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Kinder und Jugendliche ohne Auslese und Barrieren zusammen lernen zu lassen, sie gemäß ihrer Fähigkeiten und Voraussetzungen zu fördern und mit verschiedenen Professionen gemeinsam an ihrer Lernentwicklung zu arbeiten sind Ziele inklusiver Bildung. Doch wie stehen Lehrerinnen und Lehrer diesen bildungspolitischen Herausforderungen gegenüber? Können sich Lehramtsstudierende und Lehrkräfte vorstellen, dass Kinder mit heterogenen Voraussetzungen gemeinsam lernen? Sind sie überzeugt davon, einen solchen inklusiven Unterricht ausgestalten zu können?
Insbesondere im deutschen Bildungssystem war lange Zeit das Primat eines separierenden Schulwesens vorherrschend, das Kinder bei der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs auf Förder- bzw. Sonderschulen überwies und Kinder ohne diesen Status an Regelschulen lernen ließ. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Ausweitung des gemeinsamen Unterrichts Kern von verschiedenen bildungspolitischen Reformen. Neben diesen top-down veranlassten Rahmenbedingungen sind im besonderen Maße individuelle Aspekte bedeutsam für das professionelle Handeln von Lehrerinnen und Lehrern, da sie im Unterricht weitgehend autonom handeln.
Ausgehend vom Modell professioneller Handlungskompetenz ging es in dieser Dissertationsschrift vordergründig um zwei lehrerspezifische Merkmale: die Einstellung zum inklusiven Lernen und die Selbstwirksamkeit bezogen auf das inklusive Unterrichten. Wie zugewandt Lehrkräfte der schulischen Inklusion gegenüber sind und wie überzeugt sie sind, inklusiven Unterricht arrangieren zu können, hat Einfluss auf das Gelingen inklusiver Bildungsprozesse. Das Ziel der Dissertationsschrift war ein empirisches Untermauern der theoretischen Annahmen zur inklusiven Einstellung und Selbstwirksamkeit.
Schulleitungen nehmen eine zentrale Rolle bei der Weiterentwicklung der schulischen Qualität ein. Hierfür existieren Hinweise empirischer Untersuchungen, die Schulleitungen attestieren, dass ihr berufliches Handeln im direkten Zusammenhang mit Strukturen und Prozessen der schulischen Arbeit und mit Merkmalen auf Ebene der Lehrkräfte steht (z.B. Berufszufriedenheit, professionelle Weiterentwicklung; Kim & Lee, 2020; Liu, Keeley, Sui & Sang, 2021). Über diese Zusammenhänge steht das Führungshandeln von Schulleitungen in einer indirekten Beziehung mit der Qualität des Unterrichts sowie mit den Leistungen von Schüler*innen (z.B. Grissom, Egalite & Lindsay, 2021; Özdemir, Gün & Yirmibes, 2021; Pietsch, Lücken, Thonke, Klitsche & Musekamp, 2016). Im Rahmen der schulischen Entwicklung tragen Schulleitungen wesentlich dazu bei, die Entwicklungsbedarfe der Schule zu identifizieren, konkrete Zielstellungen zu definieren sowie entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele zu planen, zu implementieren und zu evaluieren (vgl. Dalin, Rolff & Buchen, 1998). In all diese Prozesse können Schulleitungen weitere Mitglieder ihres Leitungsteams sowie Lehrkräfte involvieren und ihnen somit indirekt Führungsverantwortung übertragen (Heck & Hallinger, 2010). Auch aus normativer Perspektive nehmen Schulleitungen eine wichtige Funktion für die schulische Qualität ein. So verfügen sie neben Aufgaben der Administration und Verwaltung der Schule auch zunehmend über die Verantwortung, die schulische Qualität weiterzuentwickeln (Schratz, Wiesner, Kemethofer, George, Rauscher, Krenn & Huber, 2016). In Anbetracht der hohen Relevanz schulischen Führungshandelns für die Schulentwicklung, müssen Schulleitungen über die Kompetenzen zur Ausübung entsprechender Tätigkeiten verfügen. Diese können sie im Zuge einer vorbereitenden Ausbildung sowie durch Angebote der berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung erwerben. Die vorliegende Dissertation schließt an bestehende Forschungsarbeiten an und untersucht mithilfe von insgesamt vier Teilstudien, (1) über welche Aufgaben Schulleitungen hinsichtlich der Schulentwicklung verfügen, (2) wie ihr Handeln mit der Kooperation von Lehrkräften zusammenhängt, (3) wie sie die Zusammenarbeit von Lehrkräften im Rahmen der Schulentwicklung fördern können und (4) wie Schulleitungen auf Tätigkeiten der Schulentwicklung im Rahmen einer Fortbildung vorbereitet werden können. Insgesamt unterstreichen die vier Teilstudien in vielfältiger Weise die Relevanz von Schulleitungen und ihrem beruflichen Handeln für Strukturen und Prozesse der Schulentwicklung. Die Befunde können zeigen, inwiefern Schulleitungen über Aufgaben im Bereich der Schulentwicklung verfügen, wir ihr Handeln mit der Partizipation und Zusammenarbeit und von Lehrkräften im Rahmen der Schulentwicklung zusammenhängt und wie Schulleitungen auf Tätigkeiten der Schulentwicklung im Kontext von Fortbildungen vorbereitet werden können. Diesen Befunden sollte in Zukunft Rechnung getragen werden, indem Schulleitungen einerseits mehr Zeiten und Möglichkeiten für Tätigkeiten der Schulentwicklung eingeräumt werden. Anderseits betonen die Befunde die hohe Relevanz grundständig ausgebildeter Schulleitungen, um die Qualität der schulischen Arbeit längerfristig und eigenverantwortlich weiterentwickeln zu können. Dies sollte im Rahmen der Aus- und Fortbildung von Schulleitungen berücksichtigt werden.