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In der modernen Kampfführung ist ein steigender Trend zu unbemannten und autonomen Systemen zu beobachten. Doch inwieweit gelingt es dem Recht, mit den technischen Entwicklungen Schritt zu halten? Ist der Einsatz vollautonomer Systeme noch mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar? Die Autorin untersucht zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Programmierung von vollautonomen Systemen und geht, sofern möglich, hierbei bereits auf technische Umsetzungsmöglichkeiten ein. Zugleich werden Grenzen der autonomen Entscheidungsfindung, wie z. B. bei der Bestimmung der Verhältnismäßigkeit eines Angriffs, aufgezeigt. In einem zweiten Teil untersucht die Autorin die Problematik der Entscheidungs- und Legitimitätskette bei Einsätzen autonomer Systeme. Waren bisher stets einzelne Soldaten bzw. ihre Befehlshaber für Kriegsverbrechen verantwortlich, so stellt sich bei vollautonomen Systemen die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines rechtswidrigen Einsatzes. Inwieweit kann ein technischer Defekt oder die Fehlprogrammierung eines Systems noch zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Befehlshabern und militärischem Personal führen? Hierbei werden die Lücken des geltenden Völkerstrafrechts deutlich, welches bisher nur begrenzt eine Strafbarkeit für Fahrlässigkeit und Unterlassen vorsieht.
From dark to light
(2016)
Europa im Rathaus
(2016)
Seit den 90er Jahren gehen von der europäischen Integration zunehmend Rückwirkungen auf die subnationalen Ebenen aus. In der Folge kann eine Vervielfachung der kommunalen EU-bezogenen Tätigkeiten sowie die Einrichtung spezieller Koordinierungsstellen beobachtet werden. Aufbauend auf einer Befragung unter allen deutschen Großstädten und anhand von Experteninterviews in Bremerhaven, Dresden und Bochum widmet sich dieses Buch der Ausgestaltung der kommunalen EU-Arbeit in der Praxis. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage nach dem Mehrwert einer zentralen EU-Stelle in der Stadtverwaltung.
In Gelehrte – Republik – Gelehrtenrepublik untersucht Marc Banditt die Eigenheiten aufklärerischer Tendenzen der Stadt Danzig. Deren Nukleus bildete die zur Jahreswende 1742/43 gegründete Naturforschende Gesellschaft, einer der am längsten existierenden privaten Zusammenschlüsse auf diesem Gebiet. Der strukturelle Wandel dieser Sozietät in den ersten knapp 80 Jahren ihres Bestehens wird dabei als die Summe einer Vielzahl von ineinandergreifenden Entwicklungssträngen verstanden, die die voranschreitende gesellschaftliche Durchdringung der Aufklärungsideen und -inhalte im Laufe des 18. Jahrhunderts kennzeichneten. Trotz der Kräfteverschiebungen in Nordosteuropa, die in Gestalt der Teilungen Polen-Litauens der autonomen Stellung der Hansestadt im Jahr 1793 ein Ende bereiteten, offenbart sich, dass die Geschichte des Danziger Naturforscherzirkels mehr Kontinuitäten als Brüche aufweist. Sowohl auf lokaler als auch auf transregionaler Ebene generierte sich die Vereinigung als eine elementare Schnittstelle zwischenmenschlicher Beziehungen, die von familiären Verflechtungen, weitreichenden Gelehrtennetzwerken und patronalen Abhängigkeitsverhältnissen geprägt waren. Auf diese Weise verkörperte die Naturforschende Gesellschaft zum einen den Aufklärungsprozess innerhalb der Stadt Danzig und zum anderen deren Stellenwert als ein wissenschaftlicher Standort im damaligen Europa.