57,2 %, 61,1 % bzw. 65,4 % der Patienten zwischen 60-69, 70-79, 80-89 bzw. 90-99 Jahren Antipsychotikaverordnungen erhalten (p<0,001). 82,6 % der in Pflegeheimen lebenden Patienten und 76,2 % der Patienten in häuslicher Pflege setzten ihre Behandlung ebenfalls länger als 6 Monate fort; nach zwei Jahren lag der Anteil bei 63,9 % (in Pflegeheimen) bzw. 55,0 % (in häuslicher Pflege) (p<0,001).
Schlussfolgerung:
Die Studie zeigt, dass der Anteil der mit Antipsychotika behandelten Demenzpatienten sehr hoch ist. Weitere Studien, einschließlich qualitativer Untersuchungen, sind nötig, um die Gründe für dieses Verschreibungsverhalten zu verstehen und zu erklären.
Dass vielfältige Inhalte und Meinungen über eine Vielzahl an Medien verbreitet werden, ist für unsere demokratische Gesellschaft heute wichtiger denn je. Gerade deshalb ist es unabdingbar, Meinungsmacht einzelner Medienunternehmen zu verhindern und dadurch zur Meinungsvielfalt beizutragen. Diese bedeutende Aufgabe kommt der Medienkonzentrationskontrolle des Medienstaatsvertrages zu. Doch haben die digitalisierungsbedingten Veränderungen in der Medienlandschaft zu einem inkonsistenten Prüfungsregime der Medienkonzentrationskontrolle geführt, da medienrechtlich aktuell nicht alle für die Meinungsbildung relevanten Medienakteure ausreichend erfasst werden. Die Arbeit untersucht die Thematik im Kontext der nationalen sowie internationalen medien- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen wird ein den aktuellen Erfordernissen entsprechender normativer Vorschlag unterbreitet.
Und der Zukunft abgewandt
(2010)
Seit dem Ende der DDR, das den Zusammenbruch des Ostblocks und damit die Beendigung des »Kalten Kriegs« einleitete, wird verstärkt versucht, das Wesen dieses Staates zu definieren und damit seine Folgen auf wirtschaftlicher, sozialer, psychologischer und bildungspolitischer Ebene zu verstehen und einzuordnen. Alexandra Budke analysiert in diesem Band das Schulfach Geographie, das neben der Staatsbürgerkunde und der Geschichte ein zentrales Fach war und in dem die in den Lehrplänen definierte »staatsbürgerliche, weltanschauliche oder ideologische Erziehung« auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus stattfinden sollte. Sie klärt, inwiefern Geographieunterricht in der DDR genutzt wurde, um geopolitische Interessen des Staates zu kommunizieren und zu verbreiten. Damit lässt sich durch die detaillierte Analyse des Fachunterrichts auch die Frage beantworten, ob SchülerInnen im Unterricht politisch manipuliert wurden und welche Handlungsmöglichkeiten die zentralen Akteure des Unterrichts, die LehrerInnen und die SchülerInnen, im Rahmen der durch die Bildungspolitik gesetzten curricularen Vorgaben wahrgenommen haben.
Das Klimaschutzgesetz hat einen Paradigmenwechsel eingeleitet: den Einstieg in eine CO2-Bepreisung als künftiges Leitinstrument der Klimapolitik. Auf den ersten Blick ist der CO2-Preis unter einer Fülle von Fördermaßnahmen und ordnungsrechtlichen Regelungen verschüttet, deren Wirksamkeit und Kosten höchst unsicher sind. Der CO2-Preis ist aber so angelegt, dass er langfristig das dominante Instrument einer europäisch harmonisierten Klimapolitik werden kann. Der angedeutete Paradigmenwechsel der deutschen Klimapolitik öffnet damit die Tür, die europäische und internationale Kooperation zu stärken. Dazu ist es aber notwendig, neben der europäischen auch die globale Klimapolitik neu auszurichten. Auch dort sollten sich die Verhandlungen statt auf nationale Mengenziele auf CO2-Preise konzentrieren. Die erforderliche Kooperation wird möglich, wenn die Regierungen Transferzahlungen strategisch und reziprok nutzen. So könnte die Effektivität der Klimapolitik erhöht werden und es ließen sich die entstehenden Verteilungskonflikte entschärfen.
Deutschland
(2023)
Das Kapitel beginnt mit einem kurzen historischen Überblick über den Übergang Deutschlands im 20. und 21. Jahrhundert von einem Transit- und Auswanderungsland zu einem Einwanderungsland. Der nächste Teil des Kapitels befasst sich mit den Herausforderungen und Problemen der deutschen Einwanderungspolitik in einem föderalen Mehrebenensystem. Abschließend analysiert das Kapitel einige Trends in der deutschen Migrationspolitik seit der Flüchtlingskrise 2015, wie etwa Veränderungen im Parteiensystem und in den Konzepten, die der Migrationspolitik zugrunde liegen, um die Zuwanderung nach Deutschland besser zu steuern, zu kontrollieren und zu begrenzen.
Das Handbuch informiert über die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europäischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erklärenden Texten auch Formblätter für Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeistände.
Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen.
Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll.